Umgangs Regelung Ge...
 
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Umgangs Regelung Gesetztlich oder nur Proforma!!!???

 
(@seervio)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe eine frage die ich bis jetzt nicht verstanden habe. Gibt es eine Regelung die aussagt wie die Besuchszeiten sein sollten
Sprich Ferien, Geburtstag, Weihnachten, Vatertag und und und

Giebt es da eine Regelung die man nachlesen kann. Oder Entscheidet da der Richter.

Gruß seervio

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2006 22:24
(@PhoeniX)

Nabend.

Also erst einmal gibt es keine gesetzlichen Richtlienien im Familienrecht, die einen Umgang regeln.

Es gibt zwar dieses "Standartmodell" von wegen alle 14 tage am WE jeden 2ten Feiertag und hältige Ferien. Dieses ist jedoch nur eine "Standartempfehlung" vom JA nach dem sich die Richter gerne richten. Aber letztendlich hat man (bzw der Richter) sämtliche Freiheiten. Wenn du z.B. am WE arbeitest, kann es durchaus sein das du z.B. von Mittwoch bis Donnerstag Umgang hast................

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 02:52
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Seervio!

Es gibt leider keine gesetzlichen Vorgaben. Und auch an die Standardklamotten muss sich kein Richter halten.

Ich selbst bekam nur eine UR alle 14 Tage ein WE. Keine Ferien- oder Feiertagsregelung wurde erlassen. Obwohl eine Verfahrenspflegerin dieses empfahl und zusätzlich noch 1 Tag unter der Woche forderte. Richter ignorierte dies und entsprach zu 100% den Wünschen der Frau Mama, die nur bereit war den Kleinen an 2 WEs pro Moat heraus zu geben. Derzeit bin ich in der Berufung dagegen.

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 09:41
(@bm-rk)
Registriert

Hi!

Es gibt leider keine gesetzlichen Vorgaben.

Ob das ein Nachteil ist...oder eher ein Segen, wage ich mal mit der These in den Raum stellen, dass eine gesetzliche 14Tage Regelung ziemlich mau wäre....oder?

Gesetzlich müsste eine hälftige Aufteilung verankert sein...mit Ausnahmen in die eine oder andere Richtung.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
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AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 13:09
(@batman74)
Zeigt sich öfters Registriert

Zitat
[[Ob das ein Nachteil ist...oder eher ein Segen, wage ich mal mit der These in den Raum stellen, dass eine gesetzliche 14Tage Regelung ziemlich mau wäre....oder?[]
[]

Da muss ich Dir recht geben,  BM RK, zu einen gibt es immer mehr Studien, in denen Festgestellt wird wie wichtig der Vater (als Elternteil) für sein Kind ist. Daher ist anzunehmen, dass es immer mehr Richter gibt die über die Standart 14-Tage Regelung gehen. Gerade ein jüngeres Kind braucht seinen Vater öfterst, da (wegen seines Zeitempfindens) 14 Tage eine Ewige für ihn ist.

Man sollte mal eine Studie aufstellen, wie ein Kind die 50/50 Regelung verkraftet, dies gibt es schon seit einigen Jahren, in manchen Länder (z.B Frankreich, Belgien usw).

Ich denke es wäre auf der einen Seite nichts einzuzwenden, da laut Studie Kinder viel flexibler sind als Erwachsene und damit sehr gut zurecht kommen zwei Zuhause zu haben. Auf der anderen Seite wäre es vielleicht dann schlecht, wenn jeder Elternteil denn anderen Elternteil schlecht macht, sobald das Kind bei ihn ist (denke z.B da an meine Ex).

LG
Batman74

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 21:17