Umgang richtet sich...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang richtet sich nach Freizeitgestaltung des Vaters?

 
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
Ich habe eine Frage an euch und hoffe ihr konntet dies bezüglich bereits Erfahrungen sammeln.
Der Vater meiner Tochter arbeitet im Schichtdienst, hat aber unter der Woche frei und auch jedes 2. Wochenende.
Da unter der Woche viel zu tun ist, soll dort nur ein Umgang(3 Std.) stattfinden.
Desweiteren wäre ein Umgang jedes 2. Wochenende samstags von 9-18 Uhr und sonntags von 9-13 Uhr möglich, jedenfalls von unserer Seite. Der Vater sieht das anders. Er will an seinen freien Wochenenden nicht nur das Kind bespaßen. Allgemein möchte er keine feste Umgangsregelung sondern sich immer melden wenn er mal Zeit hat. Das kann einmal in der Woche sein oder einmal in 3 Wochen. Meist 1-2 Tage im Voraus. So geht das nicht mehr. Unser Kind braucht verlässlichen Umgang. Er meint so sei das wenn er im Schichtdienst arbeite. Das Recht hätte er und er hätte auch ein Recht auf seine freien Wochenenden. Man muss dazu sagen, er hat bereits einen Dienstplan für das komplette Jahr.
Habt ihr Erfahrungen damit? ich höre immer nur, er sei kein Babysitter und ich würde immer nur fordern...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 02:59
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich hatte das Thema ja gerade sehr aktuell.

Du hast recht, dass ein verlässlicher und geregelter Umgang gegeben sein sollte. Und wenn er Schichtdienst hat und genau weiß, wann er welche Schicht hat, kann ein geregelter Umgang statt finden. Dazu kann man ihn bedingt "zwingen".

Versuche übers JA einen Vermittlungstermin zu machen. Ihr müsst ja auch planen. 1-2 tage vorher ist sehr kurzfristig. Und so wie ich es heraus lese, hat er die Tochter nicht über Nacht. Da sollte er so erwachsen sein, seiner Tochter, die wenige Zeit, die er mit ihr hat, auch sinnvoll zu verbringen.

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 04:28
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Marko99,
Zum Jugendamt geht der Vater nicht, er meint die dürfen ohnehin nichts entscheiden.
Er will unbedingt Umgang, meint aber die Welt müsste sich nach ihm richten. Das war auch kein Problem, aber er meldet sich so unregelmäßig obwohl er arbeitsmäßig Zeit hätte und dann auch nur so kurz vorher...
Meine Tochter sitzt hier und fragt wann Papa das nächste Mal kommt und ich kann ihr nicht antworten. Ruft sie ihn an sagt er kein Problem ich kann morgen...
Der Umgang muss geregelt werden. Deshalb meine Frage: Ist es tatsächlich so, dass der Vater sagen kann am Wochenende möchte er keinen Umgang weil er da was anderes machen will? Immerhin habe er nur diese 2 Wochenenden. Dafür hat er aber unter der Woche mehr frei als andere Leute, mindestens 2, meist 3 Tage. Die Wochenenden wären immerhin regelmäßig, der Turnus unter der Woche ist unregelmäßig. Zudem will er sich ja garnicht festlegen, meint er dürfe das, dass könne man vom Vater im Schichtdienst nicht erwarten. Denn auch den Terminvorschlag unter der Woche will er nicht fest fixieren.
Ist das tatsächlich so?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 04:45
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo MzB,

ich habe auch keinen Umgang am Wochenende, da es meine Arbeitszeiten nicht zulassen. Dafür alle zwei Wochen in der Woche.

Such das Gespräch mit dem Vater deiner Tochter. Das JA ist nur "Vermittler" in solchen Dingen. Entscheiden werden sie nicht.

Wenn er doch seinen Schichtplan weit m voraus hat, sollte es möglich sein, feste Termine zu vereinbaren. Wenn er dann zusätzlich was an Zeit hat, und deine Tochter ihn anruft ob er Zeit hat, dann finde ich das Gut.

Was mir immer wieder auffällt. Es gibt zwei Lager.
Die Mütter, die den Vätern das Leben schwer machen.
Und die, wo sich die Väter verhalten wie... Ar...löcher und sich aus ihrer Verantwortung ziehen möchten. Und Null an ihre Kids denken:-(

Ich denke.. Reden ... miteinander... hilft meistens..

Gruß
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 04:56
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Das habe ich versucht. Ich habe ihm gesagt wir sind flexibel. Er hat den Arbeitsplan für das komplette Jahr und möge uns bitte 1 Woche im Voraus die Umgangstermine nennen. Macht er aber nicht und sieht sich auch im Recht. Immer wieder sagte ich ihm ein regelmäßiger Umgang sei wichtig, sprich die vereinbarten Stunden in der Woche-wie auch immer aufgeteilt. Aber es hat ja nicht geklappt. Er will auch nicht darüber reden. Er meint wenn er Zeit hat habe er Zeit und sonst halt nicht-so sein Wortlaut.
Ich weiß, dass das Jugendamt vermittelt und keine Entscheidungsgewalt hat. Aber der Vater lehnt das Jugendamt ab, er wird nicht hingehen.
Dass du keinen Umgang am Wochenende hast wenn es deine Arbeitszeiten nicht zulassen ist nur logisch. Beim Vater meiner Tochter ginge es, aber er will da nicht. Und es geht mir garnicht ums Wochenende, nur das wären eben feste Tage. Denn innerhalb der Woche sind feste Tage nicht möglich(schichtplanbedingt). Trotzdem schlug ich einen Umgang innerhalb der Woche vor, dann eben weiterhin flexibel. Der Punkt ist ja einfach, dass er, egal ob es nun ums Wochenende oder unterhalb der Woche geht, keine Umgangsvereinbarung will und sich so mal 3 Stunden pro Woche und mal 3 Stunden im Monat um sein Kind kümmert. Damit geht es meiner Tochter nicht gut. Wenn meine Tochter anruft, dann nicht wegen zusätzlichen Terminen, das hast du falsch verstanden. Es geht um Termine überhaupt. Sie telefonieren, sie fragt warum er keine Zeit hat und dann sagt er er habe doch Zeit, morgen z.B.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 05:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

wie alt ist eure Tochter?

Man kann auch als Betreuungselternteil eine Umgangsregelung einklagen. Aber ob das sinnvoll ist, lasse ich mal offen.

Hinsichtlich seiner Auffassung zum Jugendamt hat er sogar Recht. Die können beraten, aber nichts bestimmen.

Er nimmt seine Schichtarbeit als Vorwand. Vermutlich geht es ihm um Machtkämpfe mit dir. Eine Alternative wäre, die Tochter weiter anrufen lassen und auf seine Wünsche zu reagieren, aber seinetwegen keine bestehenden Pläne umzuwerfen und dann eben nein zu sagen.

Wer spontan bleiben will muss damit rechnen, dass es eben auch mal schief geht. Vielleicht verliert er den Spaß wenn er merkt, dass es dich nicht mehr ärgert

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 08:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt ein Umgangsrecht, aber keine Umgangspflicht. Deshalb kannst Du Umgang nur moralisch einfordern.

Eigentlich kann man Dir wenig Hoffnung machen, dass sich etwas ändert. Er wird kommen wann er will und seinen Umgang einfordern, wenn Du ihn verweigerst.
Das ist dann ein endlos zermürbendes Spiel, wobei ich nicht weiss, wie man den Kreislauf brechen kann.

Man kann Dir nur raten Dein Leben ohne ihn zu planen. Wie regiert er denn, wenn der Umgang nicht stattfindet, weil ihr andere Pläne habt?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 10:52
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

es gibt ein Umgangsrecht, aber keine Umgangspflicht.

Naja, es gibt schon das Recht seitens des Kindes - eben ihrem UmgangsET gegenüber. Wie das aber (sinnvoll) durchgesetzt werden kann, wenn das UmgangsET zickt, klang oben schon an.

Ich würde  auch zweierlei empfehlen:
- Reden und überzeugen, wie wichtig ein geregelter Umgangsrhythmus für das Kind ist. Vielleicht ist ja ein Wochenende im Monat plus einigermaßen feste Tage unter Woche ein Anfang? Kann jmd drittes (Familie, Paten, gute Freunde) hier vielleicht vermitteln, wenn gegen das JA (nachvollziehbar) Vorbehalte bestehen?

- und wie von LBM vorgeschlagen, die Flexibiliät mitgehen, mit der Folge für den KV, dass es spontan auch mal nicht klappt, weil es Euch nicht passt.

Ich erahne hier auch Machtspielchen auf Elternebene. Sehr schade, weil es offensichtlich ein BET gibt, das die Wichtigkeit des Umgangs erkannt hat. Schichtarbeit fordert sicherlich eine andere Regelung als 0-8-15. Du solltest überlegen, ob Du die Machtspielchen mitmachen willst (ja, auch das Beharren auf den festen 2-Wochen-WE- Rhythmus ist Teil dessen) oder es eben gelassen an Dir abprallen lassen willst. Ich kann verstehen, dass Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit Dir ein Anliegen ist. Inwiefern dies tatsächlich wichtig fürs Kind ist, wirst Du im Eskalationsfall entscheiden müssen, wenn die Wahl ist: kein Umgang, weil nicht regelm und verlässlich vs unregelm und spontan wie vom Vater gewollt.

Grüße, Toto, der sich auch fragt, wie alt das Kind, wie mit Übernachtungen umgegangen wird und wie der Ferienumgang vereinbart ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 11:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Unabhängig von bereist Geschriebenem/Geratenem:
Schichtdienste werden wohl auch nicht von heute auf morgen festgelegt, sondern sicherlich auch ein paar Wochen im Voraus. Damit könnte KV doch rechtzeitig seine Umgangsvorschläge unterbreiten ... könntest Du Dir vorstellen, wenn Dienstplan bekannt mit KV einen Umgang (der möglicherweise von der bisherigen Regelung abweicht) hierfür zu ermöglichen?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 11:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt ein Urteil des BVG von 2008:<a href="https://openjur.de/u/59204.html>" 1 BvR 1620/04 </a>

"Ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, dient in der Regel nicht dem Kindeswohl."

Aus diesem Grund wird kein Gericht eine Umgangspflicht ausurteilen. Das Recht des Kindes ist hier gerichtlich nicht durchsetzbar, deshalb bleibt es beim "moralischen Zwang" und endlosen Gesprächen über die konkrete Ausgestaltung des Umgangs.

Außerdem gibt es auch schon im Forum wiederholt Anfragen/Darstellungen zum Thema "Umgang findet statt, wenn er es will." und es gibt eben keine wirkliche Lösung zu dieser Problematik.

Im konkreten Fall ist der Schichtplan für 1 Jahr bekannt. Es wäre aus meiner Sicht überhaupt kein Problem einen Plan zu machen mit 1 Wochenende Fr - So pro Monat und 1 Nachmittag unter der Woche (aber auch hier mehr als 3 Stunden). Spontane weitere Umgänge sollten in der Regel kein Problem sein, natürlich hat er darauf keine Anspruch, aber wenn es möglich ist, warum denn nicht. Bei Schuleintritt dürften die Ferien die nächste Baustelle werden.
Ich muss ehrlich sagen, dass 3 Stunden am Nachmittag keine wirkliche Motivation für einen Umgang sind, auch die Nicht-Übernachtungen am Wochenende sind mir nicht klar. Auch darin könnte ein Umgangshindernis liegen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 12:52




(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für eure Antworten. Unsere Tochter ist 2 und wird Anfang September 3 Jahre alt. Von Übernachtungen kann man nur träumen, ist ihm zu anstrengend und habe er keine Zeit für. 3 Stunden sind für ihn ein perfekter Umgang. Gerade so lange kann er sich motiviert zeigen, manchmal klappt es auch nur 2 Stunden und dann hat er keine Lust mehr. Ferienumgang? Ist mir nicht bekannt. Das sei nicht seine Pflicht, darum habe sich die Mutter zu kümmern. Er melde sich wenn er Zeit und Lust habe. Durch einen Kitawechsel(u3 zu ü3) war es mir 6 Wochen nicht möglich zu arbeiten, ich habe meinen Job dadurch verloren. Er beteiligt sich weder an der Betreuung noch interessiert es ihn wie in Zukunft das Geld für die Wohnung seines Kindes reinkommen soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 14:01
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Zum Vermitteln haben wir niemanden Seine Familie sieht es genau wie er, dass er keine Regelmäßigkeit leisten kann und sein Leben genießen soll. Meine Familie hält sich raus. Weitere Dritte lehnt der Vater ab. Weil viele schreiben ich solle ihm einen flexiblen Umgang ermöglichen wenn er mir rechtzeitig Bescheid gibt: das haben wir versucht, er meldet sich dann nur alle 3 Wochen mal und dass obwohl mehr Umgänge vereinbart sind und er 3-4 Tage frei hat pro Woche.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2016 14:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ferienumgang ist deshalb ein zusätzliches Problem weil kein Arbeitnehmer soviel Urlaub hat, dass er die ganzen Schulferien damit abdecken kann. In vernünftigen Fällen teilen sich deshalb Vater und Mutter die Ferien. Ein Kindergartenkind hat zwar keine Schulferien, aber auch für ein kleines Kind macht eine Woche Urlaub  am Stück bei Papa Sinn (wenn er denn will).
Da Du nicht erwarten kannst, dass er sich ändert, noch das ihn einer dazu zwingen kann, ist dass dann eben auch Deine Baustelle.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 14:24
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Von Übernachtungen kann man nur träumen, ist ihm zu anstrengend und habe er keine Zeit für. 3 Stunden sind für ihn ein perfekter Umgang. Gerade so lange kann er sich motiviert zeigen, manchmal klappt es auch nur 2 Stunden und dann hat er keine Lust mehr.

Das Du so einen Stoffel als KV hast ist bescheiden...  😡 Schade drum, wirst Du vermutlich auch nicht (schnell) ändern können. Schade für Eure Tochter. Und auch ärgerlich für Dich, denn was viele BET verkennen ist, dass Umgang auch freie Zeit für eigene Interessen ermöglicht. Aber wie gesagt, Du wirst es kaum ändern können. Weißt Du denn wo das herrührt bei ihm? Ist es verletzter Vaterstolz aufgrund Eurer Trennung? Will er Dir eins auswischen? Ist er einfach nur unsicher im Umgang mit einem Kleinkind?  Ist er eher der tatkräftige Kerl, der tatsächlich wenig mit so kleinen Kindern anzufangen weiß?

Ärgerlich ist, das offenkundig Deine Verdienstmöglichkeit darunter leidet...

das haben wir versucht, er meldet sich dann nur alle 3 Wochen mal und dass obwohl mehr Umgänge vereinbart sind und er 3-4 Tage frei hat pro Woche.

Mehr wirst Du zunächst nicht hinkriegen. Vielleicht ändert es sich. Es ist schade fürs Kind, aber für nicht wert sich darüber aufzuregen, dass er ja eigentl genug passende Freizeit hat.

Das einzig Gute: Niemand wird von Dir verlangen in irgendeiner Form Rücksicht auf ihn zu nehmen.

Toto. der weiß, das letzteres nur ein schwacher Trost für Dich sein kann und dem Kind nichts bringt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 15:12
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

so ein KV-Exemplar habe ich auch. Bei uns hat geholfen, dass ich meine Pläne gemacht habe und er dann eben Pech hatte, wenn er einen Tag vorher mit irgendwelchen Sachen kam. Das kam auch höchst selten vor, da er auch heute noch der Meinung ist, dass die Kinder sich bei ihm zu melden hätten, wenn sie was von ihm wollen.

Da meine Pubertäter das anders sehen, nachdem besonders der Kleine sehr häufig am Telefon von "keine Zeit" gehört hat, sehen sie ihren Vater selbstbestimmt recht sporadisch. Eher besuchen sie Papas Frau und die kleine Schwester. Das ist ganz einfach, da sie genau wissen, dass Papa immer erst nach Hause kommt, wenn das Kind sicher versorgt und im Bett ist. Manche Dinge ändern sich eben nie.

Du musst keine Rücksicht auf ihn nehmen. Mach Deine Pläne, und wenn er dann kurzfristig kommt, hat er eben Pech. Wenn er sich dann aufregt, kannst Du ihm nur immer wieder eine feste Vereinbarung anbieten. Das ist am Anfang vielleicht etwas schwierig, aber wenn es Dir besser geht, weil Dein Leben planbarer ist, ist das auch für die Kleine von Vorteil. Wenn ihm an seiner Tochter liegt, wird er umdenken müssen. Alles andere sind Machtspielchen.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2016 14:30
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

obwohl, oder gerade weil, ich bei den Umgangszeiten durch die KM teilweise willkürlich beschnitten wurde/werde, stimme
ich meinen Vorpostern bei. Eine weitestgehend feste Grundregelung ist immer im Sinne Aller (Insbesondere brauchen die
Kinder eine Beständigkeit). Das hier natürlich auch mal, in Absprache, zusätzliche Termine stattfinden können oder, in wirk-
lich dringenden Fällen, mal ein fester Umgangstag ausfällt ist natürlich auch möglich. Aber die Kontinuität muss da sein.

VG

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2016 16:32
(@lofoten15)
Schon was gesagt Registriert

Mein Kind hat auch so einen KV, der nicht in die Poette kam/kommt.
Von festen Terminen, die anfangs von ihm eingefordert wurden mit kurzfristigen Absagen ohne Begruendung bis zu einem Terminplan von mir hab ich alles versucht. Das Kind ist mittlerweile 10 Monate alt, der KV war im Januar das letzte Mal da.

Mehr machen kann und tu ich nicht. Er hat es sich so ausgesucht und wir alle muessen halt die bittere Pille schlucken, dass sein Kind ohne Umgang aufwaechst. Ich renne nicht mehr hinterher, weil es einfach zu muehselig ist, jemanden zum Umgang zu bewegen, der kein wirkliches Interesse hat bzw. solch ein Verhalten an den Tag legt.
Mein Kind waechst mit einem Next auf und wenn da jetzt eine feste Bindung entsteht, kann ich auch nix dran aendern.

Schwierig bei dir ist halt, dass eure Tochter nach Papa fragt.
Da wuerde ich sie anrufen lassen und kurzfristige Termine machen, wenn ihr danach ist und es bei euch passt, aber sonst weiter mit dem KV nichts planen.
Denk an deine Nerven und dein Leben, das gluecklich und stabil laufen soll. Alles andere ist ein unnoetiger Machtkampf, den du nicht unterstuetzen musst.

Der KV ist ein erwachsener Mann und muss fuer seine Entscheidung mit allen Konsequenzen geradestehen. Auch wenn sich eure Tochter dann irgendwann evt. enttaeuscht von ihm abwendet.
Du kannst sie unterstuetzen, den Kontakt von ihr aus zu halten, musst aber nicht den Hampelmann fuer den KV machen.

Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2016 21:12