So jetzt melde ich mich zurück, und es ist leider noch schlimmer geworden. Aber ich habe mich auch entwickelt in der Zeit, und lass mich nicht von jeden Scheiß ärgern. Hauptsache ich verstehe mich sehr gut mit meinen Jungs, und sie genießen die Zeit mit mir. Allerdings (siehe unten) es könnte wesentlich mehr sein.
Hintergrund
Zwei Jungen 10 & 8, getrennt seit 1.6.2009, geschieden seit 30.03.2011. KM wohnt mit einem neuen Mann ca. 100km weg.
30.03.2011
Mit der Hilfe des dortigen JA, Beschluss über die bevorstehe Ferien und die Wochenende (Deutschland üblich).
Anfang August 2011
Klage auf aSR und Aussetzung des Umgangrechts von KM
Begründung (in beiden Fällen Gleich):
Ich bin verantwortungslos, weil ich mein damals 9-jährige Sohn ein Toaster bedienen lassen habe.
Entführungsgefahr besteht (innerhalb Westeuropa, wo ich hierkomme). Ich bin seit 24 Jahren in Deutschland, und habe keine Familie mehr in XX.
Beide Klagen sind von Richter abgelehnt worden, highlights von ihn waren „Es braucht mehr als ein Toaster Frau XX“, und „wenn Sie beide nochmals hierkomme, dann entscheide ich“ (mich lächelnd dabei anschauend).
Leider in der Zeit zwischen den letzten Besuch und den Gerichts-Termin verlief mehrere Wochen, und begleitete Umgang ist von Richter vorgeschlagen worden, um die Kinder an mich wieder anzugewöhnen. In der Tat hat die KM es benutzt 13 Wochen die Kinder von mir fernzuhalten.
Ich habe dann die Kinder erst in September wiedergesehen, nur bei dem örtlichen Caritas. Ich habe die Kinder dann alle zwei Wochen für zwei Stunden gesehen, und mich gleitzeitig von der Leiterin „unter der Lupe“ nehmen lassen. Mediationsgespräche mit meiner Ex sind von ihr nach zwei Besuche ins Sand gelaufen.
In Dezember kam es zu einem Gespräch zwischen der KM,JA & Caritas, und anschließend war ich dran (ohne KM). Das JA hat mir u.a. erzählt, dass die KM der Kontakt mit dem Kindern tatsächlich auf 2 Stunden alle zwei Wochen begrenzen wollte. Das JA hat die KM erzählt, dass dies nicht möglich sei, aber sie waren volle Hoffnung, dass es bald zu eine Übernachtung kommen könnte. Ich habe die direkte Unterstützung vom JA, und die Betreuerin der Caritas, hat mehrmals betont, dass sie nach XX fahren wurde, um auszusagen.
2012
Nachher könnte ich alleine mit den Kindern für zwei Stunden sein, alle zwei Wochen. In der Zeit haben sie eine Übernachtung abgelehnt, mit dem Worten „Du behältst uns da“ (O-Ton KM). Interessant war 1.5 Wochen später als die mich angerufen haben (mit KM und Lautsprecher, obwohl sie dürfen normalerweise nicht anrufen, und ich komme so oder so nicht ran, wenn ich anrufe), um eine Übernachtung zu organisieren. Allerdings nicht von Samstag auf Sonntag wie gefördert, sondern Freitagabend auf Samstagnachmittag! (Druckt vom JA hat funktioniert).
Inzwischen waren die Kinder dreimal bei mir in 2012, alles sehr gut gelaufen, wir haben alle spaß gehabt. Aber leider die KM hält sich fest an alle Besuche vor Ort in xxx von 10:00-15:00 (keine Ausweichmöglichkeit), und zwei Übernachtungen NUR in den Ferien.
Am Schluß hat die KM alle Versuche von Caritas abgelehnt (ich definitiv nicht), und eine „Einladung“ von JA einfach ignoriert – was zu einer Negativmeldung direkt beim Richter geführt hat.
Darüber hinaus hat sie in letzter Zeit meinen Sohn eigenmächtig an die Realschule angemeldet ohne mich was zu sagen. Und noch pikanter eine Routine OP durchführen lassen, ohne einen Vollmacht von mir zu verlangen, und ihr Freund war bei der OP dabei! (Assistenzarzt).
August 2012
Klage eingereicht wegen Umgang und Ferien, „Deutschland übliche Reglung“.
binnen eine Woche Terminzusage, und Verhandlung nach 4 Wochen.
Erfahrungsgemäß hat sie die Kinder alles lesen lassen, bzw. „interpretiert“. Bis hin zu „Vati nimmst Du den Brief zurück?“ das die Kinder mich gefragt haben.
Am Verhandlungstag kam (u.a.) folgendes:
- - Einwandfreies Zeugnis für mich vom örtlichen Caritas im Auftrags des JAs
- Aussage der Kinder beim Richter
- Mehrmalige Aussage vom Richter “Wenn Sie meine Wünsche von damals (Mediation) gefolgt hätte, würden wir heute nicht hier sein“
- Stellungnahme vom Lehrkräften, die gesagt haben, dass die schulische Leistung gelitten hat, nachdem ich die Kinder am Wochenenden hatte (in 2010/2011). Die Stellungnahmen sind am selben Tag vorgelegt worden.
- - eine bissige Rain von ihr, die einfach alles versucht hat.
- ein Plädoyer von meinem Ex-Biest am Ende, das die neue „Familieneinheit“ zerbrechen wird, falls die Wochenenden in xxx wieder stattfinden.
- Diskussion nachdem vordem Gerichtsaal, wo dabei ihre Rain die Dame vom JA angeschrien hat!
Dabei ist folgendes rausgekommen:
Positive: mehr als jetzt, aber eher unzufrieden stellend
Negative: kein Wort über Ferien, oder wie es weiter geht (siehe unten)
Auszüge:
Beschuss
Dem Antragssteller steht der Umgang mit den Kindern xxxx und xxxx in 14-tägigen Rhythmus jeweils am Wochenende zu …
ein erster Umgang findet am Samstag xx.08.2012 von 10:00 bis 17:00 in <Wo die Kinder Wohnen> und Umgebung statt.,
am xx./xx.08.2012 in der Zeit von Samstag 10:00 bis Sonntag 17:00 Uhr in der vom Antragsteller gewünschten Umgebung.
sodann wieder am xx.09.2012 in <Kinder Wohnort> von 10:00 bis 17:00 und am Wochendene xx./xx. in der Zeit von Samstag 10:00 bis Sonntag 17:00 Uhr in der vom Antragsteller gewünschten Umgebung.
sodann fortlaufend in gleichmäßigen 14-tägigen Rhythmus.Die Übergabe der Kinder findet jeweils auf dem Parkplatz des Bhf xxx.
Gründe
…. zum wiederholten Male ist der Umgang des Antragstellers mit den Kindern Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Bislang wurden einige Vereinbarungen geschlossen, die letztendlich jedoch nicht zur Durchführung kamen, sodass der Antragssteller im Weg der eA …..Bislang wurden zuletzt Umgänge in <Wohnort der Kinder> wahrgenommen. Der aus xxx (1,5 Stunden weg) kommende KV holte die 14-tägigen Abstand die Kinder am Bhf ab und verbrachte die Umgangszeit ausschließlich in <Wohnort der Kinder>. Nur gelegentlich kam es auch zu Besuchen der Kinder beim KV in xxx mit Übernachtungen. Diese möchte die Antragsgegnerin weitestgehend eingeschränkt wissen und beruft sich hierzu auf Eingewöhnungsschwerigkeiten in der Schule nach den jeweils über das Wochenende stattgefundenen Umgängen. Diese seien wegen des Aussetzzens der Umgänge in xxx weitestgehend besiegt, die Kinder in die neue Familie mit Ihrem neuen Lebenspartner eingebunden. All sei dies gefährdet, wenn die Umgänge wieder in München stattfinden.
Die Kinder haben einen positiven Kontakt zum KV, sie erzählten, dass eine flexible Reglung am liebsten wäre.
xxx findet sogar die Aufenthalte in xxx sehr schön.Seitens des Jas bestehen keine Bedenken, Umgänge auch in xxx durchzuführen.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung am xx.08.2012 war zu erkennen, dass das Hauptproblem in der mangelnden Kommunikation der Parteien liegt. Seitens der Antragsgegnerin ist die Tendenz spürbar, die Kinder möglichst in die neuen „Familie“ zu integrieren; der Antragssteller wird als eher störend empfunden. Sie fürchtet, dass die in der neuen Familie geleistete Aufbauarbeit bezüglich der Kinder durch die Umgänge mit dem Antragsgegner zusammenbrechen könne, auch die neue Familie zerbrechen könne.
Bei der Sachlage war wie geschehen zu entscheiden. Den Bedenken der KM, dass nach Wochenendumgängen bei den Kindern in der Schule Schwierigkeiten auftreten, muss ebenso nachgegangen werden, wie dem Interesse des KVs, die Kinder in seiner gewohnten Umgebung um sich zu haben. Denn nur so können die Kinder ihren Vater in seinem gewohntem Umfeld mit allen Stärken und Schwächen erleben. Bei einem Umgang allein in <Kinder Wohnort> liegt es auf der Hand, dass die Kinder interessierenden Aktivitäten eingeschränkt sind, während sie umgekehrt den „Alltagsvater“ in dessen vertrauter Umgebung gar nicht erst kennenlernen.Wägt man die aufgetretenen schulischen Schwierigkeiten gegen die wichtigen Belange, den Vater in seiner gewohnten Umgebung kennenzulernen, so bietet sich an, das bisher geübte 14-tägige Umgangsrecht beizubehalten, dieses jedoch einmal in <Kinder Wohnort>, einmal in der gewohnten Umgebung des Antragstellers, mithin in der Regel in xxx, stattfinden zu lassen.
Gemäß §89 FamFG …. <Ordnungsgeld bis €25.000 >
Nach einem Gespräch mit dem JA:
- Als „Ausbaufähig“ zu sehen, in November wiederkommen!
Meine Fragen:
Ich habe solange gewartet, ein paar Monate tuen auch nicht weh. Aber ich möchte die ganzen Wochenenden und Ferien (Hebst z.B.) die Kinder wieder in xxx sehen. Und vor allem nach drei Jahren ein Schlussstrich machen (soweit es möglich ist!)
- Da ich selber die Klage eingereicht habe, kann ich den Richter anrufen und fragen wie er das „Ausbaufähig-Mäßig“ sieht?
- Kann es wirklich sein, das ich so wenig von meinen Kindern sehe, obwohl im Grunde nichts vorgefallen ist? – Was wird ich bekommen wenn ich das eskaliere (Hauptsachverfahren), wenn ich sehe das einige Väter dem üblichen Umgangsrecht vor Gericht zugesprochen bekommen.
Hallo,
verzwickte Situation. Ich habe etwas ähnliches erlebt. Meine DEF hat mir an den Kopf geworfen, dass alles viel besser sei, wenn ich nicht da wäre und ihr NEXT doch ein viel besserer Papa wäre.
Lass dich nicht unterkriegen. Es ist ganz klar eine Form der Kindesmisshandlung, die deine Ex da betreibt. (In Bayern wird/ wurde es jetzt auch als Gesetz beschlossen). PAS ist nicht von der Hand zu weisen.
Sie beeinflusst die Kinder massiv. Geh dagegen vor. Such dir einen fähigen Anwalt, der sich damit auskennt.
Sie handelt gegen das "Bindungsprinzip"!!
Ein bekannter musste seine Ex leider sehr oft vor den Kadi ziehen, bis sie es kapiert hat. Bei mir hat es geholfen, dass der NEXT meiner DEF mir oft die Kinder übergeben hat. Da hat sich einmal ein etwas längeres Gespräch entwickelt... Vielleicht hilft das bei dir auch (maybe)...
Du machst das aber schon richtig, dass du dich nicht unterkriegen lässt...
Bleib Stark!
LG
Marko
Hi Marko,
Danke für Deine Gedanken. Von Ihn ist nichts zu holen, seine Ex tut scheinends dasselbe mit ihn und seine Kinder. Meine Söhne sehen seine Kinder fast kaum mehr! Ich muss mir die Zunge beissen, wenn wir über "den besseren Vater" reden!
Schöne Grüße
"Cornelius"
...Stellungnahme vom Lehrkräften, die gesagt haben, dass die schulische Leistung gelitten hat, nachdem ich die Kinder am Wochenenden hatte (in 2010/2011)...
...Den Bedenken der KM, dass nach Wochenendumgängen bei den Kindern in der Schule Schwierigkeiten auftreten, muss ebenso nachgegangen werden...
Hallo cornelius,
ich persönlich empfinde die beiden oben zitierten Aspekte als inakzeptabel!
Wenn man diesen Faden weiterspinnt, wird hier ein "Generalargument" geschaffen, wie Muddi durch den von ihr vollzogenen Wegzug auch noch zuätzlich dadurch belohnt wird, dass die Wahrnehmung des Umganges an Deinem Wohnort (= ursprünglicher, vertrauter Wohnort der Kids) eingeschränkt wird.
Auch die "Zulassung" bzw. Würdigung der Lehreraussagen in dieser Form vor Gericht geht m.E. gar nicht.
Was hat Dein Anwalt dazu gesagt??
Zu Deinen Fragen:
- zu 1.) siehe 2. Was soll so ein Telefonat bringen?
- zu 2.) Klares Ja! Ich würde in das HSV gehen... und dort von einem guten Anwalt die beiden o.a. Punkte auseinandernehmen lassen...und (mindestens) den "ganz normalen" 2- wöchigen WE-Umgang von Freitagnachmittag - Sonntagabend/Montagmorgen an Deinem Wohnort sowie hälftige Schulferien und Feiertagsregelung etc. fordern. Was spricht zB dagegen, dass Du Deine Kids am Montagmorgen noch zur Schule bringst??
Viele Grüße
WNV
Im Termin zur mündlichen Verhandlung am xx.08.2012 war zu erkennen
wir haben heute den 25.07. :puzz:
War das jetzt nur der Beschluss im einstweiligen Anordnungsverfahren? Dann wäre das verständlich, man muss im Hauptsacheverfahren ja noch was drauflegen können. Allerdings fände ich die Idee gut, erst mal ein wenig (nicht zu lang) mit der Eröffnung zu warten und zu beweisen, dass die Regelung so funktioniert. Im Moment mehr zu fordern ginge nach hinten los. Genauso wie irgendwelche Richter anzurufen.
Gruss von der Insel
Danke Ihr beiden!
Ich habe schon drei Verfahren mit RAin durch (KM hat alle "verloren"), und da ich immer noch unter die "Kostenseite" der Scheidung leide, habe ich die Klage selbst eingerreicht. Ich habe allerdings nur diese eine Mal meine RAin "zu Hause gelassen".
@Wegnachvorn
Ein Generalargument wird hier geschaffen für alle Klagen bis die Kinder volljährig sind oder?! Sie baut auch noch vor, das ich die Hausaufgaben mit den Kindern immer falsch mache 🙂
die 100km sind übrigens mindestens 1.5 Stunden Fahrzeit, die Kinder möchte ich das Montags nicht antun - wer will früher als notwendig aufstehen 🙂
@Inselreif:
ertappt, ich habe versucht die Daten auch zu verschlüsseln, offenbar ohne Erfolg!
Der Beschluss ist definativ (nachgeschlagen!) in eA. Siehe ich das richtig - das Verfahren ist nicht abgeschlossen? Und für wie lange noch.
SG
Cornelius
Cornelius,
da könnte der Hase im Pfeffer liegen. Deine EX sieht, was seine Ex mit ihrem NEXT macht... und das Väter in den Augen der Mütter (gerade wenn man getrennt ist) alles verkehrt machen, damit habe ich mich schon abgefunden und reagiere auf diese Art von Vorwürfen gar nicht mehr.
Sie möchte jetzt, ihren NEXT als neuen Papa implementieren, da er seine Kids nicht mehr sieht. So liest es sich zwischen den Zeilen.
Lass dass nicht zu. Wenn du bisher alle Verfahren "gewonnen" hast, ist das leider immer noch keine Garantie, dass deine ex sich daran hält...
Hi Marko!
ist genauso. Ich habe immer noch Kontakt zu Freundinnen meiner EX. Einer hat mit ihr das Kontakt abgebrochen, weil sie es ständig Leid getan hat ihr Strategien für "mich mit ihn austauschen" und "seine Kinder fern halte". Hilft ein bißchen, wenn das "Geheimagenda" bekannt ist.
Übrigens, am Anfang war ihr Plan so .... Mich ins Ausland zu einer gutbezahlten Stelle zu animieren, weiterhin bezahle ich die Hypothek etc. und NEXT wäre irgendwann mal in meinem Haus eingezogen! Hausverbot auszusprechen hat ihr Plan zunichte gemacht.
SG
C.
Hi,
eA. Siehe ich das richtig - das Verfahren ist nicht abgeschlossen? Und für wie lange noch.
Das eAO-Verfahren ist abgeschlossen und der Beschluss gilt so lange, bis er aufgehoben wird. Wenn niemand etwas tut, dann ist das ewig.
Entweder wirst Du selbst aktiv, eröffnest das Hauptsacheverfahren und es gibt einen neuen Beschluss.
Oder die Gegenseite lässt Dir zur Eröffnung des Hauptsacheverfahrens eine Frist setzen und wenn Du diese nicht einhältst, wird die einstweilige Anordnung ebenfalls aufgehoben.
Gruss von der Insel
Hi,
Danke für die Aufklärung. Die Retourkutsche kam gestern - fünf Tage nachdem ich die Klage beim Gericht eingereicht habe hat sie für 2009 (!) eine getrennt veranlangte Steuererklärung abgegeben. Bescheid habe ich noch nicht, nur die Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben. Dein Thread und anderen habe ich bereits studiert und weiss wie ich vorzugehen habe, sonst kan ich (zumindest was finazielle Freiheit angeht) mein Leben auf Pause setzen.
Nochmals Danke
C.