Umgangsboykott
 
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Umgangsboykott

 
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Hallo,

Sohnemann (3 1/2) lebt jetzt und erst mal - wegen SR-Prozess beim Vater, der jeglichen Kontakt (persönlich und telefonisch) taktisch klug zu verhindern weiß.

Bei jeder Anfrage, wann ich ihn sehen kann, bitze ich ab. Aber das kennt ihr ja hier im Forum. Daher beschreibe ich das auch gar nicht näher.

Bevor ich nun wegen Vereinbarung und/oder Antrag wegen Umgang zu JA und FG renne, hier einige Fragen an Euch, die mir als Hintergrundinfo sicher weiterhelfen:

1. Kann der KV an mich Bedingungen stellen, die ich erfüllen muß, damit er mir den Umgang "gewährt" ?
(Bsp: "Du mußt Dich ändern". oder "Benimm Dich ordentlich" u.ä.

2. Kann der KV verlangen, daß nur BU - wie bisher -  stattfindet ?

3. Was ist denn angemessen bzgl. Häufigkeit, Dauer etc. bei einem 3-jährigen Kind ?

4. Nützt eine Umgangsvereinbarung beim JA rechtlich überhaupt etwas ?

Meine große Sorge ist, daß mein Sohn mit der Taktik des KV mein Sohn mehr und mehr den Kontakt und die Bindung zu mir verliert. Ich habe ihn in den letzten 5 Monaten nur unter BU jeweils 1-2 Std. gesehen. Sein Verhalten hat sich schon deutlich verändert. Der KV macht Aussagen wie "Ich sorge dafür, daß er Dich gar nicht mehr sehen will" "ich sorge darfür, daß er Dich gar nicht mehr kennt", oder "er vermißt nichts".

Danke schon mal für Eure Hilfe.

VG, xyz  :phantom:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 10:25