Hallo zusammen,
meine "Ex" ist ohne meine Zustimmung mehr als 100 km weit weggezogen. Ihre neue Adresse musste ich über das Gericht per einstweiliger Anordnung erfragen. Dies macht den Umgang mit meiner Tochter nicht leichter, insbesondere teurer wegen der höheren Fahrkosten. Wir haben gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen:
1. Prinzipiell ist es so, dass ich alle Kosten des Umgangs tragen muss, also auch die Fahrkosten. Kann sie in einem solchen Fall aber auch an den Fahrtkosten beteiligt werden, d.h. ihr Verhalten wirkt sich unterhaltsmindernd aus?
2. Meine "Ex" hat mich angerufen(!) und mich gebeten, meine Zustimmung zum Umzug mit einer Ausweiskopie von mir an das Einwohnermeldeamt zu schicken, damit unsere Tochter umgemeldet werden kann. Ich habe ihr gesagt, dass ich dies aufgrund des oben geschilderten Vorkommnisses nicht tun werde. Kindergeld wird ja nur ausbezahlt, wenn das Kind auch am Wohnort gemeldet ist. Oder täusche ich mich da?
Freue mich über alle Informationen bzw. insbesondere Erfahrungswerte!
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa,
also ersteinmal kannst Du immer versuchen, die Kosten für den Umgang gelten zu machen. Da hoffe ich auch gerade noch drauf, Ergebnis kriege ich aber erst nächsten Monat. Ich werde berichten.
Liegst Du am SB, dann ist das auch nicht so dass Problem (Unter Urteile findest Du ein BGH Urteil von Feb diesen Jahres dazu, das bei der Argumentation helfen sollte).
Ich habe auch gelesen, dass die KM sich die Kosten anrechnen lassen muss oder dir auf die Hälfte entgegenkommt, bzw. einer holt, einer bringt.
So und was das mit den Ausweispapieren soll, weiss ich nicht.
1. wirst Du die Mama nicht davon abhalten, wegzuziehen. Wenn Du das vorgehabt hättest, hättest Du anders vorgehen müssen und dann, falls deine Ex und ihr anwalt nicht meschugge sind, schlechte Karten gehabt. Ich gehe davon aus, dass Du arbeitest.
2. Baust du mit der Strategie nix anderes auf, als einen Graben. Sei konsequent, aber lass dich nicht zu so einem Kinderkram herab.
3. Wenn Deine Ex ein wenig Geld und Muße hat, solltest du nun mit Folgendem rechnen: Sie geht dir and Teile des Sorgerecht. Mangelnde Kooperationsbereitschaft zeigst Du ja gerade.
Also lass es!
Im Endeffekt willst Du Deine Kids besuchen und musst daher mittelfristig ein gehbares Verhältnis zu ihr aufbauen. Geh mit deinem Umgangsrecht zum JA und weiche nicht ab von deinem Ziel aber lass diese kleinen Spielchen. Du solltest dich dann nämlich nicht wundern, dass sie nicht anders reagiert und auch blöde Spielchen mit dir spielt (s.o.)
Alles Gute,
Michael
[Editiert am 29/8/2005 von Weisnich]
[Editiert am 29/8/2005 von Weisnich]
Hallo Michael,
danke für deine Antwort. Ich warte gespannt auf dein Ergebnis bzgl. Beteiligung bei den Umgangskosten.
Ich arbeite und hänge gottseidank nicht ganz am Selbstbehalt. Deshalb denke ich dass es schwierig wird, sie an den Kosten zu beteiligen, daher wollte ich ja entsprechende Erfahrungsberichte.
Die Sache mit dem Umzug ist bereits beim Jugendamt und vor Gericht.
Ich will auch keine "Spielchen" spielen, nur wenn sie was von mir will, dann soll sie es mir bitte schriftlich mitteilen. Wahrscheinlich denkst du es ist kleinkariert, aber ich muss mit jeder Kleinigkeit bei ihr über den Rechtsanwalt gehen und dann soll sie es bitteschön auch. Sie hat mir gesagt dass sie wegziehen will, worauf ich mehrfach gefragt habe wohin sie denn ziehen möchte. Antwort ihrerseits: Der Anwalt wird schreiben! Hat er aber nicht getan, irgendwann war sie mit meiner Tochter einfach umgezogen, die neue Adresse musste ich über das Gericht herausfinden. Ich glaube nicht dass das Gericht dies als Kooperationsbereitschaft ihrerseits wertet!
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen Umzüge halt besprochen werden und das hat sie nicht getan. Ich will auch nicht, dass sie kein Kindergeld bekommt (was ja schließlich auch meiner Tochter zugute kommt), ich will nur verhindern dass ihr Umzug, mit dem ich nicht einverstanden bin, jetzt durch die Zustimmung zur Ummeldung einfach so durch mich "sanktioniert" wird.
Leider ist es so, dass sie "Spielchen" mit mir spielt und nicht umgekehrt. Klar ist es schwierig, man soll keine Gräben aufbauen, aber diese existieren bereits.
Aber danke für deine klaren Worte - werde das morgen mit meinem Rechtsanwalt besprechen.
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa,
soll ich deiner Ex einen Tipp geben? Sie soll einfach behaupten, dass sie wegen einer Arbeitsstelle umzieht und ggf. irgend einen Selbstständigen aus ihrem Bekanntenkreis fragen, ob dieser ihr das gegenzeichnet.
Schwupps, dann legst Du dir die Karten (Haben die Kölner, glaube ich gerade ein Urteil zu gemacht. Das nette dabei: Die Perle hatte nie einen Job angefangen, aber sehr schnell einen 'Untermieter' in der neuen Stadt). Überlege Dir also, was Du mit der ganzen Prozessgedusel hinbekommst. Wenn die nur einen Haken schlagen, hast Du nur Kosten uns sonst nix.
Die Frage ist doch, warum sie umzieht. Wegen eines neuen? Hoffentlich. Weil hoffentlich hat sie dann andere Sorgen, als gegen dich Prozesse zu führen und hoffentlich kannst Du ungehindert an deinen Nachwuchs. (Es gibt da aber noch einen Teufelskreis, der manche Exen sehr hart macht. Sie haben einen Neuen und behandeln ihren alten wie Dreck. Dann KÖNNEN sie die Kinder dem Alten nicht geben, weil er ja Dreck ist. Was sollte dann der Neue denken? Er darf ja auf keinen Fall davon ausgehen, dass SIE der Grund für die Probleme ist, sondern DU bist es ja. Ansonsten würde sie ihm eine Perspektive nehmen und er dann vielleicht seinen Hut. In der Situation hilft Dir nur eine neue Strategie, die ich dir hier aber nicht erklären werde.)
Ich würde mich prozessual auf das Umgangsrecht konzentrieren. Und mit dem dortigen JA Kontakt aufnehmen. Meine JA-Mitarbeiterin hasst mich so sehr, dass sie professionell zu mir ist. Sie weiss auch, dass mit mir nicht zu scherzen ist, weil sie es sich mal verscherzt hat.
Schalt einen Gang runter und hoffe, dass sie es auch macht und ihr die Kids aus dem Spannungsfeld holt.
Ich muss und musste bei meiner auch einklagen, wenn ich was haben will / wollte. Für uns ist aber beide ein Ende abzusehen und ich werde mich unter keinen Umständen dazu verleiten lassen, mit ihr in einen direkten Streit zu gehen. Ich bin so nett zu ihr, dass sie sich schon einmal darüber gewundert hat. Sie hat zum Geburtstag sogar eine Glückwunsch-SMS bekommen. Aber sie weiss auch ganz genau: Geh ich dem Micha ans Kind, bleibt er eiskalt und rückt keinen mm ab. Ich hoffe, dass mich diese Strategie zum Erfolg führen wird. Zero Tolerance, sollte ich es vielleicht nennen.
Überleg dir was und glaube deinen Anwalt nicht immer. Der hat ganz andere Ideale, die Du dann vielleicht bezahlen musst.
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
das Leben hat dich wohl hart gemacht - mich auch. Deine Strategie "zero tolerance" werde ich mir merken - danke für deine Tipps, auch wenn sie gottseidank nicht alle auf mich zutreffen.
Gruß
Martin
1. Prinzipiell ist es so, dass ich alle Kosten des Umgangs tragen muss, also auch die Fahrkosten. Kann sie in einem solchen Fall aber auch an den Fahrtkosten beteiligt werden, d.h. ihr Verhalten wirkt sich unterhaltsmindernd aus?
Hi,
das kannst du in 99,999% aller Fälle hierzulande vergessen, wir leben in einem Staat der im Vergleich etwa zu Frankreich oder den nordischen Ländern im Familienrecht völlig rückständig ist, teils gar noch in einseitig mütterüberhöhender und -schonender Ideologie aus der Nazizeit steckt.
Ich habe das bei meinem Antrag zur Regelung des Umgangsrechts selbstverständlich auch versucht, nachdem die (self-censored) per Entführung meiner Tochter eine Distanz von 200Km geschaffen hat. Im Antrag schrieb ich daß die Kindsmutter sich hälftig an den Hol- und Bringdiensten zum Umgang beteiligt da sie die Entfernung verursacht hat. Der (als Randalierer und Streitschürer) berüchtigte Wahnwalt der (self-censored) tobte in seinem Antwortschriftsatz neben diversen anderen Lügen, Tatsachenverdrehungen und Falschbehauptungen dann zu diesem Punkt, ich verdiene doch so viel (er behauptete das doppelte der Realität), da müßte ich, wenn ich meine Tochter doch angeblich so liebe, diese Kosten gerne tragen. Diese lebensfremde Auffassung liest man ja auch immer wieder in den einschlägigen Foren seitens der Kindsentführerinnen... Jedenfallls, der Richter, wie nahezu alle und nahezu immer in so einem Fall: "Die Antragsgegnerin hat über die selbstverständlichen Vorbereitungshandlungen in der häuslichen Sphäre keine weitergehende Beteiligung an den Hol- und Bringdiensten zu leisten [...]". Verweis auf eine Randnummer eines Gesetzeskommentars von AFAIR jemand namens Staudinger oder so ähnlich, und das wars dann.
Seit der Entführung vor nunmehr fünf Jahren habe ich dadurch locker über 20.000€ an Umgangskosten alleine tragen dürfen, vom Zeit- und Nervenaufwand für die frühere Auto(bahn)fahrerei mal abgesehen.
Aber, steter Tropfen höhlt auch irgendwann mal das Familienrecht:
1) Unbedingt in den Umgangsregelungsantrag ans Gericht (sofern du einen stellst) mit aufnehmen:Die Antragsgegnerin hat die Entfernung von 100km gegen den Willen und ohne Einverständnis des Antragstellers hergestellt und damit vermeidbare Kosten verursacht. Deshalb ist sie zu verpflichten, sich zumindest hälftig an den Hol- und Bringdiensten zum Umgang zu beteiligen.
2) Prophylaktisch (und erst recht sofern das abgelehnt wird), beim Trennungs- und nachehelichen Unterhalt die Kosten einkommensmindernd bei dir ansetzen. Das wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, und mit derselben Begründung wie oben auch abgelehnt. Nur, Mann muß es halt immer und immer und immer wieder versuchen.
cya,
elwu