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Umgangsprobleme

 
(@stromer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe aktuell Schwierigkeiten mit der von mir getrennt lebenden Mutter meiiner Kinder und hoffe, hier ein paar Tipps zu bekommen.

Zu den Rahmenbedingungen:
Ich habe zwei Kinder im Alter von 8 und knapp 11Jahren, die bei der Mutter leben.
Es gibt eine Vereinbarung vom Jugendamt, dass die Kinder alle 14 Tage am Wochenende bei mir sind.
Ferner gibr es die Vereinbarung, dass die Geburtstage im jährlichen Wechsel bei dem entsprechenden Elternteil gefeiert werden. In 2016 sollten die Geburtstage beim mir gefeiert werden.
Dieser Wechsel soll auch für die Feiertage gelten.
Zu den Ferienzeiten ist eine flexible Regelung vereinbart.

Dieses Jahr hatte ich die Kinder ausnahmslos an allen graden Wochenenden.
Also auch an dem Wochenende vor Ostern.
Zusätzlich hatte ich sie von Mittwoch vor Ostern bis Ostersonntag mittag.

Nach meinem Empfinden wäre dieses Wochenende mein nächstes Kinderwochenende gewesen, da es ja wieder mein normales Umgangswochende ist.
Die KM teilte mir aber mit, dass ich die Kinder erst wieder am Wochenende KW 18 01.05 bis 03-05 bekomme, da sie mir zur Verlängerung der Ferien das Wochenende vor Ostern überlassen hätte. Das kann ich üüberhaupt nicht nachvollziehen, da es ja mein ganz normales Wochenende war.
Ich habe ihr geantwortet, dass ich es nachvollziehen kann, dass durch Ostern das jetzt drei Wochenenden hintereinander bei mir wären und ich bereit wäre, die Wochenenden zu tauschen. Dann hätte ich die Kinder in Folge am nächsten Wochenende und dann wieder ganz normal am 01.05.
Auch dazu war sie nicht bereit.
Somit sehe ich die Kinder jetzt drei Wochen nicht. Ich habe den Eindruck, dass meine "Extrazeit" in den Ferien und an den Feiertagen jetzt mit meinen Umgangswochenenden verrechnet werden soll.
Wie ist das denn jetzt richtig?

Zu der Geburtstagsregelung:
Wir habe es seit 2015 abweichend von der Regelung beim Jugendamt so gehalten, dass die Kinder auch mich an ihren Geburtstagen sehen konnten, sie wurden jedoch immer bei der Mutter gefeiert.
Beim letzten Geburtstag meines kleinen Sohnes haben die Kinder die Nacht vor dem Geburtstag bei mir verbracht und ich habe sie nach dem Frühstück am Geburtstagmorgen nach Hause gebracht.
Jetzt hat mein großer Sohn am 30.04.Geburtstag und die Mutter hat mir mitgeteilt, dass der Junge da bei ihr bleibt.
Mein Vorschlag war, dass ich die Kinder abends um 18Uhr abhole und sie dann bei mir bleiben, da ja am 01.05. eh mein Kinderwochenende beginnt.
Darauf läßt sie sich nicht ein.
Was kann ich an dieser Stelle machen? Nach Regelung Jugendamt wäre es mein "Geburtstagsjahr".

Mein Anwalt schreibt sie jetzt an, wovon ich mir aber nicht viel verspreche.
Er meint, ich könne zum Familiengericht gehen, dort würde aus der Vereinbarung Jugendamt dann ein Vergleich geschlossen, der dann vollstreckbar ist.
Bei einem Vergleich müßte ich aber die hälftigen Kosten tragen, obwohl ich mich deutlich im Recht fühle. Und das würde mir die Kinder auch erstmal nicht bringen. Ich könnte dann bei einem Verstoss den Gerichtsvollzieher zur KM schicken.
Das hätte dann vielleicht für die Zukunft eine Wirkung.

Gibt es andere Wege und Möglichkeiten? Ich bin keinesfalls bereit einfach so auf mein Kinderwochenende zu verzichten. Es gab da auch schon in der Vergangenheit blöde Aktionen der KM und ein Gespräch mit ihr ist nicht mehr möglich.

Wenn ich vor das Familiengericht gehe, hat da meine Kompromissbereitschaft und ihre fehlende Kompromissfähigkeit konsequenzen? Intersiert das einen Richter überhaupt. So langsam habe ich auch keine Lust mehr, Vorschläge zu machen und ihr entgegen zu kommen?

Ich danke schon mal im Voraus für Tipps und Anregungen.

Stromer

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2020 21:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Frage wäre wie es denn bisher im Allgemeinen gelaufen ist und ob es besondere Gründe gibt, dass es jetzt Probleme gibt.

Natürlich hast Du recht, wenn Du sagst, dass es den Standardumgang aller 14 Tage gibt und zusätzlich Regelungen für Feiertage und Geburtstag, die nicht mit dem Standardumgang verrechnet werden.

Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass die Corona-Krise hier alles komplizierter macht als es sonst wäre. Im Moment ist es deshalb nicht einfach etwas zu unternehmen.

Prinzipiell hast Du die Möglichkeit

a) beim JA um Hilfe beim Umgang zu bitten. Das dürfte dann in einem gemeinsamen Gespräch mit der KM beim JA enden. In aller Regel kommt dabei nicht viel heraus, aber da die KM sich ja schon mal auf eine JA-Regelung eingelassen hat, könnte es funktionieren.
Andererseits muss die KM nicht einmal zum Gespräch erscheinen.

b) Ein Hilfegespräch/Mediation/Elternberatung, in diesem Fall hängt aber auch alles davon ab, ob die KM da mitmacht.

c) Eine Festlegung des Umgangs durch das Familiengericht als Vergleich (wie es Dein Anwalt vorschlägt) oder als Beschluss, wobei in beiden Fällen Sanktionen für die Nichteinhaltung vorgesehen werden. Das klingt zunächst einmal gut, hat aber den Nachteil, dass diese Regelung dann in Stein gemeißelt ist und Ausnahmen nicht vorgesehen ist, dass kann auch für Dich ein Problem darstellen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2020 10:06
(@wasserfee)
Registriert

moin,

es gibt ja eben nur 2 Möglichkeiten:

entweder, ihr schafft es, eine Umgangsregelung zwischen euch beiden auszumachen (auch mit der Folge, dass man auch mal zurückstecken muss), dann kommt es zwar manchmal zu Knatsch aber ihr seid immer noch frei in der Ausgestaltung.

Oder aber du bemühst jetzt ein Gericht. Dann hast du eine feste Umgangsregelung die auch für dich verbindlich ist. Da muss die KM aber dann erst recht nicht Änderungswünschen deinerseits zustimmen. Die kann dann einfach sagen: is nicht, guck in die Umgangsvereinbarung.
Und wenn du da zu oft Theater machst und tauschen willst kann das bei einer späteren Umgangsverhandlung zu deinem Nachteil ausgelegt werden,

Du musst entscheiden, wie du das handhaben willst.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2020 10:48
(@stromer)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten.

Ich habe ja keine Änderungswünsche, sondern möchte wenigstens alle 14 Tage meine Kinder sehen.
Mit Corona hat das überhaupt nichts zu tun.
Es hat damit zu tun, dass sie schon viel zu lange die Einstellung hat, dass sie es bestimmen kann, anstatt Dinge abzusprechen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2020 12:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Stromer.

Auch von mir der Hinweis zu überlegen, warum es jetzt plötzlich nicht mehr klappt, nachdem ja offensichtlich bislang die Umgangsvereinbarung funktioniert hat und Abweichungen in Absprache möglich war. Ich halte es für hilfreich, wenn Du die Gründe kennst bzw. erahnen kannst. Und ja, ggf. hat das was mit C-19 und einer allgemeinen Anspannung, Zukunftsangst o.Ä. zu tun.

Glaubst Du, in Gesprächen und ggf. im Zeitablauf wieder auf ein konstruktives Miteinander mit der KM zurückzukommen, dann würde ich das versuchen zu erreichen, ggf. sogar auf ein haarkleines Aufrechnen verzichten. Mit dem Ziel, in angemessener Zeit auf eine neue, gemeinsame Vereinbarung zu kommen, die sicherlich auch berücksichtigt, dass die Kids seit der ursprünglichen Vereinbarung älter geworden sind und zunehmend ihre eigenen Bedürfnisse & Termine haben. Wenn das gelingt, wäre es natürlich hilfreich, das auch schriftlich festzuhalten.

Gelingt das nicht oder glaubst Du, dass es keine realistische Chance auf eine einvernehmliche Einigung gibt, dann gehe den formalen Weg bis hin zu einer neuen gerichtlichen Umgangsvereinbarung (ob Du dabei übers JA zur Vermittlung gehen musst, kann ich Dir nicht sagen). Eine gerichtliche Vereinbarung ist dann in Stein gemeisselt, d.h. beide Seiten haben sich dran zu halten.

Soviel von mir dazu.

gruß, toto

Danke für die Antworten.

Ich habe ja keine Änderungswünsche, sondern möchte wenigstens alle 14 Tage meine Kinder sehen.
Mit Corona hat das überhaupt nichts zu tun.
Es hat damit zu tun, dass sie schon viel zu lange die Einstellung hat, dass sie es bestimmen kann, anstatt Dinge abzusprechen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2020 12:12
(@stromer)
Schon was gesagt Registriert

Ein Gespräch ist nicht mehr möglich, da sie nur noch versucht Ihre Vorstellungen zu realisieren.
Ich hatte ja Alternativvorschläge gemacht und keine Antwort bekommen.
Sie neigt dazu heftig zu reagieren, wenn sie nicht ihren Willen bekommt. Und da ich inzwischen nicht mehr bereit bin, ständig einseitig zu verzichten, muss ich irgendwie reagieren.
Und nochmal, es hat nichts mit Corona zu tun.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2020 13:22
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Was meinst du mit "ich bin inzwischen nicht mehr bereit, ständig einseitig zu verzichten"? Gab es in der Vergangenheit Vorfälle?

Der Umgang scheint ja bisher gut geklappt zu haben. Ich halte es für übertrieben, nun einen Anwalt ins Spiel zu bringen, das vergiftet die Beziehung noch mehr. Für dieses eine Wochenende würde ich an deiner Stelle die Prinzipienreiterei einfach lassen, Größe zeigen und klein bei geben. Sollte es später zu einem Rechtsstreit kommen, wird dir das Entgegenkommen positiv angerechnet.

Wenn es nun aber kein Einzelfall bleibt, dann solltest du aktiv werden. Der erste Schritt ist die Bitte um ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt. Jedes Gericht wird euch ohnehin dahin schicken, um es unter euch zu klären. Sollte das nichts bringen, dann ist der nächste Schritt vor Gericht.

Beim Familiengericht werden auch bei "Unterliegen" (in Anführungsstrichen, denn es gibt da eigentlich keine Gewinner) die Kosten geteilt, nicht nur beim Vergleich.

Zu den Geburtstagen: Wenn die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter haben, finde ich es in dem  Alter verständlich, wenn sie zu den Feierlichkeiten dort auch bleiben möchten und zumindest nicht an diesem Tag hin und her reisen. Wäre es für euch keine Möglichkeit, dass du zum Feiern zum Haus der Mutter kommst und ihr eure Differenzen für einen Tag beseite legt? Ich, auch Scheidungskind, hätte mir beim Geburtstag beide Eltern anwesend gewünscht.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2020 17:53
(@stromer)
Schon was gesagt Registriert

Die Kinder haben aber gar nicht den Wunsch bei der Mutter zu bleiben, das ist der Wunsch der Mutter. Sie hat über den Kopf der Kinder und über meinen Kopf hinweg es so entschieden.
Im Gegenteil, ich muss mir jetzt überlegen, was ich meinem Sohn erzähle, warum wir uns nicht sehen. Ich kann ihm ja schlecht sagen, dass seine Mutter dagegen ist. Dann setze ich ihn ja voll zwischen die Stühle.
Ich bin aber auch nicht bereit ihm zu sagen, dass es mir nicht so wichtig ist.
Zusammen feiern geht von beiden Seiten auf keinen Fall.

Und ja, es gab in der Vergangenheit immer mal wieder Situationen, die dann am Ende zu meinem Nachteil waren und ich die Faust in der Tasche gemacht habe.
Von Prinzipienreiterei bin ich um Längen entfernt. Ich bin aber nicht mehr bereit ihrer Willkür ausgeliefert zu sein.

Ich verstehe auch nicht, wobei mir das Jugendamt helfen soll, da wir eine Vereinbarung vom Jugendamt haben.
Es müssen sich nur beide Seiten dran halten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2020 18:39
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Möglicherweise bringt ein Gespräch und die Bitte um Mediation nichts. Das wirst du aber erst mit Sicherheit wissen, wenn du es ausprobiert hast.

Es wird nicht gerne gesehen, wenn du das überspringst und gleich zum Familiengericht gehst. Gerichte erwarten, dass zuerst einmal alle anderen Möglichkeiten (private EInigung, Elternberatung..) nachweislich ausgeschöpft wurden, bevor man das Gericht bittet, die Angelenheit zu regeln. Es ist sogar durchaus Möglich, dass der Richter euch erst einmal genau dahin schickt, dass ihr euch privat einigt.

Wenn sie nicht zum Gespräch erscheint oder sich schlichtweg weigert, soll dich das nicht kümmern. Denn du wolltest ja den Weg der privaten Einigung nehmen, aber die KM hat es verhindert. Das zeigt einem Richter, dass du dich bemühst und nicht der blockierende Elternteil bist. Wenn der Richter eine Beratung anordnet und sie nicht hingeht, umso besser - dann kann sie die Verfahrenskosten alleine tragen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2020 19:23
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@Stromer, wie ist es letztendlich gelaufen?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2020 20:20




(@michelle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Nimm einfach den Druck aus der Sache, du wirst sehen dann wird es besser. Feiertage, Geburtstage, was macht denn diese Tage aus, dass ihr zusammen eine schöne Zeit verbringt und da spielt das Datum keine Rolle. Ansonsten Probleme immer gleich klären und nicht ewig warten, da wird auch das eigentliche Problem liegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2021 13:48
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Michelle: Hinweis der Moderation - in diesem Thema wurde seit August nichts mehr geschrieben, und deine Plattitüden sind nicht hilfreich.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2021 13:57
(@stromer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Nimm einfach den Druck aus der Sache, du wirst sehen dann wird es besser. Feiertage, Geburtstage, was macht denn diese Tage aus, dass ihr zusammen eine schöne Zeit verbringt und da spielt das Datum keine Rolle. Ansonsten Probleme immer gleich klären und nicht ewig warten, da wird auch das eigentliche Problem liegen.

Mir ist es sehr wichtig die Kinder auch an solchen Tagen sehen zu können und daran teilzuhaben.
Und deshalb war ich wegen der ganzen Sache vor Gericht und habe zu 90% Zustimmung erfahren zu meinen Umgangsvorschlägen.
Damit bin ich mehr als zufrieden.

Auch jetzt versucht die Mutter das Ganze immer mal wieder zu unterlaufen, obwohl es klar geregelt ist.
Dann bekommt sie ein Schreiben von meinem Anwalt und wem das nicht hilft, gehe ich wieder zu Gericht.

Erstaunlicherweise funktioniert dann am Ende der Umgang.

Mit guten Worten habe ich nichts erreicht. Probleme mit ihr persönlich klären funktioniert nur, wenn ich ihren Vorschlägen zustimme.

Gruss
Stromer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2021 14:12
(@stromer)
Schon was gesagt Registriert

Übrigens sorry, wollte mich längst gemeldet haben, um zu berichten.
Der Prozess war im Oktober.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2021 14:15
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch jetzt versucht die Mutter das Ganze immer mal wieder zu unterlaufen, obwohl es klar geregelt ist.

Würde ich auch machen, wenn ich die Kindsmutter wäre. Weil:

Die Kinder haben aber gar nicht den Wunsch bei der Mutter zu bleiben, das ist der Wunsch der Mutter.

Und genau das kann für die KM "gefährlich" werden bei einem Alter der Kinder von inzwischen wahrscheinlich 9 und 12. Bei regelmäßigen, ruhig und entspannten Umgängen kommen die Kinder womöglich noch vielmehr auf den Trichter, bei Dir leben zu wollen. Und wenn die das wollen, können sie das auch. Und das weiß vermutlich die KM.

Tja, ist halt ein kleiner Unterschied, ob man 1000 Euro Kindunterhalt kassiert, oder ob man 1000 Euro KU abdrücken muss, nur um mal eine Hausnummer zu nennen. Klar schießt die Mutter gegen die Umgänge. Wie gesagt, dass würde ich an ihrer Stelle, also aus der Sicht einer KU kassierenden Kindbesitzerin (Vermutung), die Angst hat, dass die Kinder zum Vater umziehen, auch.

Ich denke, irgendwann dieses Jahr kommt noch die Zeit, wo Du der Großen/dem Großen vorsichtig erläutern kannst, dass sie beide auch bei der leben können und sie dann die Mutter alle zwei Wochen besuchen, so wie sie Dich jetzt alle zwei Wochen besuchen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2021 15:20
(@stromer)
Schon was gesagt Registriert

Das ist ja noch nicht einmal mein Ziel.
Natürlich, wenn die Kinder das irgendwann wollen, gerne. Aber nicht wegen des Geldes.

Die Mutter hat die Einstellung, dass sie angeboren die Bestimmungsrechte hat.
Ich bin aber nicht immer einverstanden. Das geht für sie gar nicht.

Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, dass das ganze Diskutieren sinnlos war und ist.
Erst wenn es eine verbindliche Regelung gibt kehrt Ruhe ein.

Ich habe versucht einen für beiden Seiten vernünftigen Umgangsentwurf zu beantragen bei Gericht
Der ging am Ende über drei DIN A4 Seiten. Mein Anwalt meinte so detailliert kann man das nicht einreichen.
Ich habe trotzdem drauf bestanden und wurde mit einer großen Zustimmung vor Gericht belohnt.

Das ganze hat 1.000 Euro beim Anwalt gekostet und ein paar Euro Gerichtsgebühren.

Wenn es nochmal zu einem Prozess kommt, gehe ich ohne Anwalt hin.
Das ist dort am Ende nur eine sachliche Diskussion.

Mein Anwalt hat mich an einer Stelle der Verhandlung mit vor die Tür genommen. Er wollte, dass ich die Regelung zur Übergabezeit in den Ferien nicht weiter verfolge, da es drohte beim Richter zu kippen.

Ich habe das in Kauf genommen und trotzdem drauf bestanden, weil ich wusste, dass es sonst an dieser Stelle nicht funktioniert in Zukunft.

Das war hoch gepokert, aber der Richter ist auch dem dann gefolgt.
Mein Anwalt meinte nachher, hätte ich gut gemacht, aber auch etwas Glück gehabt
Stimmt, Glück gehört dazu.

Nicht falsch verstehen, der Anwalt war gut.  Das hätte bei einem anderen Richter auch alles schief gehen können, ist es aber nicht.

Ich würde es in Zukunft selber machen, da es keine Paragraphen, sondern eine gut vorbereitete Diskussion bei einer Ungangsverhandlung braucht.
Dann hat man statt über 1.000 Euro Kosten nur, ich meine, 25 Euro Gerichtsgebühren.

Niemals wieder werde ich mich auf so nervernaufreibende Diskussionen mit Ex einlassen, um dann am Ende eine Mail zu bekommen: basta, dabei bleibt es.

Das braucht kein Mensch und ist für die Kinder ganz bescheiden.

Meine Kinder sind happy und zufrieden, wenn sie kommen.
Wir machen Freizeit, wir lernen, wir streiten und wir haben uns lieb. Ganz so, wie es sein soll.

Und ja, meine Kinder sind jetzt ganz knapp 9 und bald 12.

Stromer

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2021 15:53
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Mutter hat die Einstellung, dass sie angeboren die Bestimmungsrechte hat.
Ich bin aber nicht immer einverstanden. Das geht für sie gar nicht.

So eine habe ich auch an der Backe 😉

Erst wenn es eine verbindliche Regelung gibt kehrt Ruhe ein.

Damit habe ich leider weniger Glück wie du 🙂

Ich habe versucht einen für beiden Seiten vernünftigen Umgangsentwurf zu beantragen bei Gericht
Der ging am Ende über drei DIN A4 Seiten. Mein Anwalt meinte so detailliert kann man das nicht einreichen.
Ich habe trotzdem drauf bestanden und wurde mit einer großen Zustimmung vor Gericht belohnt.

So ähnlich habe ich auch gedacht - mein Verfahren läuft noch, aber ich bekam den gleichen Gegenwind wie Du von wegen "so detailliert kannst du das nicht machen".
Ob ich damit belohnt werde, das werden wir noch sehen.

Wenn es nochmal zu einem Prozess kommt, gehe ich ohne Anwalt hin.

Das war hoch gepokert, aber der Richter ist auch dem dann gefolgt.
Mein Anwalt meinte nachher, hätte ich gut gemacht, aber auch etwas Glück gehabt
Stimmt, Glück gehört dazu.

Nicht falsch verstehen, der Anwalt war gut.  Das hätte bei einem anderen Richter auch alles schief gehen können, ist es aber nicht.

Ich habe dieses Verfahren auch ohne Anwalt eingeleitet, ich lasse mich zwar im Hintergrund beraten, aber mache es inzwischen selbst denn bei mir kam aus den Verfahren davor auch dieselbe Erkenntnis dass das alles kein großer
hokospokus ist wenn man sich nicht komplett behindert anstellt.

Freut mich für dich, hört sich alles gut an 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2021 16:18
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe versucht einen für beiden Seiten vernünftigen Umgangsentwurf zu beantragen bei Gericht
Der ging am Ende über drei DIN A4 Seiten. Mein Anwalt meinte so detailliert kann man das nicht einreichen.
Ich habe trotzdem drauf bestanden und wurde mit einer großen Zustimmung vor Gericht belohnt.

In meiner SFV wurde bezügliches des Umgangs ALLES nur Denkbare geregelt. Darüber hat niemand ein Wort verloren. Ich habs geschrieben, meine Anwältin hat´s optimiert und die Gegenseite hat´s ohne Änderungswunsch und ohne Kommentar akzeptiert.

Ich kann nur jedem empfehlen, das Gleiche zu machen, also bei Gelegenheit alles möglichst genau schriftlich zu regeln. Also nicht "Umgang alle zwei Wochen am WE", sondern: "KV holt das Kind Freitag Nachmittag 16 Uhr von der Nachmittagsbetreuung ab und bringt Montag Morgen das Kind in die Schule", etc pp.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2021 16:22
(@richardvonweizsaecker)
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@SLAM: Ich bin da ein genauso großer Fan von wie Du & unser TO, vor allem bei so Freestyle-Frauen wie wir abbekommen haben sind klare Regeln wichtig, aber man muss da ganz klar die Erwartungshaltung managen.
Die Gerichte sind da sehr zögernd von wegen "Lebenswirklichkeit" und so, nicht alles zu genau Regeln weil wer weiß was kommt und man will ja auch (per Gesetz) ein ständiges neuaufrollen des Verfahren vermeiden.
Du kennst ja mein SFV und weißt wie laaaangsam das Gericht jede weitere kleine Regelung dem Ursprünglichen Beschluss hinzufügt, nur wenn Madame wirklich allen auf die Füße getreten ist, geht es wieder einen Schritt weiter.
Und das geht nunmal leider vielen so.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2021 16:33
(@stromer)
Schon was gesagt Registriert

In meiner SFV wurde bezügliches des Umgangs ALLES nur Denkbare geregelt. Darüber hat niemand ein Wort verloren. Ich habs geschrieben, meine Anwältin hat´s optimiert und die Gegenseite hat´s ohne Änderungswunsch und ohne Kommentar akzeptiert.

Ich kann nur jedem empfehlen, das Gleiche zu machen, also bei Gelegenheit alles möglichst genau schriftlich zu regeln. Also nicht "Umgang alle zwei Wochen am WE", sondern: "KV holt das Kind Freitag Nachmittag 16 Uhr von der Nachmittagsbetreuung ab und bringt Montag Morgen das Kind in die Schule", etc pp.

Das sehe ich ganz genauso. Ex wolle das natürlich nicht, um sich Schlupflöcher zu schaffen.
Das kann ich heute noch nicht voraussehen, dies weiß ich noch nicht. Diese Regelung ist obsolet, weil voraussichtlich.. usw.

Da bin ich dann eben hartnäckig geblieben und habe auf eine Regelung bestanden.
Auch wenn die Regelung mal nicht so super für einen ist, ist es besser als keine Regelung.

Und ich hatte im Antrag direkt Vorschläge drin, wo ich wußte, dass ich das nicht bekomme.
An den Stellen kann man dann vor Gericht prima nachgeben, um die wichtigen Dinge im eigenen Sinne zu regeln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2021 16:36