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Umgang wird nicht mehr umgesetzt

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 A.
(@axel-sch)
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Hallo zusammen,

mein Sohn ist jetzt 20 Monate alt, und ich teile mir das Sorgerecht hälftig mit seiner Mutter. Seit seiner Geburt leben wir getrennt, und es besteht eine festgelegte Umgangsregelung. Diese sieht vor, dass ich unseren Sohn einmal pro Woche am Dienstag oder Mittwoch von 17-18 Uhr sehen kann. Zusätzlich ist ein Umgang am Wochenende vorgesehen, entweder Samstag oder Sonntag, wahlweise am Vormittag oder Nachmittag.

Unser Ziel ist es, dass er in Zukunft jedes zweite Wochenende bei mir verbringt. Auch für die Aufteilung der Ferien und Feiertage gibt es klare Vereinbarungen. Der Umgang sollte nach dem Tempo unseres Sohnes möglichst zeitnah allein mit mir stattfinden. Diese Regelung wurde von der Kindesmutter und mir gemeinsam mit einer Mediatorin festgelegt, ohne die Beteiligung des Jugendamts.

In den ersten Monaten hat diese Vereinbarung gut funktioniert, aber in letzter Zeit werden die Termine vermehrt abgesagt und in meine Arbeitszeit verschoben. Die Feiertage wurden nicht wie abgesprochen aufgeteilt, und es gibt vermehrt Ausreden. Bei jedem Umgangstermin besteht die Kindesmutter darauf, anwesend zu sein, obwohl ich gerne alleine Zeit mit meinem Sohn verbringen würde. Sie lehnt dies jedoch ab und gibt an, dass er noch nicht bereit dazu sei, aus ihrer Sicht.

Nun meine Frage: Wie kann ich diese Situation lösen, ohne dass es eskaliert? Wie würde das Jugendamt üblicherweise in einem solchen Fall agieren? Ab März geht unser Sohn drei Tage pro Woche in die Kita. Ich möchte weiterhin eine friedliche Lösung ohne den Gang zum Anwalt, Richter oder Jugendamt anstreben, sofern es nicht unbedingt erforderlich ist. Wie kann ich meine Rechte durchsetzen und der Kindesmutter klarmachen, dass dies letztendlich eine Entlastung für sie und im Interesse aller Beteiligten ist?

Ich danke euch für eure Ratschläge.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2024 17:56
(@samson1978)
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Die Vorgehensweise ist so, dass du zuerst der KM ein schriftlichen Vorschlag mit Fristsetzung über die Umgangszeiten machen solltest.

Darin kannst du die bisherigen Regelungen aufnehmen bzw. erweitern und als Vertrag fixieren (ich erkenne leider nicht ob eure "festgelegte Umgangsregelung" schriftlich festgehalten wurde). Gern auch eine zukünftige Gestaltung vorschlagen.

Das sie beim Umgang dabei sein muss, ist nicht hinnehmbar.

Sollte sie dazu nicht bereit sein und auch keinen diskutablen Gegenvorschlag vorlegen, kannst du dich erneut an die Mediatorin wenden und um Vermittlung bitten.

Du kannst auch um Vermittlung durch das JA bitten. Das hat für beide keinerlei Konsequenzen, da das JA nichts bestimmen oder festlegen kann. Im Falle die Sache geht vor Gericht, wird dieser Zwischenschritt der Vermittlung aber gern vom Gericht gesehen.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2024 19:43
(@annasophie)
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Hallo,

 

ich würde der Mutter auch mitteilen, dass du dem Kind näher bist als die neuen Erzieherinnen im neuen Kindergarten.

und dann schreibst du einen Vorschlag, zum Umgang.

jeden mittwoch von der Kita abholen bis Donnerstag zur Kita bringen 

jedes 2. Wochenende von Freitag nach der Kita abholen bis Montag morgen zur Kita bringen.

In der Woche wo kein umgangswochenende ist Montag nach der Kita holen und Dienstag zur Kita bringen.

und diesen Wochenendumgang wird von Freitag bis Samstag Abend begonnen. Nach 4 Wochen bringst du ihn dann Sonntag Abend zurück und nach weiteren vier Wochen Montag zur Kita.

und dann schreibst du noch rein dass ein Jahr Heiligabend bei dir und ab 2. Feiertag bei ihr bis über Silvester und das Jahr darauf wird gewechselt, das gleiche für Osten. Pfingsten und Himmelfahrt auch immer im Wechsel. Und dann ach 1 Woche im September und 2 Wochen im Sommer urlaubswochen.

das wirst du alles nicht so einfach bekommen. Allerdings kannst du dann auch noch Zugeständnisse machen.

aber das ganze mit Fristsetzung. Und dann zum Jugendamt. Und wenn sie dort auch uneinsichtig ist vor Gericht.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2024 20:12
 A.
(@axel-sch)
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@samson1978 Danke für deine Antwort! Es gibt eine schriftliche Vereinbarung mit den oben genannten Bedingungen. 

Wie setze ich durch, dass sie nicht beim Umgang dabei ist? Gibt es da ein “Gesetz” das ich ihr auf den Tisch legen kann? Ohne es durch einen Richter durchsetzen zum müssen. 

Sie denkt, sie darf bestimmen ab wann ich mit meinem Sohn allein sein darf, ob sie dabei ist oder nicht, wann und wie der Umgang stattfindet. Entgegen der gemeinsamen, schriftlichen Vereinbarung natürlich. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2024 20:42
(@susi64)
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Hallo,

ich habe dieses gefunden:

"Der umgangsberechtigte Elternteil hat gem. § 1678a BGB in den Zeiten seines Umgangs die alleinige Entscheidungsbefugnis in den Angelegenheiten des täglichen Lebens. Denn „Alltag” findet auch beim Umgangsberechtigten statt. Daher können Fragen der Ernährung, der Bettruhe und der Aktivitäten nicht zu Bedingungen für eine Umgangsausübung erhoben werden, auch wenn eine Vereinbarung zu diesen Themen oft hilfreich ist, um Widerstände gegen einen Umgang abzubauen. Die Beachtung der Verantwortung des jeweils anderen Elternteils gewährleistet die Pflicht zum Wohlverhalten gem. § 1684 BGB i.V.m. § 1687 Abs. 1 S. 5 BGB, deren Einhaltung durch beide Elternteile das Familiengericht überwacht (§ 1687 Abs. 2 BGB; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 639; Finger FuR 2006, 299, 303).

Der Umgangsberechtigte kann auch die Entscheidung zu gewöhnlichen ärztlichen Behandlungen treffen, die während der „Umgangsbetreuung” (nur) sachdienlich sind."

Auszug aus ZAP 20/2021

Sollte keine Einigung zu Stande kommen, dann bleibt Dir allerdings nur der Gang zum JA um um Vermittlung zu bitten. Da das JA in Umgangsfragen keine Entscheidungsbefugnis hat, muss die KM aber gar nicht zu einem Gespräch kommen. U.U. kann eine Mediation bei einem karitativen Träger helfen.

VG Susi 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2024 23:19
 A.
(@axel-sch)
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Um mal zu zeigen, was wir gemeinsam mit einer Mediatoren im August 23 zum Umgang vereinbarten

Das Ziel :

Das Kind verbringt alle zwei Wochen das Wochenende ab Freitag bei seinem Vater, ebenso die
späteren Ferien. Feiertage und Urlaube werden nach gemeinsamer Absprache sinnvoll verteilt.

Der Weg :

Ein fester Rahmen für den (anfangs gemeinsamen) Umgang wird gemeinsam beschlossen:
Die Eltern treffen sich ein- bis zweimal pro Woche nachmittags, bis das Kind abends schläft in der
mütterlichen Wohnung, später auch beim Vater.

Außerdem einmal pro Wochenende bei altersgerechten Freizeitaktivitäten wie z.B. Tierpark, Spielplatz, Schwimmbad etc. um dem Kind den Bindungsaufbau zu seinem Vater in gewohnter, stressfreier Atmosphäre zu ermöglichen, damit
der Vater als Papa zur Routine im Lebensablauf des Kindes wird.

(Die Mutter bietet dem Vater ab sofort jederzeit nach Absprache die Möglichkeit des Umgangs auch
außerhalb des festgelegten Rahmens an.)

 

Die Praxis sieht wie bereits beschrieben aus. Ich sehe mein Sohn nie öfter als 1x unter Woche, meistens ist es ein Stunde spielen in der Wohnung der KM oder ein Spaziergang von einer Stunde, immer zwischen 16 und 17:30 Uhr. 

An den Wochenende ist es meistens ein Termin von 2-3 Stunden. Bei allen Terminen besteht die KM darauf dabei zu sein, mein Sohn sei noch nicht soweit ist meistens die Begründung (meiner Meinung nach totaler Quatsch). Immer öfter fallen Termine aus ( Krankheit Kind, Krankheit KM, Jobstress der KM.....die Liste ist lang). Die Feiertage wurden nicht aufgeteilt, ausgefallen Termine werden nicht nachgeholt. 

Beispiel von dieser Woche: "Ich schaffe es unter der Woche nicht, im März muss ich wegen der Kita Eingewöhnung Urlaub nehmen, deswegen muss ich vorarbeiten und schaffe es nicht. Ich kann dir Mittwoch in der früh um 8 Uhr anbieten. Das willst du ja aber nicht wegen deiner Arbeit!" "Am Wochenende können wir zusammen mit ihm einkaufen. Das wird den ganzen Vormittag einnehmen, er braucht viel für seien Erstausstattung in der Kita!" 

Hab ich wirklich nur den Weg über das JA und einen Richter, wenn ich hier die offensichtlichen Missstände beheben will? Wie gehe ich damit um? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2024 12:21
(@annasophie)
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Hallo,

 

die Mediation ist beendet? Ansonsten würde ich das noch einmal dort ansprechen.

wenn beendet, dann wie beschrieben erst sie mit Fristsetzung dann Jugendamt. Danach ggf. Gericht.

 

und mit dem einkaufen hat sie dir doch eine Steilvorlage geliefert: Kauf du ruhig ein. Ich nehme Junior und wir machen uns ein paar schöne Stunden.

und auch mit dem Hinweis, ab März wird er ja dann von anderen betreut, da ist sein vertrauter Vater doch prima,

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2024 12:58
 A.
(@axel-sch)
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@annasophie 

Es gab in der letzten Woche eine Termin bei der Mediatorin, der erste Termin seit der Einigung im August 23, der war eine Katastrophe. Ich sprach genau diese Punkte so an, durfte mich im Nachgang schwer von der KM beschimpfen lassen und mir die bereits bekannten Grüne und ausreden anhören. Für April ist der nächste Termin angedacht. 

Ich werde jetzt alles dokumentieren, immer auf die gemeinsame Vereinbarung hinweisen und bis April warten. Zeitgleich werde ich mich beim JA und der Familienhilfe beraten lassen. Dann Fristsetzung und dann Gericht, falls nicht zu verhindern. 

Der Einkaufstermin ist mit meinem Sohn um für ihn Klamotten und Co. zu kaufen (anprobieren etc.). In der Praxis kann ich ja nicht einfach meinen Sohn nehmen und gehen und diese Dinge einfach durchsetzen. Das wäre auch nicht gut für ihn. Wir schaffen es bisher immer, keinen Konflikt vor ihm auszutragen. 

Allgemein gefragt. Ist diese aktuelle Umgangsregelung gut und zumutbar? Würde ein Richter die auch so umsetzen? Und kann ich die Dinge rechtlich und moralisch so bemängeln und einfordern? 

Aus meiner Sicht liegt die KM hier total um Unrecht und handelt falsch. 

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2024 13:23
(@samson1978)
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Ich finde die Regelung nicht verkehrt, zumal auch die Zielsetzung definiert ist.

Ob es ein Gericht auch so umsetzt, hängt m.M.n. sehr viel vom VB (Anwalt des Kindes) ab.

Du kannst mit Vermittlung versuchen eine Einigung zu finden. Richte dich aber auch darauf ein, dass es vor Gericht geht und es hässlich wird.

Die KM (und es wäre nicht die erste) versucht ihre Vorstellungen und Regeln durchzudrücken. 

Was sagt die Mediatorin zu den vorsätzlichen Abweichungen von eurer Vereinbarung? Es gibt ja keine wirklichen Gründe um den Umgang einzuschränken.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2024 13:37
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

je jünger das Kind desto häufigere Umgänge. Und diese natürlich als fixe verlässliche Termine und ohne die Mutter.

vor allem jetzt wo das Kind in die Kita gehen wird, ist es um so einfacher eine umfangreichere Lösung durchzusetzen. Zumal wenn das schon dem Gericht verdeutlicht wird, dass die freiwillige Einigungen durch Mediation und Jugendamt von der Mutter nicht eingehalten werden.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2024 13:44




 A.
(@axel-sch)
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@samson1978 Die Mediatorin versucht sehr neutral zu sein, um es vorsichtig auszudrücken. Die Vereinbarung sei bewusst flexibel und nicht in Stein gemeißelt. Sie gibt zu bedenken, dass die KM im August noch keinen Vollzeit-Job hatte, dies würde die Umsetzung der Vereinbarung für sie erschweren. 

Bei allen anderen Punkten stimmt sie mir zu. Allerdings sind wir in dem Gespräch sachlich nicht weit gekommen. Die KM wurde ausfällig, lenkte ab, machte alte Themen auf. 

Je mehr Umgang ich mit meinem Sohn, ohne die KM habe, desto mehr Zeit hat die KM ja für sich selbst und für ihren Job. Das ist ja eine Entlastung für sie, gut für meine Sohn, gut für mich um eine Bindung aufzubauen.

Sie weigert sich aber gegen den Umgang ohne ihre Anwesenheit, ich sei nicht soweit, unser Sohn sei nicht soweit. Und weil das so ist, ist jeder Termin für sie zusätzliche Belastung. Das ist natürlich alles totaler Quatsch, ändert aber nichts daran, dass sie bisher damit durchkommt und es einfach macht. 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2024 13:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @axel-sch

Sie weigert sich aber gegen den Umgang ohne ihre Anwesenheit, ich sei nicht soweit, unser Sohn sei nicht soweit. Und weil das so ist, ist jeder Termin für sie zusätzliche Belastung.

Ich gehe mal davon aus, dass Euer Kind nicht mehr gestillt wird; insofern gibt es gar nix, was Du nicht mindestens genauso so gut wie KM händeln könntest.
Ich würde das so (freundlich aber bestimmt) mitteilen, mit dem Hinweis garniert, dass im Fall von weiteren Behinderungen/Absagen und dergl. sofort eine gerichtliche Umgangsregelung mit Ordnungsgeld und allem was dazu gehört beantragen wirst.

KM gefällt es offensichtlich, einvernehmliche Vereinbarungen einfach (weil für sie konsequenzenlos) zu ignorieren; insofern solltest Du ihr -auch im Sinne und Wahrung des Rechts auf Umgang Eures Kindes- diesen Zahn möglichst schnell ziehen: bei einem gerichtlichen Umgangsbeschluss weht dann ein ganz anderer Wind bei versuchten Umgangsboykott.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2024 14:30
(@samson1978)
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Natürlich kannst und solltest du die Argumentation zur Entlastung der KM nutzen.

Aber das abwehrende Muster der KM kommt mir sehr bekannt vor.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2024 14:31
 A.
(@axel-sch)
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Hallo zusammen, 

kurzer Nachtrag und Frage. Die KM verweigert mir weiterhin den Zugang zu ihrer Wohnung und somit auch den Zugang zum Zuhause meines Sohnes. Sie sagt, es sei ihre Privatsphäre und ich sei nicht erwünscht und müsse das respektieren. 

Die Umgangstermine finden somit ausschließlich draussen beim Spaziergang oder auf dem Spielplatz (am Wochenende) statt. In den letzten 4 Monate gab es 20 Besuche, also etwa einmal pro Woche, im Durchschnitt nicht länger als eine Stunde, immer mit ihrer Begleitung. Alle anderen Termine, 13 um genau zu sein, sind von ihr auf Grund von Krankheit des Kindes abgesagt worden. Der Kleine ist seit 3 Monaten in der Kita, mal mehr mal weniger. 

Bevor ich jetzt den Schritt zum Jugendamt mache meine Frage. Darf sie das eigentlich alles so oder kann ich darauf bestehen, meinen Sohn auch in Ihrer Wohnung zu sehen? Das sie nicht darauf bestehen darf, bei meinem Umgang dabei zu sein weiß ich, macht sie trotzdem. Der Kleine ist logischerweise total auf sie fixiert und mit diesen Gegebenheiten ist ein Beziehungsaufbau zwischen ihm und mir fast unmöglich. 

Viele Grüße, 

Axel 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2024 17:02
(@wasserfee)
Registriert

.@Axel Sch

in ihrer Wohnung hast du auch nichts verloren,wenn sie das nicht möchte. 

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2024 19:49
 A.
(@axel-sch)
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@wasserfee Danke für deinen Beitrag.

Ist das deine Meinung oder kannst du das auch begründen?

Der Umgang findet regelmäßig in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils (das wäre ich in dem Fall) statt. Nur bei kleinen Kindern kann zu Beginn der Kontakte an einen Umgang in der Wohnung des abwesenden betreuenden Elternteils (Mutter) gedacht werden, um Ängste des Kindes zu verringern. Dies kommt ebenfalls in Betracht, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung nicht transportfähig ist.”

Wie soll ich als Vater mit Umgangsrecht und Sorgerecht meiner Umgangs und meiner Sorgepflicht nachkommen, wenn ich in solchen Fällen nicht zu meinem Kind gelassen werde, welches in einem Residenzmodell nunmal bei der Mutter lebt? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2024 20:35
(@wasserfee)
Registriert

@axel-sch 

ist die allgemeine Rechtsprechung, 

Unverletzbarkeit der Wohnung. 

Es ist ihr privater Raum, da hast du keinen Zugang. 

 

wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2024 20:49
(@mirko999)
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13x Umgang abgesagt wegen Krankheit? Und du hast für jeden Ausfall eine ärztliche Bescheinigung?

Warum ist das Kind so oft krank?

Ich würde zusehen, dass die KM bei jedem Ausfall des Umgangs wegen Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorlegt. 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2024 20:56
 A.
(@axel-sch)
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@mirko999 Er ist ständig erkältet, fiebert, hatte ewig Husten oder Durchfall. Impfungen kamen auch dazu. In den letzten 6 Monaten gab es kaum zwei oder drei Wochen am Stück, in denen er wirklich fit war. Die Kinderärztin sagt, es sei in den ersten 2 bis 3 Jahren normal und die Kinder hätten in der Zeit viele bakterielle Erkrankungen. Das Immunsystem baut sich noch auf. Dazu ist die Mutter gefühlt jedesmal mit krank, was es nicht einfacher macht. Wir holen hier jetzt eine zweite Meinung um sicher zu sein. Ich mach mir natürlich Sorgen. 

Abgesagt wird dann kurzfristig per Nachricht “Dem kleinen geht’s nicht gut, heute müssen wir absagen” oder “Er ist nicht fit, mehr als kurz spazieren macht keinen Sinn”. 

Gleiches gilt natürlich bei schlechtem Wetter oder wenn sie selbst nicht fit ist.

Wenn ich dann vorschlage mit ihm bei ihr die Zeit zu verbringen, damit er ruhen oder ruhig spielen kann, zusammen mit seinem Papa, dann verweigert sie dies mit der Begründung, ich sei in ihrer Wohnung nicht gewünscht sei. 

Das passt natürlich alles nicht zusammen und führt dazu, dass ich keine Bindung zu meinem eigenen Kind aufbauen kann. Man muss dazu sagen, ich lebe eine gute Autostunde entfernt, bin meistens Mittwochs ab 16:30 da für maximal eine Stunde beim Spaziergang. Und einen Tag am Wochenende, ein paar Stunden am Vormittag oder Nachmittag meistens so 2 Stunden (wenn Termine nicht abgesagt werden). 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Monaten von A.
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2024 21:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

da Junior nun in die Kita geht, würde ich darauf bestehen, dass er damit klarkommt mit dir alleine loszuziehen. Denn in der Kita ist die Mutter auch nicht dabei.

und dann suchst du dir für schlechtes Wetter ein Eltern kind Kaffee oder vielleicht gibt es auch in der Nähe einen Spielplatz für diese Altersgruppe. 

und ja, das ist leider so, dass die Kids in dem Alter so häufig krank sind. Und auch die betreuenden Elternteile sich gegen die Keime aus der Kita erst mal immunisieren müssen.

aber Erkältung ist kein Grund den Umgang abzusagen. Fieber eher schon. Da er ja nicht zu dir kommt und du ihn imzweifelsfall ins Bett legen kannst. Ich würde wirklich versuchen den Umgang zeitlich auszubauen. So dass du bis Jahresende zumindest einen ganzen tag mit ihm hast.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2024 06:32




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