Moin,
ich habe einen Umgangsbeschluss der 2x die Woche Umgang vorsieht und keine Ausnahmen oder sonstige Regelungen enthält.
Der Umgang wird bereits mithilfe einer Umgangspflegerin durchgesetzt.
Nun hat die KM Urlaub angekündigt, die UP hat dafür folgende Regeln mitgeteilt:
- KM muss Frühzeitig bescheid sagen
- Nicht länger als 2 Wochen am Stück
- Sie muss nachweisen das sie tatsächlich irgendwohin verreist
Nun sehe ich darin mehrere Probleme und bin auch nicht einverstanden.
Zunächst sieht unser Beschluss das nicht vor und ausgehend davon dass die UP auch an Feiertagen und co. den Umgang durchführt, eben weil im Beschluss nichts anderes steht, ergibt sich daraus für mich, dass die KM ja gerne verreisen kann, auch so oft sie will und wohin sie will, solange sie trotzdem sicher stellen kann dass der Umgang statt findet.
Ich habe der UP mitgeteilt, das ich mit dem Urlaub nicht einverstanden bin und ein Ordnungsgeld beantragen werde, wenn kein Umgang in der angekündigten Zeit statt findet. Sie fand das nicht so witzig (womit ich auch schon gerechnet hatte) und hat mir auch gleich erklärt das ich "durch so ein verhalten" meine ganzes "Wohlwollen" verspielen könnte.
Für mich fängt das Problem schon damit an, bei welcher Häufigkeit von Ausfällen durch Urlaub zieht sie denn nun eine Grenze?
Die UP argumentiert damit, dass KM es schon nicht andauernd nachweisen können wird, das sie wohin verreist und so, deswegen bräuchte es keine "Zahlenmäßige" Begrenzung oder Regelung.
Für mich ist das alles wirr.
Meiner Meinung nach:
Wenn KM eine Urlaubsregelung möchte, dann soll sie schauen ob sie sich mit mir abstimmt, das wir beide jeweils eine Ferienregelung mit unserer Tochter haben.
Alternativ mit der UP, dem Jugendamt oder irgend jemandem, der das dann mit mir verhandelt.
Wenn sie das alles nicht will, dann kann sie ja auch selbst bei Gericht versuchen eine Änderung zu bewirken.
Oder sehe ich das Falsch?
Naja du wirst nicht verhindern können, dass die KM auch mal mit eurem Kind verreist. Wenns nicht im Beschluss steht, würde ich nicht dagegen schießen sondern lieber eine schöne Zug-um-Zug-Gegenleistung fordern.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie wäre es, wenn der ausgefallene Umgang vor und nach dem Urlaub nachgeholt wird?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Naja du wirst nicht verhindern können, dass die KM auch mal mit eurem Kind verreist. Wenns nicht im Beschluss steht, würde ich nicht dagegen schießen sondern lieber eine schöne Zug-um-Zug-Gegenleistung fordern.
Will ich auch gar nicht "verhindern". Nur soll es dafür eben eine Regelung geben.
Nur wenn keine Regelung hin zu bekommen ist, weil KM mit niemandem spricht, aber trotzdem dann fährt?
Ich möchte das nur nicht so einfach hin nehmen.
Moin,
ich will hier noch einmal einsteigen, da ich immer noch ratlos bin und die Antworten den Kern des Problems übersehen.
Daher nochmal ein paar Punkte:
- Ich möchte keinen Urlaub verhindern
- Ein Zug um Zug Regelung habe ich vorgeschlagen und bekomme darauf keine Antwort
- Ausgefallene Umgänge werden nicht nachgeholt, weil es im Beschluss nicht vorgesehen ist (Aussage der UP)
- Wenn ich KM darum bitte ausgefallene Umgänge nach zu holen, gib es darauf keine Antwort der KM.
Also KM wird den Umgang für 2 Wochen ausfallen lassen, ohne Rücksicht und ohne das es dafür eine Regelung gibt und obwohl der Beschluss
dies nicht vorsieht.
Dann kann ich Lächelnd nichts tun, oder Ordnungsgeld beantragen.
Und wenn ich Ordnungsgeld beantrage, bin ich der Fiesling und möglicherweise wird es auch noch abgewiesen mit dem Hinweis ich solle nicht so ein schmock sein.
deshalb bietest Du auch aktenkundig einen Ersatztermin an, bevor Du Ordnungsmittel beantragst. Du bist ja flexibel aber Du lässt nicht alles mit Dir machen.
Gruss von der Insel
Okay, das habe ich getan.
Raus gekommen ist: Umgangspflegerin macht keine Ersatztermine.
Nun wollte die UP selber Urlaub machen, und bat die KM darum einem Ersatztermin zu zu stimmen.
Die KM hat dies abgelehnt, mit dem Hinweis dass das im Beschluss nicht vorgesehen ist (genau meine Meinung ;D).
Jetzt hat die UP als Retourkutsche den Urlaub der KM gecancelt, steht ja im Beschluss auch nicht drin (wie schon gesagt, genau meine Meinung)...
Richtig finde ich dieses ganze kuddelmuddel und hü und hopp dann aber auch von der UP nicht.
Wenn ich mich in die Lage der KM versetze, dann würde ich vermutlich die UP auf Schadensersatz verklagen, denn ursprünglich hat sie den Urlaub ja "genehmigt",
möglicherweise hat KM jetzt eine Reise gebucht und bezahlt, die sich nicht antreten kann ohne ein Ordnungsgeld zu riskieren.
Meiner Meinung nach, hat die UP sich damit selbst in eine doofe Lage manövriert.
"Meiner Meinung nach, hat die UP sich damit selbst in eine doofe Lage manövriert. "
die ist ja wie ein bockiges Kleinkind...weia.
Schlimm, mit was für "Fachkräften" man sich auseinandersetzen muss.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Die Frau macht eigentlich einen sehr guten Job, nur ist sie häufig nicht konsistent und das fliegt uns gerne mal um die Ohren,
denn eigentlich ist die KM das bockige Kleinkind.zk
Dass die UP Urlaub macht, war vorher nie ein Problem, denn die UP hat Ersatzkräfte die dann die Übergabe übernehmen.
KM hat aber spitz bekommen, dass das im Beschluss nicht drin steht und übergibt das Kind nicht mehr an die Ersatzkräfte.
Das ist deswegen eher eine Frage der Gutmütigkeit, warum das schief gelaufen ist.
Sie ist der KM entgegen gekommen und ging davon aus, die KM würde sich ebenfalls entsprechend Verhalten und ist damit auf die Nase gefallen.
Deren Kleinkrieg nützt mir aber insofern, das keine Umgänge ausfallen.
naja, dem Kind ist der Urlaub versaut. Ist irgendwie nicht so klasse.
Zumal, die UP den genehmigten Urlaub - wie du selber schon festgestellt hast - nicht einfach wieder canceln kann.
DEs weiteren könnte die KM jetzt auch einknicken, beide einigen sich und alles wieder auf "0".
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
naja, dem Kind ist der Urlaub versaut. Ist irgendwie nicht so klasse.
Ein ausgefallener Urlaub gefährdet in keiner Weise das Kindeswohl und wenn die sich in irgendeinen Zickenkrieg verzetteln, dann soll es so sein.
Allerdings,
Dass die UP Urlaub macht, war vorher nie ein Problem, denn die UP hat Ersatzkräfte die dann die Übergabe übernehmen.
KM hat aber spitz bekommen, dass das im Beschluss nicht drin steht und übergibt das Kind nicht mehr an die Ersatzkräfte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine UP namentlich im Beschluss benannt ist. Meist ist es ein Träger und damit können selbstredend auch Ersatzpersonen diese Aufgabe wahrnehmen. Nur mal weitergesponnen, wenn die UP eine OP benötigt und ein paar Wochen ausfällt, dann muss der Beschluss geändert werden bzw. es gibt keinen Umgang? Nein, ich denke nicht das diese Argumentation standhält.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
@Kasper: Sie ist namentlich mit Ladungsadresse im Beschluss genannt und durch dass Vormundschaftsgericht auch bestallt worden.
Jeder Umgangspfleger muss seperat bestallt sein, damit er den Umgang auch "durchsetzen" kann, gegenüber der KM.
Wenn die UP ausfällt, liegt das Ausfallverschulden nicht im Bereich der KM.
Wir haben hier keinen begleiteten Umgang der durch eine Jugendamtsträgerschaft durchgeführt wird, sondern rechtlich eine Ergänzungspflegschaft die das Sorgerecht inne hält.
In der Praxis wird das wohl trotzdem freestyle gehandhabt, wenn die Eltern das so mit machen, d.h. die UP nennt eine Ersatzfachkraft und gut ist.
Genau genommen, muss KM das aber nicht mit machen, das tut sie jetzt nicht mehr und recht hat sie damit auch noch.
Die UP hat jetzt Heute selbst bei Gericht eine Einstweilige Anordnung eingereicht, mit dem Ziel, den Beschluss so zu ändern das sie Ersatztermine bestimmen kann
und außerdem gibts eine Liste mit Vertretern die bestallt werden sollen.
@Kasper
hast du irgendwo Kindeswohlgefährdung gelesen?
Ich schrieb nur "blöd fürs Kind". Nicht mehr aber auch nicht weiger.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen