hallo ich habe mal eine frage, ich muss mich jedesmal mit meiner ex rum streiten wenn ich mein sohn sehen will. Sie bestimmt immer nach ihrer lust und laune, vorauf ich eigentlich keine lust mehr habe allerdings wurde zu mir bei der scheidung gesagt das es bei mir mit dem umgangsrecht schlecht aussieht weil ich blöde arbeitszeiten habe das heisst schaffe 3 tage die woche und habe 3 tage frei und das verschiebt sich jede woche um einen tag so das ich auch alle 3-4 wochen auch am wochenende arbeite, wie wird es in diesen fällen geregelt. könnt ihr mir klarheit schaffen
Hi Ensamer,
herzlich Willkommen auf vs
Kannst Du vielleicht ein paar Auskünfte mehr geben (vereinfacht die Problemstellung) zu folgenden Dingen:
- hast DU GSR bzw eheliches Kind
- wer sagt das es mit dem UR schwierig ist
- wann war die Scheidung
- wie weit wohnt ihr auseinander
- ist Deine Arbeitszeitregelung planbar (also 1-2 Monate im voraus)
Bin zwar nicht fit auf dem Gebiet, aber dann finden sich vielleicht eher die Fachkundigen hier ein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi und danke
also die scheidung war 2004 und die entfernung zwischen uns 2 sind nicht mal 40 km und meine arbeitszeit ist ja im prinzip geregelt so wie ich gesagt habe wenn ich die woche z.b mo, di, mi schaffe dann verschiebt sich das um einen tag zurück also dan so, mo,di und das immer so weiter habe kein frei wenns an wochenenden fällt oder auch an feiertage, . das hat damals mein anwalt gesagt weil ich ihn anscheinend irgenwie übers wochenende haben könnte und da ja auch mal arbeite.
Moin Einsamer!
das es bei mir mit dem umgangsrecht schlecht aussieht
"Schlecht aussehen" bedeutet nicht "kein Umgang". Als leiblicher Vater steht Dir Umgang per Gesetz zu, bzw er steht Deinem Sohn zu.
wie wird es in diesen fällen geregelt. könnt ihr mir klarheit schaffen
Bei einer Umgangsregelung werden Deine Arbeitszeiten berücksichtigt. Mal mehr mal weniger. Aber zum Wohl des Kindes wird eine Lösung gefunden.
Sie bestimmt immer nach ihrer lust und laune, vorauf ich eigentlich keine lust mehr habe
Verständlich! Zuerst solltest Du den Sohn nicht mehr dann holen, wenn Du ihn sehen "willst", sondern Deiner Exe eine verbindliche Umgangsregelung für z.B. 1 Jahr vorschlagen. Irgendeinen Rythmus wird es in Deinen Arbeitstagen geben, an dem man die Umgangszeiten anpassen kann.
Will sie davon nichts wissen, so könntest Du das Jugendamt anrufen und um Hilfe bitten. Dafür sind die da. Und wenn gar nichts geht, kannst Du eine Umgangsregelung vom Gericht bekommen.
Greetz,
Milan
ok habe verstanden abderd denke es wird der beste weg sein mich erst mal ans jugendamt zu wenden weil sowie ich sie kenne werden wir einen plan machen und sie wird dann immer wieder absagen als beispiel wenn sie mich mit meiner neuen freundin sieht ist sie irgend wie eingeschnapt und will mir das kind auch nicht geben oder wir streiten uns dann vor dem kind weil sie der meinung ist sie muss mir was dazu sagen, aber erst mal danke für die auskunft