Hallo.
Ich hab mich hier angemeldet mit der Hoffnung auf die Erleuchtung.
2016 wurde Umgang mit meiner Tochter gerichtlich beschlossen. Der Beschluss beinhaltet den regulären Umgang sowie die Regelung Heiligabend/Weihnachten.
Wegen der Ferien sollte man sich im Zuge einer Familientherapie absprechen.
2020 gab es erneut ein Gerichtliches Verfahren in dem die Ferien geregelt wurden, da eine Einigung nicht erzielt werden konnte.
In dem Beschluss wurden explizit Sommer und Herbstferien 2020 und dann ab 2021 und folgende alle Ferien geregelt.
Nun kommt bei mir die Frage, ob die Weihnachtsregelung für 2020 noch aus Beschluss 2016 gilt. Die Weihnachtsferien sind erst ab 2021 geregelt.
Im Beschluss selbst steht nur Bezugnehmend, dass aus dem alten Beschluss an der 14tägigen Regelung festgehalten wird. Der Vermerk Heiligabend wurde da schlichtweg von allen vergessen. (Vermutlich zu meinem Pech)
Meint ihr, dass man an das Gericht schreiben bzw. Selbst vorsprechen kann, um die genaue Handhabe/Rechtslage zu erfragen?
Mein Plan war mir schriftlich von der KM bestätigen zu lassen, dass der Umgang wie im Beschluss 2016 festgelegt stattfinden soll um eine unschöne Situation an Weihnachten zu vermeiden.Sollte sie dem Umgang so nicht zustimmen, dann wollte ich doch nochmal das Gericht bemühen.
Wie alt ist der Beschluss?
Und nach Absprache? Also eine Einigung? Oder wurde es vom Gericht beschlossen?
Mit Recht auf Beschwerde in Zeitraum X?
Nein, keine Einigung. Es ist alles gerichtlich beschlossen. Der Beschluss ist von März 2020.
Es wurden nur Ferien geregelt. Weihnachtsferien jedoch erst im nächsten Jahr. Was auch okay ist. Die Frage ist halt, ob die Regelung für Heiligabend aus dem Beschluss von 2016 noch in diesem Jahr gilt.
Ich glaube das macht Sinn, wenn Du den Beschluss einmal im Wortlaut (anonymisiert) hier einstellst.
Ansonsten kannst Du das Gericht natürlich fragen, am besten Schriftlich. Möglicherweise gibt das Gericht einen Hinweis.
Moin
Geht der Beschluss aus 2020 auf die Regelung aus 2016 ein, also als Ergänzung, oder formuliert er eine Neuregelung/Ersetzung des alten Beschlusses? Das dürfte wortwörtlich im Beschluss stehen.
Frage: Wieso fehlt eine Regelung des Umgangs zu Weihnachten 2020? Wurde das vergessen zu beantragen, oder gibt es andere Gründe?
Wenn die Herbstferien 2020, aber nicht die darauf folgenden Weihnachtsferien geregelt wurden, dennoch alle darauf folgenden Ferien berücksichtigt werden, so scheint hier ein Versäumnis seitens des Antagstellers - vermutlich oder expliziet auch des Gerichtes - vorzuliegen. Hattest Du einen Anwalt? Falls ja, was sagt der?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
einmal zu Recht ergangene Beschlüsse lassen sich nach §1696 BGB nur schwer abändern. Oft werden Umgangsregelung aber dem Alter des Kindes und den (positiven) Vorentwicklungen angepasst.
Ein neues Verfahren, ein neuer Beschluss, der natürlich den alten ablöst, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Entweder du gehst in die (sofortige) Beschwerde oder lebst das Dingen und freust dich auf nächstes Jahr. 😉
Alles Gute!
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)