Umgang, wenn umgang...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgang, wenn umgangsberechtigtes Elternteil verhindert ist

 
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ganz kurz die Frage in die Runde

Ich habe im Dezember eine dienstliche Weiterbildung. Deshalb würden meine beiden Umgangstermine a`3 Stunden in der Woche ausfallen.
Die Kindsmutter bietet mir keine Ausweichtermine an.

Jetzt könnten theoretisch meine Partnerin und/oder meine Schwester diese beiden Umgänge mit dem Kleinen statt meiner, wahrnehmen. Kann das die KM verbieten?
Wie ist das rein rechtlich? Ich möchte mich hier nicht auf Gedeih und Verderb deswegen mit der KM streiten... aber wie sieht es rein rechtlich aus?

Danke für eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2018 12:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gibt es eine gerichtliche/persönliche Vereinbarung, was im Fall des Ausfalls von Umgang passieren soll? Wenn nein, dann hängt es davon ab wie Ihr Euch einigt.
Die erste Variante ist, dass der Umgang ersatzlos ausfällt.
Die zweite Variante ist, dass Du den Umgang von jemandem anders durchführen lässt.

Rein rechtlich ist hier gar nichts geregelt.
Was wäre denn, wenn die KM arbeiten müsste und Du Weiterbildung hättest, dann müsstet Ihr als Eltern auch eine Lösung finden!

Die KM wird es aber nicht mögen, wenn andere den Umgang durchführen. Das ist auch verständlich. Wie oft beschweren sich auch Väter, dass die KM das Kind von Oma oder Nachbarn betreuen lässt obwohl sie Zeit hätten. Letzlich geht es beim Umgang doch darum die Zeit mit den Eltern oder eben zumindest einem Elternteil zu verbringen. Dass es gelegentlich dienstliche Erfordernisse gibt, die dem gelegentlich entgegenstehen ist doch auch normal.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 13:24
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt eine gerichtliche Umgangsregelung, die die genauen Zeiten des Umgangs regelt, sogar belastbar, was durch das Gericht gebilligt wurde. Es ist dort aber nicht geregelt, was bei Ausfall passiert.
Theoretisch, könnte mich doch die KM wegen nicht Einhaltung der Umgangsregelung "anschwärzen"?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2018 13:38
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Theoretisch, könnte mich doch die KM wegen nicht Einhaltung der Umgangsregelung "anschwärzen"?!

Was würde Dir das praktisch bringen, da Du den Umgang ja gar nicht selber wahrnehmen kannst? Bringt höchstens eine Verschlechterung der Elternebene.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 14:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn es eine gerichtliche Regelung gibt, die den Umgang regelt, dann hast Du den Umgang wahrzunehmen. Bist Du aber daran gehindert, dann musst Du Dich kümmern, was passieren soll.
Also entweder die KM bitten den Umgang "zu vertreten" oder den Umgang durch andere Personen durchführen zu lassen.

Ein Anschwärzen bei Gericht, dass Du den Umgang nicht persönlich wahrgenommen hast, geht ins Leere, weil die in der Umgangszeit bestimmen kannst, was passiert, Dich also auch von anderen Personen vertreten lassen kannst.
Etwas anderes wäre es wenn Du den Umgang nicht machen (lassen) würdest, das wäre ein Verstoß gegen die Vereinbarung.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 14:15
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry hab es falsch herum gelesen *Facepalm*

Was würde es der KM bringen Dich anzuschwärzen?? Der wievielte Umgang fällt durch Dich "verschuldet" aus und wie viele wurden zuverlässig wahrgenommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 14:16
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Von ca. 150 Umgängen sind in der Vergangenheit 2 durch Urlaub von mir ausgefallen. Die beiden im Dezember wären dann Nr. 3 und 4.

Wie gesagt, ich möchte hier keinen Krieg vom Zaun brechen, aber mich interessiert das rein rechtliche. Es gibt diese Umgangsregelung, aber keine Regelung wie ein evtl. Ausfall gehandhabt wird. Ich hätte quasi "Ersatz" in Person meiner Partnerin und/oder meiner Schwester. Darf die KM es verbieten, dass diese beiden den Umgang, in meiner gerichtlich festgelegten Umganszeit, statt mir wahrnehmen wenn mir die KM auf Nachfrage keine Ausweichtermine nennt?

Wenn ich dich Susi richtig verstanden habe, dann darf sie es nicht verbieten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2018 14:47
(@wasserfee)
Registriert

komm mal von dem Trichter runter, dass ein Elternteil dem anderen was "verbieten" kann.
Du bist doch schon groß.
Selbstverständlich läßt du den Umgang nicht ausfallen sondern deine beiden "backups" übernehmen.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2018 14:50
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

also rein rechtlich:

Du hast keinen Anspruch darauf, dass der Umgang verschoben wird.

Die KM hat keinen Anspruch darauf, dass Du persönlich den Umgang wahrnimmst.

Die KM kann faktisch den Umgang mit deinen Vertretern verhindern, indem sie die Kinder nicht rausgibt. Dagegen kannst Du nachträglich klagen, um zu sehen was „Recht“ ist. Mit welchem Sinn und welchem Ausgang ist fraglich.

Die KM kann nachträglich versuchen Dir aus dem „Umgangsausfall“ einen Strick zu drehen. Und auf Umgangskürzung klagen. Begründung: „Unzuverlässigkeit“, „kein Interesse an den Kids“ od was ihr sonst noch so einfällt. Was dann „Recht“ ist, wird sich zeigen. Je offener Du vorher kommuniziert hast und je dringlicher Deine Gründe sind, desto geringer schätze ich die Gefahr, dass die KM damit durchdringt.

Also am Besten: Reden. Und sich einigen.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 08:54
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

mal ne ganz andere Frage.

Dein Kind ist mittlerweile fast 2 Jahre alt.

Warum hast Du nur 2 x 3 Stunden Umgang?

Grüße
wegnachvorn

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 09:09




(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Also am Besten: Reden. Und sich einigen.

toto

Ich habe mit ihr geredet und ihr mitgeteilt, dass es mit aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist, diese beiden Termine wahrzunehmen. Das weiß die KM schon seit Wochen. Ich habe mich auch schon vor Wochen darum gekümmert, dass diese Umgänge nicht einfach ausfallen sondern durch meine Partnerin bzw. durch meine Schwester wahrgenommen werden. Das lehnt die KM jedoch kategorisch ab.

Reden ist immer gut, macht aber nur dann Sinn, wenn beide reden wollen bzw. auch Argumente haben. Wenn eine Partei einfach zu allem Nein sagt, ist keine vernünftige Kommunikation möglich.

Dad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 10:00
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

mal ne ganz andere Frage.

Dein Kind ist mittlerweile fast 2 Jahre alt.

Warum hast Du nur 2 x 3 Stunden Umgang?

Grüße
wegnachvorn

Weil dies so im Juni letzten Jahres so bei Gericht festgelegt wurde. Damals war der Kleine knapp 1,5 Jahre.

Ich strebe eine Umgangserweiterung mit Übernachtung an, was aber die KM bisher komplett ablehnt. Ich habe ihr deswegen bis Januar eine "Frist" gesetzt, sich positiv zu den Übernachtungen zu äußern, andernfalls gehe ich wieder vors Familiengericht um die Erweiterung des Umgangs "einzuklagen". Das Problem ist, dass die KM jegliche Kommunikation, Mediation oder Beratung durch das JA z.B. ablehnt. Ich kann immer nur wieder betteln und bitten, um dann letztendlich doch wieder vors Familiengericht zu gehen.

Dad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 10:04
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

...Das Problem ist, dass die KM jegliche Kommunikation, Mediation oder Beratung durch das JA z.B. ablehnt. Ich kann immer nur wieder betteln und bitten, um dann letztendlich doch wieder vors Familiengericht zu gehen.

Das kenne ich nur zu gut...

Ich würde nach der Verstreichen der Frist noch den Zwischenschritt beim Jugendamt einlegen und - sofern ihr Euch dort nicht auf eine vebrindliche Umgangsvereinbarung mit deutlicher Ungangsausweitung vertsändigen könnt - sofort zum FG gehen.

Manche KM verstehen nur das!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 10:21
(@wasserfee)
Registriert

und wenn du sowies schon vor Gericht ziehst baue gleich schon die nächsten Umgangserweiterungen ein (z.B. nach 6 Monaten dann Fr.-So, 1 Jahr später Fr ab KiTa-Mo zur KiTa.

Und hör auf zu betteln und bitten.
1x fragen (evtl Termin beim JA vorschlagen), dann nochmal ne Frist setzen und dann zum FG.
Eier nicht soviel rum.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 10:26
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Eier nicht soviel rum.

Wasserfee

Jaaa doch 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 13:07