Hallo alle zusammen!
Ich bin komplett neu hier und hoffe hier ein paar Tips bzw Ratschläge zu erhalten.
Zu meiner Situation (Kurzfassung):
Vor ca 3,5 Jahren habe ich mich unsterblich (bis jetzt) in eine Frau verliebt. Problem war jedoch dass diese Frau verheiratet war und bereits zwei Kinder hatte.
Es ging währenddessen schon um Scheidung die auch kurz bevor stand. Wie aus dem nichts hatte Sie mich damals verlassen und ist zu ihrem Ex (Ehemann) zurückgegangen.
Ein paar Wochen später meldete Sie sich wieder mit der Info dass Sie schwanger sei, Sie wüsste nicht ob von mir oder ihrem Ehegatten.
Seit Anfang an haben wir regen Kontakt, zeitweise nicht weil Sie sich abschottet, dann wieder mehr. In der Regel schreiben wir uns mindestens einmal die Woche, normalerweise täglich.
Als der Kleine dann da war wollte ich einen Vaterschaftstest der von ihr abgelehnt wurde, man sah jedoch schon optishc dass es wohl mein Sohn ist. Schlussendlich führte Sie einen Vaterschaftstest mit ihrem Ehegatten durch der negativ war.
Nach langem hin und her ob ich den Kleinen sehen darf, bin ich dann zum Anwalt gegangen sowie auch vor Gericht.
Das Gericht sprach mir damals als "biologischer Erzeuger" ein Umgangsrecht zu. Über die Länge und Häufigkeit des Umgangs fällte das Gericht jedoch kein Urteil.
Wir (ich und sie) sollten dann zu einer Familienberatung gehen. Zusammen mit der Familienberatung sollten wir einen Plan ausarbeiten wie sich der Umgang mit den Jahren entwickeln soll.
Tja, ich war mehrmals bei der Familienberatung, aber ohne Ihr, da Sie nicht kam... Das Thema habe ich dann also gelassen.
Nun ist es so dass wir uns untereinander auf einen Umgang alle zwei Wochen für x-Stunden (momentan 4h) geeinigt haben.
Bei dem Umgang habe unterliege ich wegen ihr absoluten Restriktionen (er darf nicht im Auto gefahren werden, ich darf mit ihm nicht baden gehen...).
Sie wohnt ca 100km von mir entfernt. Bisher war es drei Jahre lang so dass ich IMMER 100km Autobahn für den Umgang gefahren bin und meinen Sohn übergeben bekam.
Es führt bspw. kein Weg dahin dass er mal bei mir zu Hause sein darf, dass ich ihn über Nacht habe (davon kann ich nur träumen).
Öfters wurde der Umgang aus meiner Sicht eher scheinheiligen Argumenten abgesagt wurde.
Heute (nicht zum ersten mal) meldet Sie sich bei mir dass Sie mit einem Anwalt sprechen möchte um den Umgang zu beenden. Meiner Ansicht nach gibt es dafür keine driftigen Gründe...
Ich habe mir bspw. schon mal ein Hotelzimmer genommen als ich Babysitter spielen durfte damit die beiden weggehen konnten... Somit für die eine Nacht 100km hin, Abends bekommen, frühs wieder abgegeben und wieder 100km zurück, hinzukommend noch allein Hotel bezahlt. Nur so nebenbei bezahle ich immer alles.
Nun zu meiner Frage: Wie hoch stehen denn eigentlich die Chancen nach drei Jahren Umgang plötzlich den Umgang zu kippen? Gibt es hier Erfahrungen?
Hinzukommend: Ich habe das Gefühl dass ich während meines Umgangs total beschnitten werde, welche Rechte habe ich für bzw. während des Umgangs? Ich darf ja nichts.
Die letzten male waren absolut daneben. Umgang fand in einem Kinderspielland statt, Sie war mit ihrem Mann dabei sowie den anderen beiden Kindern.
1. Ich komme mir absolut beobachtet vor
2. Er sieht ständig "Mama und Papa" und konzentriert sich nicht auf mich
3. Die Geschwister wollen ständig während meines Umgangs mit ihm spielen
Diese Situation gab es übrigens schon sehr oft. Der Umgang findet zu 95% in diesem Kinderspielland statt, da es keine andere Location gibt (darf nicht mehr als 15km von ihr entfernt sein etc - Regelung von ihr)
Ich will doch nur regelmäßig meinen Sohn sehen und ein Teil seines Lebens sein, ist das wirklich so schwer?
hi,
was läßt du da mit dir und dem Kind veranstalten? Au weia...du bist ein Mann und der Papa (bist du das sicher, gab es überhaupt einen positiven Vaterschaftstest in deinem Sinne, nicht nur den, der den Gatten ausschließt?)
Mach dich mal gerade und erarbeite eine Umgangsvereinbarung (hier wird dir bei der Formulierung geholfen), schick ihr die mit Fristsetzung zur Stellungnahme, wenn das nicht fruchtet dann Termin beim Jugandamt und dann SCHNELLSTENS Antrag auf Umgangsregelung beim Amtsgericht. Geht auch ohne Anwalt.
Wenn du rechtlicher Vater bist und das Gericht keinen Umgang ausgeurteilt hat hast du das denn nicht beantragt? Ging es nur um die Vaterschaft an sich?
Lass dich nicht mehr veräppeln, HANDLE.
Bei einer Umgangsvereinbarung wird dir hier geholfen, aber achte darauf, dass du die Umgabngszeiten, die du forderst auch zuverlässig!!!! leisten kannst.
Dann hats du einen Beschluss und es geht die KM nix mehr an, was du in deiner Umgangszeit mit dem Kinde tust (außer, es wäre etwas kondeswohlgefährdendes).
MIma
Die Sache ist eben etwas komplizierter.
Dadurch dass Sie während Zeugung und Geburt verheiratet war und immernoch ist, bedeutet das rechtsmäßig ihr Ehemann der Vater des Kleinen ist.
Mehr als das Umgangsrecht konnte ich aus diesem Grund damals nicht erwirken. Rechtlich gesehen ist nunmal ihr Ehemann der Vater. Nein einen Vaterschaftstest gab es von mir nicht, jedoch hat Sie vor Gericht ausgesagt dass ich der Erzeuger bin.
Bisher war ich einfach nur froh überhaupt meinen Kleinen zu sehen und nicht wieder streiten oder erneut vor Gericht gehen zu müssen...
Das Gericht hatte mir als "nur" biologischen Erzeuger zugesprochen, wollte aber eben nicht darüber Urteilen wie oft und in welcher länge der Umgang stattfinden sollte, das schob die Richterin in die Verantwortung der Familienberatung.
Also nochmal, was mir gerade am wichtigsten ist: Wie groß ist für Sie die Chance das Urteil zum Umgang aufzuheben? Ich habe momentan tierische Angst meinen Sohn nicht mehr sehen zu dürfen.
Ratschläge wie ich am besten zwecks Gestaltung etc des Umgangs vorgehen kann nehme ich dennoch gern an, jedoch ist das ganze Thema eine absolute Gradwanderung. Ich denke dass ich sowas ganz vorsichtig aushandeln muss, sonst tickt meine Ex wieder aus und untersagt mir erneut den nächsten Umgang.
Was ich eigentlich will: Meinen Sohn tegelmäßig sehen und mit der Mutter vernünftigen Kontakt haben.
Moin.
Die Chance, dass ein Gericht eine Umgangsvereinbarung auf Deinen Antrag beschließt, die einen solchen Namen auf zu recht trägt ist recht hoch! Auch mit Sanktionen wenn der Umgang boykottiert wird seitens der KM.
Den vernünftigen Kontakt zur KM kann kein Gericht beschließen und erzwingen.
Gruß, Toto
Moin.
Die Chance, dass ein Gericht eine Umgangsvereinbarung auf Deinen Antrag beschließt, die einen solchen Namen auf zu recht trägt ist recht hoch! Auch mit Sanktionen wenn der Umgang boykottiert wird seitens der KM.
Den vernünftigen Kontakt zur KM kann kein Gericht beschließen und erzwingen.
Gruß, Toto
Hi!
Also irgendwie verstehe ich nicht richtig was du da genau geschrieben hast - liegt aber evtl auch an mir da ich absolut durch den Wind bin....
Umgang habe ich ja bereits durch das Gericht bekommen. Die Frage ist wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass mir dieses wieder genommen wird...
Was meinst du damit? "Auch mit Sanktionen wenn der Umgang boykottiert wird seitens der KM."???
Dass das Gericht nicht beeinflussen oder vorgeben kann wie die KM sich zu mir verhält ist mir auch klar, ich wollte lediglich mit meinen Schilderungen aufzeigen wie es bisher immer wieder gelaufen ist...
Also nochmal, was mir gerade am wichtigsten ist: Wie groß ist für Sie die Chance das Urteil zum Umgang aufzuheben? Ich habe momentan tierische Angst meinen Sohn nicht mehr sehen zu dürfen.
Hallo beaviz,
die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, weil das Umgangsrecht für biologische, nicht rechtliche Väter noch relativ jung ist. Der entsprechende Paragraph § 1686a BGB wurde erst 2013 eingeführt. Entsprechend gibt es hier kaum Rechtsprechung.
Im Unterschied zum rechtlichen Vater hat der "bloß" biologische Vater ein nicht so einfach durchzusetzendes Recht auf Umgang. Umgang gibt es nur dann, wenn a) der Vater ernsthaftes Interesse am Kind zeigt (ich denke, das ist in Deinem Fall ausreichend deutlich gemacht) und b) der Umgang dem Kindeswohl dient. Der Anspruch auf Umgang ist also im Vergleich zum leiblichen Vater schwächer.
Aus diesem Grund ist wohl in Deinem Fall der Umgang auch so vage und ohne konkrete Regelung ausgeurteilt worden.
Es kommt also auf die Frage an, welche Gründe die Mutter dafür vorbringen kann, dass der Umgang nicht positiv für das Kind ist. Es wäre reine Kaffeesatzleserei abzuschätzen, welche Chancen sie hat. Das Einzige, was man sagen kann, ist, dass es deutlich leichter für sie sein dürfte, den Umgang zu unterbinden, als es der Fall wäre, wenn Du tatsächlich der leibliche Vater des Kindes wärst.
OK.
Danke für die Antwort. Macht mir zwar keine Hoffnung aber die wollte ich ja jetzt auch nicht.
Gibt es denn "Paradegründe" die sie anführen kann? Oder gibt es Beispiele? Ich meine ich wüsste nicht dass ich etwas falsch gemacht habe...
der TO ist doch der leibliche Vater?? nur halt nicht der rechtliche!
und @TO: Du hast noch keine Umgangsvereinbarung! In dieser muss dann konkret geregelt sein, wie und wann das Kind Umgang zu Dir erhält. Und wenn KM dies trotz gerichtlichen Beschluss verweigert, dann kann dieser Beschluss ein Ordnungsgeld versehen
Toto
Hm,
so ganz verstehe ich es immer noch nicht.
Der Ehemann ist nach wie vor rechtlicher Vater weiss aber (beweisbar), dass er nicht der biologische Vater sein kann. So kann ihm dann wenigstens nicht in x Jahren einfallen, dass er darauf keine Lust mehr hat und es ja viel einfacher wäre, wenn der tatsächliche Vater auch zahlen würde 😉
Du bist der biologische Vater, zumindest meisnt du das, da nie ein Test gemacht wurde. Ein Gericht spricht dir als biologischem Vater Umgangsrecht zu ohne das es einen Beweis darüber gibt, dass du tatsächlich Vater bist. Es reichte die Versicherung der KM, dass neben ihrem Ehemann nur noch du in Frage kommst und du hast freudestrahlend genickt.
Wie konnte ein Gericht das beschließen, ohne einen wirklichen Nachweis zu verlangen? Oder habe ihr einen Vergleich geschlossen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
OK
meinst du damit ein vollstreckbares Urteil?
Davon habe ich meinem Anwalt damals abgeraten da ich noch der Meinung war dass wir das geregelt bekommen.
Wer würde denn dann die Umgangsvereinbarung erstellen?
Und nochmal die Frage: Was für Gründe müsste Sie denn bspw angeben um mit ihren Ambitionen durch zu kommen?
@midnight:
Nein, dem Gericht hat die Aussage der KM gereicht.
Jedoch muss ich sagen, und das sagen auch andere, dass es eindeutig ist, das er mein Sohn ist. Ich will zwar keinen Vergleich mit Boris Becker und dem Kind ziehen, aber es ist optisch offensichtlich...
BTW: Ich würde auch gern für den Kleinen zahlen, wenn ich dann auch mehr Rechte hätte... Ich meine er ist mein Sohn. Eigentlich will ich ihn jeden Tag sehen. Es wäre wirklich das größte Geschenk für mich wenn ich mal ein Wochenende mit ihm hätte.
Meine Hoffnung ist nur dass er es selbst entscheidet wenn er dann alt genug dazu ist.
Die Gründe müssen nicht bei Dir liegen. Es kann ausreichen, wenn durch den Umgang die Familie belastet wird.
Einen beispielhaften Beschluss findest Du hier
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 1. Juni 2015 – 20 UF 63/13
Bitte was?
Das heißt dass die KM nur sagen muss dass es eine Belastung für ihre Familie ist den Umgang stattfinden zu lassen und schon habe ich keinen Umgang mehr? Verstehe ich das richtig?
Natürlich ist es eine Belastung für uns alle... Das kann ja aber nicht sein. So liegt es ja völlig in der Hand der KM ob ich Umgang haben darf oder nicht und das Gerichtsurteil wäre damit ja eigentlich absolut sinnlos...
Kann mir hier jemand mehr dazu sagen? Sollte das tatsächlich so sein, dann werde ich bald meinen Sohn verlieren, denn wenn es nicht mehr ist dass sie einfach nur sagen muss dass der Umgang eine Belastung darstellt, dann wird sie das auch tun.
Bitte klärt mich hier auf.
Hallo,
als biologischer aber nicht rechtlicher Vater hast Du praktisch kaum Rechte und natürlich auch keine Pflichten (Unterhaltszahlungen).
Aus diesem Grund ist es relativ einfach Dir den Umgang zu verweigern.
Auch wird es sehr schwer sein eine Vaterschaftsfestellung zu erreichen. Anfechten kann die Vaterschaft eigentlich nur der rechtliche Vater und das innerhalb von 2 Jahren, wo er Kenntnis über die Umstände hat, die dafür sprechen, dass er nicht der biologische Vater ist. Tut er das nicht, dann ist es sein Kind! Im Interesse des Kindswohl kann zwar auch das JA die Vaterschaft anfechten, aber in Deinem Fall sehe ich das nicht.
Es war vielleicht sehr verlockend für Dich keinen Unterhalt zahlen zu müssen, da kein rechtlicher Vater. Es bedeutet aber eben auch, dass Du eine sehr schwache Position hinsichtlich Umgang hast. Der Schutz der Familie ist im Grundgesetz geregelt. Der Umstand, dass es einen biologischen neben dem rechtlichen Vater gibt, ist da nicht vorgesehen. Trotzdem gibt es eine etwas günstigere Regelung aus dem Jahr 2013.
Die Regelung von 2013 beinhaltet:
"... Künftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient und ob der Vater ernsthaftes Interesse an seinem Nachwuchs zeigt.
Leibliche Väter sollen außerdem ein Auskunftsrecht zu den Lebensverhältnissen des Kindes bekommen. ... Entscheidend soll vielmehr sein, ob der leibliche Vater durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er tatsächlich Verantwortung für sein Kind übernehmen will und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient ...." (<a href="http://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/neureglung-zum-umgangsrecht-und-auskunftsrecht-leiblicher-vaeter_220_188582.html>hier</a>)"
Gerade dieses "dem Kindswohl dient" kann für Dich problematisch sein, da ein positive Nachweis erforderlich ist. Die Umkehrung, d.h. das es nicht kindswohlschädlich ist, wäre für Dich günstiger, da dann zu belegen wäre inwieweit es schadet.
Für die Gewährung von Umgang ist nur die eidestattliche Versicherung erforderlich und kein Vaterschaftstest.
Die einzige Hoffnung wäre ein erneuter Gang vors Gericht um Umgang. Hier brauchst Du mit Sicherheit anwaltliche Beratung von einem versierten und interessierten Anwalt/Anwältin.
VG Susi
Jetzt fühle ich mich doch etwas angegriffen...
Es stand nie, aber auch nie zur Debatte ob ich die Vaterschaft komplett übernehme, dazu wurde ich weder gefragt noch hatte ich dazu die Möglichkeit.
Hätte ich dazu die Möglichkeit gehabt, dann hätte ich diese auch wahr genommen. Es geht hierbei um meinen Sohn, da ist mir das Geld ziemlich egal. Also war es NICHT verlockend weil keinen Unterhalt zahlen muss oder so, ich durfte einfach nicht mehr bekommen da die KM während unserer Beziehung sowie der Schwangerschaft und immer noch verheiratet ist.
Wenn es irgends die Möglichkeit geben würde, mehr als Umgangsrecht zu bekommen, dann würde ich das sofort tun.
Also um es nochmal deutlich zu machen, diese Entscheidung fiel nicht von mir aus Bequemlichkeit oder sonst was. Es war das absolute Maximum was ich erreichen konnte, mehr stand mir nach deutschem Gesetz auch nicht zu!
Bei diesem Gerichtstermin vertrat mich übrigens ein Fachanwalt für Familienrecht der hinzukommend durch ein Fachmagazin als einer der besten 5 Anwälte Deutschlands auf seinem Fachgebiet tituliert war.
Ihr könnt mir also gern glauben dass ich keine Kosten gescheut habe um das Maximum an dieser Stelle heraus zu holen.
edit: Somit heißt es ja folgendermaßen - wenn die KM die "Jokerkarte" zieht dass ihr Familienleben durch meinen Umgang belastet wird, dass ich dann keine Chance mehr auf Umgang habe?
--> Das heißt aber auch dass ich alles andere als aggressiv herangehen kann um eine Umgangsvereinbarung zu bekommen, ich bin ihr also völlig ausgeliefert, richtig?
Moment, ich kapier grad gar nichts.
Du hältst Dich für den Vater, weil der Ehemann es nicht ist? Warum? Über alles andere mache ich mir jetzt erstmal überhaupt keine Gedanken.
Moment, ich kapier grad gar nichts.
Du hältst Dich für den Vater, weil der Ehemann es nicht ist? Warum? Über alles andere mache ich mir jetzt erstmal überhaupt keine Gedanken.
1. Die KM ist dies vor Gericht bestätigt
2. Soweit traue ich ihr noch (warum sollte Sie dann auch die "Belastungen" des Umgangs immer wieder über sich ergehen lassen)
3. Wie schon erwähnt ist es optisch sehr sehr deutlich
psoido, mal ehrlich, schon das Bobbele hat sich seinerzeit mit dem Wunsch nach einem Vaterschaftstest lächerlich gemacht in Anbetracht des Aussehens der Tochter...
Wenn es sich so verhält wie beaviz schreibt, wozu einen Test? Allerdings würde ich auf die Aussage der KM nix geben.
Mima
Hallo,
Du solltest Dich nicht angegriffen fühlen. Aber die Rechtslage ist nun für Dich sehr schwierig geworden.
Du must belegen, dass der Umgang dem Kindswohl entspricht. Ja, die KM kann Störung der Familie oder auch Kommunikationsstörung als Grund dafür angeben, dass eben nicht das Kindswohl fördert. Was letzlich ein Gericht entscheidet kann Dir trotzdem keiner voraussagen, dass hängt eben vom Einzelfall ab.
VG Susi
OK, somit wäre es doch keine ultimative "Jokerkarte" wenn sie darauf plädiert dass der Umgang die Familie belastet?
Ja bei meinem Glück komm ich wieder vor die selbe Richterin. Die wollte während des Gerichtstermins nichts entscheiden, schlug nur die Hände über dem Kopf zusammen und fragte mit leeren Blicken durch die Gegend was Sie denn nun entscheiden solle...
Moin beaviz,
Ein paar Wochen später meldete Sie sich wieder mit der Info dass Sie schwanger sei, Sie wüsste nicht ob von mir oder ihrem Ehegatten.
Als der Kleine dann da war wollte ich einen Vaterschaftstest der von ihr abgelehnt wurde, man sah jedoch schon optishc dass es wohl mein Sohn ist. Schlussendlich führte Sie einen Vaterschaftstest mit ihrem Ehegatten durch der negativ war.
Also durch nichts ist bisher bewiesen, dass Du überhaupt einen Sohn hast. Sie verweigert Dir einen Vaterschaftstest! Warum? Teilt Dir dann aber mit, dass es der Ehemann angeblich nicht ist?
Und wenn es noch eine weitere Affäre gibt / gab? Du steigerst Dich aufgrund von optischer Ähnlichkeit in etwas hinein.
Stell es mal das Ganze auf die Füße. Als erstes machst Du einen Vaterschaftstest. Dann kannst Du weiter sehen, wenn Du Gewißheit hast.
Insgesamt bleibt es rechtlich sehr schwierig, auch wenn Du der echte biologische Vater bist, wie andere schon geschrieben haben. Eine Affäre
soll eben nicht zu der Zerstörung einer Familie führen und das ist oft die Konsequenz, wenn die ganze Geschichte incl. Vaterschaftsanfechtung
durchgezogen werden könnte. Daher lässt das Gesetzgeber aber nicht so einfach zu.
Zwar kann ich verstehen, was Du willst, das gibt es aber nicht. Ein einigermaßen einklagbares und durchsetzbares Umgangsrecht (also vom Wohlwollen
der Mutter unabhängiges Umgangsrecht) hast Du nur, wenn Du rechtlicher Vater bist.
Das was Du im Moment hast, ist keine gelebte Vaterschaft. Die wird von der Mutter nicht zugelassen. Sie kann das auch zu jeder Zeit beenden. Ein Mittel
dageben gibt es meiner Meinung nach nicht.
LG,
Mux