umgang vor arbeit?
 
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umgang vor arbeit?

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(@ghobuh)
Rege dabei Registriert

ich hatte doch gesagt das es ums umgangsrecht geht.das meine wx drauf besteht das ich die kinder nehme auch wenn ich meinen job verliehre.

was ich noch vergessen hab zu sagen was die richterin noch verlangt.

vorab: die unterhaltsvorschuss kasse verlangt das ich einen 2.job annehme weil ich zu wenig verdiene.

die richterin sagte. das ich die kinder nehmen muss egal wie ich es mache aber ich muss die nehmen. ich konnte die kinder ja samstags erst ab 14uhr nehmenweil ich ja arbeiten musste.und die unterhaltsvorschuss kassehat es ja verlangt also blwibt mir ja nur der samstag. und wenn ich die kinder freitags nicht nehme dann laut richterin werden wir uns nochmals um den umgang unterhalten.und mir koennte dann ordnungsgeld oder ordnungshaft drohen. von der unterhaltskasse droht mir das selbe.was soll ich machen?

gruss

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2012 11:31
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

vorab: die unterhaltsvorschuss kasse verlangt das ich einen 2.job annehme weil ich zu wenig verdiene.

Ich bin auf montage das ist die problematik das heisst ich tage lang nicht zuhause nur an den we und da muss ich auch ab und an mal ein samstag ran. ich glaube es auch nicht das die richterin mich in die arbeitslosigkeit treibt.aber vieleicht bringt mein vorschlag ja das ich die kinder bei mir wohnen hab etwas. dann gehe uch nur noch auf 400 euro arbeiten

Wenn du auf Montage bist, dann verstehe ich folgendes nicht:

1. Warum kannst du deinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen? Auf Montage mit Auslöse etc. müßte eigentlich genügend übrig bleiben!
2. Wenn du die Woche auf Montage bist und auch am Samstag arbeitest, erreichst du dann nicht schon die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48h? Somit kann dir kein weiterer Job zugemutet werden, wegen Arbeitszeitbeschränkung per Gesetz bei 48h liegt. Schau in deinen Arbeitsvertrag, manchmal ist die Fahrtzeit auch Arbeitszeit!

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Geschrieben : 18.06.2012 12:19
(@ghobuh)
Rege dabei Registriert

nein fahrzeit zaehlt nicht zu den arbeitszeiten. ich habe nur eine 35 std woche wenn ich 40oder mehr arbeite geht das auf ein zeit konto.deswegen komme ich nicht auf die 48std woche. also bin ich im monat unterhalb der unterhaltsgrenze.und so koennen die verlangen das ich einrn nebenjob annehme.

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2012 14:01
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