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Umgang und Wohnungsgröße

 
(@topper96)
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Hi ich habe heute Nacht doch noch eine Frage:

Welche Voraussetzungen muß die Wohnung in der ich lebe für den Umgang mit Kind haben?
(Zimmerzahl, Größe usw.)

Und was ist wenn ich z.B. in eine WG ziehe?

Ich habe schön öfters im Web danach gesucht und auch hier erst mal nix gefunden.

Hat dazu also dazu jemand Infos oder Links für mich?

MFG Topper96

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Vater von 2 Kindern von 2 Frauen
und jetzt mache ich das beste draus!

Denn Sieger stehen da auf,
wo Verlierer liegen bleiben!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2012 02:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Topper,

gefallen Dir die Antworten dieses Forums nicht? Oder rechnest Du mit Wunschantworten, wenn Du lange genug weiterfragst und weitere Threads eröffnest? Die Frage wurde hier doch bereits beantwortet:

Für Umgang mit einem Säugling (wenn Du das Kind in den ersten Monaten überhaupt mitnehmen darfst) brauchst Du kein zweites Zimmer. Bei Übernachtungen werden 8qm eng aber auch dann reicht ein grosses Zimmer für die nächsten Jahre völlig.

Abgesehen davon ist es Stuss, sich fortlaufend über solche ungelegten Eier Gedanken zu machen, bevor das Kind überhaupt geboren und Deine Vaterschaft festgestellt wurde. Tu Dir doch bitte selbst den Gefallen, nicht wie ein kopfloser Flummy herumzuhüpfen und nicht ständig zweite Schritte vor den ersten machen zu wollen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 03:01
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Topper,

ich denke, da wirst Du auch schwer was finden zu. Du findest ja selbst hier im Forum die unterschiedlichsten Wohnformen vor.

Das ungeheitzte Wohnungen mit Kleinkindern z.B. "suboptimal" sind und auch für Umgänge nicht gerade geeignet sind, können wir hier auch immer mal wieder nachlesen. Letztlich müsste sich die Wohnung mit den Ansprüchen des zuständigen Jugendamtes decken, falls diese auf eine "kritische" Wohnsituation hingewiesen werden. Da dies aber immer Einzelfallbetrachtungen sind und es halt keine normierte Wohnung gibt, die man dann vorzuhalten hat, kann hier auch schlecht vorhergesagt werden, was dort noch alles erwartet wird.

Da wir aber einige Väter mit "Zwangsbegutachtung" durch das JA an Bord haben, können Dir diese sicherlich noch ein paar Tipps geben, worauf speziell geschaut wird. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 03:06
(@topper96)
Zeigt sich öfters Registriert

@brille007 Vermische das bitte nicht bei mir. Wie oft soll ich noch schreiben das ich bereits eine Tochter habe und auch Umgang mit Ihr.
Dieses Weekend ist mein Tochter Weekend!
Deswegen ist die Antwort von Inselreif auch nicht ganz passend gewesen.
Und ich gehe davon aus daß das Thema Wohnungsgröße schon eine größere Gruppe Väter interessiert.
Diese Antworten helfen mir zu mindestens das ich,
seit dem ich hier schreibe, wenigstens was besser schlafe und beruhigter an die Sache ran gehe.

@Ingo30 Schade ich hatte gehofft das es da ne Hilfestellung gibt. Was als angemessen angesehen wird.

Ein ein Zimmerapartment halte ich für suboptimal, auch wenn es mir sonst reichen würde.

Greetz Topper96

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Vater von 2 Kindern von 2 Frauen
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Denn Sieger stehen da auf,
wo Verlierer liegen bleiben!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.05.2012 13:19
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Topper,

Du könntest Dich max. an die Behördenstandarts aus dem ALGII-Bereich  halten. Soweit ich das noch auf die Reihe kriege, wird dort z.B. bei der Berechnung der Wohnungsgröße erst für ein Kind ab ca. 6. Jahren ein eigenes Zimmer als notwendig erachtet. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 14:03
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Berechnung erfolgt in der Rechtsprechung im SGBII üblicherweise in Anlehung
an die Wohnraumförderungsbestimmungen der jeweiligen Bundesländer.
(§22 SGBII)

Ein Beispiel ist das Urteil des SG Lüneburg mit dem Az. 45 AS 257/11 ER  aus Juli 2011.
Demnach steht jedem Kind 5 qm zusätzlicher Wohnraum zu,

Ein eigenes Zimmer ist bei einem Kind nicht zwingend notwendig, wenn die Raumaufteilung
der Wohnung das hergibt. So muß der Umgangsberechtigte z. B. auf ein Wohnzimmer verzichten um dem
Kind ein eigenes Zimmer zu ermöglichen. Die Frage, ob ein 6jähriges Kind im ALG-Bezug Anspruch auf ein eigenes
Zimmer hat, ist derzeit beim BSG zur Revision unter Az. 14 AS13/12 R anhängig:

"Ist bei der Ermittlung der gem § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 angemessenen Unterkunftskosten die in Kiel geltende Wohnflächengrenze bei Alleinerziehung eines sechsjährigen Kindes zu erhöhen?"

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 15:05
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Topper,

unabhängig von der berechtigten Frage, was du denn für eine Wohnungsgröße haben musst/darfst würde ich im Moment das Ganze anders angehen.

Ich denke mal, du verstehst dich mit deinen Eltern ganz gut, wenn sie sogar für dein Kind aus der anderen Beziehung ein Kinderzimmer in ihrem Haus vorhalten. Deswegen würde ich erst abwarten (kann ja nicht länger als 9 Monate dauern), ob du überhaupt der Vater des neuen Kindes bist und DANN über einen Wohnungswechsel nachdenken. In deiner jetzigen Wohnsituation hast finanziellen Spielraum, wenn du umziehst und dann auf Selbstbehalt runter gekürzt wirst, wird alles schwieriger.

Ich denke nicht, dass dir irgendjemand wg. deiner jetzigen Wohnsituation bzgl. des Umgangs Ärger  machen könnte. Hey, der Umgang findet in einem großen Haus statt (vielleicht gibts sogar nen Garten?), es gibt ein Kinderzimmer. (das sicher für das neue Kind auch mit genutzt werden könnte) . Das sind doch TOP Vorraussetzungen. Das das Haus deinen Eltern gehört ist dabei aber sowas von egal für den Umgang...

Ich habe im Rahmen meiner Trennung/Scheidung finanzielle Veränderungen immer erst durchgeführt, NACHDEM relevante Fakten klar waren, und damit bin ich gut gefahren. Und bei dir ist eben noch nicht klar, ob du überhaupt der Vater des neuen Kindes bist.

Darum würde ich an deiner Stelle abwarten bis klar ist, ob der Vater des neuen Kindes bist, und erst dann über einen Umzug entscheiden.

Gruß und viel Erfolg vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 15:14
(@docfeelgood)
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Sind dann 25 m² für ein Zimmer groß genug, in einer WG mit 4 weiteren Personen? In solch ein Zimmer möchte meine "Frau" mit unserem 3 1/4 Jahre altem Kind eventuell in den nächsten Wochen ziehen. Dachte für 2 Personen max. 50 m², für 1 Person max 25 m² für ALG II-Bezieher.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 19:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Sind dann 25 m² für ein Zimmer groß genug, in einer WG mit 4 weiteren Personen? In solch ein Zimmer möchte meine "Frau" mit unserem 3 1/4 Jahre altem Kind eventuell in den nächsten Wochen ziehen. Dachte für 2 Personen max. 50 m², für 1 Person max 25 m² für ALG II-Bezieher.

das sind Hilfskonstrukte, die bei der Beurteilung einer "angemessenen Wohnungsgrösse" eine Rolle spielen, die aus dem Sozialtopf finanziert wird. Es gibt aber (glücklicherweise) keine Vorschrift, mit der sich der Staat in die Lebensgestaltung seiner Bürger einmischt nach dem Motto "in einer Wohnung, die kleiner ist als X Quadratmeter, darf sich nur ein einzelner Mensch aufhalten und keinesfalls Besuch bekommen."

Gleiches gilt auch für die Frage des Openers: Der darf - wenn er das möchte - auch in einem Wohnwagen auf einem Campingplatz leben und dort sein Umgangsrecht wahrnehmen, ohne dass der Staat sich einmischt. Oder an den Umgangswochenenden in ein Luxushotel ziehen. Oder an den Umgangswochenende Oma und Opa besuchen und samt Kind(ern) im Gästezimmer schlafen.

Grüssles
Martin
(der froh ist, dass es in unserem überregulierten Land nicht für jeden Pups eine Vorschrift gibt)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 19:50
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo alle,

wenn ich als Umgangsmutti für meine Tochter noch ein extra Zimmer vorhalten müßte, würde das meinen finanziellen Rahmen aber sowas von sprengen. Sie schläft mit im Kinderzimmer ihres Bruders, der bei mir lebt, das Platzproblem lösen wir schon seit langem durch ein Etagenbett und alle sind zufrieden. Da die Umgangsentfernung allerdings nur 500 m beträgt und wir ohne feste Regelung, sondern eher mit Kinderwunsch und Zuruf arbeiten, sind Übernachtungen eher selten, weil man ja fast auf Socken mal schnell zum anderen Elternteil hopsen kann.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 20:49




(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Topper,

meine Kinder schlafen auch beim KV in seinem Einzimmerappartment. Angeblich 9qm ... Vielleicht 16qm.
Für sie ist es ein Abenteuer, und es kommt auch nicht regelmäßig vor.
Ich gönne es ihnen und würde niemals den Umgang verbieten, obwohl es vermutlich knackig eng ist.
(Gesehen habe ich es nie.)

LG!

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 13.05.2012 23:45
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Welche Voraussetzungen muß die Wohnung in der ich lebe für den Umgang mit Kind haben?
(Zimmerzahl, Größe usw.)

Und was ist wenn ich z.B. in eine WG ziehe?

Voraussetzung ist lediglich, das sich das Kind in seiner Umgebung wohlfühlt und behütet ist.
Der Rest liegt in deiner eigenen Lebensautonomie. Ob das eine WG ist oder ein Zimmerchen,
spielt m. E. keine Rolle.

Ein ALGII Empfänger hat Anspruch auf 45qm für sich selber, üblicherweise 15 qm für jede weitere Person.
Es gab auch Einzelfallentscheidungen, bei denen jemand mehr Wohnraum bekam (weil er z. B. preiswert war).
Ein Umgangselternteil müsste wahrscheinlich mit 50 qm für sich und ein Kind zufrieden sein.
Solche "Zugeständnisse" werden aber wohl immer eine Einzelfallentscheidung einer Sozialbehörde sein.

Meine Großmutter mußte sich mit 5 Geschwistern und den Eltern 14 qm teilen. Das kann man heute gar nicht
mehr vermitteln.

Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2012 17:27