Umgangserweiterung
 
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Umgangserweiterung

 
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Guten Abend in die Runde,

habe mal eine Frage zur Umgangserweiterung:
Bin seit 5 Jahren von KM getrennt, haben beide das gemeinsame Sorgerecht von unserer gemeinsamen Tochter (10 Jahre-wird im Juli 11). Bisher war es so geregelt, aller 14 Tage von Freitag bis Sonntag bei mir ( Feiertage,Ferien,Geburtstage etc. immer 50/50) und dann noch Mittwoch nach Umgangswochenenden Papatag.
Diese Regelung habe ich mit der KM beim Jugendamt vereinbart-hat auch immer funktioniert und es gab keine Probleme)
Seit einiger Zeit wünscht sich meine Kleine, mehr Zeit bei mir zu verbringen,ich war natürlich sofort begeistert 🙂
Ich habe ihr mal was von einem Wechselmodus ( Pendelmodus) erklärt (wöchentlicher oder 14 tägiger Wechsel)
und sie war da sofort begeistert und würde das natürlich auch vor Gericht aüßern und sich wünschen.
Die kleine hat auch die Wünsche bei Ihrer Mutter geäußert-aber leider no Go!
Nun habe ich mal mit KM telefoniert (sind eigentlich immer gut miteinader ausgegommen-bis zu diesem Gespräch :wink:) aber ich glaube da geht kein Weg dahin,sie meinte nur, sie würde alles mögliche tun, dass diese Regelung nicht stattfindet.
Lohnt es sich jetzt überhaupt was an dieser Umgangsreglung zu ändern??
Hätte ich Chansen vor dem Gericht die Interessen meiner Tochter durchzusetzen????
Oder eventuell gibt es noch andere Möglichkeiten um den Umgang zu erweitern???
Die kleine meinte auch (ist für 10 Jahre schon sehr weit), wäre mal schön,wenn der Papi mal bissl was vom Schulaltag mitbekommt-ist ja leider bei dem WE Umgang nicht möglich.
Würde mich für sinnvolle Beiträge sehr feuen,

Schönen Abend und grüssle in die Runde

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2011 22:29
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Marius!
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Ich würde vielleicht mal erst ein "Probe"-WM (ist Tochter sich wirklich sicher, dass sie das will?) oder alternativ schrittweise Umgangserweiterung (zusätzliche Nachmittage mit Übernachtung) anpeilen.
Das ganze in der "üblichen" Vorgehensweise, sprich
1. Einigungsversuch mit KM, wenn das nicht funzt
2. JA zur Vermittlung einschalten, wenn das auch nicht zum Ziel führt
3. Klage auf Umgangserweiterung im Sinne von Euer Tochter.

WM kannst Du nicht einklagen, da dieses im dt. Familienrecht gar nicht verankert ist, sprich WM Kann nur stattfinden, wenn beide Elternteile dies untereinander vereinbart haben.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2011 10:58
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Klar will KM dieses Modell nicht haben, da ihr dann der KU nicht mehr zusteht.

Vielleicht hilft es die KM mit Geld zu ködern. Sprich du bekommst das Wechselmodell, sie weiterhin ihren KU?

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2011 17:30
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Naja zahle nicht den vollen KU,wg Selbstbehalt. Ja ködern könnte ich evtl KM,aber ich brauche ja auch wesentlich mehr Geld im WM für die kleine-und das ist leider bei mir nicht so happig! Schade dass da Deutschland mal wieder hinterher ist,andere Länder sind da wesentlich moderner! Ja vielleicht rede ich nochmal mit KM und vielleicht ist ja ne Reglung 1 Woche bei mir und 3 bei KM möglich. Geld ist ja nicht alles 🙂 Vielen Dank für die Antworten!

Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2011 23:06