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Umgangsrecht 2jähriger mit Stiefbruder

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(@gtitreter)
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Hallo zusammen! Ich bin 35 Jahre alt und war bis vor 4 Jahren alleinerziehender Vater meines heute 9jährigen Sohnes. Ich gehe Vollzeit 800m vom Wohnort arbeiten und habe Gleitzeit, so daß ich die Arbeitszeit voll an die Bedürftnisse zuhause anpassen kann. Zur Not habe ich auch meine zum Glück noch rüstigen Eltern, die einspringen und unmittelbar bei uns wohnen.
Vor 4 Jahren habe ich dann meine Lebensgefährtin kennengelernt, die 2008 zu mir und meinem Sohn zog. Anfangs lief alles problemlos. 2009 kam unser gemeinsames Kind zu Welt, womit die Probleme anfingen. Mein Sohn wurde von ein auf den anderen Tag Luft für sie, man konnte zum Schluß beide nicht mehr alleine lassen. Sie ließ ihn spüren, wie sehr sie ihn hasste (Schikane bei den Hausaufgaben, ins Zimmer schicken und mit dem eigenen Kind spielen, ihm sagen, wie egal er ihr doch ist, usw). Mein Sohn reagierte daher mit Protest gegen sie, im Endeffekt ein Teufelskreis, wobei ich immer zwischen den Fronten stand.
Hinzu kam, daß meine Partnerin unser gemeinsames Kind ins Reagenzglas steckte. In den ganzen zwei Jahren seines Lebens, habe ich meinen Sohn vielleicht vier- oder fünfmal ins Bett bringen dürfen, nämlich dann, wenn sie arbeiten war. Meine Eltern durften ihn nicht beaufsichtigen und wurden von Anfang an außen vor gelassen, bei ihren Eltern war dies jedoch kein Problem - sie durften alles. Meine Eltern würden das Kind zu sehr verwöhnen, daß hätten sie bei meinen älteren Sohn auch gemacht. Alles also Grund genug für Krach in der Beziehung. Je mehr ich jedoch um mehr Zeit mit meinem kleinen Sohn bat, umso größer wurde die Abneigung mir gegenüber bis hin zu Sprüchen, daß ich ja mein eigenes Kind hätte. Je öfter ich diese Sachen ansprach, umso schlimmer wurde es. Gemeinsame Zeit (Kino oder Essen gehen) mit meiner Partnerin habe ich seit der Geburt vor 2 Jahren nicht mehr verbracht, da sie meinte, das sie unser Kind dafür nicht abgebe. Es würde ihr schon weh tun, 2 Tage die Woche zu arbeiten. Wenn sie arbeiten war, konnte ich jedoch auf den Kleínen aufpassen. Passend zu dem Ganzen hat sie damals vor der Geburt abgelehnt, das Sorgerecht zu teilen - wir waren nämlich nicht verheiratet.

Nun haben sich die Fronten soweit verhärtet, daß sie ausgezogen ist. Sie hat das Kinderzimmer des Kleinen bis auf den letzten Nagel mitgenommen, was mir und meinem 9jährigen Sohn am Meisten zu schaffen macht. Bislang herrscht kein Krieg, vielmehr sind wir alle zu geschockt, um überhaupt zu verstehen, das alles zu spät ist. Auch wenn das Verhältnis von meinem Großen zu ihr völlig kaputt war, ist er völlig fertig und weint jeden Abend und beim Essen, halt dort, wo ihm sein kleiner Stiefbruder fehlt. Im geht es also nicht anders als mir, wobei wir froh sind, uns beide zu haben und uns gegenseitig Mut zu machen.

Meine Ex-Partnerin sagt nun kurz nach dem Auszug, daß sich der Kleine so schnell wie möglich an sein neues Zuhause gewöhnen soll, daher werde sie ihn in der nächsten Zeit nicht hierhin lassen. Ich könne ihn jedoch besuchen. Sie will seine Erinnerung an meine Wohnung, in der auch er 2 Jahre mit uns allen wohnte, löschen. Das Kinderzimmer ist komplett leer. Ich konnte nachvollziehen, die Möbel und einen Großteil an Spielzeug mitzunehmen, aber ich habe die Befürchtung, daß sie gar nicht in Betracht zieht, daß er noch einmal hierhin kommt und uns deswegen ein faßt neutrales Zimmer läßt.. Sie sieht, daß es mir und meinem Großen richtig übel geht, aber dennoch bekommen wir keine Regelung auf die Reihe, die mir und meinem Großen genug Zeit mit dem Kleinen gibt. Gerade mit seinen 2 Jahren hat er hier gezeigt, wie sehr er uns alle akzeptiert hat.

Hat jemand eine brauchbare Ahnung, was mir in so einem Fall als Umgangsrecht zusteht, wenn die Mutter nicht will, daß er in sein altes Zuhause zu Besuch kommen darf? Wie gesagt, mein 9jähriger Sohn, also quasi sein Stiefbruder liegt ebenfalls am Boden, da seine lange ersehnte Familie den Bach runter gegangen ist und er seinen jüngeren Stiefbruder sehr vermisst. Zum Glück sind Ferien und ich muß mir erstmal keine Gedanken machen, daß er in der Schule einsinkt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2011 01:58
(@bagger1975)

Hallo GTITreter,

erst einmal wilkommen hier. Definitiv keine schöne Sache, was man bei Dir da lesen muss.

Dir werden sicher hier noch andere (evtl. Erfahrenere) schreiben.

Du hast es offensichtlich mit einer ganz besonderen Sorte von Kindesbesitzerin zu tun.

Da hilft m.E. (und das lehrt leider die Erfahrung) nur ganz konsequentes Vorgehen. Heißt:

1. Schriftliche freundliche Aufforderung an KM (einvernehmlich) eine Umgangsregeltung zu erarbeiten, evtl. mit Mediationsgesprächen bei Familienhilfevereinen, Caritas, Diakonie, etc.

Wenn das nicht fruchtet:

2. JA mit ins Boot holen und dort auch auf Erarbeitung einer Umgangsvereinbarung drängen.

Wenn das nicht fruchtet:

3. Umgangsklage bei Familiengericht evtl. dann auch Antrag stellen auf GSR.

Vorstehendes nennt sich sog. Ungangstdreisprung. Dabei ist wichtig die Dokumentation Deiner außergerichtlichen Bemühungen. Du musst Dir aber vorher klar darüber werden, welchen Umgangsumfang Du gewährleisten kannst und im Zweifel mehr fordern (als Verhandlungsmasse). M.E. stehen die Chancen für Dich ganz gut.

Wie ich rauslesen konnte, ist der 2. Sohn noch klein (2 Jahre). Da sollte der Umgang natürlich eher öfter sein.
Falls es wirklich gerichtsmassig wird, dann such Dir einen guten Familienrechtsanwalt oder Rain, sei auf einen Beschluss aus (keinen Vergleich) und sollte im Beschluss unbedingt eine Regelung enthalten sein, was passiert, wenn Umgang einmal ausfällt und ist evtl auch gleich ein Antrag auf Ordnungsgeld/Ordnungshaft zu stellen, wenn die KM dann gegen die gerichtliche Umgangsregelung einmal verstossen sollte. Das soll nämlich gelegentlich vorkommen...

Soweit erst einmal Deine hoffentlich hilfreiche erste Antwort von mir.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2011 02:25
(@milan)
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Moin!

Zu allererst bitte ich Dich nun Deine Samthandschuhe auszuziehen!

Zur Einschätzung:
zwar ist das nicht gerade fair von der KM, da sie jedoch alleiniges SR besitzt darf und kann sie natürlich hinziehen mit dem Kurzen, wohin sie will. Dagegen kannst Du nichts mehr tun.

Du als leiblicher Vater hast jedoch ein Umgangsrecht mit dem Sohnemann. Und das nicht zu knapp und völlig unabhängig von Mama´s Einverständnis. Umgang ist ein Grundrecht.  Für Dich ebenso wie für den Sohn. Eine realistische Umgangsregelung sähe nach üblicher Rechtssprechung so aus:

Alle 14 Tage Freitag Mittag bis Montag früh + alle 14 Tage 1 Nachmittag inkl. Übernachtung + alle Ferienhälften + alle grossen Feiertage im jährlichen Wechsel.

Diese Regelung steht Dir zu und die wirst Du auch so in etwa bekommen. Frage ist jetzt nur "wie". Wir bei VS schlagen da den Dreisprung vor:

1. Mit Mama im vernünftigen Gespräch den Umgang vereinbaren. Klappt das nicht, dann...
2. Beim Jugendamt um ein begleitetes Elterngespräch und um Vermittlung bitten. Klappt das auch nicht, dann...
3. Antrag auf Umgangsregelung ans Amtsgericht raushauen. Das klappt dann.

Der KM gegenüber solltest Du nicht als Bittsteller auftrete, sondern selbstbewusst den Umgang einfordern. Mauert sie, dann umgehend zum Jugendamt. Ich würde darüber mit ihr nicht diskutieren und sie nicht anbetteln. Faust auf den Tisch.

Das Zimmer und die Möbel würd ich nicht mehr ansprechen. Besorg neue. Die KM rückt sowieso keine Möbel mehr raus. Jeder versuch wäre sinnlos verschenkte Energie.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2011 13:44
(@gtitreter)
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Erstmal danke für die Antworten. Das ich Ruhe bewahren muß, ist mir klar - daher werde ich auch erstmal keinen Druck auf die KM ausüben. So schwer das Warten auch fällt, sie soll in der neuen Unterkunft erstmal ankommen und ein wenig zur Ruhe kommen. Dienstag können wir zumindest hinfahren und den Kleinen ganztags bespassen, besser als nichts.

Was mich eben nur nachdenklich macht, ist die Tatsache, daß sie es geschafft hat, meine Wohnung so zu verlassen, als hätte sie und unser Kind hier nie gelebt - wirklich alle Erinnerungen sind raus.
Dazu kommen ein paar Tatsachen, die mir wirklich Sorge bereiten. Zum einen die oben beschriebenen Vorgeschichte (sie ist völlig zu), dann der unangemessenen Beschützerinstikt unserem Kleinen gegenüber und halt ihre Äußerung jetzt, daß der Kleine erstmal nicht hierhin kommen soll, damit er die gemeinsame Wohnung vergisst und sich an die neue Wohnung gewöhnt. Gerade letzteres halte ich für völlig daneben, da er in diesem Alter gar nicht verstehen kann, warum sein "Gewöhntes" auf einmal weg ist.

Mit dem Umgang, den ihr beschreibt (FR bis MO + alle 14 Tage 1x in der Woche zusätzlich) habe ich ja schon fast mehr von dem Kleinen als während unseres Zusammenlebens! 😉 Natürlich bekomme ich diese Zeiten hin, mit meinem Großen hat es ja trotz Vollzeit auch geklappt und die Wochenenden habe ich sowieso frei. Dank an meinen super Chef.....
Ich fürchte nur, die KM wird dies mit allen Mitteln verhindern wollen und es wird knallen. Da sie bis jetzt auf Unterhalt für sich verzichten will, gehe ich dann davon aus, daß dies das Druckmittel sein wird.

Trotz zur Zeit keiner Aussicht, wie es weitergeht, habe ich nun erstmal angefangen, einzukaufen. Es gäbe nichts Schlimmeres, wenn der Kleine sein gewöhntes, nun leeres Zimmer, hier bei seinem ersten Besuch so sieht. Ich werde es so schnell es geht wieder vernünftig herrichten, so daß es deswegen keinen Zeitverzug geben wird.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.07.2011 23:47
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Mach Dir wg des KiZi mal nicht so'n Kopf.

Gerade letzteres halte ich für völlig daneben, da er in diesem Alter gar nicht verstehen kann, warum sein "Gewöhntes" auf einmal weg ist

Das ist genauso wenig richtig, wie dies hier:

ihre Äußerung jetzt, daß der Kleine erstmal nicht hierhin kommen soll, damit er die gemeinsame Wohnung vergisst und sich an die neue Wohnung gewöhnt.

Die kleinen Mäuse sind da viel flexibler als wir manchmal glauben! Wichtig ist, dass Du trotz allen Bemühungen Ruhe reinzubekommen, ausreichend Präsenz in Form von Umgängen bekommst. Denn Du (und der Halbbruder) sind die Bezugspersonen, die der Kleine vermisst, nicht etwa Bett, Spielzeug, Schrank und Teppich - das ist austauschbar.

Trotz zur Zeit keiner Aussicht, wie es weitergeht, habe ich nun erstmal angefangen, einzukaufen.

Wenn Du es Dir leisten kannst, dann ok. Aber ob das Zimmer vollständig eingerichtet ist oder nicht, juck den Kleinen ziemlich wenig!

Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 00:05
(@bagger1975)

Hallo GTITreter,

zu dem hier:

Ich fürchte nur, die KM wird dies mit allen Mitteln verhindern wollen und es wird knallen. Da sie bis jetzt auf Unterhalt für sich verzichten will, gehe ich dann davon aus, daß dies das Druckmittel sein wird.

ehrlich, dann muss es eben "knallen" und will sie es offensichtlich nicht anders. Konsequenz für den Fall des Nichtstuns ist, das Dein Sohn für Dich und seinen Stiefbruder, trotz vormaliger Bindungen, wahrscheinlich erst einmal verloren ist. Dies kann und darf es eigtl. nicht sein.

Deswegen musst Du die glasklare Kante beim Umgang fahren. Lieber früher als später...und so wie von den anderen Schreibern ebenfalls beschrieben...

Umgang und Unterhalt sind und bleiben 2 Paar Stiefel und sind (sofern Du Dich drauf einlässt) Kompromisse hier meisst kontraproduktiv.

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2011 03:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin GTI,

falls das in den vorigen Postings nicht klar geworden ist: Der (notfalls einzuklagende) Umgang findet selbstverständlich nicht zu den Bedingungen Deiner Ex und/oder in ihrer Wohnung statt, sondern in Deinem Lebensumfeld. Das Umgangsrecht Deines Sohnes mit seinem Stiefbruder würde ich aus der Diskussion komplett herauslassen; es ergibt sich ja zwangsläufig, sobald der Umgang mit Deinem Kleinen läuft.

Grüssles
Martin

PS: Sei sicherheitshalber darauf vorbereitet, dass möglicherweise irgendwelche Vorwürfe aus der Luft gegriffen werden, die Dein Umgangsrecht maximal unter mütterlicher Aufsicht erlauben sollen. Notorische Kinderbesitzerinnen, die den Unterschied zwischen ihrem Kind und ihren Puppen nicht verstanden haben, neigen gelegentlich dazu, sich notfalls auch mal einen Missbrauchsvorwurf auszudenken, wenn sie "ihr" Kind leihweise dem Vater überlassen sollen und nicht mitspielen dürfen. Als AE-Vater eines mittlerweile 9-Jährigen kannst Du solche Dinge aber leicht kontern.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2011 14:41
(@gtitreter)
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Nun ja, was soll ich sagen. Der Beschützerinstinkt meiner Ex gegenüber unserem Kind ist wohl so groß, daß sie lieber Hals über Kopf ausgezogen ist, als anzufangen, die Probleme zu lösen. Gut, nun ist es nunmal so.

Zumindest werde ich es am Donnerstag Abend geschafft haben, das bis auf die Nägel in der Wand leere Kinderzimmer wieder soweit mit Sachen und nötigen Möbeln zu füllen, daß man nicht mehr heulen muß, wenn man reingeht. Ich glaube echt, das war der härteste Teil der Trennung, dieses scheiss leere Zimmer und die scheiss Mahlzeiten mit dem leeren Hochstuhl.

Erstaunt bin ich, daß sie mich jeden Abend anruft, damit ich dem Kleinen Gute Nacht sagen kann. Ist beileibe nicht einfach am Telefon sich zusammenzureissen, aber immerhin etwas. Dabei habe ich sie darauf angesprochen, welche Regelung wir mit dem Kleinen zum Besuch treffen. Sie hat natürlich noch keinen Plan, da sie vollkommen zu ist.
Morgen werde ich sie zusammen mit meinem Großen in ihrer neuen Bleibe besuchen, das ist immerhin schon einmal etwas, den ganzen Tag dort zu sein.
Auf die Frage, wann der Kleine mal mit zu uns kommt (also in sein altes zuhause), wurde mir nur entgegnet, daß wir das erstmal lassen, damit er sich in seiner neuen Umgebung einlebt und sich daran gewöhnt. Ich bzw. wir könnten sie aber besuchen, wann immer wir wollen.

Ich bin zwar kein Kinderpsychologe, aber der Ansicht, daß dieses Rausreissen aus der gewohnten Umgebung dem Kind eher schadet als nützt, da er ja sowieso schon reichlich Veränderung mitmacht. Z.B. kein Papa und kein Stiefbruder mehr bei den Mahlzeiten, nur Mama zum Spielen usw. Sehe ich das falsch?  :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2011 23:34
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin zwar kein Kinderpsychologe, aber der Ansicht, daß dieses Rausreissen aus der gewohnten Umgebung dem Kind eher schadet als nützt, da er ja sowieso schon reichlich Veränderung mitmacht. Z.B. kein Papa und kein Stiefbruder mehr bei den Mahlzeiten, nur Mama zum Spielen usw. Sehe ich das falsch?  :question:

Ja!

Ich hatte weiter oben schon mal was dazu geschrieben.

Solange ihr es schaffen solltet, die Trennung bei dem Kind nicht weiter zu thematisieren und alle Beteiligten (also auch Du und damit auch automatisch der Stiefbruder) sehr regelmäßig Umgang zu haben,  dann wird das Kind sich sehr schnell dran gewöhnen. Allerdings befürchte ich, dass ihr von einem solch normalen Umgang beide recht weit entfernt seid: Deine Ex mit ihren kruden Ansichten, dass der Kleine nicht mehr in die alte Whg. zurück darf. Und Du mit dem beharrlichen wiederholen der Vorwürfe, dass der Wechsel der gewohnten Umgebung ihm nachteilig Schaden zu fügt.

Deshalb nochmal: Versuche den max Umgang herauszuholen. Geht das nicht auf "freiwilliger" Basis mit Deiner Ex, dann eben über den Dreisprung.

Und dann nutze die Zeit die Du mit dem Kleinen hast möglichst intensiv. Der Alltag wird sich dann mit zunehmendem Alter einstellen. Und das Du das kannst, hast Du ja schon mal mit Deinem Erstgeborenen bewiesen.

Gruss, Toto

PS: mit hat das Buch von Remo Lago "Trennungskinder" (oder so ähnlich geholfen)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2011 01:01
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Du bist noch viel zu sehr im Kopf Deiner Exe. Ihre Ansichten zählen nicht. Umgang ist ein Grundrecht. Verwehrt sie es Dir und dem Kurzen, muss eben ein Gericht das Machtwort sprechen. In dieser Frage sitzt Du eindeutig am längeren Hebel.

Es kann holperig und verletzend werden, wie Brille schon andeutet. Aber das ist egal, gehört gewissermassen zum bösen Spiel dazu. Was zählt, ist das Ergebniss. Und das wird mit 99%iger Sicherheit eine Umgangsregelung sein in ähnlicher Art und Umfang, wie ich weiter oben beschrieben habe.

Keep cool und gib Gas.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2011 18:28




(@gtitreter)
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Zitat Milan: [glow=red,2,300]"Du bist noch viel zu sehr im Kopf Deiner Exe. Ihre Ansichten zählen nicht. Umgang ist ein Grundrecht. Verwehrt sie es Dir und dem Kurzen, muss eben ein Gericht das Machtwort sprechen. In dieser Frage sitzt Du eindeutig am längeren Hebel."[/glow]

Da scheinst du Recht zu haben. Ich habe tatsächlich immer noch den Hintergedanken, dort keinen Stress zu machen, da man sich vielleicht nach einer kurzen Auszeit wieder verträgt und alles besser wird.
Zur Zeit bekommen wir beide eh keine vernünftigen Gespräche hin, ist wohl alles noch zu frisch und sie ist zu bis obenhin. Wenigstens kann ich erstmal alle 2 bis 3 Tage einen ganzen Tag zu ihr und dort den Kurzen bespaßen.

Ich habe mich jetzt zu folgender Sache entschlossen, da ich denke, es ist besser, wenn erstmal alle zur Ruhe kommen, als direkt das Feuer zu eröffnen.
Ich werde kommende Woche mit meinem Großen für 8 Tage zu Bekannten nach Kroatien in den Urlaub fliegen und bis dahin an dem von ihr gewünschten Besuchsrhytmus bei ihr festhalten. Den Urlaub können wir alle gut gebrauchen, mein Großer am Ehesten. Ich werde ihr vor Abreise sagen, daß sie den Urlaub (die Ruhe) nutzen soll und wir uns nach dem Urlaub für eine Umgangsregelung zu zweit zusammensetzen. Bekommen wir zu zweit nix hin, hole ich eine Beratungsstelle ins Boot. Komme ich dann nicht weiter, nützt es nichts und ich muß den großen Weg einschlagen.

Vorschlagen und Anstreben werde ich nach reichlich Gesprächen und Lektüre Folgendes:
1 Nachmittag je Woche 14-18h mein Sohn bei mir allein +  jedes Wochenende 1 Übernachtung bei mir (nach Wahl FR oder SA 10h bis nächster Tag 18h) und zusätzlich alle 3 Wochen (wenn die KM Nachtdienst hat) 2 Übernachtungen bei mir + halbe Ferien und größere Feiertage im Wechsel + gemeinsames Sorgerecht, damit ich auch mal mit ihm in den Urlaub kann und nicht nur Zahlvater bin

Diese Regelung müßte nach Beratung einer wirklich guten Fast-in-Rente - Familienrechts - Anwältin möglich und durchsetzbar sein.

Was meint ihr?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2011 01:32
(@bagger1975)

Hallo Gtitreter,

was wir davon halten?

M.E. nichts!

Ruhe bringt niemandem etwas,außer daß einseitig bestimmte Zustände für Deine KM weiter zementiert werden!Mehr nicht!

Dir wurden nun schon genug Ratschläge aus Erfahrungen erteilt!Mach was draus,für Deinen 1. u. 2. Sohn u. v.a. für Dich!

Deine Umgangsvorstellungen sind sicher nicht verkehrt,unternimm endlich etwas dafür u. kämpfe notfalls,in allen Teilen!Du hast gute Chancen!

Ganz viel Erfolg dabei,ich wünsche es Euch von Herzen!Viele Grüße

ps:sorry,schreibe vom handy!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 03:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

was wir davon halten?

M.E. nichts!

na so streng würde ich jetzt nicht urteilen: Schliesslich geht nur eine Vertagung um 2 Wochen.
da wird noch nicht so viel "zementiert"
und umgang hast du ja mit dem Kleinen.
ob es Hoffnung für Euch als Paar gibt, kann ich hier nicht beurteilen. Jedoch finde ich das Vorgehen der KM schonstarken Tobak, also viel Hoffnung würde ich mir nicht machen.

Die Umgangsregelung scheint ok, ob jedes WE 1 Tag od aller 2 WEs 2 Tage ist sicherlich Euren gemeinsamen Präferenzen geschuldet. Aber hast Du auch mal über ein Wechselmodell nachgedacht? Zumindestens mal als Eingangsforderung, denn klar ist, so ein WM funktioniert nur, wenn beide Eltern da mitmachen!

Auch ich wünsche Dir viel Erfolg!
Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 11:34
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich halte davon auch nicht allzu viel. Es ist m.E. eine falsche Rücksichtnahme auf die KM.

Meine Ex-Partnerin sagt nun kurz nach dem Auszug, daß sich der Kleine so schnell wie möglich an sein neues Zuhause gewöhnen soll, daher werde sie ihn in der nächsten Zeit nicht hierhin lassen. Ich könne ihn jedoch besuchen. Sie will seine Erinnerung an meine Wohnung, in der auch er 2 Jahre mit uns allen wohnte, löschen.

Das, was sie tut und sagt, ist sowas von falsch und hat auch nichts mit Kindeswohl zu tun. Sie will erklärter Weise alle Erinnerung an das gemeinsame Zuhause vernichten - warum  will sie das tun? Weil es dem Sohn dann besser geht? Völliger Quatsch. Sie hat anderes im Sinn...

Sie kann sich gerne von Dir trennen mit allen Konsequenzen. Aber den Kurzen soll sie da raus halten. Der WILL Dich zu Hause besuchen, der WILL seine Erinnerung nicht verlieren. Und ich befürchte, dass das der KM auch vollkommen klar ist. Sie trägt ihre Trennung auch auf dem Rücken des Sohnes aus. Da würde ich ziemlich hart drauf reagieren.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 23:13
(@bagger1975)

Hallo,

ich wollte nicht hart urteilen, stimme jedoch mit @milan definitiv in allen seinen Einschätzungen überein!

Das Verhalten der KM erfordert m.E. hartes u. konsequentes Gegensteuern! Lieber jetzt als morgen! Sie muß die rote Karte bekommen, sonst ändert sich nix! Ich weiß leider wovon ich schreibe!

Dswg. habe ich @Gtitreter so deutlich geschrieben! Ruhephasen u vermeintliche Rücksichtnahmen spielen gewissen KM nämlich nur in die Hände u. bestärken sie in ihrer rücksichtslosen u. meist wenig kindswohlorientierten Haltung!

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 23:50
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich halte davon auch nicht allzu viel. Es ist m.E. eine falsche Rücksichtnahme auf die KM.

Ganz ehrlich, verstehe ich Euch nun nicht!

Dass die KM nicht ganz sauber tickt, haben glaube ich mittlerweile alle hier erkannt, auch der TO.

Nun hat er uns gefragt, was wir von seiner Vorgehnsweise halten, die ich nochmal wie folgt zusammen fasse:
- Knapp 2 Wochen "Ruhe", so kann er und sein Sohn wieder Kraft sammeln und KM "nachdenken"
- dann Gespräch
- falls notwendig unter zu Hilfe nahme Dritter
- und dann den großen Weg, den ich mal als gerichtliche Umgangsregeung interpretiere

Was ist falsch dran?

Gruß
toto

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2011 23:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich sehe es wie Toto. Die zwei Wochen machen den Kohl nicht fett. Außerdem würde ich jetzt auch etwas vorsichtig in Bezug auf den anstehenden Urlaub sein. Wenn es jetzt eskaliert, dann kriegt er so schnell keine EA um in den Urlaub fahren zu können.

Ich finde seinen Vorschlag eher gesagt gut, er schreibt ja auch selber, dass er das Kind ja in der Zwischenzeit auch sieht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 00:06
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

So, noch eine Ergänzung vom heutigen Tag, da die KM das Gespräch suchte, um mir ihre Vorstellungen vom Umgang mitzuteilen. Sie war bei der SB vom zust. Jugendamt, mit der ich bereits letzte Woche telefoniert habe und meine Befürchtungen äußerte, meinen Sohn in Zukunft kaum bis gar nicht zu sehen.

In dem Beratungsgespräch habe die SB vom JA ihr geraten, den Umgang auf einen Tag pro Woche festzulegen und auf keinen Fall einer Übernachtung zuzustimmen.
Die KM bietet mir nun nach meinem Urlaub jede Woche den Samstag von 10h -  18h an. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn sie arbeiten ist, könne ich ihn von ihren Eltern abholen und auch dorthin zurück bringen. Wenn sie Nachtdienst hat, werden ihre Eltern aufpassen und nicht ich.
Die Tante vom JA könnte mir dieses Mini-Umgangsrecht anhand von Literaturbeispielen erläutern, da das Kind so wisse, wo es zuhause ist und nicht zerissen wird.  :gunman:

Meines Erachtens ist der Vorschlag eine Frechheit.
Nach meinen Urlaub werde ich noch einen Beratungstermin vorschlagen und meine Vorstellung äußern. Wenn das nichts nutzt, bleibt mir nur der große Weg, da ich diesen Mini - Umgang nicht akzeptieren werde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 00:07
(@bagger1975)

Hallo @TotoHH,

es gibt bei soetwas kein richtig oder falsch!

Ich habe jedoch bei den Erläuterungen von @Gtitreter z.T. den Eindruck, daß er noch zuviel nach Erklärungen oder Entschuldigungen für KM sucht!

Das ist nicht zielführend u es geht auch nicht ums Kinderzimmer, sondern um ausreichenden u. v.a. freien, unbelasteten Umgang!

Und darauf sollte er zügig hinarbeiten u. sich sonst keine Illusionen machen! Bei dem Vorgehen der KM...

Viele Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 00:15
(@bagger1975)

Hallo @GTItreter,

na bitte, da hast Du die Quittung!

Morgen ist Dein Anwaltstag! Kein weiteres Zuwarten! Vergiß das JA!

Viel Erfolg von mir

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 00:23




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