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Umgangspflicht - Mindestumgang

 
(@eisengolem)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

gibt es einen Mindestumgang mit einem Kind? Meine Ex will jedes Jahr den Umgang mit meinem Sohn weiter
ausbauen, ich will das allerdings nicht. Kann Sie mich gerichtlich zu einem Umgang im höherem Maße zwingen?
Sie zwingt mich regelmäßig zu Jugendamtsterminen. Können die ein Gerichtsverfahren einleiten, wenn ich
sage, dass ich meinen Sohn beispielsweile nur ein WE pro monat sehen möchte und darauf beharre?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2018 12:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es gibt ein Umgangsrecht des Kindes mit beiden Eltern, aber es gibt keine Umgangspflicht.
Du bist verpflichtet Unterhalt zu zahlen, es kann Dich aber niemand zum Umgang zwingen.

Aus Sicht des Kindes wäre aber regelmäßiger und nicht zu wenig Umgang sinnvoll.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2018 12:09
(@eisengolem)
Schon was gesagt Registriert

Aber was würde eine Mitarbeiterin beim Jugendamt denn machen, wenn ich sage,
dass mir ein WE pro Monat genug ist? Weil ich habe gelesen, wenn man sich nicht einigen kann, kann eine
Gerichtsverhandlung folgen. Das Kind hat ja ein recht seinen Vater zu sehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2018 12:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gegen deinen Willen wird wohl kaum ein Gericht mehr Umgang entscheiden. Denn ein sich verweigernder Vater ist für das Kindeswohl schädlich.

Armes Kind, das so von seinem Vater abgelehnt wird Wundere dich dann aber auch nicht, wenn dieses Kind in ein paar Jahren keine lust mehr hat Zeit mit dir zu verbringen und je nach Alter eh viel lieber mit den Freunden abhängt.

Für Kinder sind beide Elternteile wichtig. Je nach Alter ist sogar der Bezug zum einen oder anderen Elternteil wichtiger, damit das Kind die eigenen Persönlichkeit entwickeln kann

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2018 12:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Aber was würde eine Mitarbeiterin beim Jugendamt denn machen, wenn ich sage, dass mir ein WE pro Monat genug ist?

Woher willst Du wissen, dass 1 Wochenende im Monat auch Eurem Kind genügt?
Wie Susi64 schon anmerkte, es geht auch um das Recht Eures Kindes auf Umgang; Euer Kind braucht beide Eltern (am besten zu gleichen Teilen)!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2018 13:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das JA kann in Umgangsfragen nur beraten.
D.h. das JA kann nicht vor das Familiengericht gehen, dass könnte höchstens die KM.

Es gibt aber ein Urteil des BVerfG zu diesem Thema:

Urteil des BVerfG vom 1. April 2008, <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/04/rs20080401_1bvr162004.html>Aktenzeichen" 1 BvR 1620/04</a>
Urteil:
1. § 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 FGG sind verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine zwangsweise Durchsetzung der Umgangspflicht eines den Umgang mit seinem Kind verweigernden Elternteils zu unterbleiben hat, es sei denn, es gibt im konkreten Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird.
.....

Die KM (nicht das JA) müsste darlegen warum der erzwungene Umgang dem Kindswohl dient. Ich denke nicht, dass das funktioniert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2018 13:23