hallo
ich habe schon mehrere Diskussionen mit der KM gehabt , ich habe die kinder alle 14 tage ein komplettes we, bin ich auch total froh drüber , aber leider habe ich einen blöden Arbeitgeber der mich auch ml am we einspannt , und da kann ich die kinder halt nur samstags mittags nehmen bis sonntag abend. aber die mutter besteht dadrauf das ich mich krankschreibe oder sogar kündige, JA und unterhaltsvorshusskasse sagen ich müsse arbeiten um den unterhalt zu leisten. ich möchte auch arbeiten aber auch meine kinder sehen, deswegen habe ich ja zu der KM gesagt das ich sie samstags nach feierabend hole ca 14 uhr. aber damit ist sie nicht einverstanden, jetzt haben wir am donnerstag einen gerichtstermin ich weis auch nicht worum es da geht, in dem schreiben vom gericht steht drinnen das es um die minderjährigen kinder geht, aber sonst nichts.
wie würdet ihr euch verhalten? riskieren einen unbefristeten job zu verliehren? und dann die kinder 2 std mehr am we zu sehen? oder auf die 2 std zu verzichten und dafür die kinder etwas bieten zu können?
P.s vor gericht stehe ich ohne anwalt da, weil ich mir keinen leisten kann und beratungsschein bekomme ich keinen mehr da ich schon einen hatte
lg,
hallo
ich habe am donnerstag den 14.6 einen gerichtstermin wieso weis ich nicht, ich habe einen schreiben erhalten wo ich erscheinen muss, es stht nur drinne das es um die mj-kinder geht. ich habe eine vorahnung aber bin mir nicht 100 pro sicher
wie verhalte ich mich am besten? gehe diesmal alleine zum Gericht ohne Anwalt, weil ich mir keinen leisten kann und Beratungsschein bekomme ich keinen mehr weil ich schon einen hatte
lg
***zusammengeführt.
@ ghobuh,
bitte keine Doppelpostings in zwei Threads; darauf kann man nicht sinnvoll antworten.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ja ok, aber es sind ja 2 themen 😉
gruß
Moin,
in dem Schreiben wird ja wohl kaum drin stehen.
"kommen Sie am 14.6, es geht um Minderjöhrige Kinder".
Stelle mal den Originaltext hier rein, dann kann man mehr dazu sagen.
Ein wenig infos zu Deiner Geschichte würden helfen. Wer hat das gericht eingeschaltet, warum? Wie sah die bisherige Umgangsregelung aus, wie sah der Umgang bisher aus, wie ist er gelaufen, gabe es Streit?
Erzähl ein bissche mehr von Dir, dann kann man Dir auch ein Bisschen mehr helfen.
Gruß, PP
Hi,
und Beratungsschein bekomme ich keinen mehr weil ich schon einen hatte
Nein, weil es im gerichtlichen Verfahren keine Beratungshilfe gibt.
Du beantragst Verfahrenskostenhilfe. Bzw. besser Du suchst Dir einen Anwalt, der klärt was los ist und sie beantragt.
Wenn Du bislang Beratungshilfe bekamst ist das vom Einkommen her kein Problem.
Gruss von der Insel
hallo
ja es gibt schon lange stress, wegen umgang und so. das problem liegt dadrin das ich ab und an mal ein ganzes we arbeiten muss und die ex besteht dadrauf das ich die kinder nehme und nicht arbeiten gehe, aber ich finde es wichtig arbeiten zu gehen, da ich meinen kindern trotzdem was bieten will.
die kinder sind 4 und 2 jahre werden bald 5 und 3
hier der text
Ladung
sehr geehrter herr XXXXXX
in der familiensache btereffend die mdj. kind xxx geb. am xxxx und xxx geb. am xxx lade ich sie auf anordnung des gerichts zum verhandlungstermin am 14.6.12 um xx uhr
das gericht hat angeordnet, dass sie persöhnlich bei der verhandlung anwesend sein müssen.
das gericht weist auf folgendes hin:
wird im termin weder eine einvernehmliche Regelung des Umgangs noch Einvernehmlich über eine nachfolgende inanspruchnahme außergerichtlicher beratung erreicht oder erscheint mindestens ein Elternteil zum verhandlungstermin nicht, so stellt das gericht durch nicht anfechtbaren Beschluss fest, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist. in diesem fall Prüft das gericht, ob Ordnungsmittel (ordnungsgeld,Ordnungshaft) ergriffen, Änderungen der umgangsregelungen vorgenommen oder einschränkungen oder der entzug der elternlichen sorge unter der vorraussetzung der §§ 1666,1671 und 1696 desBürgerlichen gesetzbuches vorgenommen werden sollen.
heisst das das wenn wir uns nicht wegen den umgang einigen können, das ich das sorgerecht verliehre? oder sogar in haft kommen kann?? nur weil ich Arbeiten gehe????
dann ist da noch eine Beglaubigte abschrift dabei
amtsgericht xxxxxxx
Familiengericht
verfügung
was bedeutet diese verfügung??
danke für euere antworten
gruß
heisst das das wenn wir uns nicht wegen den umgang einigen können, das ich das sorgerecht verliehre? oder sogar in haft kommen kann?? nur weil ich Arbeiten gehe????
Nein, die Ladung will bezwecken, das sie wahrgenommen wird.
Wenn du da nicht hin gehst, könnte der Richer wegen desinteresse seine Meinung dahin hingehend äussern, dass das GSR nicht sinnvolll ist uns ggf. auch so urteilen.In Haft kommst du nur, wenn du mir eine reinhaust und ich dich deswegen anzeige, oder wenn du deinen Opa die Treppe runter wirfst und sagtst:''Mann was kannst du ja schnell laufen''. :puzz:
was bedeutet diese verfügung??
Das du da hin musst.
Gruss Wedi
Aber es muss doch irgendwo noch ein Antrag samt Begründung sein.
Wer hat denn das Verfahren beantragt?
Du oder deine Ex?
Was steht denn in der beglaubigten Abschrift?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke für euere antworten. ich denke meine ex hat das beantragt, ich habe sie heute gefragt (als ich die kinder abholte) wieso sie meint zum gericht zu müssen, da kam nur ein grinsen und sie meinte das werde ich am donnerstag sehen
in der abschrift steht nur
das persöhnliche erscheinen folgender beteiligter wird angeordnet
ich
meine ex
die ladung erfolgt unmittelbar durch das gericht ( kann es sein dass, das gericht die verhandlung von sich aus gemacht hat?)
und das ,dass JA (diakonie) anwesendsein muss
mehr nicht
dann heisst es auf gut deutsch, das die mutter mir das sorgerecht entziehen will? oder das gericht?
Hi,
ich denke meine ex hat das beantragt
Glauben, denken, hoffen hilft Dir hier nicht weiter.
Dir muss ein konkreter Antrag Deiner Ex mitsamt Begründung zugestellt worden sein. Wenn nicht, kann die Verhandlung so nicht stattfinden.
Nochmal der Rat - besorge Dir einen Anwalt, der Akteneinsicht nimmt, Dir die Sache sauber aufarbeitet und Verfahrenskostenhilfe beantragt.
Sonst grinst die Ex am Donnerstag immer noch und das über beide Ohren.
Gruss von der Insel
ich bin beim gericht gewesen, und die haben gesagt ich bekomme keinen beratungsschein. und meine anwältin hat gesagt das ich keine verfahrenskostenhilfe bekomme weil ich ja schon welche hatte
es wurde mir nur dieser brief zugestellt
Nein,
les die Ladung doch mal gründlich Satz für Satz
wird im termin weder eine einvernehmliche Regelung des Umgangs
also geht es um Umgang, nicht um das SR.
wird im termin weder eine einvernehmliche Regelung des Umgangs noch Einvernehmlich über eine nachfolgende inanspruchnahme außergerichtlicher beratung erreicht oder erscheint mindestens ein Elternteil zum verhandlungstermin nicht, so stellt das gericht durch nicht anfechtbaren Beschluss fest, dass das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist.
Wenn du oder die Ex nun zum Termin nicht erscheint, oder ihr bei Gericht keine gemeinsame Lösung fürden Umgang findet oder ihr dann auch bei einer Mediation (o.Ä) zu keinen Ergebnis kommt, dann stellt dasGericht fest, das der Vermittlungsversuch (also derTermin am Donnerstag) geschieitert ist.
Für diesen Fall und nur für diesen droht es Konsequenten an:
in diesem fall Prüft das gericht, ob Ordnungsmittel (ordnungsgeld,Ordnungshaft) ergriffen, Änderungen der umgangsregelungen vorgenommen oder einschränkungen oder der entzug der elternlichen sorge unter der vorraussetzung der §§ 1666,1671 und 1696 desBürgerlichen gesetzbuches vorgenommen werden sollen.
Das bedeutet aber nicht automatisch, das dudas SRverlieren oderhintber schwedische Gardinen sollst. Das droht u.U.auch der KM.
Beispiel: Die KM besteht stur darauf, das du die Kinder jede 2. Woche von Fr 10 Uhr bis Sonntag 16 Uhr bei dir haben sollst.
Du stellst dar, das du das zwar gerne tun würdest, deine Arbeitszeit Freitags abererst um 15 Uhr endet und du daher nicht schon um 10 Uhrgehen kannst ohne deine Arbeitsstelle zu riskieren. Und die Kinder der Schulpflicht unterliegen und daher Freitags nicht einfach 2-3 Stunden früher die Schule verlassen können.
Der Richter wird dann (wenn er ein wenig Verstand hat) versuchen deiner Ex zu verklickern, das du aufgrund deiner Arbeit eben Freitag erst ab 15 Uhr die Kinder holen kannst. (zumindest wenn sie auch in Zukunft KU erhalten möchte) Sieht deine Ex es dann imemr noch nciht ein und beharrt weiterhin auf 10 Uhr wird er ihr z.B. Ordnungsgeld androhen,falls sie dirdie Kinder nicht alle 14 Tage Freitags um 15 Uhr übergibt, sondern dich wegschickt,weil du die Kinder nicht bereits um 10 Uhrgeholt hast.
Gruß Tina
Etwas übertrieben mtiden Zeiten, verdeutlicht es aber ein wenig.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
danke für deine genaue erklärung, ich denke schon das sie darauf besteht das ich die kinder nehme während ich arbeiten muss,
ich werde vor gericht auch sagen, um das problem zu lösen würde ich die kinder zu mir nehmen, wenn sie im kiga sind gehe ich arbeiten, und dann haben alle ihre ruhe
Was Du v.a. Dingen brauchst, ist ein Plan und ein Anwalt, und zwar sehr schnell:
Es wird nicht funktionieren, wenn Du zu Gericht gehst und den Eindruck vermittelst, Du wüsstest gar nicht so genau, was da los ist. Und es reicht auch nicht " auf jeden Fall was zu sagen"
Du musst Dir überlegen:
was ist Dein Minimalziel
was ist Dein Maximalziel, d.. was kannst und willst Du fordern.
Dann musst Du Dir überlegen, was Du in die Waagschale werfen kannst um dieses Ziel zu erreichen. D.h: Welche Angebote kannst Du der Gegenseite machen? Worauf bist zu bereit, zu verzichten? Wenn man am WE arbeitet hat man gemeinhin irgendwann einenen freien Ausgleichstag. Wenn der Chef WE-Arbeit als Überstunden anordnet, kann man die evtl. abfeiern und Umgang haben.
Begehe jetzt nicht den Fehler und gehe total blauäugig da hin am Donnerstag, es könnte sein, dass Du über den Tisch gezogen wird: Deine Ex wird sich der Sache ja sicher sein, wenn sie zu Gericht geht. Da steckt wahrscheinlich auch nicht nur die Ex dahinter, sondern eine Anwältin mit Strategie.
Soll das Ziel von denen evtl. sein, dass Du aus dem Umgang gedrängt wirst, weil Du ein unzuverlässiger kantonist bist?
Momentan schaut es für mich so aus, als möchtest Du mit einem Knallbonbon zu einer Schießerei gehen. Das wird nicht klappen.
das minimalste was ich haben will ist, wenn ich arbeiten muss die kinder samstag bis sonntag zu nehmen, und sie es akzeptiert das ich arbeite. wenn ich nicht arbeite gibt es kein unterhalt und als ausgleich wennich in der woche einen freien tag habe dann mit den kindern nach dem kiga etwas unternehmen eis essen, oder sonst was.
das maximalste was ich fordere ist, das ich die kinder wie gewohnt freitag bis sonntag nehmen wenn ich we frei habe.
ich hatte ihr schon angeboten das wir uns das geld teilen und für die std wo ich arbeiten gehe einen babysiitter zu beauftragen, sie möchte lieber 20 euro von mir die std und dami die tochter der nachbarin beauftragen sie ist erst 14. und das geht mir zu weit, das 20 euro die std zu viel ist, wer verdient sowas schon??? und das ist auch nicht mehr um das taschengeld aufzubessern
Hi,
Für 20€ die Stunde netto werd ich auch Babysitter...
Ja deswegen sehe ich das nicht ein. da es sich um ein mj.kind handelt und kein gewerbliches unternehmen.was ich der km angeboten hatte was man beauftragen koennte aber das will sie nicht.
habt ihr tipps wie ich mich verhalten soll vor gericht? ich will nicht erzählen was die mutter sich geleistet hat, da es dann nie ein ende nimmt weil die km dann wieder fehler sucht und dann nimmt es nie ein ende.
ich habe echt panik das sie versucht mir das gsm zu nehmen und mir die besuchsrechte wegnehmen will.