Hallo Leute,
mich würde interessieren, wie in der Regel der Umgang bei einem Geschwisterpaar (m 4, w 3)
gestaltet wird.
Gibt es irgendwelche Erfahrungs-/Richtwerte?
Muss im Moment gerade um eine Ausweitung des Umgangs kämpfen - übertrieben gesagt um
jede 5 min. - alle Kompromißvorschläge werden durch die KM bzw. deren Anwältin abgelehnt.
Dabei werden Argumente angeführt (u.a. Kinder müssen jeden Tag um 18:30 Uhr ins Bett), die
nachweisbar und definitiv falsch sind.
Wäre nett, wenn ihr mir über eure Erfahrungen berichten würdet.
Danke!
"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"
mich würde interessieren, wie in der Regel der Umgang bei einem Geschwisterpaar (m 4, w 3)
gestaltet wird.
Hallo,
bei Kindern in diesem Alter tendenziell häufiger, dafür kürzer. Wenn möglich stets gemeinsam. Übernachtungen sind selbstverständlich. Wie das konkret ausgestaltet wird, hängt von deiner zeitlichen Flexibilität ab. Also z.B. jede Woche Mittwochs von 14 Uhr bis 18 Uhr plus jede Woche Samstags 12 uhr bis Sonntags 16 Uhr für den Anfang.
Wie ist denn die bisherige Regelung, von wem festgelegt? Und ist die Sache bereits gerichtshängig? Bitte die wichtigen Punkte der Schriftsätze beider Seiten anonymisiert hier einstellen.
/elwu
Moin!
Ich würde eine UR dieser Art ins Auge fassen:
- alle 14 Tage Freitag mittag bis Montag früh, plus
- alle 14 Tage Montag mittag bis Dienstag früh, plus
- alle Ferienhälfte, plus
- alle grossen Feiertage im Wechsel
Und dabei immer schön mehr fordern, als man eigentlich haben möchte. Dann kann die Gegenseite noch was streichen...
Greetz,
Milan
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Im Januar diesen Jahres ist ein gerichtlicher Vergleich geschlossen worden, der momentan noch gilt.
Dieser lautete, Umgang alle 14 Tage - Sa.-nachmittag 14-18 Uhr und So.-nachmittag 14-18 Uhr.
Nun hat sich die Situation etwas geändert, da ich meinen Lebensmittelpunkt in die "Nähe" (20 statt 240 km)
verlegt habe. Im Moment versuche ich eine Ausweitung des Umgangs zu erreichen, wobei die KM versucht,
mir Ihre Vorstellung von einer "Ausweitung" aufs Auge zu drücken.
Meine Vorstellung, die ich über einen RA vertreten lasse lautet:
alle 14 Tage von Freitag 16:00 bis Sonntag 18:00 Uhr und in der Woche dazwischen an einem Tag unter der
Woche von 17:00/17:30 bis 19:30 - einfach um mit den Kleinen zu Abend zu essen oder ein Eis essen zu
gehen.
Die Argumentation der KM und deren Anwältin:
Bis Oktober Sa. und So. jeweils 10 bis 18 Uhr. Wenn sich die Kinder an meine neue Wohnung gewöhnt hätten
und der Tagesumgang "problemlos" verläuft, ab November mit einer Übernachtung.
Unter der Woche wurde abgelehnt, da die Beiden um 17:30 Essen würden und um 18:30 Uhr ins Bett gehen
würden. Dieses Argument ist nur vorgeschoben, da ich oft versuche von 18:00 - 19:30 Uhr die Kleinen tele-
fonisch zu erreichen, sie aber noch nicht zu Hause sind. Aus gesicherter Quelle weiß ich, dass die KM jeden
Freitag und Sonntag mit den Kids bis ca. 21:30 bzw. sonntags bis ca. 20:30 Uhr unterwegs ist.
Mein Vorschlag war dann, den Freitag ab 16 Uhr zu wählen.
Von meiner Seite aus wurde auch eine Urlaubsregelung angestrebt. Auf diese wurde nur insofern eingegangen,
dass ich an einem Urlaubstag unter der Woche (mit einer Vorankündigung von mind. 1 Woche) von 10 - 18 Uhr
Umgang haben könne, ab November auch mit einmaliger Übernachtung.
Auch wenn ich das gerne tun würde, auf Grund meiner beruflichen Situation, kann ich das nur äußerst selten so
praktizieren.
Meine Kids genießen es, dass ich in der Nähe wohne und dass wir an den Umgangsnachmittagen nicht mehr in
ein Spielzimmer des Kinderschutzbundes müssen, sondern einen eigenes "Hauptquatier" haben. Mehrfach hat mir
die Kleine (3) am Telefon gesagt, dass sie zu mir wolle und wollte auch einmal gar nicht nach Hause und hat gesagt:
"Ich will bei dir bleiben!" - der Große (4) hat mir beim Heimfahren einmal gesagt, er wolle bei mir Übernachten,
er dürfe aber nicht!. Wenn er merkt, dass es langsam nach Hause geht, fängt er an zu trödeln und will noch
dies und jenes tun.
Ich denke, das Problem sind nicht die Kids, sondern die KM, die es nicht abkann, dass ich als KV einen guten Draht
zu den Kids habe.
Viele GRüße!
"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"
Hey Daddy,
man kann gar nicht so viel essen, wie man k... könnte, wenn man diese "Argumente" Deiner Ex hört. Als ob es ein Gesetz gibt, wann Kinder essen müssen (und machen tun sie es eh dann nicht auf die Minute).
Und dieser ganze "Bullshit" mit der Wohnung... wenn Deine Ex aber den dritten Mann im Monat mit nach Hause bringt, dass wäre dann kein Problem für die Kinder? Kinder ist es egal wie die Bude aussieht, hauptsache der Papa ist interessiert und da.
Vernünftiges Ziel ist Fr 16:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr. Und dazu vielleicht noch ein Tag unter der Woche. Das klappt ohne Probleme. Und ja, Kinder können auch beim Papa Mittagsschlaf machen - das Argument kommt wahrscheinlich als nächstes, dass die Kinder nur zu Hause schlafen können.
Schon mal probiert, die zusätzliche Freizeit für Deine Ex schmackhaft zu machen? Gruß Ingo
Hi Ingo,
danke für deine Nachricht - es ist wirklich zum K....
Dein Vorschlag mit der zusätzlichen Freizeit zieht bei meiner Nochfrau nicht.
Sie ist davon überzeugt, dass sie die große Übermutter ist :waescheab: und nur
sie das "Beste" für unsere Kids tut. (Dabei vergisst sie, dass ich schon unter Beweis
gestellt habe, dass ich mit kleinen Kindern umgehen kann. Aus erster Ehe habe ich
noch einen Sohn, der jetzt 14 ist und der trotz Pubertät einen super Draht zu mir hat.
Den habe ich ab dem 10. Lebensmonat regelmäßig alle 14 Tage über das WE
geholt (einfache Strecke 120 km) und es gab NIE Probleme (gut es gab auch mal eine
Phase, wo er nach einem Tag wieder heim wollte, gut dann habe ich ihn heimgebracht).)
So wie es aussieht wird es wahrscheinlich ohne erneute Gerichtsverhandlung keine
Einigung geben, da auch die RAin von ihr etwas d... ist - ich glaube, die hat keine Kinder,
weiß also gar nicht, von was sie redet. Im Jan. bei der ersten Verhandlung hat sie auch
einen Rüffel von der JA-Mitarbeiterin bekommen - und sowas nennt sich Fachanwältin für
Familienrecht! :3ertralala:
Egal.
Gruß,
Daddy38
"Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht, darf man den Kopf nicht hängen lassen!"
Moin
Bis Oktober Sa. und So. jeweils 10 bis 18 Uhr. Wenn sich die Kinder an meine neue Wohnung gewöhnt hätten
und der Tagesumgang "problemlos" verläuft, ab November mit einer Übernachtung.Unter der Woche wurde abgelehnt, da die Beiden um 17:30 Essen würden und um 18:30 Uhr ins Bett gehen
würden.
Das mit der Gewöhnung an die neue Whg. als Argument ist großer Quatsch
Und auch danach nur eine Übernachtung ist "Verhandlungsposition"
Das Fixieren auf die Uhrzeiten ist eine Ausrede/ ein Abwehrargument, wobei ich das Anführen von Dir, das du dann und dann die Kids nicht zu Hause erreicht hast, auch nicht als zielführend empfinde. Ebenso übrigens wie das von Dir für unter der Woche angedachte Zeitfenster, das könnte tatsächlich in diesem Aler schon etwas spät sein, insbesondere wenn es ja auch nur so kurz ist. Hast Du keine Gelegenheit, an diesen Tagen früher auf Arbeit Schluss zu machen?
alle 14 Tage von Freitag 16:00 bis Sonntag 18:00 Uhr und in der Woche dazwischen an einem Tag unter der
Woche von 17:00/17:30 bis 19:30 - einfach um mit den Kleinen zu Abend zu essen oder ein Eis essen zu
gehen.
Der WE- Umgang in diesem Umfang ist absolut "Standard", da wirst Du auch wenig Probleme haben, den durchzusetzen, ggf. sukzessive Steigerungen, aufgrund des Alters der Kids. Ich würde aber aus Verhandlungstakischen Gründen auf jeden Fall mehr fordern, die Gegenseite macht das umkehrt ja genauso, obwohl sie mit Sicherheit weiß, dass diese Position nicht lange zu halten ist. Als Forderung für Dich siehe. zB den Vorschlag von Milan.
Von meiner Seite aus wurde auch eine Urlaubsregelung angestrebt. Auf diese wurde nur insofern eingegangen,
dass ich an einem Urlaubstag unter der Woche (mit einer Vorankündigung von mind. 1 Woche) von 10 - 18 Uhr
Umgang haben könne, ab November auch mit einmaliger Übernachtung.
mit Urlaubsregelung ist eigentlich die Vereinbarung des Ferienumgang gemeint. Üblich sind hier jew. die Hälfte der Ferien, im jährlichen Wechsel, spät. mit der Einschulung, warum aber nicht auch schon vorher? Bedenke aber dabei, dass es bei 12 Wochen Schulferien knapp mit Deinen Urlaubstagen werden kann. Können zB Deine Eltern einspringen?
Das die Gegenseite hier mit "Urlaubsumgang" irgendwelche einzelnen Tage meint, kann eigentlich nur darin begründet sein, dass deren Kartenhaus mit der Verweigerung der Übernachtungen nicht gleich einstürzt.
Gruß, toto