Umgang-Sie entschei...
 
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Umgang-Sie entscheidet die Ferienzeiten allein,kürzt ohne Absprache

 
(@langendo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, kurz meine Geschichte...

ich bin seit 2007 endlich geschieden, 3 Kinder (12,12 und 10), gemeinsames Sorgerecht, Frau wohnt mit Kindern im ehemals gemeinsamen EFH

Ich habe mir extra eine neue Wohnung im Kinderwohnort organisiert, um den Kindern und mir den Umgang zu erleichtern.

Der Umgang wurde nicht gerichtlich geregelt. Von Anfang an hat sie...den Umgang "geregelt", also die Ferienzeiten und -längen festgelegt. Zumindest klappt der 14 Tagryhtmus.
Ich wollte das Jugendamt dazu bewegen, gemeinsam mit der Ex ein Gespräch zur Regelung des Umgangs zu regeln. Also: ca die Hälfte aller Ferienzeiten, einmal unter der Woche Nachmittagsumgang. Ich erschien zum Termin, meine Ex nicht-hat mich natürlich auch nicht informiert...(ein Urlaubstag...). Das JA könne ohne Zustimmung der Mutter nichts machen, sagte die nette Mitarbeiterin.... Den Rechtsweg...hatte ich aus Kosten- und Stressgründen zunächst verworfen...
Die Haltung...14 Tage Urlaub mit den Kindern im Jahr reichen...konnte ich ihr zunächst ausreden...
Dieses Jahr hatte ich sogar neben (den zeitlich von ihr festgelegten) 2 Wochen Sommer- auch 2 Wochen Herbstferien mit den Zwergen verbringen dürfen!
Ich zahle fast 1000€ monatl. Unterhalt für die Kinder nach der DD-Tabelle. Sie hat mich aufgefordert,mich nach den neuen Unterhalt zu erkundigen und entsprechend zu zahlen.
Ich hatte ihr geantwortet, die neue DD-Tabelle erscheint am 06.01.- dann passe ich den Unterhalt an.

Ich hatte sie für nächstes Jahr gebeten...die ersten 3 Sommerferienwochen nehmen zu dürfen (ich träume immer noch von hälftigen Ferien)-weil ich diesmal nicht anders Urlaub bekomme.

Original SMS:
"Ich möchte die Berechnung übers JA,keine willkürliche durch dich.Sommerurlaub geht nä. Jahr nicht,wir haben Kur beantragt. Also wenn, dann2 wochen anders planen"

Lohnt das Einklagen von festen Umgangszeiten? Wie sind die Erfolgsaussichten, können Anwälte ("für Väter"!) empfohlen werden?
Darf sie allein Kuranträge stellen-ohne jegliche Absprache? Gelten die als Heilbehandlung-ärztliche Verordnung und sind zustimmungspflichtig?
So langsam bin ich ein bisschen gefrußtet...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.12.2009 22:12
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Langendo!

Willkommen im Club der Besuchsclowns und Wochenendonkels...

Lohnt das Einklagen von festen Umgangszeiten?

Ab wann "lohnt" es sich für Dich? Geregelte und verbindliche Umgangszeiten bekommst Du, so Mama nicht richtig mitspielt, nur über das Gerichts per Umgangsbeschluss. Allerdings hast Du dann u.U. das Verhältnis zur Mama restlos ruiniert. Das spielt manchmal keine Rolle, Hauptsache der Umgang klappt. Aber das musst Du selbst abchecken.

Wie sind die Erfolgsaussichten, können Anwälte ("für Väter"!) empfohlen werden?

Da alles Einzelfallentscheidungen sind, kann man zu Deinen persönlichen Erfolgsaussichten nix sagen. In der Regel ist es aber so, dass per Gericht Umgangsregelungen beschlossen werden. Umgang ist ein Grundrecht der Kids und manchmal können nur Richter die Mütter davon überzeugen. Das Minimum ist da alle 14 Tage das WE und die Ferien hälftig. Mehr geht immer. Kommt, mal wieder, auf den Einzelfall an.
Anwälte kann man eigentlich nicht empfehlen. Umgangsverfahren sind ne Standardsache, die eigentlich alle können. Ausserdem hängt alles immer am Richter, da nützt Dir u.U. selbst der beste Anwalt nix.

Darf sie allein Kuranträge stellen-ohne jegliche Absprache?

Sie darf Anträge stellen wie sie lustig ist. Allerdings gibt es eine Reihe von Anträgen, denen nicht ohne Dein Okay (da GSR) zugestimmt werden darf (geschieht dennoch ständig). Ob ein Kurantrag da reingehört, weiss ich nicht.

Unterm Strich würde ich sagen, dass jeder eine feste Umgangsregelung braucht. Im Idealfall einvernehmlich zwischen beiden Elternteilen abgesprochen. Jugendämter können nix machen, sobald der betreuende Elternteil nicht mehr mitzieht. Hier hilft dann nur noch eine gerichtlich beschlossene Umgangsregelung. Die gilt für alle und ist verbindlich. Hält sich jemand nicht daran, kann der andere mit diversen Zwangsmassnahmen reagieren wie Gerichtsvollzieher, Polizei oder bis hin zu Zwangsgeldanträgen gegen boykottierende Mütter.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2009 22:42
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo.
Das Spiel kenne ich auch . Wenn Deine EX nicht einsichtig ist kläre es vor Gericht , mußte ich auch machen . Ich bin folgenden Weg gegangen . Beratungsstelle für alleinerziehende aufgesucht - Gespräch mit dem Jugendamt geführt ( muß sagen das die Dame sehr nett war ) . Dann entlich Gerichtstermin bei dem es recht lobenswert angesehen wurde das ich mich um meine Kleine bemühe . Zum Urteil . Umgang einmal unter der Woche für 2 Stunden und alle 14 Tage übers WE von Fr Mittag bis So Abend . Alle Ferien werden hälftig geteilt , an meinem Geburtstag sowie am Vatertag ist die Kleine bei mir . Osterferien und weihnachtsferien gehen im wechsel - 1. Hälfte / 2. Hälfte damit die Kleine einmal den Ostersonntag und Neujahr bei mir und bei der Ex ist .

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 15:59