Umgang soll ausfall...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang soll ausfallen, weil das Kind für die Mutter arbeiten soll

 
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Ich habe eine 14-jährige Tochter. Den Umgang musste ich mir gerichtlich erstreiten und bekam auch den üblichen Regelumgang gewährt. Weil es immer wieder zu Streitigkeiten kam, wurde dies auch sehr präzise festgelegt. Zum Wochenende 24.11.07 wäre wieder einmal mein Wochenende und ich teilte meiner Tochter mit, was ich geplant habe. Da kam dann zurück, von meiner !!!! Tochter, nicht der Mutter !!!! dass dieses Wochenende ausfallen müsse, da die Mutter dann einen Weihnachtsbaumverkauf plane und meine Tochter helfen solle. Also, das kanns doch nicht sein. Wie ich die Mutter kenne, verhindert sie dann einfach den Umgang, ich bin mal eben 160 km vergebens (umsonst ist das ja nicht ) gefahren und schaue dann in die Röhre. Was für Möglichkeiten gibt es da im Vorfeld? Ich sehe einfach nicht ein, immer nur der rechtlose Zahldepp zu sein.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2007 20:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich möchte einen dezenten Hinweis auf die Netikette setzen. Anrede und Schlusswort bereichern eine Eröffnung ungemein!

Zum Thema.
Ich sehe das Problem, dass einer 14jährigen nicht mehr groß was vorgeschrieben werden kann. Die junge Dame hat ihren eigenen Kopf und wird diesen durchsetzen, auch wenn sie durch die KM beeinflusst wird.
Mein rat geht in die Richtung zu ergründen, ob dieses Ansinnen auf dem Haufen der KM alleine gewachsen ist bzw. die Tochter gezielt darauf ansprechen, ob ihr dieser dusselige Baumverkauf wichtiger ist.
Evtl. bietet sie einen Ausgleich an?

Generell ist meine Frage, wenn das Verhältnis anscheinend belastet ist, wie das Verhältnis zur Tochter ist?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 01:18
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Guten Tag,

da gebe ich Dir vollkommen recht, entschuldigung.

Das verhältnis zur Mutter ist völlig zerrüttet. Noch mehr, da sie vor ca. 2Monaten vor dem OLG mit dem Einklagen eines höhren Unterhaltes fulminant gecheitert ist und ich jetzt weniger zahlen muss.

Das Verhältnis zur Tochter ist ausgezeichnet, könnte unter den gegebenen Umständen nicht besser sein. Das Ansinnen ist von der Mutter, die Tochter möchte bei mir sein, nach eigener Aussage.

Das Ganze ging so los, dass ich dem Kind mitteilte, dass wir am 24.11. wo eingeladen sind. Da kam dann zurück, dass die Mama an dem Tag einen Weihnachtsmarkt plane und sie helfen solle. Ich möchte einmal anmerken, dass ich oft an Wochenenden arbeiten muss, meine Lebensgefährtin auch und dass wir langfristig immer so planen, dass wir für das Kind Zeit haben. Rücksichten der Mutter gegenüber meinen Planungen wenn es darum geht, das Kind n meinem Geburtstag bei mir sein zu lassen, gibt es nicht.

Lt. auskunft JA geht es so auch nicht, aber da die Mutter jeden gemeinsamen Gesprächstermin verweigert, kann das JA auch nicht viel machen.

Auch ist es so, dass meine Tochter im geistigen Entwicklungsstand eher einer 11-jährigen entspricht und vor der Mutter, mit der sie schließlich leben muss, Angst hat. Ich hatte oft genug ein zitterndes, weinendes Kind hier sitzen.

Geht so etwas ohne Rechtsanwalt und an wen müsste ich mich da wenden?

Gruss

Herbert

PS. Entschuldigung nochmals diesen Einstieg, das ist mir völlig durchgegangen, ich war etwas durch den Wind, ich hatte eigentlich gehofft, dass diese endlosen Streitigkeiten mit dem urteil OLG aus der Welt wären. Dem ist scheint es, nicht so.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 15:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Herbert,

gleich zum Einstieg:

Auch ist es so, dass meine Tochter im geistigen Entwicklungsstand eher einer 11-jährigen entspricht

Wie kommt es hierzu? Ist es Deine Einschätzung oder hat Deine Tochter eine anerkannte Behinderung?

Geht so etwas ohne Rechtsanwalt und an wen müsste ich mich da wenden?

Schwierige Frage.
Mit dem JA hast Du schon mal einen Ansprechpartner, der auch Dein Anliegen erkannt hat und entsprechend vertritt. Problem ist aber wirklich, dass nur eine gerichtliche Entscheidung wirklich bindend ist. Alles andere kann im schlimmsten Fall eine "hohle Nummer" sein.

Wie sieht denn die bisherige Umgangsregelung aus? Gibt es eine lose Absprache, oder wurde diese bereits gerichtlich fixiert?
Ist der 24.11. ein Umgangswochenende?

Gruß
Kasper

PS: und über den Rest wird nichts mehr geschrieben.  😉

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 17:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine Tochter ist 14. Damit kann sie lt. § 5 Abs. 3 >JArbSchG< im Familienbetrieb mithelfen. Dies jedoch bedarf der Zustimmung der Personensorgeberechtigten. Im Falle getrennt lebender Eltern bedarf es der Zustimmung beider Elternteile, so das GSR vorliegt.

Du könntest hierüber also ein Fass aufmachen...

Deine Tochter bessert sich vielleicht auf diesem Wege ihr Taschengeld auf. Wenn du nun dagegen vorgehst, hast du sie nicht zwangsläufig auf deiner Seite.

Ich würde der Ex einen netten kurzen Brief schreiben. So ganz ohne Vorwurf, dass du nur den Termin bestätigst und angesichts des OLG-Urteiles davon ausgehst, dass es keine Probleme gibt.

Mehr kannst du nicht tun, da du nicht auf Verdacht oder Vermutung gestützt ein Verfahren in Gang setzen kannst. Dies geht immer nur in Nachbereitung und dann kannst du auch die dir entstanden Kosten als Schadensersatz durchdrücken.

Du könntest auch nix machen und einfach hinfahren. Schließlich gibt es ein Urteil.

Ganz wichtig: Egal was passiert: Du fährst hin! Es könnte ja auch sein, dass du gelinkt werden sollst und dann hat die Ex ganz wunderbar bewiesen, dass dir der Umgang nichts bedeutet, denn du bist ja nicht gekommen. "Wie, Herr Richter, ich soll gesagt haben, der Umgang findet nicht statt? Herr Richter, das OLG hat doch die Zeiten festgelegt und daran will ich mich gern halten. Die Vater-Kind-Bindung ist doch wichtig. Und das habe ich aus dem Urteil gelernt, Herr Richter."

Wetten?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 17:40
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Tag zusammen,
ich war mit der Kindesmutter nicht verheiratet und es gibt auch kein gemeinsames Sorgerecht. Als Nachweis habe ich die Emails meiner Tochter und auch deren Aussage. Sie möchte ganz klar zu mir. Sagte auch, dass ihre Muter schließlich weiß, wann unser Wochenende ist. Ich hab ihr jetzt einen Brief geschrieben, sie darauf hingewiesen, dass ich auf das Wochenende bestehe. Ach, so, ja: Der Umgang ist genauestens gerichtlich geregelt, nachdem sie mich reichlich oft hereingelegt hatte. Was sie aber nicht daran hindert, ständig kurzfritig über den Haufen zu werfern. z.B. Konfirmation. Ist ja alles kein Thema, ich bin da ja auch bereit umzulegen. Nur habe ich halt langfristig verplante Arbeitswochenenden und da kann ich doch einfach davon ausgehen, dass sie mich sobald sie einen Termin kennt, diesen mir mitteilt, damit ich eben verschieben kann. Und nicht einfach ein lapidares Fax schickt: "Das nächste Besuchswochenende muss ausfallen."
Meiner Meinung nach hat sie sowas mit mir abzusprechen, es ist ja immerhin ein Gerichtsbeschluss. Sieht auch das Jugendamt so, nur können die mit einer unwilligen Mutter nichts regeln. Es gab da in der Vergangenheit den Versuch von JA aus, einen moderierten Termin zu vereinbaren, aber die KM hat sich geweigert. Es bestände kein Klärungsbedarf.

Das Verhältnis zwischen ihr und mir ist völlig zerrüttet, seitdem ich nachgewiesen habe, dass die KM das Vermögen meiner Tochter (Erbschaft von meiner Mutter, eine ordentliche Summe) für ihre Kaufsucht verbraucht hat. es kam auch zu einer Verurteilung und der Mutter wurde die Vermögenssorge entzogen, soweit zum Hintergrund. Seitdem ist, wie die KM mal zu einem Lehrer sagte, Krieg.

Von meiner Seite aus nicht, ich will nur noch meine Ruhe und die wenigen Tage mit meienr Tochter genießen.

Meine Tochter ist ein Spätentwickler, wurde auch erst mit 7 eingeschult. Das ist aber in meinen Augen keine Behinderung, es kommt halt alles etwas später. Und wenn sie mal 30 ist, ist es doch egal, ob sie geistig 27 ist, so denke ich mal.

Das war jetzt länger, als es sollte.

Mich würde halt interessieren, ob ich ans Amtgericht schreiben kann und um vermittlung bitten oder ob ich da wieder eine Anwalt einschalten muss, was mir im Mom. finaziell nicht gut zupass käme.

Gruss und danke für die bisherigen Antworten,

Herbert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 19:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Herbert!
Ich würd es so machen, wie deep es empfohlen hat ... schreib EX, daß Du davon ausgehst, der Umgang findet statt (mit verweis auf das Urteil), fahr hin und versuche, Tochter abzuholen (bevorzugt mit einem Zeugen).

Kommt Tochter nicht mit, dann würde ich erst rechtl. Schritte überlegen/einleiten!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 19:55
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Hallo Marco,

das Problem ist, dass ich so was ähnliches schon mal hatte. Trotz eindeutiger Beschlüsse hat sie mir 2 Monate das Kind vorenthalten. Dann Verhandlung, der Richter legt alle Ferientermine genauestens fest, einmal ein "Dudu" mit erhobenem Finger für die Mutter und die Parteien zahlen ihrem Anwalt selber. Sie nichts, weil angeblich mittellos (fährt aber ein nagelneues Auto) ich alles, da ich blöd genug bin, zu arbeiten.

Und jetzt wieder die ganze Zeit das selbe Kasperltheater.

Mit Zeugen hinfahren ist mit einem Smart schwer.....:-)

Gruss

Herbert

Herbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 20:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Herbert,

du wirst nur keine andere Wahl haben. Das Gericht wird nicht auf einen Verdacht hin aktiv. Gerichte betreiben immer Vergangenheitsbewältigung und geben die Richtung für die Zukunft vor. Sollte die Ex boykottieren, erneut Klage einreichen und Antrag auf Festsetzung von Zwangsmitteln stellen. Die Kosten hat die Ex zu tragen, da von ihr verschuldet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 20:50
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

O.K.,

hab ich verstanden, danke.

Mal sehen, wie sie auf meinen Brief reagiert.

Ich werde berichten.

Gruss

Herbert

Übrigens, hatte gerade Chatkontakt mit meiner Tochter, (nahezu konspirativ) sie will definitiv zu mir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 20:57




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Herbert,

ein Nachtrag seih mir noch gewährt.

Wie bereits beschrieben, kann für die Zukunft nichts unternommen werden, nur für die Vergangenheit. Da die Mutter scheinbar auf das Geld fixiert ist, bleibt Dir nur übrig, eine Erziehung über das Geld zu favorisieren. Sprich, Du fährst hin und wenn es nicht zum gewünschten Ergebnis führt, stellst Du ihr dies in Rechnung. Da kommt dann einiges zusammen.

Nur der Interessehalber, muss Ex das Vermögen zurückzahlen, oder hat sie die "Finger gehoben"?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2007 21:21
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Hallo Kaspar,
die Mutter ist kaufsüchtig, vermag das aber über Jahre hinweg zu verbergen. Die benötigten Gelder werden auf teilweise sehr unapetitliche Art und Weise beschafft. Die Mutter hat nicht die Finger gehoben, das würde auch nichts helfen, denn sie hat das ja zu unrecht an sich genommen. Sie zahlt 50 EUR im Monat zurück, was ca. 1/4 der Zinsen ist.

Anfangs wurde von ihr sogar behauptet, ich hätte die Erbschaft nicht ausbezahlt, das konnte ich aber mit Mühe und not nachweisen, obwohl sie reichlich Belege hatte verschwinden lassen.

Ihr jetziger Lebensgefährte dürfte genau so ahnungslos sein, wie ich die ganze Zeit. Deshalb fürchtet sie den Gerichtsvollzieher wie der Teufel das Weihwasser.

Sie macht mir halt, wo sie kann, das Leben schwer.

Irgendwann wird das mal ein Bumerang, denn unsere Tochter bekommt ja auch mit, was da abgeht. Aber ob ich das noch 3 1/2 jahre durchhalte, weiß ich nicht. Ich bin dieses ständige Kämpfen derart leid.

Meine Freundin meinte nur, als sie dann mal dieses ganze Hickhack in voller Pracht wahrgenommen hat, dass sie sowas niemals für möglich gehalten hätte und dass sie Väter versteht, die zahlen und nicht um ihre Kinder kämpfen.

Gruss

Herbert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2007 22:16
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,
gerade habe ich mit dem JA gesprochen. Von dort hatte man die Kindsmutter angerrufen. Sie würde einen Hofverkauf planen, alle Freundinnen meiner Tochter wären auch da und das Kind hätte Angst mir das zu sagen. Seltsam, ich habe gestern mit dem Kind gesprochen und da war absolut nicht dir Rede davon. Es dürfte sich wieder einmal um die üblichen Lügen der Dame handeln.

Hin und her bei dem Gespräch, warum die eltern das nicht unter sich ausmachen. Meine Antwort: ohne unbeteiligte Zeugen (aldo z.B. vom JA moderiertes Gespräch, das die Mutter aber ablehnt) unterhalte ich mich nicht mit der Mutter, da alle telefonischen Abmachungen hinterher als gelogen hingestellt werden. Selbst bei Emails wird mir vorgeworfen, diese hinterher gefälscht zu haben.

Meine Meinung ist, wenn die Mutter etwas an einem meiner Wochenenden plant, dann sollte sie das vorher mit mir absprechen, nicht mich vor vollendete tatsachen stellen, wenn ich bereits Planungen für dieses Wochenende habe.

Wie sieht meine Chance aus. so etwas hinterher gerichtlich zu sanktionieren? Denn wenn es diesmal gut geht, dann kann ich meine Planungen in Zukunft sein lassen, denn die Mutter wird jede Gelegenheit nutzen, mir einen reinzuwürgen.

Gruss

Herbert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2007 13:01
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hoffe es kommen noch andere Meinungen.

Einen zusätzlichen Gerichtstermin anzuschieben, weil einmal der Umgang ausfällt, könnte leicht als Prozeßhänselei ausgelegt werden (auch wenn es in der Vergangenheit anders war). Ich würde trotz allem hinfahren und der KM die Kosten in Rechnung stellen. Vorteil, Du siehst die Tochter trotzdem und kannst immerhin noch einen halben Tag mit ihr verbringen.
Die Kosten in einem höflichen, aber bestimmten Schreiben der KM in Rechnung stellen.

Dann ein Tagebuch führen, in der das gesamte Verhalten der KM niedergeschrieben wird. Hat zwei Vorteile:
1) Du hast einen festen Bericht, wollte der einmal vor Gericht benötigt werden
2) Deine Tochter bekommt etwas in der Zukunft zu lesen ... die Wahrheit, sollte sie fragen.

Wenn sich die Vorfälle beweisbar häufen, kann ein erneutes Verfahren angeschoben werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 14:07
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Hallo Kasper,

mir geht es lediglich darum, dass, wenn sie etwas plant, das vorher mit mir abstimmt. Und ich nicht immer vor fertige tatsachen gestellt werde.
Sie hat mir mal das Kind volle 2 Monate entzogen.

Ich fahre dann 160 km und werde vor einer verschlossenen Tür stehen, mehr nicht.
Und wie stellt man das in Rechnung? km x Betrag X? Was ist mit der Zeit?

Dass mir das gesamte Wochenende versaut ist, meine gesamte Planung den Bach runtewr geht, dürfte ja sowieso niemanden interessieren. So was wie entgangene Lebensfreude gibt es ja nicht, was man dann anrechnen könnte.

Nach all meinen Erfahrungen und auch all der Liebe, die ich für mein Kind empfinde, das auch ein Wunschkind meinerseits war, ich kann nur jedem Mann abraten, ein Kind zu zeugen.

Gruss

Herbert, zutiefst frustriert.

Man wird behandelt wie der letzte Dreck und taugt nur dazu, pünktlich zu überweisen. Mehr nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2007 14:14
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Dass mir das gesamte Wochenende versaut ist, meine gesamte Planung den Bach runtewr geht, dürfte ja sowieso niemanden interessieren. So was wie entgangene Lebensfreude gibt es ja nicht, was man dann anrechnen könnte.
Nach all meinen Erfahrungen und auch all der Liebe, die ich für mein Kind empfinde, das auch ein Wunschkind meinerseits war, ich kann nur jedem Mann abraten, ein Kind zu zeugen.

Ich kann deine Frust sehr gut nachvollziehen,  ;( obwohl ich in einer glücklicheren Lage bin  🙂
Ich bin sowieso der Meinung, daß sich jeder Mann in Deutschland sterilisieren lassen sollte.  :knockout:
Es hilft nur eines, jedem die Nachteile einer Vaterschaft zu erzählen und die Augen zu öffnen.

IRGENDWANN wird selbst irgendeine Regierung sehen, daß da was nicht stimmt.

Aber, @HerbertMF siehe es einfach so, daß die Zeit für dich arbeitet, Dein Kind wird es dir danken.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 15:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und ihr würdet trotzdem nicht auf eure Kinder verzichten wollen!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2007 19:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich weiß ich bin verrückt .... nach meinen dreien:

niemals!

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2007 00:35
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich denke, daß hier -anders als sonst- jede versuchte Kommunikation ins Leere laufen wird. Auch eine gerichtliche wird zum jetzigen Zeitpunkt sinnlos sein.

Daher würde ich mich an Deiner Stelle ab sofort STRIKT an die gerichtliche Umgangsregelung halten ohne weitere Diskussionen. Keine Verhandlungen mehr mit ihr, kein Jugendamt, gar nix. Faxe von ihr erhälst Du nicht mehr, hat die Katze gefressen. Email ist im Spamfilter verschwunden. Und so weiter.

Du setzt Dich stur zu jedem Umgangs-WE in Dein Auto und reißt die 160km ab. Weißt Du vorher, daß sie boykottiert, so nimmst Du nen Zeugen mit. Oder gehst DORT tanken und hebst die Quittung auf um evtl. nachweisen zu können, daß Du dort warst. Führe auch ein Fahrtenbuch. Dokumentier es.

Nach einer angemessenen Anzahl von boykottierten Umgängen -die Du allesamt gut dokumentierst- gibst Du das nem Anwalt und der reicht Klage ein. So vorbereitet hast Du dann auch Aussicht auf Erfolg. Ist nervig und langfristig. Weiß ich. Aber im Moment kannst Du aus der Hüfte nicht schießen. Du hast keine ausreichende Munition.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2007 02:17
(@herbertmf)
Rege dabei Registriert

Hallo Milan,

das Problem ist, dass es keine Kommunikation gibt. Sie schiebt einfach das Kind vor, mach das mit dem Papa aus. Meine Tochter sitzt dann zwischen allen Stühlen. Macht sie es der Mutter nicht recht, gibts von da aus Druck. Ich hatte oft genug ein leichenblasses Kind mit eiskalten Händen und roten Flecken im Gesicht im Auto sitzen. Dem JA gegenüber sagt die KM dann übrigens, das Kind hätte Angst, mir das zu sagen.

Das Problem ist, dass es sich hier wohl um einen Versuchsballon handelt. Unternehme ich nichts, dann wird das Besuchsrecht einseitig nach Gusto gestaltet. Vor einiger Zeit war es so, dass meine Tochter an meinem Geburtstag, der eindeutig an meinem WE war nicht zu mir durfte.Einen Grund irgend welcher Art gab es nicht. Ausser mir wehtun. Anschließend wurde der Umgang dann füp 2 Monate verweigert. Bis dann endlich der Gerichtstermin war. Da gabs dann den erhobenen Zeigefinger für die  Mutter und eine Anwaltsrechnung für mich. Das war alles. Als Vater bist Du Zahldepp, sonst nichts.

Gruss

Herbert

Herbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2007 15:30