Umgangsausfall aufg...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Umgangsausfall aufgrund großer Entfernung / Antrag auf ABR

 
(@Umgangsvater)

Hallo allesamt,

wie ich bereits geschildert habe, ist meine (H)exe mit Kind und alleinigem Sorgerecht 500km während des Umgangsprozesses weggezogen. Ich habe anfangs noch versucht, den Umgang trotzdem wahrzunehmen, aber jetzt wird mir die Fahrerei zu viel, und ich sehe es eigentlich nicht ein, dass die Ex einfach umgezogen ist. Ärgerlich ist auch, dass meine Familie unsere Tochter seit vergangenen Sommer nicht mehr sehen konnte, weil die Ex den Kontakt abgebrochen hat, nachdem sie der Auffassung war, die Familie versuche ihr einzureden, dass zwischen uns noch Hoffnungen bestehen.

Ich musste die ganze Zeit bis Ende April noch den Umgang in ihrer Wohnung wahrnehmen, war per gerichtlichen Vergleich so vereinbart. Seit dem 26. April habe ich meine Tochter nicht mehr besucht, weil die Ex einfach für mich unerträglich ist. Ich habe auch Anfang Mai den Geburtstag unserer Tochter verpasst, weil es nicht so aussah, als ob ich sie mitnehmen dürfte. Da bin ich nicht hingefahren. Ich habe mich auch nicht gemeldet, da meine 1jährige Tochter sowieso noch nicht mit mir auf Sprechebene kommunizieren kann und weil es bei einem einmaligen Mediationsversuch unter auf meinen Wunsch hin Anwesenheit unserer Tochter kurz vorher zur Eskalation gekommen ist. Meine Ex ist plötzlich ausgetickt und brüllte mich an, weil sie meinte, ich erzähle Lügengeschichten. Mit der Frau will ich einfach nicht mehr reden müssen. Ich beabsichtige auch nicht mehr, die 500km zu fahren, bis die Sache geklärt ist. Die Mediatorin ist weitgehend auf meiner Seite.

Ich habe jetzt Antrag auf ABR gestellt, um unsere Tochter zu mir zu holen, damit ich diese weite Strecke nicht mehr überbrücken muss und meine Familie unsere Tochter wieder sehen kann. Wie seht ihr das? Habe ich Chancen auf einen Erfolg? Oder was kann ich noch unternehmen, um unsere Tochter zu mir zu holen?

Schönes Wochenende,

der Umgangsvater

Zitat
Geschrieben : 08.05.2010 10:24
(@Umgangsvater)

Noch zusätzlich für die, die meine Threads vorher nicht gelesen haben: Trennung war vor der Geburt, unsere Kleine lebt seit der Geburt bei der KM. Ich befürchte, das könnte ausschlaggebend beim ABR sein, aber wenn die Mediation so schräg läuft...

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 10:38
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Umgangsvater

Chancen auf das ABR sind sehr gering.

Du solltest den Umgang so regeln, das du möglichst viel Zeit an einem Stück, alleine mit deiner Tochter verbringen kannst, wegen der grossen Entfernung.
Erreichen kannst du, so wie ich das lese nur mit Hife des JA und über eine gerichtliche Regelung.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 11:15
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin UV,

mit dem hier fett markierten, stehst Du nicht alleine da.

Hallo allesamt,
Seit dem 26. April habe ich meine Tochter nicht mehr besucht, weil die Ex einfach für mich unerträglich ist.

das hier fett markierte, solltest du mit dem oben fett markierten nicht in Abängigkeit bringen.

Seit dem 26. April habe ich meine Tochter nicht mehr besucht, weil die Ex einfach für mich unerträglich ist.

Seit dem 26. April habe ich meine Tochter nicht mehr besucht[/

:nudelholz:

Deine Animositäten gegenüber Deiner Ex in allen Ehren, aber pflege den Umgang zu eurem Kind.

Deinen Antrag auf ABR kannst du vermutlich gleich in die vertikale Ablage stellen.

Ich habe auch Anfang Mai den Geburtstag unserer Tochter verpasst, weil es nicht so aussah, als ob ich sie mitnehmen dürfte. Da bin ich nicht hingefahren. Ich habe mich auch nicht gemeldet

äh, wie jetzt? Waren wir etwas bockig?
Und wer wird dafür "bestraft? Das Kind. Na Super.

Aber es ist ja erst 1 Jahr alt und kriegt das vermutlich gar nicht mit!

Aber ich stell mal eben antrag auf ABR, denn dann:

aber jetzt wird mir die Fahrerei zu viel

Hast du diese Problem ja nicht mehr?

Und Wenn du ABR bekommst. . . willst du dann die EX zwingen, wieder in Deine Nähe zu ziehen?

wie wärs Du suchts Dir in der Nähe der EX einen Job und Wohnung? Oder wär Dir das auch zuviel?

Deine Ex hat Fakten geschaffen, die du wohl kaum wirst ändern können. Entweder du änderst auch was, oder, wenn Du so weitermachst, kannst Du Dir die Umgänge mit eurem Kind auch noch in ein paar Jahren an 2 Händen zusammenzählen.

Schönen Sonntag noch

Jo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 12:06
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

wie wärs Du suchts Dir in der Nähe der EX einen Job und Wohnung? Oder wär Dir das auch zuviel?

Nicht jeder kann einfach so seine Zelte abrechen und der Ex bzw. dem Kind hinterherziehen. Was ist, wenn sie nach 4 oder 5 Monaten wieder ''flüchten'' will(mal provokant gesagt), soll er sich dann wieder einen neuen Job suchen?
Da spielen immer individuelle Faktoren eine Rolle, um soetwas zu realisieren.
Für jemanden, der in Kindesnähe sofort wieder einen gleichbezahlten Job bekommt um auch nicht Gefahr zu laufen den KU ohne Fiktive anrechnng leisten zu können, ist es ja auch in Ordnung.
Für den anderen Teil ist ein Umzug schwierig, ich sage nicht unmöglich, aber schwer.
Vor allem, ist die Gefahr wie schon gesagt gross, das sie wieder aufbricht und nochmal 500Km weiter zieht.

So etwas sollte gut überlegt sein.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 12:30
(@Umgangsvater)

Hallo,

Danke schon einmal für eure Antworten... Ich bin zwar regelmäßig schon jetzt beruflich in ca. 25km Entfernung der beiden, aber das ist normalerweise höchstens einmal im Monat. Mir geht es aber auch darum, dass meine Familie die Kleine die nächsten Jahre so wahrscheinlich nicht zu Gesicht bekommen wird.

Spricht ihr kompletter Ausraster bei der Mediation nicht schon dafür, dass die Frau total neben der Spur läuft. Sie hat das halbe Büro zusammengebrüllt. Die Mediatorin und ich sahen uns nur noch fassungslos an... Nicht alles, dass sie auch noch auf mich einbgeprügelt hätte...

Gruß,

Umgangsvater

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 12:56
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Wenn ich das lese

Ich bin zwar regelmäßig schon jetzt beruflich in ca. 25km Entfernung der beiden, aber das ist normalerweise höchstens einmal im Monat.

verstehe ich das nicht

Ich habe auch Anfang Mai den Geburtstag unserer Tochter verpasst, weil es nicht so aussah, als ob ich sie mitnehmen dürfte. Da bin ich nicht hingefahren.Ich beabsichtige auch nicht mehr, die 500km zu fahren, bis die Sache geklärt ist.

Ich glaube ihr tragt eure elterlichen Probleme über die Kleine aus.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 13:05
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Nicht jeder kann einfach so seine Zelte abrechen und der Ex bzw. dem Kind hinterherziehen. Was ist, wenn sie nach 4 oder 5 Monaten wieder ''flüchten''

Sollte auch nur als Anregung/aufrütteln dienen 😉

@UV
Wie Deine Ex Deiner Meiner nach drauf ist und wie sie sich benimmt, ist eine Sache. Aber veruche dies vom Umgang zu trennen. Die Beziehung zu eurem Kind kannst Du jetzt am besten mitprägen, und dies ist halt nur über möglichst viel Umgang möglich. Das ist natürlich aus 500 km nicht zu machen.

Ich find gerad nicht wo LBM etwas dazu geschrieben hat (wieder immer sehr gut zutreffend  🙂  ) : bei kleineren Kindern mit möglichst viel und kürzeren Umgängen, später weniger aber länger.

An der derzeitigen Distanz kannst nur DU etwas ändern. Ob dies klug wäre oder nicht, und was die EX dann macht, kann wohl nur durch einen Blick in die Glaskugel geklärt werden.
Und wenn du nicht den eindruck hast, das eventuell Umgangsboykott drohen könnte, wäre ein Wechsel zumindest überlegenswert.

Mir geht es aber auch darum, dass meine Familie die Kleine die nächsten Jahre so wahrscheinlich nicht zu Gesicht bekommen wird.

Das ist ärgerlich, . . . aber nicht zu ändern. Hier kannst du wohl nur in den Ferien Kontakt halten.

Gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 13:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wie ich bereits geschildert habe, ist meine (H)exe mit Kind und alleinigem Sorgerecht 500km während des Umgangsprozesses weggezogen.

ich glaube damit erübrigen sich doch alle Diskussionen üner Sinn und Unsinn seiner Reaktionen.

Solange kein GSR besteht kann er auch kein ABR einklagen. Dazu müßte er erstmal das GSR innehaben und das bekommt er wohl nur über die KM.

Allerdings wären auch bei GSR eine ABR-Übertragung mit seinen Argumenten mehr als unwahrscheinlich. Zumal mir völlig fehlt, wie er dann den Umgang des Kindes mit der KM undderen Familie fördern und ermöglichen will.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 23:11
(@Umgangsvater)

Hallo Tina,

wenn ich das ABR habe, wird es doch wahrscheinlicher, dass ich das GSR oder sogar ASR bekomme. Das würde ich dann auch versuchen. Die Klage auf das ABR ist erst einmal das Vorfühlen auf das GSR. Gibt es nicht noch andere Väter, die trotz fehlenden GSRs das ABR bekommen haben? Meine RAin meinte, es habe schon derartige Fälle gegeben.

Die KM ist noch durch ein Studium, das sie im Grunde zwar abgeschlossen hat, mit meiner Stadt verbunden, daher ist es albern, dass sie unter anderem aus beruflichen Gründen meinte, umziehen zu müssen. Ich denke, sie wollte nur umziehen, um mir eins reinzuwürgen, auch wenn sie in Zukunft in der neuen Umgebung sicher Arbeit finden wird. Aber sie hat mir das Leben jetzt erheblich schwerer gemacht, insbesondere den Umgang zwischen mir und unserer Tochter.

Gruß,

Umgangsvater

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 02:08




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Umgangsvater,

das ABR ist Teil des Sorgerechts.

Meine RAin meinte, es habe schon derartige Fälle gegeben.

Frag sie nach entsprechenden Aktenzeichen.

Die KM ist noch durch ein Studium, das sie im Grunde zwar abgeschlossen hat, mit meiner Stadt verbunden, daher ist es albern, dass sie unter anderem aus beruflichen Gründen meinte, umziehen zu müssen.

Was bedeutet "dem Grunde nach"? Wenn sie ihr Studium abgeschlossen hat, ist es doch nicht unwahrscheinlich aus beruflichen Gründen umziehen zu müsen. Da sie ASR hat, ist es letztlich egal, warum sie umzieht, sie darf es ohne dich zu fragen, oder sonstwas.

wenn ich das ABR habe, wird es doch wahrscheinlicher, dass ich das GSR oder sogar ASR bekomme. Das würde ich dann auch versuchen. Die Klage auf das ABR ist erst einmal das Vorfühlen auf das GSR

Bisher hat (trotz der Rüge des EGH) der Gesetzgeber kein Instrument geschaffen, nachdem der Vater gegen den Willen ein GSR einklagen kann. U.U. kann dem Vater das SR übertragen werden, aber nur wenn es vorher der KM vollständig enzogen wurde. Ja, solche Fälle gibt es. Wenn dir deine RA entsprechende Urteile nennt, wirst du sehr schnell feststellen, das es dort um mehr als einen Umzug ging. Im Großen und Ganzen geht das nur, wenn die KM massivst das Kind vernachlässigt und schädigt. Und das es dabei um SR und nicht"nur" ABR ging.

An deiner Stelle würde ich keinen Luftschlössern nachjagen, sondern per Gericht eine vernünftige Umgangsregelung durchsetzen. Evtl. lässt sich ein Gericht ja auch davon überzeugen, das die KM sich an den Kosten zu beteiligen hat.

Vorfühlen auf GSR halte ich in Verbindung mit Übertragung des ABR als völligen Quatsch. Wie erklärt deine RAin denn, wie es funktionieren soll, wenn du das ABR hast und alle andere Teile des SR weiterhin bei der KM liegen? Wie sollst du das Kind zum Arzt bringen, wie im Kiga, später Schule etc. anmelden? Alles Dinge, die du allein mit dem ABR nicht darfst.

Sag mal bekomsmt du evtl. VKH oder zahlst du deine RAin selber?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 08:22
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich selbst habe ABR, gemeinsames Sorgerecht und doch sind die Kinder bei der KM und dürfen demnächst zum 2. mal umziehen (Kindeswohl). Sind Kinder mal bei der KM so ist es auswegslos, obwohl ich mich immer dagegen ausgesprochen habe.
Ein ABR beantragen ohne Sorgerecht ist verschenkte mühe.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 08:56
(@Umgangsvater)

Hallo,

ich zahle für meine RAin selbst. Sie ist außerdem eine gute Freundin von mir...
Die KM bekommt VKH.

Gruß,

Umgangsvater

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 11:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Umgangsvater,

Vielleicht ist "die gute Freundin" auch der Grund, das sie dir etwas zuviel Hoffnung macht. Von dem angesehen, das Anwäte, wenn sie nicht auf VKH-Basis arbeiten gerne mal etwas mehr Hoffnung auf guten Ausgang eines Prozsses machen. Daran verdienen sie schließlich.

Bitte frage entweder noch einen anderen Anwalt oder lass dir von ihr die entsprechenden Urteile geben und auch erklären.

Vor allem würde mich an deiner Stelle die Antwort auf die Frage:

Wenn ich das ABR habe und alle anderen Teile des SR weiter bei der KM leigen, wie soll ich das Kind zum Arzt bringen, wie soll ich KG beantragen etc.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 11:49
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen,

@midnightwish:

Von dem angesehen, das Anwäte, wenn sie nicht auf VKH-Basis arbeiten gerne mal etwas mehr Hoffnung auf guten Ausgang eines Prozsses machen. Daran verdienen sie schließlich.

Im vorliegenden Verfahren wohl eher nicht. Der Gegenstandswert in Kindschaftssachen beträgt regelmäßig 3.000,00 €. Die VKH-Anwaltsgebühren sind mit den "normalen" Anwaltsgebühren bis zu diesem Wert identisch.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 12:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi sleey,

Ok, so genau kenne ich die verschiedenen Kosten nicht  :redhead:

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 12:26
(@Umgangsvater)

Hallo allesamt,

ich überlege jetzt doch, auch das Sorgerecht gleich einzuklagen, nachdem ich das ABR derzeit einklagen möchte.
Stimmt es, dass die Gerichte derzeit die Verfahren liegen lassen, um eventuell nächstes Jahr zu entscheiden, wenn es eine neue gesetzliche Regelung gibt?
Das wäre ja nicht schlecht...
Oder hat jemand unter euch in letzter Zeit zum Thema Sorgerecht ein Urteil bekommen?

Schöne Grüße,

der Umgangsvater

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2010 03:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

* zusammengeführt *

@ umgangsvater,

Dir wurde doch bereits erklärt, dass es überhaupt keine Möglichkeit gibt, das Sorgerecht einzuklagen - und noch weniger das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil dieses eine Teilmenge des SR ist. Es wird Dir nichts nützen, die bestehende Gesetzeslage auszublenden, denn nur nach dieser wird entschieden. Es ist daher davon auszugehen, dass eine solche Klage nicht einmal zugelassen würde. So wenig wie eine Klage, die alle Nachbarn dazu zwingen soll, sich rote Autos zu kaufen.

Im Übrigen teile auch ich den Eindruck, dass es hier weniger um das Kind und sein Wohl (und auch nicht um eine funktionierende Regelung des Umgangs) geht, sondern eher darum, der Ex per "Kindeswegnahme" einen beizupulen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2010 04:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich gebe noch 2 weitere Dinge zu bedenken.

Worauf du abzielst, ist die Rüge, das es in Deutschland bisher keine Möglichkeit gibt gegen den Willen der KM das GSR zu erlangen. Ja, da wird Deutschland nachbessern müssen. Allerdings wurde schon zu Anfang sehr deutlich gesagt, das es auch dann nicht in jedem Fall und automatisch das GSR geben wird, sondern das es an enge Grenzen gebunden wird. Kindeswohl, gemeinsames Leben mit dem Kind (zumidenst in der Vergangenheit) etc.

Da du auf das ASR klagen willst, hat aber dieses Verfahren keinelei Einfluß auf dene Klage. Da sich die *IRgendwanngesetzesänderung* alleinig auf das GSR bezieht. Für das ASR gibt es hohe Hürden. Dabei muß der KM ja das SR völlig entzogen werden und dir und nicht etwa, was dann wahrscheinlicher ist, dem JA übertragen werden.
BEi eine solchen Verfahren wird auch ein Gutachten erstellt. Ich glaube nicht, das ein Gutachter für dich spricht, wenn du den Kontakt zu einem ca. 12 Monate altem Kind für mehrere Monate unterbrichst. Wird ein Richter auch nur kurz überlegen, die das SR zu geben, wenn du den Kontakt abrichstundde KM sagt: Er kann ja Umgang haen, aber er hat sich einfach nicht mehr gemeldet und plötzlich ds SR eingeklagt...

btw: Hast du denn nun deine Anwältin mal nachden Urtiln gefragt, die dir unberechtigt große Hoffnungen machen? Welche hat sie dir genannt und wie waren Vorraussetzungen?

Du sollest ich endlichmal um Dinge kümmern, die gut erreichbar sind. Das ist im Moment ein verlässliches Umgangrecht. Wenn das funktioniert, kannst du einen weiteren Schritt wenigstens andenken.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.05.2010 09:19