Umgang noch nicht g...
 
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Umgang noch nicht geregelt,wie weit ist vorläufge Absprache bindend

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist kein Widerspruch.

Die Tatsache, dass ich keine solche Regelung kenne, heißt ja nicht, dass es sie nicht gibt.
Wenn Mux dagegen eine kennt, so sticht das sicher meine Unkenntnis.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 07.12.2010 16:20
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Minna,

es ist doch entscheidend, was Du beantragst im Falle einer gerichtlichen Umgangsregelung.
Wie alt ist denn Dein Kind? Es macht doch Sinn, sich auf die Schulferien zu beziehen, sonst kannst Du
wieder vor Gericht rennen, sobald Dein Kind eingeschult wird.

LG,
Mux

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Geschrieben : 07.12.2010 17:04
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Mux,

ja das ist ja auch mein Gedanke dabei  😉

Kröte ist 3 und KM versucht Kontakte so wenig wie möglich zu zulassen bzw. beruft sich halt auf Schließzeiten des KiGa.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 17:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie alt ist denn Dein Kind? Es macht doch Sinn, sich auf die Schulferien zu beziehen, sonst kannst Du
wieder vor Gericht rennen, sobald Dein Kind eingeschult wird.

Das würde ich auch so machen, denn es gibt keine Regelung, die sich auf Schliesszeiten des KiGa stützen könnte.

KiGa's sind keine ''Pflichtveranstaltungen'' wie Schule und Schliesszeiten sind daher in jedem Kindergarten verschieden und individuell vom KiGa geplant.

Bei uns imKiGa steht bei jedem Ferienbeginn ein Aushang, mit der Bitte, dem Personal mitzuteilen wann das Kind Ferien machen soll und ob überhaupt.

Wenn Km sich also darauf beruft, liegt sie falsch, so was gibt es nicht.

Deine Umgangsregelung sollte sich also auf die Schulferien beziehen.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 07.12.2010 18:41
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...na das hört sich doch gut an.

Versuchen wir mal unser Glück, am liebsten wäre es mir eh das wir das über die Elternberatung schaffen können und das es ein einsehen seitens KM gibt.

Die Hoffnung stirbt nie...

Danke und Grus,
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

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Themenstarter Geschrieben : 07.12.2010 22:47
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all,

ich hatte heute Elternberatungsgespräch und benötige jetzt mal Eure Meinung.

Vereinbart war das wir Vorschlääge für die Umgangänge in 11 festlegen.

Ich war vorbereitet, EX nicht.

Habe also angefangen mit dem Thema WE verlängerung von jetzt bestehender Regelung Fr-SA auf Fr-SO ab März 11(Kröte ist dann 3,5 Jahre alt)
KM lehnt ab, Kröte sei dazu viel zu klein und ich tue Ihr auch nicht gut :puzz:

Sie sei evtl. max. bereit etwa 5 längeren WE in 11 zu zustimmen dafür soll ich aber dann den Montag hergeben an dem Ich Kröte alle 14Tage von der KiGa bis 17.30h habe.

Pkt. erstmal übersprungen und Ferienzeiten angesprochen.
Haltung KM: 1 Woche im August basta :puzz:

Dann teilte Sie mir mal soeben mit das Sie im April mit der kleinen in eine Mutter/Kind Kur geht.
In diesen Zeitraum fallen insgesamt 6 Umgangstage die Sie dann aber auch nicht bereit ist nachzuholen im Laufe des Jahres weil man das ja nicht müsse.

Des weiteren hat Sie dann einen KU im Mai geplant und zwar an dem WE wo ich Kröte hab, auch dieser soll nicht Nachgeolt werden.

Im Rahmen des Gespräches wurde ich dann auch fortlaufend als besserer Babysitter,Erzeuger usw. tituliert.

Der SB meinte darauf das meine Sie ja nicht so :knockout:

Also, wie Ihr Euch sicherlich denken könnt she ich in dem Verhalten der EX einfach kein fortkommen.
Der SB fragte ob wir dann jetzt nach diesem 4. Termin an dem ja eigentlich das wesentliche immer noch nicht geregelt ist uns immer noch Vereinbaren wollen?

EX stimmte zu aber mit dem Hinweis das sich an Ihrer Haltung nichts ändern wird.

ich habe mir eine Bedenkzeit erbeten aus o.g. Grund.

Ex hat auch im übrigen ganz klar gesagt das Sie mit mir nicht kommunizieren möchte und sogar nach der Möglichkeit einer Begleitenden Übergabe gefragt, ich dachte echt ich hör nicht recht.

Bin etwas durcheinander, verzeiht wenn ich die Ordnung verloren habe.

Ich weiss nicht ob ich die Gespräche dort fortführen soll, will nicht derjenige sein der Nein sagt aber eigentlich fehlt mir die Kooperationsbereitschaft der KM.

Was meint Ihr dazu?

Danke für Euer Feedback,

minna

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Themenstarter Geschrieben : 09.12.2010 14:31
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi minna

Ich denke deine Ex möchte dich, so wie sie selber sagt, als Babysitter haben.
Du sollst und kannst nur dann deine ''Kröte'' bekommen, wenn sie es will und Ihr in den Kram passt.

Ein Kind von 3,5 Jahren kann auch schon von Freitag bis Sonntag bei dir bleiben und in den Ferien sind nicht nur eine Woche sondern schon länger.

Ich würde auf die Umgangsregelung bestehen, die eigentlich immer von Gerichten festgelegt wird.

Ausgefallener Umgang wird nachgeholt.
Bei der anstehenden Kur werden Nachholtermine wohl nicht gehen, aber bei anderen Gründen schon.

Der SB fragte ob wir dann jetzt nach diesem 4. Termin an dem ja eigentlich das wesentliche immer noch nicht geregelt ist uns immer noch Vereinbaren wollen?
EX stimmte zu aber mit dem Hinweis das sich an Ihrer Haltung nichts ändern wird.

Warum will Ex denn noch an den Gesprächen teilnehmen, wenn sie Ihre Einstellung nicht ändern will?
Ich denke dann hat es ja doch keinen Sinn und die Beratung ist gescheitert.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 09.12.2010 19:57
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch was vergessen

.....und ich tue Ihr auch nicht gut :puzz:

Das zeigt mir, das KM auch in Zukunft alles daran setzen wird dir den Umgang zu erschweren.

Ex hat auch im übrigen ganz klar gesagt das Sie mit mir nicht kommunizieren möchte und sogar nach der Möglichkeit einer Begleitenden Übergabe gefragt, ich dachte echt ich hör nicht recht.

Ich weiss nicht ob ich die Gespräche dort fortführen soll, will nicht derjenige sein der Nein sagt aber eigentlich fehlt mir die Kooperationsbereitschaft der KM.

Du sollest nicht der jenige sein, der ''Nein'' sagt, aber warum will sie ''begleitete Übergabe''(die es eigentlich nicht gibt)
Ich habe das damals auch mal versucht, da ich vom jetzigem Mann meiner EX malträtiert wurde, gibt es aber nicht, aus welchen Grund will sie das erwirken?

Gruss Wedi

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Geschrieben : 09.12.2010 20:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde dem Heini auch schreiben und ihn fragen, ob er noch eine Chance sieht, deine Ex von der Notwendigkeit eines geregelten Umgangs, mindestens im üblichen Umfang, zu überzeugen.
Wenn nicht, wärest du gezwungen das Familiengericht um Unterstützung anzurufen.

Natürlich mit Fristsetzung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 09.12.2010 20:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bin mir grad nicht sicher, gibt es eigentlich Nachholtermine bei Umgangsausfall wegen Kur?

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Geschrieben : 09.12.2010 20:57




(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all,

ja wedi dann sind wir schon 2 unwissende  😉

Wer kann uns denn mal etwas schlauer machen?

Ich mein das sind insgesamt 6 Tage die da ausfallen, ein ganzer Monat weg !!!

Gibts eigentlich auch Vater/Kind Kuren  :redhead:

Hab heute Einzelgespäch mit SB und werd mal versuchen raus zu bekommen ob er noch Potential sieht für weitere Gespräche.

minna

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Themenstarter Geschrieben : 10.12.2010 10:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es gibt das, was man beantragt und vom Richter nicht abgelehnt wird.

Alles was man nicht beantragt, kriegt man auch nicht.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter zustimmt steigt, wenn man einen, in seinen Augen vernünftigen Vorschlag macht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich so einer finden lässt, halte ich bei 6 WEs aber für nicht sonderlich hoch.
Vor Allem nicht gegen den Willen einer hysterischen Mutter.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 10.12.2010 11:15
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich so einer finden lässt, halte ich bei 6 WEs aber für nicht sonderlich hoch.

Ich glaube, es waren keine 6 WEs gemeint, sondern 6 Umgangstage (also 2 WEs!?)

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Richter zustimmt steigt, wenn man einen, in seinen Augen vernünftigen Vorschlag macht.

Nun denn. Dann könnte ja ein Vorschlag, der nicht auf der maximal Forderung (2 WEs nachholen) beruht, vielleicht positiv in den Augen des Richters wirken (und sich vielleicht auch positiv auf den sonstigen Antrag auswirken).

Ich mach mal einen Vorschlag - zur weiteren Diskussion:

1 UmgangsWE (3 Tage) sollte unbedingt nachgeholt werden - gleich ein WE vorschlagen, vielleicht in zeitlicher Nähe zur Kur, da es ja auch aus Sicht des Kindes einen präsenten Nachholbedarf an Papa-Zeit gibt

Als Kompromissvorschlag würde ich für das 2. drohend ausfallende Umgangswochenende flexible Vorschläge machen:
- Ist es für Dich darstellbar, das Kind für ein WE während der Kur zu besuchen (quasi ein Kurzurlaub dort zu verbringen?)
- Alternativ vielleicht den Vorschlag machen, 2 der 3 Umgangstage mal unter der Woche (einzeln oder zusammenhängend) nutzen? und den 3. Tag der KM "schenken".

Nur so als Idee, Gruß Toto
der zum Glück (noch?) nicht feilschen muss mit Ex und/oder Richter...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2010 14:23
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...

Ich glaube, es waren keine 6 WEs gemeint, sondern 6 Umgangstage (also 2 WEs!?)

das ist richtig, es fallen 2 WE´s und 2 Monateg in diese Kur Zeit also insgesamt 6 Tage.

habe den Vorschlag gemacht von Ostermontag (25.04. bis Do 28.04. ( KiGa ) zu nehmen. Damit kompensieren wir 2 von 6 Ausgefallenen Umgangstagen und einen weiteren Montag irgendwo einfliessen zu lassen (den zu wählen überlasse ich frei der KM).

Unsere Ideen scheinen sich ja da zu treffen...freut mich 😉 müsste jetzt auch noch die KM mitmachen.

minna

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Themenstarter Geschrieben : 10.12.2010 16:02
(@minna289)
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hi @all,

ich benötige mal Euren Rat.

Als ich kröte heute nach Hause fuhr sagte Sie auf einmal das Sie Bauchweh hätte worauf ich fragte was denn für Bauchweh und Sie sagte Hunger.

Als ich sagte das wir doch eben erst Brot gegessen haben und einen Joghurt sagte Sie  " ja aber Mama sagt ich soll Bauchweh haben"

:mad:ich denek Ihr könnt Euch vorstellen was in dem Moment in mir vorging ;(

Hab Ihr gesagt das Sie nur das zu sagen braucht was Sie wirklich meint und nicht was man Ihr vorsagt und hab das versucht anhand eines Kindergartenbeispiels zu erklären.

Weiß jetzt aber nicht wie ich damit umgehen soll, die Sorge das die kleine dazu benutzt wird um den der KM ungeliebten und Ihrer Meinung nach unnützen Montag loszuwerden wächst.

Ich kann es einfach nicht verstehen, sowas denkt sich doch ein 3,5 Jähriges Kind nicht aus oder?

Ich bin ratlos und verdammt traurig das die kleine evtl. benutzt wird um den Willen der KM irgendwie durchzusetzen.

minna

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2010 21:48
(@minna289)
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moin leutz,

na hat noch keiner was auf Lager  :redhead:

Ich hab mir die ganze Nacht nen Kopp gemacht wegen dem Blödsinn, vielleicht hat Sie damit ja auch nur gemeint das Mama Ihr gesagt das Sie wenn Sie Hunger hat das auch sagen soll?

Mach ich ja auch nicht anders Ihr die Dinge so zu erklären....hmmm

Ok, aber Sie konnte  doch keinen Hunger haben ?! Wir haben vorher gegessen  :kapiernicht:

Ich dreh mich im Kreis und mein Schädel gleich mit  :puzz:

minna

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Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 10:12
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi minna

Ab und zu neigen wir dazu jedes Wort unserer Kinder zu analysieren, auseinander zu nehmen und irgendetwas darin zu finden, was sich wieder mal negativ auf die Mutter auswirken könnte.
Nicht selten ist das so, aber auch nicht immer.
Diesen einen Satz solltest du aus deinem Kopf verbannen und nicht darüber nachdenken.

Kinder mit 3,5 Jahren reden viel und auch ab und zu wirres Zeug.

Mein Rat, nehme nicht jedes gesprochene Wort des Kindes so ernst, du musst da schon unterscheiden können, was wirklich ernst ist oder was auch vieleicht nur so daher gesagt ist.
Vieleicht meinte die Kleine ja wirklich nur das sie Hunger hat und etwas ''Süsses'' wollte, Kinder haben immer Hunger auf Schokolade oder dergleichen. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 10:31
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi wedi,

Danke ich werds mir zu Herzen nehmen.

Meine Antennen sind wahrscheinlich so fein weil wir uns momentan in Elterngesprächen für die Ausgestaltung 2011 befinden und Exe nur blockt bzw. echt unkooperativ ist.

Ich komm da einfach nicht richtig weiter.  😡

minna

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Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 10:59
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi minna

Meine Antennen sind wahrscheinlich so fein weil wir uns momentan in Elterngesprächen für die Ausgestaltung 2011 befinden und Exe nur blockt bzw. echt unkooperativ ist.

Das verstehe ich, mir ging es damals nicht anders.

In einer ''normalen'' Familie achtet man nicht auf jedes Wort was die Kinder so erzählen.
Meine Tochter(5) bringt ab und zu Storry's aus dem KiGa mit, das mir die Ohren schlackern.Sie dichtet nicht selten irgendetwas dazu oder weiss einfach nicht mehr genau was überhaupt passiert ist.

Bei meinen Grossen war das bei mir auch anders.Da waren die ''Antennen'' auch auf fein eingestellt.Im nachhinein kann ich aber sagen, das vieles einfach Unsinn und ''Verücktmacherei'' war und ich viel zu viel darüber nachgedacht habe.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 11:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also mein Vorschlag ist sicher etwas heikel und mit Umsicht anzuwenden aber ich würde in solchen Fällen sinngemäß sagen:

"Waas, du sollst sagen, dass du Hunger hast, obwohl das gar nicht stimmt?"
"Das ist ja komisch!"
"Bist du sicher, dass Mama das so gemeint hat?"
"Die will doch bestimmt auch nicht, dass du schwindelst oder?"
"Vielleicht hat sie ja gemeint, dass du mir rechtzeitig bescheid sagen sollst, wenn du Hunger hast, damit ich dir dann was zu essen geben kann."

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2010 11:21




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