Umgangspflicht?
 
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Umgangspflicht?

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(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

Auf Grund der aktuellen lage mal eine generelle Frage meine expartnerin hat das ABR und legt fest wann umgang erfolgt es gibt keine Absprache nur Festlegung.

Muß ich dieser Festlegung folgen, kann ich gegen meinen Willen zu Umgang gezwungen werden.

Danke fürs lesen und antworten

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 22:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Umgang hat mit dem Sorgerecht oder Teilen hiervon nichts zu tun. Es ist ein für sich allein stehender Rechtsanspruch des Kindes gegen den von ihm getrennt lebenden Elternteil.

Wenn du mit den "Vorschlägen" nicht einverstanden bist, muss ein Beratungstermin beim JA her und wenn's weiterhin knirscht eine gerichtliche Umgangsregelung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 23:02
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Vielleicht drücke ich mich falsch aus

Kann mich irgendjemand zu Umgang ZWINGEN, muß ich den kindern, die mir ins gesicht sagen sie wollen nicht zu mir Umgang gewähren ????

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2011 23:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du solltest dich mit den Begriffen "PAS" und "Loyalitätspflicht" beschäftigen und die Notwendigkeit deiner Frage komplett neu überdenken.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2011 23:52
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

nö, nach meiner Erfahrung kann man dich als Umgangsberechtigten nicht zwingen.
Zumindest solange kein gerichtliches Urteil vorliegt inkl. Ordnungsgeld bei Nichtbeachtung, kostet es dich auch nichts.

Du klingst eher so, als ob du von selbst drauf verzichten würdest UND die Kinder auch noch widerspenstig sind.

Die KM scheint, als habe sie ebenfalls kein besonders großes Interesse. Und die Kinder auch nicht.
Ist doch alles prima, ihr seid euch imgroßenganzeninsgesamt einig.

LG, mahjoko  🙂

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 00:30
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Muß ich dieser Festlegung folgen, kann ich gegen meinen Willen zu Umgang gezwungen werden.

Nein. Wie solltest du auch - gegen deinen Willen - zum Umgang gezwungen werden ?

Kann mich irgendjemand zu Umgang ZWINGEN, muß ich den kindern, die mir ins gesicht sagen sie wollen nicht zu mir Umgang gewähren ????

Ebenfalls nein. Du musst dir allerdings überlegen, ob du Vater sein willst oder ob du jetzt aufgeben willst.

Das jetzt durchzustehen ist bestimmt nicht einfach. Da gehört viel Kraft und Ausdauer zu. Ich weiß nicht, ob du diese hast, aber ich wünsche es dir und deinen Kindern.

Grüße
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 01:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Zwingen kann dich keiner, auch nicht dazu auf die Toilette zu gehen.
Deine Kinder können dich auch nicht zwingen, auch nicht, wenn sie es wollten.
Richter können dich auch nicht zwingen, ...weil du nicht willst.

Du solltest dich mit den Begriffen "PAS" und "Loyalitätspflicht" beschäftigen und die Notwendigkeit deiner Frage komplett neu überdenken.

Das einzig richtige, solltest du selbst dann auch noch nicht wollen, ist es besser du verkriechst dich in eine Höhle und hast auch mit dir selbst keinen Umgang.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 02:44
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi @ all

Wedi

Ich habe um sie gekämpft und 9 Jahre lang den Umgang erzwungen.

Es wird für dich neu sein aber es gibt Menschen die das nicht wollen oder können.

Deep

Du solltest dich mit den Begriffen "PAS" und "Loyalitätspflicht" beschäftigen und die Notwendigkeit deiner Frage komplett neu überdenken

Wenn man keine Antwort geben möchte sollte man auch einfach mal nichts schreiben.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 12:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus MC!
Wenn Du die Antworten nicht hören willst, frag halt nicht ... Wunschantworten gibt es hier nicht, zumal dieses Forum vorrangig den Kids zu Ihren Rechten verhelfen will...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 12:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn man eine bestimmte Antwort haben möchte, sollte man seine Fragen in Inhalt und Tonfall auch entsprechend stellen.
Gerade in Foren, in denen niemand zu einer bestimmten Form von Antwort verpflichtet ist.

Wer keine Antwort will, braucht auch keine Frage zu stellen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 12:55




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Muß ich dieser Festlegung folgen, kann ich gegen meinen Willen zu Umgang gezwungen werden.
Danke fürs lesen und antworten

Vielleicht drücke ich mich falsch aus
Kann mich irgendjemand zu Umgang ZWINGEN, ...

Wenn man keine Antwort geben möchte sollte man auch einfach mal nichts schreiben.

Das Forum nennt sich vatersein. Was erwartest Du für Antworten?

Es gibt ein Urteil, wonach Umgang erzwungen wurde gegen gerichtliche Auflagen. In dem Fall fand bis dahin regelmässiger Umgang statt, den dann der Vater aus persönlichen Gründen (zu hohe Belastung) nicht mehr wollte. Allerdings wollte das (behinderte) Kind ihn und der Umgang wurde für das Kind als notwendig erachtet (Kindeswohl).

Stelle den Umgang ein, Dir passiert nichts Schlimmes. Aber erwarte auch keinen Beifall hier. Das wäre unfair den anderen usern hier gegenüber.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 12:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ muffricator,

Deep

Wenn man keine Antwort geben möchte sollte man auch einfach mal nichts schreiben.

an Dich der gute Rat: Wenn Du Antworten nicht aushältst, die nicht in Deinen Kram passen: Stell einfach keine Fragen.

Just my 2 cents
Martin

***edit - PS: Irgendwie scheinen hier noch andere langjährige User meine Meinung zu teilen...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 12:56
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi MC

Es wird für dich neu sein aber es gibt Menschen die das nicht wollen oder können.

Ist mir nicht neu, aber du solltest daran denken, das nicht die Kinder nicht wollen, sondern der Wille eingeimpft ist.

Meine Kinder waren jedenfalls die 9 Jahre bei mir sehr gut zufrieden, obwohl die immer sagten, das sie nicht wollen.
Es gab, wenn sie erstmal bei mir waren, nie ein Wort, das sie nach Hause wollen.
Sie hatten Spass und waren glücklich.

Deswegen:

Du solltest dich mit den Begriffen "PAS" und "Loyalitätspflicht" beschäftigen und die Notwendigkeit deiner Frage komplett neu überdenken.

Ist das ganz wichtig, denn die Kinder haben immer einen ''Drang'' zum Vater, nur wenn sie nicht dürfen, z.B. durch Liebesentzug des Betreuenden Elternteils, können sie auch nicht.

Manchmal muss man die Schuld auf sich nehmen und der Böse sein, der die Kinder zu ihrem Glück zwingt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 12:56
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Hi

bei meinem zuständigen Jugendamt ist es Beratungsstrategie dem Wochenendelternteil folgendes mitzuteilen

Sie haben Ihre alte Familie verlassen, Sie haben jetzt einen neuen Partner, gründen Sie doch eine neue Familie, lassen sie doch diese kinder in ruhe.

Entschuldige mal aber natürlich stelle ich dann auch hier mal eine Frage und erwarte eine Antwort und keine Phrasen.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 12:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

bei meinem zuständigen Jugendamt ist es Beratungsstrategie dem Wochenendelternteil folgendes mitzuteilen

Sie haben Ihre alte Familie verlassen, Sie haben jetzt einen neuen Partner, gründen Sie doch eine neue Familie, lassen sie doch diese kinder in ruhe.

:puzz:

Die würde ich lang machen. 😡

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 13:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Erstens kannten wir bisher nicht die Aussage des JA (welche letztendlich zu Deiner Fragestellung führte),
zweitens ist die genau so gehaltvoll und weisungsberechtigt wie die eines Friseurs oder Bäckers und
drittens brauchst Du uns deswegen trotzdem nicht anzupampen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 13:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

erwarte eine Antwort und keine Phrasen.

Erwarten kannst du hier gar nichts.
Von Leuten, die von uns etwas in rotzigem Ton fordern oder erwarten, haben wir alle mehr als genug.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 13:05
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

@ oldie

Danke

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 13:17
(@mufficrator)
Rege dabei Registriert

Dieses Thema heißt Umgangsrecht/-Pflicht

Ich betrachte es als normale Frage ob diese Pflicht besteht.

das fünf Admins bzw Mods hier sofort antworten finde ich erstmal beeindruckend, und entspricht meiner Erfahrung in diesem Forum. Ich wurde bisher ernstgenommen und bekam immer eine Antwort auf gestellte Fragen und ja ein paarmal haben sie mir nicht gefallen aber ich vertraute der Kompetenz dieses Forums.

Wenn heute jedoch von fünf Verantwortlichen hier nur einer konkret Antworten kann, die anderen jedoch nur attacke reiten laßt sich kompetenz nur noch erahnen.

matin beppo und marco wie ich schon schrieb wenn ihr keine Antwort geben könnt, wollt oder möchtet schreibt einfach nichts, oder nehmt mal eine auszeit man verbrennt leicht wenn man Jahre in einem Forum zubringt.

MC

Wer Rechtschreibfehler findet kann sie behalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2011 21:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mir gefällt dein Ton nicht, deswegen habe ich keine Lust, mich mit dir zu unterhalten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2011 21:30




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