Umgang und Corona -...
 
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Umgang und Corona - neues Gerichtsurteil

 
(@wasserfee)
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Gericht/Institution:OLG BraunschweigErscheinungsdatum:03.06.2020Entscheidungsdatum:20.05.2020Aktenzeichen:1 UF 51/20Quelle:

Kindesumgang in Corona-Zeiten

Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Corona-Pandemie grundsätzlich nicht dazu führt, dass dem nicht betreuenden Elternteil der Umgang mit seinem Kind verweigert werden kann.

Der Vater des fast sechsjährigen Mädchens hatte beim Familiengericht in Braunschweig eine Umgangsregelung erwirkt, die Kontakte mit seiner Tochter am Wochenende mit Übernachtungen vorsah. Dagegen hatte die Mutter Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt und hierfür Verfahrenskostenhilfe beantragt.

Das OLG Braunschweig hat den Antrag abgelehnt.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts dient der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl. Die Mutter sei auch nicht berechtigt, die Kontakte aufgrund der Corona-Pandemie zu verweigern. Die Pandemie biete weder einen Anlass, bestehende Umgangsregeln abzuändern, noch den Umgang auszusetzen.

Auch wenn der Vater und das Kind nicht in einem Haushalt leben würden, sei der Umgang nicht verboten. Der Umgang zwischen einem nicht betreuenden Elternteil und seinem Kind gehöre zu dem absolut notwendigen Minimum zwischenmenschlicher Kontakte.

Etwas Anderes gelte nur dann, wenn der Kontakt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sei, etwa wegen Quarantäne, Ausgangssperre oder der nachweislichen Infektion des umgangsberechtigten Elternteils oder eines Angehörigen seines Haushalts mit Covid-19. Die Erkrankung des Kindes selbst stehe einem Umgang dagegen grundsätzlich nicht entgegen, weil auch der zum Umgang berechtigte Elternteil sein krankes Kind versorgen und pflegen könne.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Braunschweig Nr. 14/2020 v. 03.06.2020

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2020 20:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*daumenhoch*

Das bringt es auf den Punkt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2020 21:05
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Erkrankung des Kindes selbst stehe einem Umgang dagegen grundsätzlich nicht entgegen, weil auch der zum Umgang berechtigte Elternteil sein krankes Kind versorgen und pflegen könne.

Der Schluss gefällt mir !

Weil ja die eine oder andere Mutter meint, den regelmäßigen Umgang alle zwei Wochen hin und wieder nicht stattfinden lassen zu müssen, weil das Kind "krank" sei.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2020 23:29