:question:
Hallo,
wende mich heute mit folgender Frage an euch.
Mein Lebensgefährte hat einen 3 1/2 jährigen Sohn, welcher ca. 80. km von uns entfernt wird.
Bisher funktionierte der Umgang immer dann, wenn die Kindesmutter (wieder verheiratet und zweites Kind bekommen) es wollte ca. alle 4 bis 12 Wochen.
Mein LG hat ihr nun gesagt, entweder sieht er den kleinen regelmäßig, oder gar nicht mehr, da dieser seltenen Umgang für das Kind sicher nicht förderlich sein kann. Die beiden sind getrennt, seit das Kind 1 1/2 ist. Sofort nach der Trennung wurde der neue Partner der Mutter mit "Papa" betitelt und mein LG lediglich mit dem Vornamen.
Die Kindesmutter meinte nun, dass die Psychologin, bei der sich der kleine in Behandlung befindet (ohne vorherige Rü mit meinem LG), meinte, selbst wenn die beiden sich alle 6 Monate sehen, ist das völlig ausreichend.
Kann das so sein? Sagt man nicht, bei solch kleinen Kindern sollte der Umgang möglichst häufig stattfinden?
Wer hat Erfahrung damit und kann uns einen Rat geben?
Ist es tatsächlich besser, den Umgang unter diesen Voraussetzungen ganz abzubrechen?
Gruß und danke für Antworten
Kathvan
hallo kathvan,
zunächst mal herzlich willkommen auf vatersein.de, dem Forum auch für engagierte Lebensgefährtinnen.
Deine Frage lässt sich recht einfach beantworten: Ja, je jünger, desto häufiger. Bei einem 3,5-jährigen Kind sind auch Übernachtungsbesuche schon ohne weiteres möglich. Wobei nicht ganz verständlich ist, warum ihm das erst nach 2 Jahren einfällt - hat er früher auch immer widerspruchslos getan, was Madame verlangte?
Fakt ist: Dein LG hat nicht nur ein Umgangsrecht, sondern sogar eine Umgangspflicht (unabhängig vom Sorgerecht; ich lese Dein Post aber so, als wären die beiden verheiratet gewesen). Natürlich stört sowas viele Frauen; vor allem die, die darauf Wert legen, dass ein anderer Herr mit "Papa" betitelt wird - es beschädigt das Selbstbild von der heilen Familie, wenn da noch so eine "Altlast" herumschwirrt, an die man nicht erinnert werden möchte.
Das muss Euch aber nicht interessieren; genausowenig wie das (angebliche!) Gesabbel irgendwelcher Psychologen. Dein LG sollte Nägel mit Köpfen machen und seiner Ex einen netten Brief schreiben; sinngemäss:
Liebes Ex-Schnuckelchen,
ich lege Wert auf einen regelmässigen und verlässlichen Umgang mit Sohn X. Auch für diesen ist eine konstante Beziehung zu seinem Vater wichtig. Daher schlage ich vor, dass X jedes zweite Wochenende von Freitag X Uhr bis Sonntag Y Uhr bei mir verbringt; ausserdem X Wochen von Y Ferien. Was irgendwelche, mir nicht bekannte Psychologen hierzu meinen ist für mich vollkommen irrelevant. Ich würde es begrüssen, wenn wir hier als verantwortungsvolle Eltern selbst eine tragfähige Lösung finden und fixieren könnten, ohne die Hilfe des zuständigen Familiengerichts in Anspruch nehmen zu müssen. Letzteres kostet uns unnötig Zeit und Nerven und jeden von uns zudem die Kleinigkeit von ca. 800 EUR; das Ergebnis - regelmässiger Umgang mit X - ist dennoch vorhersehbar. Daher würde ich uns diesen Weg gerne ersparen; werde ihn aber zweifellos gehen, falls sich keine andere Lösung finden lässt.
Bitte teile mir bis *Datum X* mit, wie Du Dich in dieser Frage zu verhalten gedenkst.
Mit freundlichen Grüssen
Dein Ex-Hasibär
Dann sollte einer tragfähigen Umgangsregelung nichts im Wege stehen. Wenn Madame auf ihren Ansichten beharrt und die gerichtliche Lösung bevorzugt, muss Dein LG eben mal einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Aber eine verlässliche Umgangsregelung bekommt er auf jeden Fall.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Kathvan
herzlich willkommen bei VS.
1.) bei einem Kind in dem Alter wäre eine Zeitabstand von 3-4 Tagen ideal, damit es nicht den Verlust an Nähe und Bindung zu einem ET zu spüren bekommt. Dürfte in euerm Fall nicht gehen.
2.) es macht keinen großen Unterschied, ob die Abstände 2 Wo oder 4 Wo oder 6 Wo sind. Für ein Kind dieses Alters sind alle diese Abstände nicht zu übersehende Ewigkeiten. Ich denke Regelmässigkeit wäre in eurem Fall wichtiger, als Verkürzung der Abstände.
3.) den Kontakt abrechen sollte dein LG nicht. Sein Sohn würde sich zu Recht vom Vater verlassen und verraten vorkommen. Lieber ein bisschen Vater als gar keiner.
Zu drohen, den Sohn gar nicht mehr treffen zu wollen, halte ich für falsch und absolut nicht zielorientiert. Ziel sollte sein, im Rahmen der Möfglichkeiten, die bestmögliche Bindung zum Sohn zu haben.
Warum schreiben eigentlich immer soviele indirekt Betroffene, und nicht mal die Väter (und Mütter) selber?
Deinem LG bleibt, wenn er es denn möchte noch die Möglichkeit eine Umgagnserweiterung vor Gericht zu beantragen. Mit etwas Glück bekommt er einen 14-Tägigen Umgang zugesprochen. An solche Beschlüsse muss sich eine KM (theoretisch)halten.
Gruß
Haddock
Nachtrag: Brille hat mich überholt - ich schreibs trotzdem.
...gute frage! warum schreiben die betroffenen nicht selbst? ich bin eine dieser personen. ich kann auf der einen seite verstehen, wenn der vater (wie auch ich) den kontakt abzubrechen versucht. ich hatte es in einem anderen forum schonmal erwähnt. es ist sehr schwer einer "emotional gesteuerten" mutter entgegenzutreten. egal über welche rechte und beschlüße wir alle diskutieren. man (n) zieht meistens den kürzeren. und wenn so langsam das kind an einem vorbeiwächst fragt man sich was am besten für das kind ist? der "neuen familie" nicht mehr im wege zu stehen und alleine damit fertig werden sein kind nicht mehr zu sehen oder ständig sich mit der mutter über den umgang zu streiten? auch ist es wichtig wie sich das kind dabei fühlt? was weiss den mein kleiner engel? er fühlt sich doch hin und hergerissen.
deswegen verstehe ich die frage. entweder ganz oder gar nicht.
Hallo...
@andi32: würde mich für deine Geschichte interessieren. Schreib einfach was passiert ist. Am Ende können dir hier ein paar Leute helfen. Was ist für dich generell "emotional gesteuerte KM?" :question:
zum Thema: Schwierige Situation, aber den Kontakt zu Sohni abbechen halte ich auch für die denkbar schlechteste Lösung. Irgendwann wird er älter und wird deinem LG nicht sehr schöne Fragen stellen! Also kämpft lieber! Der Kleine wird es euch später danken und auch besser verstehen was KM bezweckt.
Lg
Tom1904
hallo tom. es ist eine einfache aber traurige geschichte wie es auch vielen anderen vätern geht: eine trennung von mir (ohne neuen partner), eine frau die einem liebt und nicht akzeptiert, dass man sich getrennt hat und ein vater, der seinen sohn über alles liebt und vermisst. der rest ist wie bei allen hier. vereinbarte zeiten werden kontinuierlich reduziert, nicht eingehalten und mittlerweile durch krankheit ersatzlos gestrichen. also so ziemlich alles was anderen vätern auch geschieht.
mit "emotional gesteuerter mutter" meine ich genau die mutter, die nicht zum wohl des kindes sondern zu ihrem eigenen wohl entscheidet. daher meinen respekt an die frauen im forum, die für das kind kämpfen um den vater zu sehen. ich kenne nur mütter, die entweder den kontakt zum vater so gut wie möglich vermeiden wollen oder mütter, die den kontakt zum vater suchen. daher verstehe ich auch das "entweder ganz oder gar nicht". ich kann mir nicht vorstellen das es für mein kind gut ist wenn es hin und hergerissen wird. das kind spürt doch das die mutter nicht möchte. deshalb frage ich schon seit längerem was der bessere weg ist. für den vater ist es eine qual, für das kind nicht positiv und für die mutter auch nicht schön ständig um das kind zu streiten.
bei mir geht es mittlerweile übers jugendamt (nächste woche termin) zum gericht. aber was hat man von einem titel, der nicht richtig vollzogen werden kann? ach, ich könnte jetzt bestimmt noch einige stunden schreiben. wenn man vater sein möchte und nicht kann (darf).............
Andi
Hallo Kathvan,
Ich kann Dir von der praktischen Umsetzung berichten.
Ich habe seinerzeit bis zur entgültigen Klärung vor Gericht (der Ex passt der Umgang nicht) folgende Umgangsvereinbarung
getroffen.
jeden Mittwoch von 14-19 Uhr bei der Ex
jeden Samstag von 11-18 Uhr bei der Ex
alle zwei Wochen eine Übernachtung von Freitag 14 Uhr bis Samstag 18 Uhr bei der Ex (Übernachtung)
Mein Sohnemann ist 2 1/2 und ich konnte bisher noch keine sonderlichen Probleme an Ihm feststellen. Natürlich
gibt es immer mal wieder die Situation das er versucht die "Freiheiten" die er bei der Ex hat (dort existieren keine Regel und
Regelmäßigkeiten) auch zuhause durchzusetzen, nach spätestens ein paar Stunden ist das allerdings auch wieder erledigt.
Auch ein Kind in dem Alter weiß sehr gut wo er zuhause ist;-) Was allerdings ein Problem darstellt sind Unregelmäßigkeiten.
Wenn der Umgang ausfällt (Und die Ex findet eine Menge Gründe, heute wird ihr z.B. ein Zahn gezogen, Zahnärzte haben ja
auch nur Mittwochs offen *scnr*) irritiert das den kleinen schon, auch wenn ich es manchmal verblüffend finde, der kurze
weis ziemlich genau wann die Umgangstage sind und freut sich auch darauf. Und so ist natürlich entäuschung vorprogrammiert.
Die Umgangsvereinbarung habe ich vor dem Jugendamt geschlossen um einfach was in der Hand zu haben.
Ein Gericht würde aber wahrscheinlich die übliche 2 Wochen Regelung vorschlagen.
Prinzipell kann ich aber den Umgangsboykott nicht nachvollziehen, ich bin i.d.R. ganz froh wenn der Kurze mal ein paar Stunden
nicht da ist, schließlich habe ich da die Möglichkeit auch mal Zeit für mich zu haben und kann eine Menge erledigen. Unabhängig davon
das das Kind auch ein Recht auf beide Eltern hat.
Das das Kind deines LG, den Partner der Ex "papa" nennt finde ich allerdings bedenklich, ich werte es durchaus als normales
Verhalten des Kindes, kann allerdings die Ex nicht verstehen. Ich möchte nicht wissen wie es dem Kind geht wenn es realisiert
das der Kerl den Sie Papa nennt gar nicht Papa ist, sondern dein LG.
Ich solltet auf jeden Fall ganz schnell aktiv werden und eine regelmäßige Umgangsregelung herbeiführen, alles andere schadet dem Kind nur. (ich weiß, ist einfach gesagt) Wenn die Ex nicht kooperativ ist, versuchen über das JA eine Regelung herbeizuführen, zuletzt die gerichtliche Entscheidung versuchen.