Umgang verweigert, ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang verweigert, Mutter sagt Kind ist krank?

 
(@usedom75)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht kann mir jemand helfen. Der Umgang wird ca. jedes zweite WE mit der Begründung verweigert, der Junge seih krank. Heute früh schreibt sie mir schon wieder er hat 39 Fieber und sie fährt jetzt zum Arzt. Er ist zwei Jahre und mir ist klar das er in dem Alter auch oft krank ist. Nur immer Freitag und WE? Der Umgang wird erst demnächst gerichtlich fixiert. Jetzt gilt eine Vereinbarung der Anwälte. Denn wenn er diesen Samstag krank ist muß der Umgang am nächten WE nachgeholt werden ohne den normalen Rytmus zu änedern. Aber daran hält sie sich auch nie.Habe ich die Möglichkeit eine Krankschreibung der Mutter zu sehen oder Befreihung von der Krippe oder den Namen des Arztes zu fordern. Sonst habe ich ja nie eine Sicherheit das es auch so ist. Denn selbst der Umgang erweitert wird, habe ich ja nichts davon wenn sie jedes zweite WE eine Krankheit dazwischenschiebt. Ich bitte Euch nur zu Antworten wenn Ihr Euch mit dem Thema auskennt, da aber bitte schnell. Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 12:41
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus usedom75,

willkommen bei vatersein.de

Du erkennst das Problem schon selbst. So oft und so regelmäßig ist kein Kind krank. Da steckt Absicht dahinter.
Für die gerichtliche Klärung empfehle ich Dir, dass Du auf einen Beschluss bestehst und Dich nicht auf einen Vergleich einlässt. Außerdem sollte für den Fall, dass zukünftig Umgänge ausfallen eine klare Regelung getroffen werden (wie sie momentan eigentlich schon besteht) und auch Zwangsmaßnahmen bei Umgangsvereitelungen dürfen nicht fehlen (z.B. Zwangsgeld).

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Wenn ja, dann gehst Du zum Arzt und verlangst Auskunft.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 12:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Usedom,

Habe ich die Möglichkeit eine Krankschreibung der Mutter zu sehen oder Befreihung von der Krippe oder den Namen des Arztes zu fordern.

Ohne Sorgerecht (hast du das?) und ohne gerichtliche Umgangsregelung nicht.

Du wirst vermutlich nicht darum herum kommen, den Umgang gerichtlich regeln zu lassen.
Dabei musst du daran denken, wirklich jedes Fitzelchen zu beantragen, da es sonst nicht geregelt wird.
Z.B. Konkrete Tage, Ferienregelung, Feiertage, Nachweise von Krankheit, bringen und holen, Regelungen über ausgefallene Termine, etc. Am allerwichtigsten sind aber Sanktionen wenn sie sich nicht daran hält.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 12:47
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke, das ist beginnender Umgangsboykott. Beppo hat absolut recht, wenn du nicht jeden
Punkt gerichtlich regeln lässt, tanzt sie dir auf der Nase herum.

Münchhausen Stellvertreter schließe ich zunächst einmal aus. Jedoch würde ich dieses Verhal-
ten in keinster Weise billigen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 13:22
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Der Umgang wird erst demnächst gerichtlich fixiert. Jetzt gilt eine Vereinbarung der Anwälte.

Ohne den gerichtlichen Umgangsbeschluss hast Du nicht viel in der Hand. Du siehst ja, dass man eine anwaltliche Vereinbarung leicht aushebeln kann.

Du solltest den bisherigen Boykott dokumentieren und im lfd. Umgangsverfahren zur Sprache bringen, damit zukünftiger Boykott per Gericht geregelt ist (Ersatztermine, Strafzahlungen, Attest vorlegen, etc).

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 13:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin usedom,

die Vorschreiber haben im Wesentlichen bereits gesagt, was nun zu tun ist. Krankheit ist ein beliebtes Boykott-Argument nach dem Motto "beweis mir doch das Gegenteil - solange Du nicht einmal in die Nähe des Kindes kommst".

Zusätzlicher Tipp: Ein guter Rechtsanwalt stellt im zugehörigen Schriftverkehr einmal die Frage in den Raum, ob die Dame überhaupt in der Lage ist, sich angemessen um das Kind zu kümmern. Denn kein normal entwickeltes Kind ist so häufig krank; Krankheit ist auch bei 2-Jährigen die Ausnahme, aber nicht die Regel.

Wetten, dass das Kind ganz schnell gesund wird?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 13:55
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich schliesse mich da Brille007 an. Sobald ein Anwalt mal etwas sachlich und hindeutend darauf
hinweist, sollte sich die "Krankheitsproblematik" von selbst lösen.

Momentan versucht die KM eben noch mit dir ihre Spielchen zu spielen. Bisweilen mit Erfolg.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 14:14
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

zunächst einmal: Gegen die Krankheitsschiene ist schwer anzukommen. Auch mit einem gerichtlichem Umgangsurteil.
Denn wenn sie wirklich zum Arzt geht und ein Attest hat, nützt Dir alles nichts.

Zudem ist Dein Kind ja klein und kann wirklich krank sein. Der KM wild was zu unterstellen, vor allem vor offiziellen Stellen,
und offen von Boykott zu sprechen, ist nicht anzuraten. Wenn Du Deinem Arbeitgeber ein Attest vorlegst und es Freitag oder
Montag ist, möchtest Du auch nicht, dass Dir unterstellt wird, blau zu machen. Und wenn er es offen macht, begibt er sich
auf sehr dünnes Eis.

Im gerichtlichen Antrag solltest Du versuchen, die Umgangsausfälle wegen Krankheit konkret zu regeln:

z.B. Begrenzung auf Transportunfähigkeit
- Nachweis durch ärztliches Attest
- konkrete Regelung für Nachholtermine    

Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich folgendes machen:

Du bist natürlich der besorgte Vater, der sich nach dem schwerkranken Kind bei der KM erkundigt,
es wenn möglich sprechen möchte oder um einen Besuch bittet (ist ja schließlich Umgang). Aus den
Reaktionen kannst Du auf den Wahrheitsgehalt der Behauptungen schließen.

Alternativ den gegenrischen Anwalt anschreiben lassen, dass sich Madame doch bitte an die Vereinbarung
zu halten hat (sofern sie nachweisbar dagegen verstößt).

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 14:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deswegen auch die Frage nach dem Sorgerecht.

Neben anderen wichtigen Aspekten hängt davon auch die Schärfe des Schwertes "Gesundheitssorge" ab.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 14:21
(@usedom75)
Schon was gesagt Registriert

Ich danke euch für die Antworten. Super.Das Sorgerecht habe ich nicht. Die Frage ist ja, wenn Sie wegen dem Jungen nicht krankgeschrieben ist und Samstag ganz normal arbeiten geht und der Junge bei ihren Eltern ist, stellt sich ja die Fragen warum sich der Vater nicht genausogut um den kranken Jungen kümmern kann wie die Großeltern?
Zumal der Fahrweg nur 10 min. ist zu meiner Wohnung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2010 14:52




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Richtig usedom75! Die Frage stellt sich.

Die antwort lautet: Sie will Dich so oft wie möglich von eurem Kind fernhalten.

Für Dich ist es deshalb notwendig, dass bei der gerichtlichen Regelung alles genau festgezurrt wird. In den Beiträgen hier wurde ja schon alles wichtige geschrieben.

Halte Dich daran!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 14:55
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

o.k. ohne GSR gestaltet es sich zumindest was die Auskunftspflich anbelangt, schwierig. Jedoch sind
Bindungstoleranz und Förderungsprinzip zwei grundlegende Eigenschaften, die die Erziehungsfähig-
keit ausmachen.

Wenn die Ex so weitermacht, dann kann ihr das u.U. irgendwann mal sehr unangenehm werden.

Jedenfalls sollte man ihr so früh wie möglich die Grenzen aufzeigen, damit sich das ganze nicht noch
weiter ausweiten kann.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2010 16:03
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich kann mich den anderen hier nur anschließen.
Bei mir war genau das gleiche Problem und ich bin zum Gericht gegangen. Dort habe ich darauf bestanden, dass bei Krankheit ein Attest vorzulegen ist. Seit dem Prozess war mein Sohn nie wieder so krank, dass er nicht zu mir konnte.

Kämpfen lohnt sich!

Und warte nicht so lange, glaub mir du verpasst sehr viel!

Gruß Willi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2010 19:57
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Man kann auch mit einem kranken Kind den Umgang warnehmen. Denn ich persönlich bezweifle es, dass ein Kind immer transportunfähig krank ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2010 21:15
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

leider passiert es doch häufig, dass sich ein Arzt aufgrund der meist nur einseitig Bekannten
Entstehungsgeschichte mit einem boykottierenden Elternteil solidarisiert. Eigentlich darf ein
Arzt das nicht, sondern hat im Interesse des Patienten (Kind) zu handeln.

Doch es ist gängige Praxis, dass hier attestiert und bescheinigt wird, dass sich die Balken
biegen.

Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen, und bei fortwährendem Boykott ruhig nach einem
Attest bohren. Der Arzt soll ruhig merken, was los ist.

Wenn du nicht weiter kommst dann ab zum JA und den Vorfall schildern. Dann sollen die ruhig mal
nachbohren.

Kommst du auch damit nicht weiter, dann würde ich Klage erheben.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2010 23:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AZ,

leider passiert es doch häufig, dass sich ein Arzt aufgrund der meist nur einseitig Bekannten
Entstehungsgeschichte mit einem boykottierenden Elternteil solidarisiert. Eigentlich darf ein
Arzt das nicht, sondern hat im Interesse des Patienten (Kind) zu handeln.

ich würde das in der Mehrheit der Fälle nicht einer "Solidarisierung" zuordnen (auch wenn es das sicher auch gibt), sondern demselben Mechanismus, mit dem Ärzte auch Krankmeldungen ausstellen: Im Raum steht dann immer eine unausgesprochene Drohung des "Patienten", die sinngemäss lautet "Wenn Du mir nicht das auf Papier schreibst, was ich attestiert haben möchte, gehe ich eben zu einem Kollegen, der sich nicht so anstellt wie du!"

Und an diesem Punkt ist der Arzt nicht selten mehr Unternehmer als Moralist. Denn für Moral gibt's keine Kohle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2010 02:26