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Umgangsrecht

 
(@tom-tom)
Schon was gesagt Registriert

Hi, bin hier ganz neu, und weiß auch nicht, ob ich den richtigen Einstieg genommen habe. Doch, was die allgemeine Umgangsregelung betrifft, hab ich schon alles durch. Nur keine Antwort, an die sich auch die KM halten muß. Der Junge ist fast 12 Jahre alt, und darf seit geraumer Zeit nur noch von Sa 10.00 Uhr bis So 18.00 Uhr zu uns.(Alle 14 Tage, versteht sich) Welches Recht hat er wirklich?
Wenn jemand eine BINDENDE Antwort hat, die sich auch durchsetzen läßt, dann jetzt antworten.
LG
Tom Tom

Wegsehen ist genauso schlimm, wie Nichtstun!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2007 14:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom Tom,

eine bindende Antwort wirst du nicht bekommen und das liegt daran das es sie nicht gibt. Es gibt allgemeine Empfehlungen, aber kein Gesetz das soundsoviele Stunden oder Tage vorgibt.

Im allgemeinen ist die Tendenz der Gerichtsurteile aber so:
- 14-tägig von Fr ca. 17.00 Uhr - So ca. 17.00 Uhr
- hälftige Ferien
-Hohe Feiertage im Wechsel, bzw. bei diesen Tagen immer der 2. Feiertag (z.b. Ostermontag, 1. oder 2. Feiertag)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2007 15:05
 Uli
(@Uli)

...  und häufig auch noch ein Nachmittag unter der Woche!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2007 15:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tom Tom!
Ich würde mal mit dem Jungen reden und seinen Umgangswunsch eroieren...danach machst Du Dich dafür (soweit praktikabel) stark!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2007 15:55
(@tom-tom)
Schon was gesagt Registriert

Danke, an alle.
Finde ich richtig toll, daß ihr so schnell geantwortet habt. Die Sache ist sehr sehr viel komplizierter. Den Jungen haben wir schon gefragt. Er selber möchte seit Jahren auch mit uns einmal zu Heilig Abend in die Kirche, aber nicht nur die KM und ihr neuer Lebensgefährte legen uns diesbezüglich Steine in den Weg. Selbst das JA  kneift, wenn es darauf ankommt. Man hat uns von sovielen Seiten her Unterstützung zugesagt, daß es ein Roman werden könnte. Immer wieder neue Sachbearbeiter, immer wieder andere Institutionen. Alle reagieren gleich, wenn wir angeben, welchem Beruf die KM und ihr Lebensgefährte ausüben. Polizisten.
Keiner traut sich wirklich, da mal nach zuhaken. Der Junge wird genötigt, zu lügen, heult sich die Augen aus dem Kopf und wir sind einfach nicht in der Lage, ihm zu helfen.
Wir wissen nicht mehr weiter. Jeder Besuch beim RA kostet mich einen nicht unerheblichen Betrag, und die KM muß noch nicht einmal reagieren.
Weiß Jemand wirklich einen Rat?

LG
Tom Tom

Wegsehen ist genauso schlimm, wie Nichtstun!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2007 21:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Wenn jemand eine BINDENDE Antwort hat, die sich auch durchsetzen läßt, dann jetzt antworten.

Diese Anforderung an die sich hier einbringenden User halt ich für außerordentlich überzogen. Eine bindende Antwort in Umgangssachen bekommst du nur vor Gericht.

Es gibt keine gesetzliche Definition die Umgangshäufigkeit betreffend. Es gibt einen etablierten Standard. Hiervon kann auf Antrag einer Prozesspartei das Gericht selbstverständlich abweichen.

Er selber möchte seit Jahren auch mit uns einmal zu Heilig Abend in die Kirche, aber nicht nur die KM und ihr neuer Lebensgefährte legen uns diesbezüglich Steine in den Weg.

Welche Steine?

Selbst das JA  kneift, wenn es darauf ankommt. Man hat uns von sovielen Seiten her Unterstützung zugesagt, daß es ein Roman werden könnte. Immer wieder neue Sachbearbeiter, immer wieder andere Institutionen.

Mir scheint, du hast dich nicht ausreichend eingebracht oder zu früh aufgehört.

Alle reagieren gleich, wenn wir angeben, welchem Beruf die KM und ihr Lebensgefährte ausüben. Polizisten.

Kann es sein, dass dich dies mehr beeindruckt als die angesprochenen Stellen?

Keiner traut sich wirklich, da mal nach zuhaken. Der Junge wird genötigt, zu lügen, heult sich die Augen aus dem Kopf und wir sind einfach nicht in der Lage, ihm zu helfen.

Welche Lügen soll er aussprechen und warum?

Wir wissen nicht mehr weiter. Jeder Besuch beim RA kostet mich einen nicht unerheblichen Betrag, und die KM muß noch nicht einmal reagieren.

Was genau hatte denn dein Ra jeweils gemacht?

Weiß Jemand wirklich einen Rat?

Welche Art von Umgangsregelung besteht und wie ist diese ggf. zu Stande gekommen?

Standardprozedur ist: Vermittlungsgespräch beim JA. Klappt es nicht, Klage einreichen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2007 23:18
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Also ich halte es auch für sehr unrealistisch, dass immer wieder neue Sachbearbeiter und immer wieder andere Institutionen sich ständig und überall von den Berufen der KM und ihrem LG beeindrucken oder gar in ihrem Engagement bremsen ließen. Glaub ich nicht. Das liegt an etwas anderem...!?

Abgesehen davon ist die derzeitige Umgangsregelung schon sehr minimalistisch und unterwandert den "etablierten Standard". Wie lange läuft diese Regelung schon? Durch wen wurde sie festgelegt?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2007 23:50
(@ariba)
Registriert

Hi tom tom

du müsstest unbedingt mehr hintergrundinfos geben. schau dir bitte noch einmal die fragen der vorredner hier an und gebe auskunft.

dann wird dir hier auch ganz bestimmt gut und auch schnell geholfen!
alos los!!  :yltype:

spontan fällt mir ein:
1. mit sohnemann über umgangswunsch sprechen, dann
2. mit KM sprechen,wenns kein erfolg gibt
3. nochmal JA aufsuchen - mit umgangsvorschlag in der tasche(!), wenns kein erfolg gibt
4. RA aufsuchen und klageschrift auf umgang vorbereiten, evtl. KM noch einmal anschreiben, letztendlich
5. klage mit umfangreicherem umgangsvorschlag als zur zeit(!!) einleiten(über RA!) und
6. warten und hoffen auf bessere umgangsregelung als bisher und natürlich
7. den dir zur zeit gegebenen umgang mit sohnemann genießen...

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2007 02:08
(@tom-tom)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, an Ariba, Deep Thought + Milan

habe wohl zu viel erwartet.
Doch, es hört sich wohl auch irgendwie blöd an.Durch Umstruktrierung zwischen Stadt und Landkreis, wurden die MA des JA in den letzten 6 Jahren derart neu zusammengewürfelt, daß wir in dieser Zeit 7 ( !!!) jeweils anderen Damen und Herren unsere Geschichte erzählen mußten. Zwei mal ist dabei angeblich unsere Akte abhanden gekommen, und der Weg zum RA kostet  immer unser Geld. (Für fast eine Stunde Beratung, ein Antwortschreiben, eine Unterlage fürs Gericht haben wir vierzehn Tage später eine Rechnung von nicht ganz 500 € bekommen.
Wie lange kann man das durchhalten?
Da nützt es auch nichts, wenn uns der Junge sagt, daß er gern mehr Zeit hier bei uns verbringen möchte.
Die KM läßt nicht mit sich reden, erscheint nicht zu den Einladungen des JA,
So wie man uns, selbst von Kinderschutzbund mitgeteilt hat, muß sie das, rechtlich gesehen auch nicht.  Und das trotzt  50/50 Sorgerecht.
Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und droht bei weiteren Aktivitäten unsererseits mit einer erneuten, drastischen Herabsetzung der Besuchszeiten.
Und zu der Frage mit dem " Beeindrucken durch den Beruf, nur soviel: Meine Ex hat in der Zeit, als wir verh. waren ein Ding gedreht, was jedem normalsterblichen das Genick gebrochen hätte. Es wurde innerhalb der Dienststelle totgeschwiegen, sie wurde erneut versetzt, und damit hatte sich das.
Aber, weiter will ich  H I E R  nicht auf die Details eingehen, das wird mir zu heikel.
Trotzdem vielen Dank, für eure Antworten.

LG.
Tom Tom

Wegsehen ist genauso schlimm, wie Nichtstun!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2007 10:19
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tomtom!

Auf was für einem Schriftstück steht die Umgangsregelung, die Ihr derzeit praktiziert bzw von der Exe droht abzuweichen?

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2007 21:01