Hallo ihr Lieben,
habe gerade den Umgangsbeschluss erhalten und war über die Höhe des angedrohten Ordnugnsgeldes etwas erstaunt. Abgesehen davon kapier ich den Beschluss nicht so ganz.
Sind Umgangsbeschlüsse so kompliziert oder bin ich grad zu blöde?
1. Umgangsrecht wird angeordnet und geregelt. Alles klar, es folgt die genaue Regelung.
2. Die Zulässigkeit der Vollstreckung des Beschlusses vor der Zustellung an den Antragssteller wird angeordnet
was bedeutet das denn???
Und dann das noch:
" Zur ergangenen Regelung des Umgangsrechts ergeht gemäß § 89 FamFG der richterliche Hinweis, dass für jeden Fall der zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Regelung des Umgangsrechts das Gericht gegenüber dem Verpflichteten Ordungsgeld in Höhe von jeweils bis zu 25 000€ und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft für eine Dauer von bis zu 6 Monaten anordnen kann. Verspricht die Anordnung von Ordnungsgeld keinen Erfolg,so kann das Gericht sofort Ordnungshaft für eine Dauer von bis zu 6 Monaten anordnen. Weiterhin kann das Gericht gemäß § 90 Abs. 1 FamFG zur Vollstreckung unmittelbaren Zwang anordnen, wenn die Festsetzung von Ordnugnsmitteln erfolglos geblieben ist, die Festsetzung von Ordnungsmitteln keinen Erfolg verspricht oder eine alsbaldige Vollstreckung unbedingt geboten erscheint."
Ist das dieses Ordnungsgeld das bei so vielen nicht drinsteht?
Von mir wird jetzt erwartet die Kinder in einen 54km entfernten Ort zum begleiteten Umgang zu fahren. Ok, werde ich machen, stand ja nie zur Diskussion, allerdings frage ich mich gerade ob ich die Spritkosten in dem Fall wieder alleine übernehmen darf oder ob der Vater verpflichtet ist die Fahrtkosten der Kinder zu tragen.
Die Entfernung hatte er geschaffen!
Sorry für diese Frage, aber ich habe einfach keine Lust mehr alle Kosten zu tragen und nicht einmal Unterhalt für die Kinder zu erhalten. Bei mir ist es aufgrund meiner Arbeitslosigkeit grade super knapp in der Kasse.
LG
Nadda
Hi nadda
Steht denn im Beschluss drin das du die Kinder zum Vater bringen musst?
Gruss Wedi
Die Zulässigkeit der Vollstreckung des Beschlusses vor der Zustellung an den Antragssteller wird angeordnet
Heißt, dass der Vater den Beschluss bereits jetzt umsetzen kann und nicht warten muss, bis er diesen aus dem Briefkasten geholt hat.
Und ja, das andere ist das angedrohte Ordnungsgeld bzw. ersatzweise Ordnungshaft, wenn Du Dich querlegst.
Im schlimmsten Fall ordnet das Gericht die Verbringung der Kinder von Dir zum Vater an.
Und wenn drin steht, dass Du die Kinder dorthin zu bringen hast, dann musst Du es tun. Andernfalls drohen Dir diese Ordnungsmittel unmittelbar.
Ob Du die Kosten dafür dann bei der Steuer geltend machen kannst, weiß ich jetzt nicht genau.
Im schlimmsten Fall könntest Du jetzt natürlich vor`s OLG ziehen, wenn Du nicht damit leben willst.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi Wedi,
nein zum Vater nicht, das hatte die Richterin abgelehnt, ich hatte es angeboten. Angeboten hatte ich auch das er die Kinder in seiner Wohnung haben kann wenn er verspricht aktuell nicht mit ihnen rauszugehen, war der Richterin nach vorliegender Sachlage aber zu riskant.
" Das Umgangsrecht des Antragstellers mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern M. und S. wird wie folgt geregelt: Dem Antragsteller wird gestattet, mit den Kindern Umgang zu pflegen. Der Umgang findet begleitet durch die Erziehungsberatungsstelle XY in R. statt. Den Parteien wird aufgegeben, begleitend zu der getroffenen Umgangsregelung an Beratungs- bzw. Elterngesprächen bei der Erziehungsberatungsstelle XY in R. teilzunehmen und sich spätestens am 28.2. mit der Erziehungsberatungsstelle in Verbindung zu setzten."
Prinzipiell ist das ja so ok, aber ich kann jetzt wieder durch die Gegend fahren, da ist ein halber Tag für mich erledigt und Kosten entstehen da ja auch.
Der Vater hatte angegeben das es " kein Problem für die Mutter sei" die Kinder durch die Gegend zu fahren weil die Mutter ja derzeit arbeitslos ist. Fand ich etwas unverschämt, er ist Rentner da sollte es auch kein Problem sein zu seinen Kindern zu fahren. Allerdings hätte ich hier im Landkreis zum begleiteten Umgang auch eine Fahrtstrecke von 35km gehabt, jetzt gehts halt in seine Richtung und ich fahr 54km.
Hallo Michael,
danke für die Erklärung, amtsdeutsch ist nicht meine Stärke 😉
Naja ich werde damit leben müssen. Ärgerlich ist halt das ich ja nie gegen Umgang war und jetzt "bestraft" werde weil der Vater meinte noch ein Urteil mehr zu brauchen.
LG
Nadda
Moin,
stelle bei der Stelle, die den Umgang begleiten soll, einen formlosen Antrag auf Übernahme der Kosten, auch der dir entstehenden Fahrtkosten. Lege den Beschluss als Anlage bei.
http://www.kind-vater.de/begleiteter-umgang.htm
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!