Hallo, da bin ich seit langer Zeit mal wieder. Weiß gar nicht mehr, wann ich das letzte Mal hier aktiv war. Auf jeden Fall sind die damaligen Probleme weitgehend gelöst - sofern ich mich an die alten Beiträge von mir erinnern kann.
Unserem Sohn geht es gut - soweit ich das beurteilen kann. Er ruft mittlerweile wesentlich seltener an, da er nun mit 13 Jahren jegliche Freizeit nutzt, um mit seinen Freunden etwas zu unternehmen. Außerdem verfolgt er total süß und interessiert die momentan sehr rasche Entwicklung seines 17 Monate alten Geschwisterchens.
Der letzte Stand der Dinge war ja so, dass er mich nachts heimlich anrief, da es ihm total mies ging und er Schlafstörungen hatte - nach seinem Bekunden, weil er mich so vermisst. Das nahm echt erschreckende Ausmaße an.
Ja, und nun stecken wir wohl mitten im Abnabelungsprozess. Das freut mich total, denn ich hatte befürchtet, das das dramatische Mich-Vermissen sich negativ auf seine Entwicklung auswirken könnte.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage:
In der Vergangenheit war ich bezüglich Kindesunterhalt nicht leistungsfähig. Die Kosten des Umgangs (nur in den Ferien) wurden vom Sozialamt übernommen.
Nun wird es einige Veränderungen geben und ich weiß nicht, was ich dazu beitragen kann, um alles friedlich in geregelte Bahnen zu kriegen. Ich bin deswegen so verunsichert, da ich über 300 km von unserem Sohn entfernt bin und nicht weiß, wie ich die Umgangskosten bestreiten soll. Unser Sohn ist mittlerweile auch alt genug, um mich über den Rahmen der Ferien hinaus zu besuchen, wenn er mag und keine anderen Pläne hat. Ich möchte ihm das Angebot machen und ihn die Besuchstermine selbst bestimmen lassen - meinetwegen auch recht spontan.
Mein Ex-Mann will am Liebsten NULL Kontakt mit mir und inwieweit er sich bzgl. des Umgangs kooperativ zeigt ist fraglich. Er müsste für den Anfang ein wenig mitwirken und unseren Sohn zum nächstgrößeren Bahnhof bringen, damit er mit dem ICE zu mir kommen kann. Alles andere wäre zeitlich für ein Wochenende unmöglich.
Nun zu meinen konkreten Fragen:
1) Im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederung habe ich Übergangsgeld beantragt. Das würde ich bis Ende der Maßnahme am 03.08.2011 bekommen, wenn es bewilligt wird. Die Höhe wird in etwa zwischen 870 EUR und 930 EUR liegen.
Wie wird diese Maßnahme bzgl. des Selbstbehaltes wohl bewertet und kann ich die mir entstehenden Umgangskosten in die Berechnung mit einbeziehen?
Mit Ende der Maßnahme werde ich zu 99,99 % von meinem Praktikumsbetrieb übernommen. Wie hoch mein Einkommen dann ist, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Liegt wohl dann nur geringfügig höher, wenn überhaupt bei 25 bis 30 Wochenstunden.
In dieser Phase - die wirklich gerade extrem anstrengend ist, hab ich nicht wirklich Lust, alle 3 Monate wegen verändertem Einkommen zum Anwalt zu gehen. Mein Ex wird versuchen, mir das letzte Hemd auszuziehen, so dass der Umgang mit meinem Sohn in privater Verschuldung meinerseits enden wird - kreditwürdig bin ich ja nicht wirklich. Wie kann ich den Umgang mit meinem Sohn gewährleisten? Und muss ich jetzt zum RA wenn ich Untehaltszahlungen leisten möchte oder muss ich meinem Ex ungefragt die Bescheide der LVA und später einen Einkommensnachweis zukommen lassen, so dass er dann seinen RA mit der Unterhalteinforderung beauftragen
kann?
2) Was kann ich tun, wenn mein Ex unseren Sohn bei den Fahrten zu mir nicht unterstützt, also nicht bereit ist, ihn 2 - 3mal zum nächstgrößeren Bahnhof zu begleiten, wo dann der ICE fährt - bis der Junge sich alleine zurechtfindet?
3) Wie muss ein Umgangsregelungsvertrag aussehen, wenn ein Kind eine größere Strecke mit dem Zug alleine zurücklegt? Kann ja immer mal was schiefgehen. Ich habe z.B. kein Auto und kann unseren Sohn schlecht irgendwo einsammeln, wenn bei der Bahn mal wieder Chaos herrscht.
Keine Ahnung, ob man da pauschal Antworten geben kann. Freue mich allerdings über jeden Beitrag von Euch.
Einen gelungenen Frühlingsanfang und einen guten Start in die Woche wünscht
Tanja
Hallo allerseits,
nun habe ich in den letzten Tagen wider Erwarten doch Zeit gehabt, ein paar Beiträge, die meinen Fragen ähneln zu lesen...
Die Höhe meines Übergangsgeldes steht nun fest. Das wird vorraussichtlich bis zum 3.08.2011 gezahlt. Länger tut auch
nicht Not, da ich dann einen Arbeitsvertrag bekomme.
Wär nett, wenn mir eine erfahrener User sagen könnte, wie´s nun am besten weitergehen kann....
Soll ich das Jugendamt in der Stadt unseres Sohnes kontakten und den Unterhalt festlegen lassen oder soll ich mit meinem Ex
über die Höhe des KU verhandeln oder soll ich ihm die EK-Nachweise schicken oder soll ich mir einen Anwalt suchen?
Ich möchte möglichst unkompliziert und sofort und ohne Gericht den Unterhalt festsetzen - ab August mit Arbeitsvertrag ist ja
eh wieder alles anders.
Schwer im Magen liegen mir bei der ganzen Geschichte die nun anstehenden Oster- und bald anstehenden Sommerferien.
Mit extrem wenig Geld muss ich halt Monatelang sparen, um das finanzieren zu können.
Hoffe, ich bekomme diesmal eine Meinung von Euch.
Herzlichst Tanja
Hallo Tanja
Mir geht es genauso.Leider ist es so das die umgamgskosten
vom Umgangsberechtigten getragen werden müssen.Ich arbeite über 48 stunden die Woche,
und komme so auf 830-930 euro je nach Monat.Bei mir sind es 1000km eine Fahrt zur Kleinen,
leider ist die Km nicht gewillt mir die kleine am Bahnhof zu übergeben sodass ich nochmal doppelte Belastung habe.
Die KM wohnt in K.... ich in Kar... ca 800 km meine Umgangswochende bestreite ich in Hei....nochmal 200km drauf weil ich dort
durch Freunde und Verwandte kostenlose Unterkunft udn sehr viel Hilfe habe ansonsten könnte ich dies nicht bewerkstelligen.
Ich habe die bahncard 25 leider ist die nicht so flexzibel wie die bahncard 50 nur diese kann ich mir nicht leisten.
Wenn ich nun auf die sparpreise buche komme ich pro fahrt auf 70-80 Euro manchmal auch mit viel Glück weniger.
Ich habe gehört das manchen die umgangskosten erstattet bekommen aber ob wir dazuzählen und wo man die beantragen kann weiß ich nicht
Ich glaube man mus dies beim Jugendamt beantragen weil man ja nihct nur das Recht sondern auich eine Pflicht hat die man einhalten muss.
LG OSR
Hi
Die Höhe wird in etwa zwischen 870 EUR und 930 EUR liegen.
Wär nett, wenn mir eine erfahrener User sagen könnte, wie´s nun am besten weitergehen kann....
Wenn Dein Einkommen sich in diesem Rahmen bewegt brauchst Du schlicht und ergreifend gar nichts tun. Dein SB von 950€ ist nicht einmal gedeckt, wovon willst Du also KU bezahlen? Spare lieber das Geld, welches Du abzweigen kannst, für die Finanzierung eines vernünftigen Umgangs auf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Oh Mann OSR - du bist echt tapfer. Diese Umstände kommen mir bekannt vor und du hast ja noch etliche Kilometer mehr als ich.
Da muss ich dein Durchhaltevermögen jetzt echt mal loben, da ich diese Sch..umstände kenne. Mein Ex ist in der Öffentlickeit immer voll
der Blender und kriegt mit Deckung durch seine Lebensgefährtin immer gerade noch so die Kurve.
Traurig wird´s in ein paar Jahren, wenn Sohnemann die zwangsläufig aufkommenden Fragen stellt. Naja, wenn man das Jahre im Voraus weiß,
kann man sich ja mental darauf einstellen. Tut aber trotzdem verdammt weh.
Die Umgangskosten bekommst du evtl. beim Sozialamt - je nach Einkommensquelle. Ich würde es auf jeden Fall mal versuchen.
Zu Oldie muss ich leider Folgendes berichten.
Vor 2 Jahren ist eine Widereingliederungsmaßnahme leider gescheitert und das Verfahren von damals ist jetzt glücklicherweise neu aufgenommen
worden.
Ob ihr´s glaubt oder nicht. Damals bekam ich Übergangsgeld in Höhe von XYZ EUR (etwas unterm Selbstbehalt mit Arbeit). Mein Ex-Mann zog alle Register, um mir das letzte Hemd
auszuziehen. So saß ich dann irgendwann beim OLG. Meine Maßnahme wurde nicht anerkannt und ich wurde bis auf Selbstbehalt ohne Arbeit runtergestuft, musste
also ganz ordentlich KU zahlen. Ich hatte Atteste von Ärzten, die mir eine max. tägl. Arbeitszeit von 6 Stunden ohne Nachtschicht, ohne Akkord und ohne konfliktreiches Publikum bescheinigten. Das Gericht jedoch meinte, ich würde zu wenig Bewerbungen schreiben, dabei war ich ja im Praktikum mit Option auf Festanstellung. Die durchführende Institution bestätigte mir, dass sich das Bewerbungsverfahren in dieser Maßnahme anders gestaltet als
auf dem ersten Arbeitsmarkt - also JobCenter oder so. Das interessierte das Gericht überhaupt nicht. Mein Anwalt war wohl nicht der beste, denn er konnte dem Gericht nicht verklickern, dass ich von 770 EUR wohl kaum den Umgang bestreiten kann. Mit Tränen in den Augen fragte ich den Richter, ob er das auch meinem Sohn ins Gesicht sagen würde, dass er Mama so viel Geld wegnimmt, dass die Besuche kaum noch möglich sind. Keine Chance.
Ich habe das gerade mal etwas ausführlicher beschrieben, falls andere auch mal in diese Situatio kommen.
Fakt ist nun: habe den Übergangsgeld-Bescheid und es ist die gleiche Höhe wie damals..
Ich habe nun nicht die geringste Ahnung, ob ich jetzt wie damals unaufgefordert die gleiche Summe zahlen muss.
Wie gut, dass das in ein paar Monaten schon wieder anders ist. Wie kann das bloß sein, dass so eine Maßnahme von der LVA mit einem guten
Übergangsgeld anerkannt wird und die Gerichte machen einen fertig, als wäre man faul und würde sich nicht bemühen. Ich sollte mir sogar
zusätzlich zum Praktikum noch einen Nebenjob suchen, was seitens der Rentenversicherung während der Maßnahme gar nicht erlaubt war!!!
Jo, dann mal schauen, was da jetzt auf mich zukommt.
Mal schauen, was da jetzt auf mich zukommt.
Wie ist das eigentlich mit Wohngeld? Kann ma da was beantragen bei lediglich 770 EUR/Monat. Die gehen wahrscheinlich vom Einkommen ohne KU Abzug aus... Mhh, werde da mal anrufen. Soll ich berichten?
Viele Grüße
Mandina
Ich habe das gerade mal etwas ausführlicher beschrieben, falls andere auch mal in diese Situatio kommen.
Das ist absolut nicht ungewöhnlich.
Das ist der ganz normale Wahnsinn in der Familieninquisition.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@ mandina
Wie gesagt durch Freunde die ich dort habe kann ich den Umgang wahrnehmen. Aber trotzdem komme ich mir wie ein Schmarotzer vor, man fühlt sich nicht gut dabei, den Umgang nicht alleine bestreiten zu können.
OSR
Das kann ich gut verstehen OSR, aber mach dir keinen Kopp.
Ich kenne deine Geschichte nicht, aber wenn du dich so für dein Kind einsetzt und diese Umstände in Kauf nimmst, find ich das echt gut. Das Leben ist ständige Veränderung und somit bleibt auch nix so sch... wie es momentan ist. Kopf hoch und nach vorne schauen. Wenn die Besuche harmonisch laufen, ist doch alles gut. Wie sagt man so schön: die verlorenen Jahre könnte man nicht aufholen - also weiter so. :thumbup:
Hallo, ihr Lieben.
Habe abschließend zu meinem Problem noch EINE FRAGE:
gilt denn wohl das KU-Urteil von damals und ich muss Zahlungen in Höhe des damaligen Betrags wieder aufnehmen?
Dank Euch und schönes Wochenende.
Tanja :biker:
Wenn er nicht geändert wird, gilt der KU-Titel weiter.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.