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Umgangsboykott durch Instrumentalisierung Tochter / Loyalitätskonflikt

 
(@chris34)
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Hallo,
ich bin seit 2007 von meiner Exfrau getrennt/seit 2009 geschieden und habe eine 9-jährige Tochter. Meine Geschichte ist in diesem Board vorhanden und es gab auch schon Fälle, in denen es mir damals half.

Kurzfassung vor Anliegen: Ich erhielt nach vorherigem Umgangsboykott der Mutter ein gerichtliches zweiwöchentliches Umgangsrecht an Wochenenden als meine Tochter knapp über ein Jahr war. Meine Ex-Frau weitete dieses sogar aus. Bis zum Schulalter befand sich meine Tochter im Jahr anteilig gleichviele Tage bei mir, wie bei ihrer Mutter. Meine Ex-Frau wohnte 90 km entfernt.

Ich beantragte damals das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil ich bemerkte, dass meine Ex kein rechtes Interesse an unserer Tochter zu haben schien. Das AHBR erhielt ich jedoch nicht. Nach Schulbeginn befand sich meine Tochter dann nur noch an den Wochenenden bei mir. Es bestand ein sehr inniges Verhältnis. Der Umgang wurde jedoch mit der Zeit schwieriger. Meine Tochter bekam Heimweh nach Ihrer Mutter und wollte kaum noch zu mir, bis  sie dann auch nicht mehr kam. Ich merkte da (vor gut einem Jahr) bereits, dass meine Tochter stark gegen mich aufgewiegelt wurde und instrumentalisiert wurde. Meine Tochter fing an unter Tik-Störungen zu leiden. Alles gipfelte darin, dass meine Ex keinen Umgang mehr zulies. Die Bindungstoleranz war gleich null.

Ich beantragte das Sorgerecht. Postwendend erhielt ich eine Anzeige meiner Ex wegen sexuellen Missbrauchs (wurde später durch die Staatsanwaltschaft eingestellt). Im Wege des Sorgerechtsverfahrens bescheinigte ein Verfahrensbeistand, dass meine Tochter vor Ort gut integriert ist und ein gutes Umfeld hat. Ich verlor das Sorgerechtsverfahren und erhielt begleiteten Umgang beim Kinderschutzbund, welcher durch meine Ex auch einmal zu boykottieren versucht wurde. Nach "Anpfiff" des JA versuchte sie dieses jedoch nicht mehr.

2 Monate später meldete meine Ex an, dass sie weitere 100km umziehen wollte. Hierdurch fiel auch eine gerichtlich angeordnete Mediation flach. Ich stimmte dem Umzug zu, da ich nicht erneut ein Gerichtsverfahren wollte. Meine Ex sicherte mir auch zu, dass nach einer Eingewöhnungsphase am neuen Ort auch ein Umgang wieder aufgebaut wird. Dieses geschah jedoch nicht. Der Umgang wird mittlerweile so weit boykottiert, dass ich nicht einmal mehr mit meiner Tochter telefonieren kann. Begründet wird dieses damit sie wolle nicht.

Ich stellte mich daher dem neuen JA vor. Dort kam man mir als erstes mit einem Gleichnis (kaukasischer Kreidekreis), dass der, welcher loslässt am Ende das Kind bekommt. Ich bat jedoch, dass man sich einmal mit dem Kinderschutzbund in Verbindung setzen möge. Das tat das JA. Dem JA wurde bestätigt, dass meine Tochter stark instrumentalisiert wird. Es wurde verabredet, dass das JA einen Hausbesucht durchführt um ein Gespräch durchzuführen. Wie durch ein Wunder kam meine Tochter ohne dass das JA etwas unternahm dann am nächsten Wochenende nach einem Jahr wieder zu mir. Sie verhielt sich, als wäre sie nie weg gewesen und alles war normal und wir hatten einen wunderschönen Tag. Mit dem JA wurde besprochen, dass das Gespräch nicht stattfinden soll, da dieses kontraproduktiv wäre. Ich ging auch davon aus, dass ein Umgang wieder einsetzt (da auch meine Tochter sagte, dass sie schnell wiederkommen möchte).

Jedoch passierte nichts. Alles war nach diesem Besuch wie kurz davor. Wahrscheinlich hatte meine Ex kurzfristig einen übelst wichtigen Termin und es fand sich niemand zu Unterbringung. Ich bat das JA daher den Termin bei meiner Ex und Tochter wahrzunehmen. Dieses geschah auch. Das JA sagte, meine Tochter habe im Beisein der Mutter bestätigt, dass sie keinen Kontakt zu mir wünscht. Weshalb fragte das JA jedoch nicht. Dem JA sei aufgrund der Aussage des Kinderschutzbundes (welcher auch in einem neuen Umgangsrechtsverfahren Aussagen würde) auch klar, dass meine Tochter in starken Loyalitätskonflikten ist. Da meine Ex und ich jedoch schon Jahre streiten (nicht vor dem Kinde, wobei meine Ex ihr jedoch sämtliche Gerichtsschreiben sogar vorgelesen hat) würde man zum Schutz der Seele des Kindes vor Gericht darauf plädieren den Umgang bis auf weiteres weiter auszusetzen.

Meine Anwältin sagt, wir müssen auf jeden Fall vor Gericht gehen. Ich denke, dass sie ja auch ihr Geld verdienen muss und nicht immer im Interesse des Mandanten handelt. Ich hader stark, ob ich nun nach neun Jahren aufgeben soll wenn das neue Jugendamt gegenüber dem Richter schon diese Meinung vertritt. Ein Rat wäre schön.
_________
Edit: Absätze für bessere Lesbarkeit eingefügt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2016 19:43
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eigentlich hast Du zwei Möglichkeiten, entweder aufgeben und Deine Tochter vergessen, sie wird nicht zu Dir kommen, nach einem weiteren Jahr bist Du schlicht ein fremder Mann für sie und sie wird sich auch nicht dafür interessieren, dass Du es eigentlich anders wolltest.

Die andere Möglichkeit ist vor Gericht zu ziehen und zumindest Regelumgang durchzusetzen. Das JA hat gar nicht Macht Umgang durchzusetzen, sie können die KM auch zu nichts zwingen. Es gibt überhaupt keine Grund warum nicht zumindest Regelumgang stattfindet. Mit 9 ist Deine Tochter gerade noch klein genug, dass man es noch durchsetzen kann, in eine paar Jahren wird der Umgang sowieso anders stattfinden müssen.
Wichtig ist, dass die Entscheidung Umgang ja oder nein, eben gerade nicht von der Tochter getroffen wird. Die KM hat den Umgang zu fördern, daran muss man sie offensichtlich erinnern. Nicht vor Gericht zu gehen bringt Dir nichts.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 20:29
(@chris34)
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Hallo Susi,

genau das war ja auch mein weiteres Ansinnen und ich wundere mich auch stark über die Aussage des JA (die denn Fall ja kaum kennen). Nur wenn das JA diese Meinung zu Gericht trägt, habe ich doch null Chance?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2016 20:39
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Hallo Susi,

genau das war ja auch mein weiteres Ansinnen und ich wundere mich auch stark über die Aussage des JA (die denn Fall ja kaum kennen). Nur wenn das JA diese Meinung zu Gericht trägt, habe ich doch null Chance?

Nun ja, die Empfehlungen des Jugendamtes haben natürlich schon eine gewisse Indizwirkung. Und es ist ja tatsächlich so, dass Du quasi seit die Tochter auf der Welt ist, Ihr Eltern im Konflikt seit.

Angefangen vom "Rauswurf" von Mutter und Tochter aus der Wohnung durch Dich, als das Kind noch im Säuingsalter war,  dann Deine wiederholten Versuche, der Mutter das ABR bzw. sogar das Sorgerecht entziehen zu lassen... Es ist klar, dass der permanente Konflikt auch Auswirkungen auf die Tochter hat. Kinder sind ja nicht blöd. Die spüren so etwas.

Von daher sehe ich Deine Chancen in einem Gerichtsverfahren bei weniger als 50℅ für Dich.

Viel sinnvoller wäre es vermutlich, wenn. Du endlich anfangen würdest, zu Deiner Ex ein vernünftiges Verhältnis aufzubauen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 20:54
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Viel sinnvoller wäre es vermutlich, wenn. Du endlich anfangen würdest, zu Deiner Ex ein vernünftiges Verhältnis aufzubauen.

nun ja, hier kann man drüber streiten. Natürlich ist eine gute Kommunikation immer zu begrüßen. Auf der anderen Seite deutete das Verhalten der KM doch stark auf eine Kindsbesitzerin mit Erfahrung hin.

Erkennbar insb. an der Anzeige und dem weiteren Umzug über 100km um insb. die Justiz zu behindern bzw. das vormals zuständige JA als "Gegner" auszuschalten. Auch das übrige Verhalten, wie das kurzfristige zum Vater lassen im Angesicht eines Hausbesuchs ist typisch. Durch solche Maßnahmen soll kurzfristig "Einsicht" gezeigt werden, die jedoch nur aus taktischen Erwägungen gespielt werden. Das der KV selbst nur billiger Babysitter war, hat er schon selber gemerkt.

Ich sehe leider auch nicht gerade gute Chancen für den KV. Problem ist hier die Distanz (genau aus diesen Gründen ziehen Kindsbesitzerinnen ja gerne 400-800 km weit weg). Denn selbst wenn er den Umgang gerichtlich klären lässt, kann die KM durch ein paar Umgangsausfälle hier schon wieder ordentlich Frust und Kosten produzieren. Dazu ist die Tochter kurz vor der Grenze wo Umgang noch "mit Zwang" durchgesetzt werden kann. Ab der Pubertät ist damit eh Schluss.

Hier muss Chris abwägen, was er will. Hat er genug finanzielle Mitte, eine starke Psyche und vielleicht selbst eine neue Familie im Hintergrund kann er sich auf den gerichtlichen Weg begeben. Der Ausgang ist auch hier unsicher.

Hat er dies alles nicht, muss er sich überlegen, ob er sich das alles antun möchte. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 21:11
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Moin,

nun ja, hier kann man drüber streiten. Natürlich ist eine gute Kommunikation immer zu begrüßen. Auf der anderen Seite deutete das Verhalten der KM doch stark auf eine Kindsbesitzerin mit Erfahrung hin.

Erkennbar insb. an der Anzeige und dem weiteren Umzug über 100km um insb. die Justiz zu behindern bzw. das vormals zuständige JA als "Gegner" auszuschalten.

Die Frau ist ganz einfach zu ihrem neuen Lebensgefährten gezogen. Aber vermutlich hat sie sich in den nur verliebt, um die Justitz zu behindern und die Tochter zu entziehen...

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 21:35
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich beantragte das Sorgerecht. Postwendend erhielt ich eine Anzeige meiner Ex wegen sexuellen Missbrauchs (wurde später durch die Staatsanwaltschaft eingestellt).

Genau das ist das Problem beim FamG in Deutschland. Während Falschbeschuldigungen sonst geahndet werden dürfen KM straffrei  alles behaupten was ihnen in dem Moment Vorteile bringt und sei es nur auf Kosten des Kindes den Vater schlecht zu machen.

Dieser Frau gehört sofort das Kind weggenommen. sie sollte nie wieder Kinder bekommen dürfen und man sollte sie  zu einer hohen Geldstrafe wegen Falschbeschuldigungen verurteilen. Aber hierzu hat anscheinend kein Familienrichter den Mut.

Eigentlich müsstest Du alles in Bewegung setzen dieser Frau Grenzen aufzuzeigen.  Ist durch den Umzug auch ein anderes Gericht zuständig? Dann würde ich mich erstenmal informieren, wie eng Gericht und JA zusammen arbeiten, nicht immer sind Gerichte gewillt auf die Aussagen des JA zu hören....also mach dich schlau und sollten die Rahmenbedingungen passend sein, so würde ich alles dransetzen dieser Frau ihre menschenverachtende Verhaltensweisen aufzuzeigen.

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

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Geschrieben : 14.08.2016 22:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

nun ja, wenn ich "einfach so umziehe" (warum zieht eigentlich nicht der Next zu ihr, würde sich doch positiv für den Umgang auswirken, oder), vorher eine Anzeige gegen den KV beantrage und auch ansonsten so ein Spiel abziehe liegt es doch ziemlich auf der Hand, dass es hier um mehr geht als um einen "einfachen Umzug". Es geht darum, den Umgang so effektiv wie möglich zu behindern. Der Umzug in einen anderen Landkreis / in ein anderes Bundesland ist eine effektive Möglichkeit dazu. Denn so müssen Akten verschickt werden, Zuständigkeiten geklärt werden. Es vergeht also Zeit. Zeit in der kein Umgang statt findet.

Das Muster zum Nachteil der betroffenen Väter haben wir hier schon oft im Forum gesehen.

Aber vermutlich hat sie sich in den nur verliebt, um die Justitz zu behindern und die Tochter zu entziehen...

Aus meiner Sicht geht es hier nicht primär um Liebe, sondern darum durch geschickte Taktik dem KV sein Recht auf Umgang zu entziehen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2016 22:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also bevor hier wieder Grundsatz Diskussionen geführt werden, denke ich, dass ein Vater ein Recht auf sein Kind hat und obwohl auch der Vater Fehler gemacht hat, hat das Kind ein Recht auf seinen Vater hat. Dieses Recht kann offensichtlich nur noch vor Gericht erreicht werden, ob es sich praktisch durchsetzen lässt ist damit noch lange nicht gesagt.

Das JA wird gehört werden, aber es entscheidet das Gericht und gegen Regelumgang spricht einfach nichts. Zu vermuten ist allerdings, dass Gutachten eingeholt werden und das Ganze nicht billig wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2016 00:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also bevor hier wieder Grundsatz Diskussionen geführt werden

:genau:

Die gehören nicht in diesen Beitrag. Bitte Susi zurück zum Ausgangsproblem des TE folgen.

Danke.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2016 02:00




(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich danke Euch für Eure Antworten.

So wie ich diese lese und deute habe ich eigentlich keine weiteren Chancen wenn ich erneut vor Gericht gehe, da das neue JA ohne den Fall genau zu kennen und bereits nach einem Hausbesuch voll auf der Linie meiner Ex ist bzw. die beeinflusste Meinung meiner Tochter aufgenommen hat?

Abgesehen davon, dass die KM der Informationspflicht und der Mitwirkungspflicht nicht nachkommen muss (was mir nicht das Wichtigste ist) wird hier so gesehen das Recht des Kindes auf seinen Vater beschnitten. Aufgebaut auf Manipulationen, welche die Mutter vorgenommen hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2016 23:06
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Genau das ist das Problem beim FamG in Deutschland. Während Falschbeschuldigungen sonst geahndet werden dürfen KM straffrei  alles behaupten was ihnen in dem Moment Vorteile bringt und sei es nur auf Kosten des Kindes den Vater schlecht zu machen.

Dieser Frau gehört sofort das Kind weggenommen. sie sollte nie wieder Kinder bekommen dürfen und man sollte sie  zu einer hohen Geldstrafe wegen Falschbeschuldigungen verurteilen. Aber hierzu hat anscheinend kein Familienrichter den Mut.

Eigentlich müsstest Du alles in Bewegung setzen dieser Frau Grenzen aufzuzeigen.  Ist durch den Umzug auch ein anderes Gericht zuständig? Dann würde ich mich erstenmal informieren, wie eng Gericht und JA zusammen arbeiten, nicht immer sind Gerichte gewillt auf die Aussagen des JA zu hören....also mach dich schlau und sollten die Rahmenbedingungen passend sein, so würde ich alles dransetzen dieser Frau ihre menschenverachtende Verhaltensweisen aufzuzeigen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht im Moment kein geregelter Umgang? Sofern ein gerichtlicher Beschluss oder Vergleich besteht, rate ich dir auch, dass du alle Hebel in Bewegung setzt.

Ich habe vor einigen Wochen ein Ordnungsgeld wegen Umgangsboykott beantragt. Das kannst du ohne Anwalt beim Rechtspfleger machen.

Du kannst dich hierauf beziehen. Und auf diverse §§ aus dem BGB bzgl. Umgang.
Der EuGH für Menschenrechte hat nunmehr in seiner entscheidung vom 15.1.2015 in der Rechtsache Kuppinger gegen die BRD die deutsche Justiz darauf hingewiesen, dass die Familiengerichte gemäß Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention alle zur Verwirklichung der Vollstreckung eines Umgangstitels erforderlichen Schritte, die nach den besonderen Umständen des Einzelfalls vernünftigerweise von ihnen erwartet werden können, zügig zu ergreifen haben.

Ich würde in deinem Fall nicht übers JA gehen, sondern direkt zum zuständigen FamG. Antrag auf Umgang kannst du auch ohne Anwalt machen...

Gruß
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2016 04:50
(@chris34)
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Hallo Marko,
gem. Gerichtsbeschluss besteht ein geregelter Umgang, welcher halt nicht mehr gelebt wird, da nach Aussage der Mutter meine Tochter nicht möchte. Meine Tochter sagt dieses allerdings auch, jedenfalls als ich das letzte Mal vor gut anderthalb Monaten mit ihr telefonieren durfte. Ich gehe davon aus, dass dieses durch totale Beeinflussung durch die Mutter kommt, denn meine Tochter liebt mich und es ist nie etwas zwischen uns vorgefallen.
Dem JA machte ich den Vorschlag eines moderierten Dreiergesprächs. Man wollte mir vor einer Woche Bescheid geben, ob es dazu kommt. Bis jetzt habe ich noch nichts gehört (und die Sachbearbeiterin ist nicht erreichbar). Zwischenzeitlich unterbreitete meine Anwältin der Mutter den schriftlichen Vorschlag (mit Kopie ans JA), dass ich mich bereit erklären würde den Umgang noch ein wenig auszusetzen, wenn denn wenigstens ein Briefkontakt herrschen würde, also ich meiner Tochter schreibe und sie auch antwortet. Antwort meiner Ex durch ihren Anwalt war nur, dass meine Tochter keinen Kontakt wünscht, ich dieses akzeptieren möge und sie schreiben würde, wenn sie will, aber sie will es halt nicht.
Ich schicke meiner Tochter Karten und manchmal dazu ein Buch, doch ob sie erhält was ich ihr schicke weis ich nicht.
Es wäre die fünfte Vorstellung vor Gericht. Und bisher haben alle Vorstellungen bis auf die Scheidung und das erste Umgangsrechtsverfahren nichts gebracht. Das JA hat die Meinung gefällt, dass eine weitere Umgangsaussetzung besser ist, da meine Tochter dann aus dem Loyalitätskonflikt herausgeholt wird, auch wenn die Mutter instrumentalisiert und beeinflusst. Einzig die Dame, welche bei den Sitzungen des begleiteten Umgangs vom Kinderschutzbund dabei war würde vor Gericht bestätigen, dass die Mutter alles daran setzt den Umgang zu boykottieren.
Doch mal ganz ehrlich, ein Kind kann doch nicht zum Umgang gezwungen werden. Auch wenn Sie ja eigentlich will sagt sie, dass sie nicht will. Und zu beweisen, dass es durch eine Beeinflussung kommt ist doch unmöglich.
Ich habe doch null Chance vor Gericht. Ich bin mir nicht schlüssig, ob ich den Weg weiter gehen oder aufgeben und gegen das, was es in mir bewirkt, dann psychologische Hilfe suchen sollte. Meine Kraft für weiteren Aktionismus geht jedenfalls, so sehr ich meine Tochter auch liebe, gegen null.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2016 01:12