Umgangspflicht
 
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Umgangspflicht

 
(@sabse1961)
Schon was gesagt Registriert

Hi an alle,
bin neu hier und habe schon mal ein wenig gestöbert, leider finde ich nichts konkretes.

Bin seit 2 Jahren geschieden. Bei mir leben unser Sohn mit 15 und Tochter mit 19, beide noch in der Schule. Da mein Mann damals ausgezogen ist, hat meine Tochter den Umgang mit ihm total abgeblockt. Bei unserem Sohn haben wir uns darauf verständigt, dass sie sich einmal im Monat ein festes WE einplanen, an dem sie zusammen sind und weitere möglich spontane Treffen, wie mal zum Tennis spielen, Fahrrad fahren oder ins Kino gehen.
Er zahlt für beide Unterhalt nach DT, hälftiges Kindergeld wird ihm angerechnet.

Jetzt in den Ferien war es nicht möglich, zusammen Ferien einzuplanen, er hätte keinen Urlaub erhalten. Eine eingeplante Fahrradtour über ein langes WE haben sie wegen schlechtem Wetter abgesagt.

Ich frage mich, das hälftige Kindergeld das er behält, ist doch für die Kosten des Umgangs mit den Kinder gedacht. Da kein Umgang mit unserer Tochter (will sie noch nicht) und meiner Meinung nach zu wenig Umgang mit unserem Sohn geschieht, steht ihm doch dieses Geld nicht zu.

Meine Fragen an euch sind nun:
Kann ich ihn zu mehr Umgang mit unserem Sohn verpflichten, welche Möglichkeiten habe ich.
Kann ich für die Tochter mehr Unterhalt verlangen, da kein Umgang stattfindet?

Danke schon mal für eure Antworten

Sabse

[Editiert am 23/8/2005 von Sabse1961]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2005 12:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:question: "sabse1961" = "lebe das leben" :question:

Erklärt mir das mal.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2005 12:47
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Kann ich für die Tochter mehr Unterhalt verlangen, da kein Umgang stattfindet?

nein. Das Kindergeld soll der Förderung von Familien mit Kindern dienen und die Eltern teilweise für ihren Aufwand entschädigen. Zu den Aufwendungen gehören Betreuung und Pflege, Umgang und Unterhaltszahlungen. Deshalb wird auch ab 135 % des Regelbetrages das hälftige Kindergeld dem barunterhaltspflichtigen Elternteil angerechnet.

Kann ich ihn zu mehr Umgang mit unserem Sohn verpflichten, welche Möglichkeiten habe ich.

Sicher, solange es dem Wohl des Kindes dient. Beider Elternteile sind zum Umgang nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. § 1684 BGB.

Es gibt diverse Urteile zu diesem Thema:
OLG Brandenburg 21.1.04 - 15 UF 233/00
OLG Köln 17.12.02 - 25 UF 227/02
OLG Köln 15.1.01 - 27 WF 1/01
OLG Celle 21.11.00 - 19 UF 253/00

Ob das bei einem Kind in dem Alter sinnvoll ist, wage ich allerdings zu bezweifeln.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2005 12:58
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Hi sabse,

mir ist nicht ganz klar was du willst.
Tochter boykottiert den Vater und du willst mehr Kindergeld? :knockout:

Gruß solstart

Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2005 16:44