Hallo zusammen,
ich stelle mich kurz vor: Bin Mittdreißiger, glücklich verheiratet, hab einen Sohn mit meiner Frau (2 Monate) und eine Tochter (3,5 Jahre) mit meiner Ex. Von dieser musste ich aus beruflichen Gründen leider 200km wegziehen.
Vorab: Eigentlich kann ich mich glücklich schätzen, dass relativ viele Sachen gut laufen. Super Kontakt zu meiner Tochter immer gehabt, Frau und Tochter verstehen sich auch gut und vergleichsweise selten Streitereien mit meiner Ex 😉 Regelmäßiger Umgang war immer alle 2 Wochen (wir sind hingefahren, aber sie hat nicht bei uns übernachtet.) Unterhalt zahle ich auch. Und Umgang finanziere ich komplett. (sprich, ich komme meinen Pflichten nach.)
Jetzt gibts folgendes Problem: Ich finde, meine Tochter wäre jetzt alt genug, an den Wochenenden herzukommen und bei mir zu übernachten. Die Mutter hat da aber Vorbehalte wegen der Entfernung (sprich, sie ist nicht begeistert, hat aber noch kein klares Statement abgegeben.) Ich bin mir sicher, dass meiner Tochter die 200km nichts ausmachen (sind durchgehend Autobahn und gehen immer in etwa 2h; sonst fährt sie auch öfter mal Auto und hat nichts dagegen.) Andererseits kann natürlich eine Mutter immer einfach mal behaupten, das sei dem Kind zu weit. Mir wärs aber wirklich wichtig und ich möchte das gerne durchsetzen. (selbstverständlich würde ich auf eigene Kosten holen und heimbringen.)
Die Frage ist dann natürlich: Ist das durchsetzbar? Hat einer von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt (besser) einschlägige Urteile oder Anwälte, die das durchgesetzt kriegen?
Gruss und danke für eure Antworten
Moin.
2x 200km Autobahnfahrt alle zwei Woche sind beiweitem nicht zuviel oder gar schädlich für das Kind. Lass Dich nicht verunsichern, sondern geh einfach wie selbstverständlich an die Sache dran! ggf. nutze Bedenken der KM sogar für Deine Zwecke: Bei "Abendfahrten" schlafen Kids in dem Alter sehr schnell ein - also doch ein Super-Argument für Umgang ab Fr. Abend!
Gruß, Toto
Moin Michi,m
in Ergänzung zu Toto: Wenn die "Befürchtungen" Deiner Ex ein Argument wären, dürfte man mit Kindern nie in die Ferien fahren. Oder nur in kurzen Etappen, alle drei Tage mal wieder 50 Kilometer oder so... Dein Auto ist geheizt und wasserdicht und hat gepolsterte Sitze. Warum also sollte eine zweistündige Autofahrt schädlich für ein Kind sein?
Wenn Du für Deine Tochter das Gemeinsame Sorgerecht hast, ist das Ganze noch ein bisschen einfacher, weil man auf Augenhöhe miteinander redet. Aber auch sonst gilt: Wo der Umgang stattfindet und wie er gestaltet wird, entscheidest Du als Umgangsberechtigter. Deine Ex ist hier nicht im Besitz eines höheren Wissens, dem Du Dich unterzuordnen hättest.
"Einschlägige Urteile" nützen Dir nichts, denn grundsätzlich haben sie keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Du kannst aber ziemlich sicher davon ausgehen, dass Du bei einer gerichtlichen Klärung allein aufgrund des § 1684 BGB durchgesetzt bekommen würdest, über die Ausgestaltung des Umgangs frei zu entscheiden.
Insofern: Mach Dich gerade, erkläre Deiner Ex, dass der Umgang künftig in Deinen eigenen 4 Wänden stattfinden wird. Sage ihr auch deutlich, dass Du es schade fändest, wegen einer solchen Selbstverständlichkeit die Gerichtsbarkeit anzurufen, dass Du aber auch keine Scheu hast, diesen Weg zu gehen, wenn sie Dir keine Wahl lässt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ihr klingt jetzt recht sicher.
Hab in der Zwischenzeit mit zwei Anwälten gesprochen. Der eine meinte, klar, durchsetzbar (Autofahrt ist keine Kindeswohlgefährdung), der andere meinte, dem Kind nicht zumutbar, zu weit und zu anstrengend.
Ich werde aber einfach so vorgehen, gute Argumente (auch die von euch gebrachten) zu merken und sie vorzubringen. (also bitte gerne noch mehr Kommentare von euch!) Sollte es zu keiner Einigung kommen, werde ich wirklich den Rechtsweg gehen. (mit Betonung auf "sollte". Ich bin einfach der Überzeugung, dass man in Gesprächen sicherer ist, wenn man bereits weiss, was man im Falle des Scheiterns tut.) Aber wer weiss, vielleicht kriegen wir es ja so geklärt.
Hi Michi,
für mich waren seinerzeit mehr als 400 Kilometer bei einem 4-jährigen "durchsetzbar". Aber wie brille schon bemerkte, das hilft Dir nichts.
Es gibt solche und solche Kinder und es gibt solche und solche Gerichte. Familienrecht sind Einzelfallentscheidungen und das ist in sochen Fällen auch gut so.
Bei mir war damals ausschlaggebend, dass der Junior die Fahrt spannend fand. Im Auto Papa ganz für sich alleine haben und ganz viele CDs hören können. Oder in der Bahn mit dem superschnellen ICE im tollen Kinderabteil.
Gruss von der Insel
Hi Michi,
auch ich habe gerichtlich ein Umgangs-WE zu Hause (Entfernung 550 km, Anreise mit dem Flieger) durchgesetzt bekommen. Schließe mich den anderen an, das sind alles Einzelfallentscheidungen und hilft Dir nicht wirklich weiter.
Als Tipp: Lege ein vernünftiges Umgangskonzept vor, dass alle Interessen berücksichtigt und vor allem überzeugend wirkt. Biete das Ganze als Stufenplan an: Also vielleicht zunächst ein Probe-WE,
um zu schauen, wie es klappt. In der ersten Zeit könntest Du z.B. anbieten ein WE in der Nähe des Wohnorts Deiner Tochter zu verbringen (also Du reist an) und ein WE holst Du Deine Tochter. Dann schauen wie es klappt. Auf Kritik der KM reagieren und was anbieten. Die Details kennst Du am besten. Ich hatte vor Gericht bei der schwierigen Verhandlung, dass Gericht davon zu überzeugen, dass mein sechsjähriger Sohn (nur mit Flugbegleitung) alleine im Flieger anreisen kann, sehr gute Argumente. Desweiteren kannte ich die Gegenargumente der Mutter und hatte mir Vorschläge überlegt, die darauf abgestimmt waren. Es kam letzlich darauf aus, "Es zu probieren". Dieses solltest Du mit Deiner Ex versuchen hinzukriegen.
LG,
Mux
Moin Michi,
bei Trennung waren meine kids noch winzig.
KiMu hat dann an die 500km zwischen uns gelegt.
Bis zur Einschulung habe ich sie jeden Monat für eine Woche zu mir geholt.
Nach Einschulung dann die Hälfte der großen Ferien und min 1 WE im Monat, mich dazu entweder bei Ihnen am Ort eingemietet, einen Kurzurlaub im Wowa verbracht oder sie zu mir nach Hause geholt.
Das Holen und Bringen für ein WE war allerdings eine Qual für MICH. An die 2000 km an einem WE mit dem Wagen abzuspulen, eingezwängt in Dienstende am Fr und Beginn am Mo, dazwischen immer voll präsent für meine Goldstücke, das war nicht ohne.
Den Kids hat es Spaß gemacht, da wir gute Pausen einlegten, uns auch links und rechts in die Büsche schlugen.
Reisen mit Bahn waren zwar bequemer, nicht unbedingt schneller, aber dafür ohne Möglichkeiten, mal in die Botanik auszuweichen.
Als sie um die 10 waren, war es an der Zeit, ihre Selbstständigkeit zu fördern. Seitdem reisen sie allein mit der Bahn quer durch D, auch schon mal quer durch Europa, ohne irgendeine Begleitung. Puh, eine gewaltige Erleichterung für mich!
DAS alles ohne irgendwelche Hindernisse von Ämtern oder Gerichten, die mehrmals Gelegenheit hatten, das näher zu prüfen.
Kurz:
Alle längeren Reisen und ihre unterschidlichen Formen habenihre Vor- und Nachteile für die Beteiligten.
Ich sehe aber keine vernüftigen Gründe, 200km-Reisen zu untersagen.
Eine besorgte Mutter sollte man aber ernst nehmen und ihr mit entsprechender Organisation der Reisen entgegen kommen. Das geht! Und kommt gut bei Ämtern und Gerichten.
W.
Hallo Michi,
wie sind die Zugverbindungen?
Eine Zugfahrt kann u.U. sehr spannend und gleichzeitig entspannend sein: lesen, spielen, schauen...
Eine Option?
Einfache Entfernung zwischen kind und mir sind 180 KM
Hole meine tochter alle 2 Wochen und das seit eineinhalb jahren.
Kind ist nun 3 jahre.
JA kennt die situation, kein Thema
Wir sind damals sogar mit kind im usa urlaub gewesen mit flugzeiten von 10 stunden.
Kinder müssen auch an reisen gewöhnt werden und nicht in watte gepackt werden.