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Umgangsbeschluss vollstrecken

 
(@richardvonweizsaecker)
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Hallo Zusammen,

einige von euch kennen meinen Fall schon aus dem Sonderfall Forum, für alle anderen hier einmal eine kurze Zusammenfassung:
- Vor der Trennung haben wir uns weitestgehend in gleichen teilen um unsere Tochter gekümmert, Thema stillen war kein großes Thema
- Unsere Tochter ist nun ca. 1,5j alt
- Sorgerecht liegt bei der Mutter, Verfahren zum gSR läuft noch
- Seit dem Auszug der KM mit unserer Tochter im Januar 2019 verweigert die KM den Umgang und jegliche Kommunikation
- Es gab seitdem mehrere eA Verfahren zum Thema Umgang, anfänglich mit Vergleich und begleitetem Umgang beendet, nach weiteren Weigerungen der Mutter
nunmehr mit Beschluss, Umgangspflegschaft und Androhung von Ordnungsstrafen
- Begleitete Umgänge haben ein paar mal statt gefunden und liefen weitestgehend gut

Nun haben wir einen Beschluss, der nach ewigem rumgeiere auch so bestimmt hinsichtlich Ort, Datum und Uhrzeit ist, das er "Vollstreckbar" ist, wir haben sogar die Umgangspflegschaft die für die Herausgabe des Kindes zuständig ist.
Die UP hat ende September ihre Arbeit auch schon aufgenommen und ich bin zumindestens mit den Gesprächen und dem was sie sagt, zufrieden.
Umgänge haben seit dem jedoch keine Statt gefunden, unsere Tochter soll sich erst einmal an die UP gewöhnen und eingewöhnt werden, das ist soweit auch in Ordnung und für mich Nachvollziehbar.
Nun hätten Umgänge statt finden können, wenn KM die eingewöhnung mal durchziehen würde, es gab jetzt immer wieder Atteste das entweder KM oder unsere Tochter krank sei, entsprechend geht das so gut wie nicht vorran.
Die UP kommuniziert zwar recht Durchsetzungsstark, sie wird jetzt demnächst das Vorführen beim Amtsarzt verlangen, wird Ordnungsgelder beantragen wenn sie weitere Ungereimtheiten in den Aussagen der KM feststellt (Krankenschein erst Wochen später abgegeben,..) usw.
Sie sagt mir gegenüber aber auch, dass die KM mit ihrem "dummdreisten Verhalten" wohl noch eine Zeitlang durchkommen wird, bevor es anfängt schmerzlich zu werden.

Warum ich das Thema jetzt aufmache ist die Frage nach dem weiteren Vorgehen?
Wie wird der Umgang jetzt tatsächlich vollstreckt? Hat das schon einmal jemand gemacht?
Meine Anwältin und die UP widersprechen sich in der Hinsicht auch. Die Anwältin ist der Meinung das eine faktische Vollstreckung mit Gewalt nicht möglich ist, es kommt wohl vor das UP mit Polizei und co. gelegentlich Grenzen überschreiten, das sei aber dann idr. Rechtlich nicht korrekt.
Es gibt nur die Möglichkeit gegen die KM die Ordnungsgelder zu beantragen. Anwältin sagt, wir müssen Ordungsgeld beantragen, UP sagt, das sie das selbst tun muss.
Bzgl. Vollstreckung sagt die UP nicht so viel, außer das man sehen muss, wie man dann weiter vorgeht, eine andere UP hatte mir vor Wochen am Telefon einmal erzählt sie hätte schonmal mit hilfe der Polizei ein Kind von der KITA zum Umgang gebracht.
Die Literatur im Internet spricht durchaus davon, das man eine Vollstreckung des Umgangs beantragen kann, es kommt dann zwar nicht mit Gewalt zur Herausgabe des Kindes gegen den willen des Kindes - jedoch muss die Mutter quasi wie bei einem Offenbarungseid eine Eidesstattliche Versicherung abgeben über den Verbleib des Kindes.

Ansonsten ist der weg laut meiner Anwältin folgender:
- Der gSR Antrag wird dann wird vor dem nächsten Termin geändert zu einem Antrag auf Übertragung des Sorgerecht auf mich.
- Es wird das Gutachten geben, die Richterin hatte dies in einem der letzten Termine auch schon weitestgehend angekündigt wenn es so weiter geht, die Frage nach Bindungstoleranz wird dann geklärt und bei fehlender Bindungstoleranz geht das SR auf mich über und das wars dann.
Ich habe auch hier die Frage gestellt, was ist wenn die KM unsere Tochter dann nicht herausgibt? (Vorrausgesetzt, SR auf mich übertragen und Tochter soll in meinen Haushalt wechseln, Beschluss ist rechtskräftig etc.)
Antwort der Anwältin: Dann führt man ein Strafverfahren wegen Kindesentzug und dann wird tatsächlich mit der Polizei die Herausgabe erzwungen.

Meine Anwältin schlägt außerdem vor, möglicherweise einen Privatdetektiv zu beauftragen um nachweisen zu können, dass das Kind während der Umgangszeiten nicht krank ist.
Bspw. Trotz Krankschreibung in die KITA geht und die KM sie auch sonst über all mit hinschleppt, nur eben nicht um Umgang.
Was haltet ihr davon?

Unabhängig von diesem Weg, möchte ich natürlich dennoch Umgang in der Zwischenzeit, daher gibt es dazu Vorschläge und Ideen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2019 16:01
(@inselreif)
Moderator

Hi RvW,

die Umgangspflegschaft übt während der Umgangszeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Sie kann aus diesem Recht heraus ein Ordnungsmittel und (erst nach Erfolglosigkeit) auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Herausgabe des Kindes beantragen. Dann käme die Polizei ins Spiel.

Du selbst kannst Ordnungsmittel beantragen, soweit ein Dich begünstigender Umgangsvergleich oder -beschluss nicht eingehalten wird, allerdings nicht die Herausgabe des Kindes fordern.

Wenn die UP macht, dann lass sie machen. Das wirkt immer tausend mal besser als wenn Du aktiv werden musst.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2019 16:40
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo zusammen,

ich bin in diesem Bereich nicht firm, aber müsste das nicht, wenn Ordnungsmittel nicht helfen, über den Weg einer beantragten Zwangsvollstreckung laufen? Dies wäre dann aber doch der Gerichtsvollzieher, der entscheidet, wie und vor allen Dingen, ob er es durchzieht.

Ich würde mal mit deiner Anwältin folgendes abklären: wenn du das tatsächlich durchziehst, dann könnte es sein, dass man dir das bei Gericht negativ anlastet. Es ist ja auch keine einfache Situation mit Gerichtsvollzieher und Polizei zu kommen, um das Kind von Fremden mitnehmen zu lassen. Aber es spielt dir doch in die Karten. Wenn die Mutter nicht will, dann zeigt sie dadurch doch nur ihre Bindungsintolleranz.

Zweitens: ist es klug das aSR zu beantragen? Das wäre ein drastischer Eingriff, wenn sie bisher das aSR hatte. Vielleicht macht es Sinn beim gSR zu bleiben und nur das alleinige ABR zu beantrage.

Von dem Privatdetektiv halte ich persönlich nichts, jedenfalls nicht, wenn die Beweise von ihm präsentiert werden. Leider hast du kein SR. Es wäre gut, wenn du wüsstest, wann das Kind in die KiTa geht.Du kannst dann die Daten in der Verhandlung nennen. Wenn die Mutter bestreitet, frag doch einfach mal nach, ob die KiTa-Leitung bereit ist auszusagen, dass sie an diesen Tagen gemäß Anwesenheitsliste nicht da war. Sollte dann doch eigentlich reichen.

Zur letzten Aussage deiner Anwältin: Deine Frau hat sicher auch einen Rechtsbeistand, der ihr erläutert, dass falls sie das ABR verliert, weitermachen keine Option ist, denn dafür geht man ggf. in den Bau. Falls sie doch nicht klug genug ist, hat deine Anwältin natürlich Recht. Da die Mutter dann kein ABR hat auch kein Umgang stattfindet, wäre es ja so, als würde irgendwer ohne dein Einverständnis euer Kind zu sich nehmen, da werden die Strafverfolgungsbehörden sicher auch nicht mehr zimperlich sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2019 17:11
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Hi RvW,

die Umgangspflegschaft übt während der Umgangszeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Sie kann aus diesem Recht heraus ein Ordnungsmittel und (erst nach Erfolglosigkeit) auch die Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Herausgabe des Kindes beantragen. Dann käme die Polizei ins Spiel.
Wenn die UP macht, dann lass sie machen. Das wirkt immer tausend mal besser als wenn Du aktiv werden musst.irt

Ja, der Ablauf insofern ist mir klar, nur das im Endergebnis doch keinen unmittelbarer Zwang angewendet wird lt. Meiner Anwältin, deswegen auch die Frage, war jemand schon einmal _so weit_ ?
Dass die Verhängung vom Ordnungsgeld vorweg geht, ist auch soweit klar - UP macht, hat mich eben gerade angerufen:
Kind und Mutter ist Krank geschrieben, Umgänge finden nicht statt auch nicht der wichtige Weihnachtsumgang auf den man sie im Gerichtstermin deutlich hingewiesen hat.
Die UP macht insoweit das sie jetzt noch einmal Explizit vom Arzt eine Transportunfähigkeitsbescheinigung verlangt, nehmen wir an, KM liefert die, weil Arzt halt freund, wie beweise ich dann dass das Attest Schrott ist?
Ich bin einfach eben auch nach dem Nachhauseweg bei ihr vorbei gefahren, alle Lichter aus, ihr Auto ist nicht da, sie wird also unterwegs sein.
So sehr ich mir auch selber bescheuert vorkomme, was für eine Wahl außer dem Detektiv der das sauber Dokumentiert, habe ich?

Ich würde mal mit deiner Anwältin folgendes abklären: wenn du das tatsächlich durchziehst, dann könnte es sein, dass man dir das bei Gericht negativ anlastet. Es ist ja auch keine einfache Situation mit Gerichtsvollzieher und Polizei zu kommen, um das Kind von Fremden mitnehmen zu lassen. Aber es spielt dir doch in die Karten. Wenn die Mutter nicht will, dann zeigt sie dadurch doch nur ihre Bindungsintolleranz.

Das es relativ "harte" Maßnahmen sind, ist mir klar, nur werde ich mir diesen Vorwurf in der Situation nicht in den Weg stellen lassen, denn es gibt ja auch keine andere Wahl, es gibt genug "Fachkräfte" die mir ihr sprechen, von mir geht keine Gewalt oder Gefahr aus und ich versperre mich ihr auch nicht in punkto Kompromissfähigkeit, es gibt von meiner Seite immer das Gesprächsangebot, bei etwaigen Ausfällen wäre ich immer Flexibel sofern sie mir nicht auf der Nase tanzt usw.

Zweitens: ist es klug das aSR zu beantragen? Das wäre ein drastischer Eingriff, wenn sie bisher das aSR hatte. Vielleicht macht es Sinn beim gSR zu bleiben und nur das alleinige ABR zu beantrage.

Das ist ein sehr guter Punkt den ich so weiterverfolgen werde.

Von dem Privatdetektiv halte ich persönlich nichts, jedenfalls nicht, wenn die Beweise von ihm präsentiert werden. Leider hast du kein SR. Es wäre gut, wenn du wüsstest, wann das Kind in die KiTa geht.Du kannst dann die Daten in der Verhandlung nennen. Wenn die Mutter bestreitet, frag doch einfach mal nach, ob die KiTa-Leitung bereit ist auszusagen, dass sie an diesen Tagen gemäß Anwesenheitsliste nicht da war. Sollte dann doch eigentlich reichen.

Das sind auch sehr gute Punkte, die Beweise würden natürlich auch wir präsentieren, nicht ein Detektiv, es gibt ein Protokoll von 2 Zeugen die an Eides statt versichern folgendes gesehen zu haben.
Das ganze würde natürlich für die Ärzte auch ein Strafverfahren auslösen bei dem wir das zur Verfügung stellen würden.
Die Idee das ganze über die Bande KiTa zu spielen, finde ich zusätzlich aber auch sehr gut.

Ich wünsche euch allen einen Frohen 4. Advent.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2019 15:55
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo RichardvonWeizsaecker,

leider war ich nicht mehr online, sonst hätte ich dir folgenden Tipp gegeben: geh zusammen mit der Umgangspflegerin am dem Tag des Umgangs bei ihr zu Hause vorbei. Wenn sie nicht da ist, stimmt irgendwas nicht, denn sie hat ja ein ärztliches Attest, dass das Kind transportunfähig ist (so nebenbei, dann müsste das Kind im Krankenhaus liegen). Ein transportunfähiges Kind kann das Haus aber nicht verlassen, außer es liegt im Krankenhaus. Da könnte man in der Verhandlung mal nachfragen, ob die Mutter das transportunfähige Kind wider besseren Wissens transportiert hat 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2020 11:49
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Für mich heisst transportunfähig nicht zwingend Krankenhaus. Ein grippaler Infekt mit hohem Fieber oder wie bei meiner Grossen damals das pfeiffesche drüsenfieber wären für mich auch Fälle der transportunfähigkeit. Oder akut magen-darm-grippe.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2020 14:17
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo AnnaSophie,

eine Transportunfähigkeit liegt vor, wenn der Transport eine Gesundheitsgefährung darstellt. Ein grippaler Infekt mit hohem Fieber fällt da sicherlich nicht drunter, der Transport verschlechtert ja die gesundheitliche Situation nicht. Eine akute Magen-Darm-Grippe wohl eher auch nicht. Natürlich ist es nicht angenehm, wenn man in so einer Situation in ein Auto gesetzt wird, aber das müssen dann Vater und ggf. Kind regeln.

Jedenfalls kann man feststellen, ob ein transportunfähiges Kind zu Hause oder im Krankenhaus war. Falls nicht, wurde es transportiert und es stellt sich dann die Frage, ob die Bescheinigung falsch war, oder ob die Mutter das Kind wissentlich einer Gesundheitsgefährung ausgesetzt hat. Ich würde in diesen Heuhaufen stechen und dann gucken was rauskommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2020 14:47
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also, wenn Grippe mit hohem Fieber/akuter Durchfall keine Transportunfähigkeit ist, dann wäre es mir das trotzdem egal, dass Kind wird nicht aus dem Haus gehen und es macht auch keinen Sinn in diesem Fall den Umgang durchzuziehen.

Es macht Sinn, wenn man in dieser Situation das Kind kurz besuchen kann, u.U. den Umgang nachholen, aber alles andere ist einfach Prinzipienreiterei zu Lasten des Kindes.

Ist das Kind aber nicht zu Hause (und nicht im Krankenhaus), dann ist es natürlich transportfähig, ansonsten wäre es ja zu Hause.
Den Umgang in einen (ggf. kurzen) Besuch umzuwandeln macht selbstverständlich Sinn.

Trotzdem kann auch das ins Leere laufen. Kind ist krank und transportunfähig und Mutter bringt Kind zur Oma (oder jemand anders), weil es so besser versorgt werden kann, weil sich jetzt 2 Personen die Pflege teilen und wenn die Mutter am Montag wieder arbeiten geht einfach versorgt werden muss. Auch dieser Argumentation wird man schwer beikommen.

Aber die Frage warum ein transportunfähiges Kind nicht zu Hause ist sollte man schon mal stellen und die Anwort kann erstaunlich sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2020 16:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Trotzdem kann auch das ins Leere laufen. Kind ist krank und transportunfähig und Mutter bringt Kind zur Oma (oder jemand anders), weil es so besser versorgt werden kann, weil sich jetzt 2 Personen die Pflege teilen und wenn die Mutter am Montag wieder arbeiten geht einfach versorgt werden muss. Auch dieser Argumentation wird man schwer beikommen.

Verstehe ich nicht. Wenn das Kind  krank ist, aber wohl doch transportfähig ist, wo es „besser versorgt“ werden kann als bei der KM, weil diese offensichtlich nicht dazu in der Lage ist, dann spricht doch nichts dagegen, dass diese bessere Versorgung durch den KV erbracht wird....
Außer natürlich die Allmacht der bestimmenden KM

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2020 18:07
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo,

also, wenn Grippe mit hohem Fieber/akuter Durchfall keine Transportunfähigkeit ist, dann wäre es mir das trotzdem egal, dass Kind wird nicht aus dem Haus gehen und es macht auch keinen Sinn in diesem Fall den Umgang durchzuziehen.

Es macht Sinn, wenn man in dieser Situation das Kind kurz besuchen kann, u.U. den Umgang nachholen, aber alles andere ist einfach Prinzipienreiterei zu Lasten des Kindes.

Nein, es ist Bindungsverhalten. Der Vater ist auch für das kranke Kind da, kümmert sich, spendet Trost. Er betreut halt das Kind auch in der Krankheit; den Begriff Umgang finde ich persönlich zum Kotzen. Väter sollten ihre Kinder nicht besuchen sondern ihnen ein Elternteil sein, genauso wie die Mutter. Glaub mir, bei meiner Ex und mir ist es bisher  nur einmal vorgekommen, dass ein Kind wegen Krankheit nicht gewechselt ist. Die sind froh, wenn auch das andere Elternteil da ist und sie sehen, dass sie von beiden umsorgt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2020 12:34




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also eigentlich wollte ich dazu ja nichts mehr sagen. Mache ich jetzt aber trotzdem.

Ich habe Silvester mit Magen-Darm-Virus (oben/unten) und Schüttelfrost dagelegen. Ich weiß auch, selbst wenn es eine Weile her ist, wie besch*ssen man sich mit fiebriger Bronchitis fühlt. Wenn ich dann im Bett liege, dann will ich genau in dem Bett liegen bleiben und nicht in einem anderen Bett, weil man mir da auch Tee kochen kann. Dann will ich in Ruhe krank sein und nicht die Eitelkeiten anderer Menschen befriedigen und Spielball solcher deplazierten Machtkämpfe sein.

Werde ich bei Mama krank, bleibe ich bei Mama.
Werde ich bei Papa krank, bleibe ich bei Papa.
Wenigstens in der Akutphase und die dauert ja idR nicht länger als 1-2 Tage.

Mir ist klar, dass Krankheit vorgeschoben werden kann um Umgang zu boykottieren. Ist auch völlig okay, da auf ein Attest zu bestehen. Aber ein bettlägeriges, matschiges Kind, das sich völlig schei*e fühlt, durch die Gegend zu kutschieren, um seine Fähigkeiten als Betreuungsperson zu demonstrieren, egal ob Betreuung -> Umgang oder Umgang -> Betreuung zeigt für mich einfach, dass der Konflikt schon so tief ist, dass es mehr um die Macht als um das Wohl des Kindes geht.

Ach  so: ich persönlich würde
- Kind sobald es kann telefonieren lassen
- ggf. Videochat machen, damit Papa sicher gehen kann, dass ich nicht lüge
- Papa zum Krankenbesuch einladen
- das nächstmögliche WE zum Ausgleich anbieten,
da es mir tatsächlich nur darum ginge, das Kind in Ruhe genesen zu lassen.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2020 13:49
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, es ist Bindungsverhalten. Der Vater ist auch für das kranke Kind da, kümmert sich, spendet Trost. Er betreut halt das Kind auch in der Krankheit; den Begriff Umgang finde ich persönlich zum Kotzen. Väter sollten ihre Kinder nicht besuchen sondern ihnen ein Elternteil sein, genauso wie die Mutter. Glaub mir, bei meiner Ex und mir ist es bisher  nur einmal vorgekommen, dass ein Kind wegen Krankheit nicht gewechselt ist. Die sind froh, wenn auch das andere Elternteil da ist und sie sehen, dass sie von beiden umsorgt werden.

Zumal es hin und wieder auch vorgeschoben sein dürfte.

Abgesehen davon, ich kenne persönlich zwei Mütter, die morgens ihren Kindern Ibo Saft verabreicht und in den Kindergarten gesteckt haben, weil sie sonst nicht zur Arbeit gekonnt hätten. Ist doch praktisch dieser Ibu-Saft. Fieber geht runter und die Erzieherinnen schicken das Kind nicht heim.

Du hast völlig recht. Abgesehen mal von wirklich schweren Erkrankungen, bei denen ein Transport der Genesung keineswegs zuträglich wäre, bedeutet sich um ein krankes Kind zu kümmern, die Vaterrolle anzunehmen und mit Leben zu erfüllen.

Man sollte von Anfang an konsequent gegen Verweigerinnen vorgehen und wies der Titel sagt, den Beschluss vollstrecken lassen. Ich kenne auch einen Vater, der entsorgt wurde und sehe, wie das endet. Der hat seine beiden inzwischen erwachsenen Kinder seit 10 Jahren nicht mehr gesehen. Das sind für ihn Fremde. Die wollen ihn nicht sehen und er will das inzwischen auch nicht mehr.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2020 13:50
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo LBM,

wir Erwachsene sollten uns nicht immer mit Kindern vergleichen. Als mein Sohn letztens Noro hatte, hat er sich einmal beim Spielen übergeben, das war's. 10 Minuten spielte er wieder. Ich bin mittlerweile fast immun dagegen (kriege nur noch Bauchschmerzen), aber meine Partnerin kannte das nicht, weil ihre Tochter das nie hatte: 2 Tage lang hang sie über der Schüssel, hat sich so 20-30 Mal übergeben.

Kinder stecken das Meiste deutlich besser weg als wir Erwachsenen. Ich kann mich nur an einen Fall erinnern, wo ich gesagt habe: der bleibt jetzt besser im Bett. Und das auch nur, weil er schon eingeschlafen war und am nächsten Tag eh nicht in den Kindergarten hätte gehen können. Weil es dann der Kinder-Krankeheitstag meiner Ex war, machte es keinen Sinn ihn zu wecken. In allen anderen Fällen ging es den Kindern mit Medikamenten wieder so weit gut, dass sie eh nicht im Bett gelegen haben. Und dann kann man auch ohne Probleme transportieren.

LG
Max

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2020 14:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Abgesehen davon, ich kenne persönlich zwei Mütter, die morgens ihren Kindern Ibo Saft verabreicht und in den Kindergarten gesteckt haben, weil sie sonst nicht zur Arbeit gekonnt hätten. Ist doch praktisch dieser Ibu-Saft. Fieber geht runter und die Erzieherinnen schicken das Kind nicht heim.

Hab ich auch gemacht, manchmal hat man keine andere Chance ...
Zumal, Kinder bekommen manchmal Fieber, von dem man garnicht weiß wo es herkommt. Morgens haben die Fieber und ab Mittag hüpfen die durch die Gegend, ohne das man weiß, was die eigentlich haben. Das gleich bei Durchfall ... das essen die etwas, was der kleinen Magen noch nicht verarbeiten kann bzw. nicht kannte... selbes Spiel.

Da wird auch nie ein Faß drüber aufgemacht, dass fast immer nur ein Problem in Trennungssituationen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2020 15:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Max, ich rede doch nicht von einem Kind, das fit genug ist zum Spielen trotz Fieberbäckchen. Das kann zum Umgang, keine Frage.

Aber ein Kind, das bettlägerig ist, gehört in meinen Augen nicht zum Umgang transportiert. Und so habe ich Susi weiter oben verstanden. Aber vielleicht ist da die Krux, bettlägerig krank ist für manche Menschen gleichzusetzen mit "aktuell nicht transportfähig" und für andere Menschen hört die Transportfähigkeit auf, wenn es dadurch hops gehen würde. Ich gehöre halt zu der ersten Gattung.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2020 20:43
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo LBM,

dann habe ich wohl noch kein bettlägeriges Kind gesehen. Bei meinen 4 war noch keiner so krank, dass der den ganzen Tag im Bett verbracht hätte. Wenn es ganz schlimm kommt, dann auf dem Sofa vor dem Fernseher, mehr ist aber nie passiert.

LG
Max

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2020 10:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann ist das auch sicher kein Problem zum Umgang zu gehen. Meiner hat als Kleinkind bei Fieber, Magen-Darm, usw das Bett nicht verlassen (außer zum Klo natürlich). Und auch heute mit 16 legt er sich hin, Decke drüber, Tür zu und will seine Ruhe. Da ist sicher auch jeder Mensch anders, auch die Kleinen. Und nur darum ging es mir, WENN ein Kind wirklich im Bett liegt und völlig platt ist, dann sollten die Interessen der Eltern mal Pause einlegen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2020 21:49
(@richardvonweizsaecker)
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Moin Zusammen,

danke für die angeregte Diskussion, die Frage ab welchem Zeitpunkt ein Kind jetzt transportunfähig sein soll, die beschäftigt mich auch sehr.

Zunächst möchte ich aber einmal kurz erklären wie es ausgegangen ist und wie meine Erfahrungen damit nun waren.
Der Umgang an Weihnachten hat statt gefunden, mit erheblichem Druck seitens der UP, Kind und KM waren tatsächlich Krank, jetzt zwar nicht des todes nah denn sonst hätte Sie es ja auch nicht zur UP geschafft aber ich würde doch sagen das es beiden nicht sehr gut ging.
Bei der KM interessiert mich das jetzt nicht wirklich, aber aus Sicht meiner Tochter ist es schon nicht sehr angenehm wenn man sich sowieso schon eklig fühlt, wenn man dann 1h durch die Stadt geschleppt wird um dann so einem komischen Mann(mir,..) vorgeführt zu werden.
Unsere Tochter ist halt noch so klein das sie keine Ahnung hat was los ist und aufgrund der langen unterbrechnungen bin ich für die kleine ja auch immer wieder Fremd.
Ich stecke halt in der Zwickmühle das ich eine so unglaublich unwillige KM habe das jeder Milimeter den ich nachgebe gleich sechs Schritte zurück bedeuten.
Darunter leidet im Endeffekt natürlich die kleine, das macht mir etwas zu schaffen, gebe ich zu.

also, wenn Grippe mit hohem Fieber/akuter Durchfall keine Transportunfähigkeit ist, dann wäre es mir das trotzdem egal, dass Kind wird nicht aus dem Haus gehen und es macht auch keinen Sinn in diesem Fall den Umgang durchzuziehen.

Es macht Sinn, wenn man in dieser Situation das Kind kurz besuchen kann, u.U. den Umgang nachholen, aber alles andere ist einfach Prinzipienreiterei zu Lasten des Kindes.

Ist das Kind aber nicht zu Hause (und nicht im Krankenhaus), dann ist es natürlich transportfähig, ansonsten wäre es ja zu Hause.
Den Umgang in einen (ggf. kurzen) Besuch umzuwandeln macht selbstverständlich Sinn.

Aber die Frage warum ein transportunfähiges Kind nicht zu Hause ist sollte man schon mal stellen und die Anwort kann erstaunlich sein.

Die Ausführungen so wie Susi sie schreibt sind im Prinzip das was mir auch mein Bauchgefühl sagen, so wäre es Richtig.
Wenn die kleine wirklich Krank ist, soll sie Zuhause bleiben und sich erholen, es wäre natürlich unglaublich schön wenn KM zugesteht das ich dann kurz vorbei komme und nach der kleinen schaue, ich könnte aber auch verstehen das KM in ihrer Privatsphäre nicht verletzt werden will.. Wenn es so ein menschliches Angebot gäbe würde ich das entsprechend  niemals überstrappazieren und mich aufdrängen.
Aber so ist meine KM halt leider nicht.

Verstehe ich nicht. Wenn das Kind  krank ist, aber wohl doch transportfähig ist, wo es „besser versorgt“ werden kann als bei der KM, weil diese offensichtlich nicht dazu in der Lage ist, dann spricht doch nichts dagegen, dass diese bessere Versorgung durch den KV erbracht wird....
Außer natürlich die Allmacht der bestimmenden KM

Wenn KM selbst so krank ist das sie bspw. Nicht kann und das Kind zur Oma bringt, dann ganz klar, kann das Kind dann auch zum KV.

Werde ich bei Mama krank, bleibe ich bei Mama.
Werde ich bei Papa krank, bleibe ich bei Papa.
Wenigstens in der Akutphase und die dauert ja idR nicht länger als 1-2 Tage.

Mir ist klar, dass Krankheit vorgeschoben werden kann um Umgang zu boykottieren. Ist auch völlig okay, da auf ein Attest zu bestehen. Aber ein bettlägeriges, matschiges Kind, das sich völlig schei*e fühlt, durch die Gegend zu kutschieren, um seine Fähigkeiten als Betreuungsperson zu demonstrieren, egal ob Betreuung -> Umgang oder Umgang -> Betreuung zeigt für mich einfach, dass der Konflikt schon so tief ist, dass es mehr um die Macht als um das Wohl des Kindes geht.

So ähnlich wie zu den Ausführungen von Susi, das was Du schreibst ist so normal und so vernünftig, so sollte es sein.

Ach  so: ich persönlich würde
- Kind sobald es kann telefonieren lassen
- ggf. Videochat machen, damit Papa sicher gehen kann, dass ich nicht lüge
- Papa zum Krankenbesuch einladen
- das nächstmögliche WE zum Ausgleich anbieten,
da es mir tatsächlich nur darum ginge, das Kind in Ruhe genesen zu lassen.

Meine KM würde sich so nicht Verhalten 😉

Ich glaube das Thema mit der Transportunfähigkeit ist bei Eltern die ganz normal miteinander kommunizieren kein Thema.
Für Fälle wie der meine, braucht es da schon eine klare Definition denn sonst ist unser Kind einfach immer krank und kann nicht zum Umgang.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2020 10:57