hallo!
meine ex hat vor im sommer mit unserem sohn (dann 7) wegzuziehen zu ihrem aktuellen ehemann. die entfernung beträgt eine fahrt ungefähr 450 km.
wir haben gemeinsames sorgerecht. bisher habe ich meinen sohn alle 14 tage am we 3 tage und ungefähr 4 wochen urlaub plus feiertage im jahr.
gibt es urteile, wonach die ex für den transport sorgen muß, hälfte des bahnpreises zahlen od. ähnl.
ist jmd in einer ähnlichen situation, wie habt ihr die geregelt.
mit der bitte um austausch und tipps...
Wenn die KM die entfernung verursacht , muss sie dir auch vorschläge machen wie du den Umgang weiterhin einhalten kannst.
ZB das ihr euch alle auf der hälfte für Übergabe trefft, oder sie den Zug bezahlt.
Bist du den überhaupt damit einverstanden, daß sie soweit mit eurem Sohn weg zieht?
Ich hoffe du weisst daß die Km bei gemeinsammen SR dein Einverständniss benötigt, ansonsten kannst du sogar vor gericht ziehen.
Moin!
Wenn die KM die entfernung verursacht , muss sie dir auch vorschläge machen wie du den Umgang weiterhin einhalten kannst.
Sorry Furbie - Du täuschst Dich.
Der Umgangselternteil ist ganz allein für die Umsetzung der Umgänge verantwortlich. Ansonsten würden hier ja auch nicht etliche Foris ständig stundenlang auf Autobahnen und in Zügen verbringen....
Man könnte versuchen eine friedliche Einigung mit der KM zu finden. Ein "muss" gibt es für sie aber nicht.
Ich hoffe du weisst daß die Km bei gemeinsammen SR dein Einverständniss benötigt, ansonsten kannst du sogar vor gericht ziehen.
Schöne Theorie - aber in der Praxis sieht es anders aus. Das gemeinsame ABR ist hier ausschlaggebend und nicht das GSR. Sind sich die Eltern uneins wegen dem Aufenthalt des Kindes, dann wird einem von beiden das ABR entzogen. Dreimal darfste raten wer das in 95% der Fälle ist....!?
Wenn Rosenkaktus mauert, dann kann Exe vor Gericht ziehen und hat gute Chancen den Umzug rechtlich abgesegnet zu bekommen und Rosenkaktus verliert sein ABR - so er es denn überhaupt noch hat.
Recht haben und Recht bekommen sind in BRD zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe.
Milan
Du könntest auch darüber nachdenken deinem Sohn die gewohnte Umgebung und sein soziales Umfeld zu erhalten und ihn zu dir zu nehmen. Deine Ex kann ja hinziehen wohin sie will, aber niemand sagt, das dein Sohn da mitmuß.
Es gibt auch einige wenige Urteile die besagen, das sich der Elternteil der die Entfernung verursacht hat an den Umgangskosten zu beteiligen hat, sofern er leistungsfähig ist. Ansonsten ist ja der Umgangselternteil für die Kosten allein verantwortlich.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
es gibt da eine Handvoll Urteile für Extremfälle, die aber nicht für andere Fälle verwertbar sind. In 99,9999% aller Fälle gilt: der Umgangsberechtigte hat alle zeitlichen und finanziellen Aufwendungen für die Ausübunge des Umgangs'rechts' selbst zu tragen. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn diese Kosten einseitig von der Kindsmutter verursacht wurden. Eine juristische Vorgehensweise kann man sich also schenken, da kommt fast sicher nichts raus außer Kosten. Du bist auf Goodwill der Mutter angewiesen. Verscuhe dich mit ihr im Itneresse des Sohnes, der ja seinen Pappa auch sehen will, zu einigen. Etwa dass sie ihn zu dir bringen und du ihn zurück, oder ihr euch auf halber Strecke trefft uswusf. Mauert sie, hast du keine Chance, dagegen etwas zu tun. Der andere Gedanke ist: du erhältst deinem Sohn das gewohnte soziale Umfeld, er wechselt zu dir. Kannst du ihn denn betreuen? Würde seine Mutter zustimmen? Wenn letzteres nicht gegeben ist: vergiß es, das gerichtlich durchsetzen zu wollen.
cya,
elwu,
hat seit der de facto Entführung seiner Tochter durch deren Mutter im Herbst 2000 in Summe irgendwas um 30T€ an Umgangskosten aufgebracht.
Hallo Rosenkaktus,
wir sind in der Situation dass die Ex über 500 km weit weg wohnt.
Wie haben Umgang etwa 3 Wochen Ferien im Jahr und alle 14 Tage 2,5 Tage. Die Kosten und Aufwendungen tragen wir alleine. Sowie natürlich auch das löchrige Nervenkostüm.
Die KM bringt sich 0,0 ein.
Dazu muss ich auch sagen, dass wir die Woenden am Wohnort des Kindes verbringen, da wir es für einen 4jährigen unzumutbar finden über 5 Stunden einfach unterwegs zu sein. Bei der Ferienregelung ist er natürlich schon unterwegs. Das heißt 14tägig 1100 km Fahrt = etwa 10-12h Zeitaufwand.
Wenn Du Dich austauschen magst, gerne per PN.
Kann mich ansonsten nur midnightwish anschliessen. Siehst Du da eine Möglichkeit?
LG
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)
...danke erstmal für eure antworten...
die rechtliche lage scheint ja nicht besonders eindeutig zu sein.
wie haben gemeisames sg . haben wir dann auch automatisch beide das abr?
wenn sie meine zustimmung braucht, wie wird das geregelt?
wie ist es, wenn ich mich weigere...
herzliche grüße
an merrow: ja gerne, wie geht das mit den pn?
wo wohnt ihr an den wochenenden?
Hallo!
Meine Jungs wohnen 650 km von mir entfernt. Wir haben die hälftigen Ferien und ich sehe zu, dass ich zumindest jedes dritte WE zu meinen Kindern fahre. Wir drei wohnen dann in einer Ferienwohnung bzw. mittlerweile bei einem Moderator hier aus dem Forum.
Die Kosten für den kompletten Umgang trage ich alleine. Meine EX beteiligt sich da kein Stück.
Wenn Du Hilfe brauchst, melde Dich!!!
LG, Lutz
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Moin!
wie haben gemeisames sg . haben wir dann auch automatisch beide das abr?
Das gemeinsame ABR ist ein integrierter Teilbereich des GSR. Das ABR wird jedoch einem von beiden Elternteilen entzogen, sobald sich die Eltern uneins sind über den Wohnort des Kindes und die Sache zum Gericht geben. Meistens wird es demjenigen entzogen, der mit einem Wegzug des Kindes nicht einverstanden ist, was logischer Weise immer der Umgangselternteil ist. Das übrige GSR bleibt weiterhin bestehen.
wenn sie meine zustimmung braucht, wie wird das geregelt?
Du müsstest Dich schriftlich mit der Ummeldung, Kigawechsel, etc einverstanden erklären. Kein EM-Amt dürfte eine Ummeldung des Kindes ohne Dein schriftliches Einverständnis vornehmen und kein Kiga dürfte das Kind annehmen ohne Dein Okay. Die meisten scheren sich jedoch einen Dreck darum, wenn die Mutter diejenige ist, die die Kinder ummeldet. Du könntest eine "Schutzschrift" an das betreffende EM-Amt schicken, die Dich aber auch nicht retten wird.
wie ist es, wenn ich mich weigere...
Dann wird sie ohne Dein Einverständnis umziehen. Du oder sie wird dann Antrag bei Gericht einreichen auf Übertragung des alleinigen ABR und dann ist der Ausgang offen ... tendentiell aber zu Gunsten der Mutter.
Mach nur nicht den einen Fehler: Suche nicht nach der Logik im Familienrecht!!!!! Versuche es einfach und geh den rechtlichen Weg. Manch einer ist dabei erfolgreich. Nicht viele, aber vielleicht gehörst Du zu den Vätern, die die Statistik nach oben treiben.
Milan
danke
Hallo Rosenkaktus,
ich hab Dir gerade eine PN geschrieben, also eine Nachricht.
Du müsstest eigentlich rechts in der Leiste sehen, dass Du eine erhalten hast.
LG
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)