Guten Morgen!
Ich würde das, aus oben genannten Gründen; auch einen Anwalt machen lassen.
Was du allerdings vorbeiten kannst, sind eben die ganzen Punkte, die du in der Umgangsregelung aufgeführt haben möchtest. Du kannst dich z.B. an einer Elternvereinbarung zum Umgang entlanghangeln. Da stehen eigentlich alle wichtigen Punkte Dinge drin, sodass du sie nur an eure Bedürfnisse anpassen musst.
Schau mal bei den Aufsätzen, da war, soweit ich mich erinnern kann, auch eine zu finden. Ansonsten kuck mal hier, wobei ich die nicht so gut finde, da sie teils Spielraum lässt und Spielraum ist ja genau das, was wir möglichst auf ein Minimum reduzieren wollen, wenn wir schon auf eine gerichtliche Lösung hinwirken müssen.
LG, das Schwarzwaldmädel
Hallo,
meine Anwältin hat mir das nach der Anhörung aber selbst vorgeschlagen; insofern kann ich getrost davon ausgehen, dass sie geringere Gebühren in Rechnung stellt. Sie war da immer fair, einfach weil ich nicht so viel Geld habe; aber zuviel um Pkh zu bekommen.
Aber ich werde noch einmal suchen. Und wenn ich nichts passendes finde werde ich es wohl doch die Anwältin machen lassen; evtl. auch so, dass sie mir nur den Text liefert und ich den selbst einreiche.
Sophie