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Umgangspflicht der Ex begreiflich machen

 
(@naglfar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Ich würde hier gern meine Situation schildern und wenn ich falsch liege mich auch sehr gern belehren lassen.

Ich bin nun bald am Ende des Trennungsjahres, fast genauso lange leben meine Ex und ich getrennt. Die beiden Kinder leben bei ihr. Wir haben uns darauf verständigt, dass ich die Kinder jedes Wochenende habe, was auch prima klappt. Bislang ist nur ein Wochenende Coronabedingt ausgefallen.

Nun kam es über das Jahr immer wieder vor, dass sie unter der Woche Hilfe brauchte, sprich Betreuung für die Kinder. Sei es Krankheitsbedingt oder um Terminen nachgehen zu können. Ich habe ihr oft unter die Arme gegriffen was ich auch grundsätzlich gern mache wenn es mir möglich ist. Nun geht es aber soweit, dass dieses unter die Arme greifen vorrausgesetzt wird und wir wegen dieser Sache wohl doch zwei Anwälte für die Scheidung brauchen werden. Denn ich sehe nicht ein mir von ihr diktieren zu lassen wann ich die Kinder zusätzlich zu nehmen habe, damit sie ihre Angelegenheiten in Ruhe klären kann. Ich habe immerhin auch ein Leben und Termine. 

Sie stützt sich darauf, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben und ich somit in ihren Augen verpflichtet wäre ihr unter der Woche zu helfen wenn bei ihr etwas ansteht. 

Die Frage die sich mir einfach stellt ist, bin ich tatsächlich dazu "verpflichtet" meiner Ex außerhalb der Umgangszeiten am Wochenende zu helfen? Google bringt mich nicht weiter und wie gesagt, lasse ich mich auch gern belehren wenn ich falsch liege.

Danke schonmal und beste Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2022 17:45
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

 

es gibt jetzt 2 Möglichkeiten.

entweder wird eine fixe umgangsregelung vom Gericht oder von euch festgelegt und daran muss sich gehalten werden.

oder du nutzt die Gunst der Stunde und siehst zu, dass ihr paritätisch betreut, also jeder zu 50% sich um die Kids kümmert. Wenn ihr dann feste Tage/Wochen vereinbart kann sie in ihrer Kinderfreien Woche alle Termine wahrnehmen, die sie für sich wahrnehmen muss.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2022 18:07
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes stimme ich AnnaSophie zu.

Beide Elternteile haben eine Verpflichtung zum Unterhalt des Kindes. Dabei erbringt ein Elternteil (bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat) den Unterhalt durch Betreuung und der andere Elternteil durch Barunterhalt. Nur beim Wechselmodell erbringen beide Eltern den Unterhalt durch Bar- und Betreuungsunterhalt gemeinsam. D.h. außerhalb der abgesprochenen/geregelten Umgangzeiten ist der Betreungselternteil alleine für die Betreuung zuständig. Es besteht keine Pflicht einen Umgang wahrzunehmen.

Beim Sorgerecht geht es nicht um die eigentliche Betreuung sondern darum, dass wesentliche Entscheidungen für das Kind (Aufenthaltsbestimmung, Schule/Schulart, medizinische Versorgung, Vermögenssorge) gemeinsam zu treffen sind. Alltagsentscheidungen trifft jeder in seiner Umgangszeit selbst.

Prinzipiell kannst und solltest auch Du Termine mit dem Kind wahrnehmen, aber dann aufgrund Deiner Planung und in Deiner Umgangszeit.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2022 19:23
(@naglfar)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank euch beiden für die schnellen, ausführlichen und hilfreichen Antworten.

Was den Kindesunterhalt angeht, den zahle ich natürlich von Anfang an. Ich bin schon der Meinung das ich meine Rechte und Pflichten kenne und diesen gerecht werde. Ihr habt mir das nun nochmal bestätigt. Nur sieht meine Ex das gänzliches anders und ich hab keine Ahnung wie ich ihr das begreiflich machen kann ohne den nächsten Zacken aus der Krone zu brechen.

Das sie viel zu tun hat und um jede Hilfe froh ist steht außer Frage, deshalb muss ich mir aber nicht die Pistole auf die Brust setzen lassen. Man kann mit mir über alles reden, Lösungen gibts immer. Aber wenn da kein Raum für Kompromisse gelassen wird hab ich halt irgendwann auch keine Lust mehr. Und ja an den Punkt hat sie mich gebracht, seit dem wird gestritten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2022 20:29
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass eine Möglichkeit eine Eltern- oder Erziehungsberatung sein könnte oder auch eine Mediation, wo es darum geht wie ihr Eltern auch nach der Trennung/Scheidung sein könnt, ohne das sich eine Seite ausgenutzt fühlt.

Natürlich ist es als intakte Familie einfacher gemeinsam zu agieren, beide Eltern sind einfach da! Wenn das aufgelöst wird, dann nimmt der Stress für alle zu und es erfordert mehr Abstimmung und Interaktion alles unter einen Hut zu bekommen.

Als erstes muss eine Umgangsregelung gefunden werden, die für alle akzeptabel ist. Das beinhaltet den regulären Umgang, hohe Feiertage und Urlaub. Jedes Wochenende klingt im Moment gut, ich glaube aber nicht, dass die KM auf Dauer damit einverstanden ist. Aus meiner Sicht wäre aller 14 Tage oder auch 3 Wochenenden und 1-2 Nachmittage (so das machbar ist) besser.

Die gute Nachricht ist, dass die Kinder größer werden und dann nicht mehr so viel alltäglich zu regeln ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2022 20:41
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert
Hallo @naglfar,
Geschrieben von: @naglfar

Die Frage die sich mir einfach stellt ist, bin ich tatsächlich dazu "verpflichtet" meiner Ex außerhalb der Umgangszeiten am Wochenende zu helfen?

Natürlich nicht..., oder: nein, bist Du nicht...

Ansonsten sehe ich es wie mein Vorschreiber*innen (wie ich doch gendern liebe 🤮)...

Ohne zu wissen, ob und was Deine Ex beruflich macht:

Vielleicht liegt die Problematik auch - wie schon angedeutet - darin, dass Deine Ex unter der Woche beruflich eingespannt ist und deshalb meint auf (Deine) Unterstützung angewiesen zu sein? Eventuell kannst Du ja auf das eine oder andere Wochenende verzichten und statt Dessen euer Kind die Woche über "nehmen"(?) Falls (von Deiner Seite) umsetzbar wäre ja auch ein Wechselmodell eine Option. Obwohl schon angesprochen hast Du Dich dazu noch nicht geäußert... tasächlich sehe ich die aktuelle Umgangssituation nicht als "in Stein gemeißelt" an. Irgendwann wird Deine Ex darauf bestehen, auch Wochenden mit eurem Kind verbringen zu wollen... (z.B. spätestens wenn ein anderer/ neuer Partner ins Spiel kommt - wobei das aber auf euch Beide zutreffen wird)

Geht euer Kind in eine Kita oder wird anderweitig (auswärts) betreut?

 

 

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2022 16:10