Hallo zusammen, kam
ich glaube ich hatte es schon mal erwähnt ein wirklich sehr tolles Forum obwohl es mir lieber wäre wenn ich nicht hier sein müsste.
Kurze Ablauf, getrennt 2009 Frau ist ohne meines wissens einfach 330 km weggezogen, und hat mich über Aufenthaltsbestimmungsrecht erst mal erpresst, wenn ich nicht zustimmen würde, dann sehe ich die Kinder nicht mehr so schnell wieder.....( ich habe dann zugestimmt nach dem die kleine in der Schule eingeschult war)
Es kam zum Gerichtstermin wo der Umgang geregelt wurde, und immer waren die Kinder das Sprachrohr der KM wenn Umgang war.
Meine Tochter hat aus meiner sicht sehr daran gelitten, und sie war einfach nicht mehr frei und konnte die Besuche eher als belastung empfinden.
Ich habe meine Kinder nicht so oft gesehen bedingt durch die Entfernung ca.alle 5 Wochen.
Da kamen aus der Schule schon die ersten Anzeichen, dass meine Tochter doch schon professionelle Hilfe benötigt. (lässt keinen mehr an sich heran usw.)
Lange rede meine Tochter musste nach anraten der Schule zur Psyologin wo sie zurzeit auch in behandlung ist.
Meine Frau schreibt mit fleissig mails in dem Sie immer wieder erwähnt, dass die Tochter nicht mehr zu mir möchte, komisch nur das es mir die KM mitteilt.
Dann kam es zum Umgang und wieder das gleiche Spiel, ich bin also hoch gefahren muss dazu noch erwähnen das mein Sohn der 4 Jahre ist sehr gern zu mir kommt, der natürlich noch nicht so zu manipulieren ist.
Also ich gebeten KM mir mitzuteilen wenn meine Tochter 9 Jahre alt Schule aus hat, keine Reaktion also dachte ich mir ich werde niemanden zwingen aber ich möchte ihr einfach zeigen das ich sie gern mitnehmen möchte aber das nicht auf biegen und brechen.
Ich stand vor der Schule sie kam kurz zu mir, und ich sagte ihr das sie gern mitkommen könnte, und sie meinte beim nächsten mal kommt sie.
Ok ich meinen Sohn aus der kita geholt und wir hatten ein sehr schönes Wochenende.
3 Wochen später KM wieder das gleiche Spiel nach dem Motto Tochter möchte nicht zu mir, und war die kleine Schule aus wurde mich auch nicht mitgeteilt.
Ich also meinen Sohn aus der Kita abgeholt und zur Schule, meine Tochter hat mich gesehen und sie sagte ich kann sie nach Schulschluss abholen.
Also haben wir dann gewartet und haben uns gemeinsam die Zeit auf dem Spielplatz vvertrieben.
Und dann war es soweit, wir standen ca. 70 Meter von der Schule entfernt, meine Tochter kam raus und ich sah nur noch wie die Oma auf das Schulgelände gefahren ist, mein Sohn sagte dann zu mir was macht denn die Oma hier........
Wir warteten also, auf einmal fuhr die Oma an uns vorbei....und ich konnte sehen wie meine Tochter auf dem Beifahrersitz im Fußraum gelegen hat.........ich dachte mich trifft der Blitz wo ich das gesehen habe...(erniedrigung pur)
Wir sind dann zum Umgangswochenende gefahren, .....meine Sohn erwähnte dann noch boah Papa das war ja richtig doof....was da passiert ist.....und dann der nächste klopfer...tochter fragte im beisein meine Sohnes.....Mama was meinst Du soll ich zu Papa fahren KM meinte dann......das ist mir doch egal... (Loyaltitätskonflikt)
In 2 Wochen habe ich wieder Umgang, und schon wieder kam eine nette Mail der KM nach dem Motto meine Tochter möchte nicht zu mir fahren (mein Sohn schon 🙂 )......ich möchte nicht das ich das Kind in einen Loyalitätskonflikt weiterhin aussetzen, weiß aber zurzeit garnicht mehr wie ich mich verhalten soll.....
Was meint Ihr dazu????
Meine Tochter ist seit 2 Wochen in behandlung sollte ich die Psyologin vorher kontaktieren mit der ich einen Termin noch am selben Tag habe, wo ich die Kinder zum Umgang abholen wollte??
Ich habe den RA schon informiert, und er wird einen Eilantrag stellen zwecks Umgangsboykott.
Im übrigen das Jugendamt hat der KM Termine zum Gespräch vorgeschlagen, die sie bis heute nicht wahr genommen hat.
Meine Tochter war zuletzt im Sommer bei mir........
Danke jetzt schon mal für das Feedback....
LG Tim
Hi Tim,
ja, ich glaub hier ist dann der Gang zum RA wirklich richtig, da hier jawohl eindeutig etwas schief läuft. Dazu wird auch noch gegen das "Kindswohl" verstossen, wenn Kinder auf öffentlichen Wegen und Straßen in Fahrzeugen ohne entsprechende Sicherung transportiert werden (was in der Realität natürlich ausser uns hier wieder niemand interessieren wird).
Hier kann dann wohl wirklich nur das Gericht helfen bzw. wird es Euch die Elterngespräche aufgeben. Gruß Ingo
Hi,
ich denke das ist vollkommen richtig, nur sehe ich das Problem in 2 Wochen wieder auf mich zu kommen,
man wird alles versuchen das ich meine Tochter nicht sehen kann, zumal sie nie gesagt hat das sie nicht mehr zu mir möchte.
Soll ich als Mann sagen ja die nette KM möchte nicht.....und ich nehme den Weg übers Gericht...Wochen später....irgendwann kommt eine entfremdung...usw....
Was mache ich wenn mein Sohn am Wochenende nicht mehr nach hause möchte.....den behalte ich dann 😉
Was mich ganz ehrlich wundert das nicht schone einige Väter durchgedreht sind....dann bin ich vielleicht mal der erste 😉
LG Tim
Hi,
ich glaube, dann können Dir hier unsere Väter in ähnlicher Situation noch die besten Tipps zu geben. Ich persönlich würde es weiter versuchen, vor Ort sein um einfach ein Zeichen zu setzen. Jegliches Einlenken wird von solchen KMs nur als Schwäche und Sieg gewertet - und das wollen wir ja nicht 😉 Gruß Ingo
Moin timtom,
ganz grundsätzlich gehören zum Umgangsboykott immer zwei: Auch derjenige, der ihn zulässt. Dass Kinder hier gerne den Willen der Mutter als ihren eigenen ausgeben, ist bekannt; wir antworten hier regelmässig mit der Gegenfrage "muss das Kind dann morgen auch nicht in die Schule, sein Zimmer aufräumen oder bei der Hausarbeit helfen, wenn es keinen Bock darauf hat?" Und ja: "Muss das Kind nach dem Umgang wirklich wieder zu Muddi zurück, auch wenn es gar nicht mag?"
Du selbst musst diesen Teufelskreis durchbrechen und Deiner Tochter eine Brücke bauen, über die sie gehen kann; notfalls durch erneute gerichtliche Schritte, an deren Ende eine glasklare Regelung steht und nicht die Frage "will das Kind das überhaupt?" Und wenn Du der Oma anschliessend in Gegenwart der Kinder mal eine deutliche Ansage machen musst, dass sie ihre Ansichten am besten ihrem Friseur erzählen soll - nun, dann ist das eben so. Die Wertschätzung Deiner Kinder steigt nicht, wenn Du ständig mit eingezogenem Schwanz herumläufst,
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
genau das wollte ich hören.....was mich immer etwas eingebremst hat, ist ein Faß aufzumachen...wenn die Kinder dabei sind.
Ich werde meine Taktik umstellen.... 🙂 und es mal richtig fliegen lassen.....
LG Tim
Hi Timtom
genau das wollte ich hören.....was mich immer etwas eingebremst hat, ist ein Faß aufzumachen...wenn die Kinder dabei sind.
Du sollst um Himmelswillen kein Fass aufmachen, wenn die Kinder dabei sind.Das ist tödlich.
Du sollst deiner Tochter eine Brücke bauen in Form von richterlichen Urteilsspruch.
Was mich ganz ehrlich wundert das nicht schone einige Väter durchgedreht sind....dann bin ich vielleicht mal der erste 😉
Und wenn das passiert, brauchst du dir über Umgang mit deiner Tochter keine Gedanken mehr zu machen.
Bleib locker....für deine Tochter.
Gruss Wedi
Moin,
Du sollst um Himmelswillen kein Fass aufmachen, wenn die Kinder dabei sind.Das ist tödlich.
naja, der Grossmutter im Beisein der Kinder deutlich zu erklären, dass sie in dieser Frage überhaupt nichts zu melden hat, ist weit entfernt von einem "Fass". Zumal man das nicht herausschreien oder mit Beschimpfungen verbrämen muss, sondern einfach freundlich und bestimmt sagt - bevor man mit einem "so, Kinder auf geht's!" zusammen mit diesen ins Auto steigt und wegfährt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich gehe davon aus, dass der TE mit der KM verheiratet ist und gemeinsames Sorgerecht besteht. In diesem Fall würde ich zu allererst den Kontakt mit dem Psychologen suchen, der die Tochter behandelt, um bei ihm dafür sorgen, dass die mütterliche Geschichte gerade gerückt wird und vor allem, dass unter der Einbeziehung des Vaters das Kind behandelt wird. Auch dürfte der Psychologe die größten Chancen haben - wenn überhaupt welche bestehen - der KM zu verdeutlichen, wie sehr sie sich an den Kindern versündigt. Gleichzeitig würde ich ihm Infos entlocken, die für den gerichtlichen Umgangsantrag von Bedeutung sein könnten.
Verweigert er die Kommunikation und Kooperation, würde ich ausdrücklich auf das gemeinsame Sorgerecht und darauf hinweisen, dass ihm deswegen nichts anderes übrig bleibt, als zu kommunizieren und zu kooperieren. Sollte er weiterhin bei der Weigerung bleiben, würde ich die Behandlung durch ihn verbieten.
Sollte nicht bekannt sein, welcher Psychologe behandelt, könnte eine Nachfrage bei der Krankenversicherung bzw. beim behandelnden Kinderarzt, der ebenfalls zur Auskunft verpflichtet ist, weiter helfen. Eine entsprechende Nachfrage bei der KM dürfte sicherlich erfolglos und vielleicht auch gar nicht klug sein, weil sie möglicher Weise durchblickt, dass ein väterlicher Kontakt mit dem Psychologen geplant ist und sie deswegen dagegen steuern könnte.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hallo zusammen,
ich musste natürlich die Vollmacht für die Psyologin erteilen zumal wir das gemeinsame Sorgerecht haben.
Ich habe die Psyologin angerufen, um Ihr die Vollmacht zur Behandlung zu schicken.
Wir sind dann ins Gespräch gekommen, wo ich Ihr dann ansatzweise mitgeteilt habe, das ich nur meine Tochter als das Ergebnis ansehe, was die letzte Zeit passiert ist...usw.........
Lange rede kurzer sinn...Sie hat mit mir einen Termin abgestimmt, um aus meiner Sicht noch mehr zu erfahren....was mit sicherheit nicht einfach werden wird, aber ich denke Sie wird schnell das Spiel was KM betreibt durchschauen.
Übrigens das ist die Mail der KM
Hallo XXXX,
wir sind für das Wochenende 02.-04.12.2011 bereits von Freitag bis Sonntag voll verplant. Sohn möchte aber trotzdem gerne mit zu dir fahren. Du kannst ihn am Freitag gegen 13:00 Uhr bei meiner Mutter abholen - ich arbeite bis 14:00 Uhr - und ihn am Sonntag auch wieder zu meiner Mutter zurückbringen. Tochter möchte nicht zu dir fahren.
Für den nächsten Umgangsbesuch erwarte ich eine Absprache und kein Diktieren von dir, ansonsten geht unsere Terminplanung vor!
Soll ich überhaupt auf sowas reagieren?? und wie??
LG Tim
Ich würde ihr einfach nur mitteilen, dass der Bub bei der Oma abgeholt werden wird. Alles andere würde ich mir sparen, weil es den selben Effekt haben würde, als wenn man einem Ochsen in´s Horn kneift.
Beim Besuch bei der Psychologin bitte auf keinen Fall schlecht über die KM sprechen, sondern - sofern überhaupt erforderlich - möglichst ohne Zorn, sichbaren Ärger oder gar Polemik die Situation aus Ihrer Sicht kurz schildern und auch darauf hinweisen, dass dies ihre eigene Sichtweise ist. Alles andere kommt schlecht an und schürt Verständnis für die KM. Den Focus würde ich aber auf die Frage richten, was Sie alles machen können, um die Tochter aus ihrer Situation zu befreien. Auch würde ich an die Psychologin die Frage richten, ob es denkbar ist, dass die KM Ihnen die Schuld an dem Leid der Tochter gibt, und - falls zutreffend - wodurch diese falsche Annahme begründet sein könnte.
Denn sollte es so sein, dass die KM bei Ihnen die Schuld sucht - was bei Trennungen regelmäßig vorkommt - und man in Erfahrung bringen kann, weshalb sie diese Überzeugung hat, wäre das möglicher Weise ein wichtiger Ansatzpunkt, um die Situation möglichst aufzubrechen.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hallo Marcus,
mit allem was Du schreibst gebe ich Dir vollkommen recht, nur wenn ich jetzt am 2. Dezember den Umgang wahr nehme, und mich der KM beuge,
was passiert dann alles beim nächsten mal.
Es ist natürlich nicht unbedingt förderlich das ausgerechnet der Termin beim Psyologen auf den gleichen Tag fällt, wo ich Umgang habe,
sonst hätte man im Vorfeld einiges schon mal abtasten können.
Gruss Tim
@timtom,
vergiss den Gedanken, sich der KM zu beugen, wenn Du aus Gründen der Deeskalation nachgibst. Das lässt bei den Scheidungsprofessionen nämlich den Verdacht keimen, dass auch Du noch auf der Paarebene kämpfst. Damit verspielst Du Dir jegliche Symphatien und löst deren Bedürfnis aus, der KM in diesem Kampf zur Seite zu stehen.
Verkaufe dieses Nachgeben vielmehr geschickt als Zeichen der Kooperations- und Kompromissbereitschaft sowie vor allem Deiner Deeskalationsbemühungen zum Schutz des Kindeswohls. Dann wird es den Scheidungsprofessionen schwer fallen, für die KM sowie deren Verhaltensweisen Verständnis aufzubringen. Wenn überhaupt, kannst Du sie nur auf diese Weise auf Deine Seite ziehen.
Außerdem bist Du dieses Nachgeben meiner Meinung nach den Kindern schuldig. Wenn sie schon eine Mutter haben, die nicht an deren Wohl denkt, sondern diese im Trennungskrieg instrumentalisiert, dann ist es Deine elterliche Pflicht, zu versuchen, das mütterliche Elternversagen zu kompensieren und wenigstens dem Sohn den Umgang zu ermöglichen, in dem der mütterlich diktierte Umgang so lange wahrgenommen wird, so lange noch keine einvernehmliche elterliche Umgangsregelung bzw. kein gerichtlicher Umgangsbeschluss vorliegt.
Bisher bist Du mit dieser Taktik doch ganz gut gefahren, wie die von Dir geschilderten Äußerungen Deines Sohnes zeigen, als er seine Schwester im großmütterlichen Beifahrerfußraum gesehen hatte. Er macht sich über seine Mutter und Großmutter seine eigenen kindlichen Gedanken. In denen scheint seine mütterliche Familie nicht gut wegzukommen.
Vielleicht hilft Dir mein Trost weiter, den ich mir immer selbst zuspreche: Jeder hat irgendwie ein Schicksal zu ertragen. Die Einen haben unheilbar Krebs, Aids oder ähnliches. Ich habe ´ne doofe Ex. Da bin ich dem lieben Gott sehr dankbar dafür, dass ich nur ´ne doofe Ex habe, von der ich mit dem 18. Geburtstag meines Kindes geheilt sein werde.
Dieser Trost lässt mich vieles gelassen ertragen.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Servus timtom!
Was genau steht im bestehenden Umgangsbeschluss drin und warum hilft der nicht weiter?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
@timtom,
wenn sich an den Umgangsbedürfnissen der Kinder seit dem letzten Beschluss nichts geändert hat, dürfte einem neuen Umgamgsantrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Dies, weil ja ein gerichtlicher Umgangsbeschluss bereits besteht und dieser nur umgesetzt werden muss.
Deshalb wäre zunächst an ein gerichtliches Vermittlungsverfahren zu denken (§ 165 FamFG). Wenn das nichts hilft, dann müsste ein Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgelds, ersatzweise Ordnungshaft gestellt werden (§ 89 FamFG).
Eine gute Argumentationshilfe bietet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2008, Randnummer 74, 75. Dort wird festgestellt, dass betreuende Elternteile, die den Umgang boykottieren ihre Sorge- und Erziehungspflicht zumindest teilweise erheblich vernachlässigen, was bei entsprechender Interpretation dieser Zeilen unserer Verfassungshüter nichts anderes als eine zumindest eingeschränkte Sorgerechtsfähigkeit bedeutet. Dies wiederum würde - wenn die KM sich auch nach Verhängung eines Ordnungsgelds weiterhin sperrt - einen Antrag auf Übertragung des Aufenmthaltsbestimmungsrechts (ABR) rechtfertigen.
Viele Grüße,
Marcus Gnau
Hallo zusammen,
kleine Neuigkeiten am Wochenende steht Umgang an, und was KM im Vorfeld durch Mails schon bestätigt,
dass meine Tochter nicht mit zu mir möchte...........( Sohn schon :wink:)
vorher muss ich noch zu der Psychologin die das Gespräch zwecks Behandlung meiner Tochter........sucht...
Heute kam unerwartet ein Anruf vom JA das KM doch jetzt zu einem Gespräch beim JA bereit wäre.....ich dachte mir die gute macht wieder mal
Witze :wink:........
Es wird bestimmt lustig was alles kommen wird ....welche Aussagen....warum sie den Umgang boykotiert.....
im übrigen das JA empfiehlt mir.....natürlich über den RA...das Umgangsrecht auf das JA zu übertragen.
Man kann das Umgangsrecht nicht auf das JA übertragen. Gemeint ist wohl, dass ein Umgangspfleger bestellt werden soll, der dann für die Umgangszeit das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat. Er ist dann derjenige, der festlegt, ob, wie lange und mit welchen Zeitabständen der Umgang stattfindet. Ein solcher Umgangspfleger ist aber ausschließlich durch Beschluss vom Gericht zu bestellen, weil die Bestellung ein Eingriff in die elterlichen Grundrechte darstellt!
In meinen Augen ist so ein solcher Umgangspfleger einerseits eine Bankrotterklärung insbesondere des betreuenden Elternteils hinsichtlich dessen Sorgerechtsfähigkeit. Ein Umgangspfleger ist aber vor allem meistens ein zahnloser Tiger, denn auch er scheitert in seinen Bemühungen, den Umgang zu realisieren, wenn die KM das Kind nicht an ihn heraus gibt, was regelmäßig der Fall ist.
Ich würde mich mit dem Gedanken anfreunden, alsbald einen gerichtlichen Umgangsantrag zu stellen, um eine endgültige Entfremdung der Tochter zu vermeiden. Denn darauf läuft es hinaus und dann wird es sehr schwierig, den Umgang wieder zu installieren. Die Androhung von Ordnungsmitteln ist dabei weit hilfreicher, den Umgang zu gewährleisten, als irgendwelche Umgangspfleger, die meist auch nicht helfen können und ge
Viele Grüße,
Marcus Gnau