Umgangsrecht 2jähri...
 
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Umgangsrecht 2jähriger mit Stiefbruder

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(@milan)
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Moin!

Im Ergebnis ist sie nicht bereit, den kompletten Umgang nachzuholen. Ich kann den Kurzen heute für 2 Stunden holen, damit sie in Ruhe packen kann und damit wäre der Umgang für diese Woche erledigt.

Umgang so wahrnehmen wie von der KM ermöglicht, nicht mit ihr darüber diskutieren und ansonsten die Fakten dazu notieren.

Auf meine Frage, ob ich denn in den Herbstferien auch 5 Tage mit ihm und meinem Großen wegfahren kann, kam ein klares nein.

Da sie dafür keine logische Begründung liefern kann und wird, macht es auch hier keinen Sinn mit ihr darüber in die Diskussion zu gehen. Entsprechenden Fakten notieren und ansonsten erstmal so hinnehmen (den Knüppel packst Du später aus...).

Ist es ratsam, die Sachbearbeiterin vom Jugendamt in einem vertraulichen Gespräch vor dem gemeinsamen Termin darüber zu unterrichten, was in diesen 2 Monaten aus meiner Sicht passiert ist?

Definitiv "Ja". Du solltest sie über alles informieren, was gut und was nicht gut lief während Eurer Test-UR. Ein vertrauliches Gespräch halte ich nicht für gut. Eine zusammenfassende Email ist sicher sinnvoller. Aber auch hier wieder - frei von Vorwürfen gegen die Exe. Eine reine Tatsachenschilderung ohne persönliche Note und ohne eigene Bewertung. Die SB wird sich aus den Fakten schon ihr eigenes Urteil bilden. Tendentiell scheint sie ja eh "auf Deiner Seite" zu sein und insofern brauchst Du sie von nichts mehr zu überzeugen. Aber informieren würd ich sie schon. Kurz und knapp und -für sie- zeitsparend.

Bei Dir läuft da gerade das totale "Standardprozedere" einer boykottierenden Mutter ab. Da Du derzeit nicht eingreifen kannst, musst Du diese Phase nutzen um Dich in die richtige Position zu bringen. Will sagen- ruhig, besonnen und -aus Sicht des JA- professionell bleiben. Nicht auf kleine Erfolge schielen, sondern das grosse Ganze im Auge behalten. Aber ich habe den Eindruck, als verhieltest Du Dich bisher nahezu perfekt und zementierst Dir die Basis eines verantwortungsvollen und am Kindeswohl orientierten Vater. Schaffst Du es so zu bleiben, wird das JA immer hinter Dir stehen.

Greetz,
Milan

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 20.09.2011 18:58
(@gtitreter)
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Hallo zusammen!
Ein kurzes Update zur Situation. Mir fällt es schwer, die Haltung des Jugendamtes richtig einzuschätzen.

Mama ist mit dem Kleinen seit Mittwoch weg, bisher kein Anruf, kein Kontakt - wie von ihr auch angedroht.

Ich habe die gute (?) Dame vom Jugendamt angerufen und versucht, ihr ein paar der Sachen, die sich bis jetzt zugetragen haben, inkl. dem kurzfristigen Urlaub mitzuteilen. Ich wollte auch wissen, wie ich mich weiter verhalten soll, da ich die Sorge habe, daß es zur Eskalation kommt, wenn ich diese Sachen in dem geplanten Gespräch Anfang Oktober zur Sprache bringe. Die Dame hat sich das Ganze kurz angehört und meinte dann, daß es keinen Sinn macht, vorher darüber zu sprechen. Sie verwies mich auf den gemeinsamen Termin (mit Mama) am 7.10. Dort könnte jeder seine Eindrücke der letzten 2 Monate schildern.
Somit hätte ich mir den Anruf auch sparen können, oder? Ich hatte nicht den Eindruck, daß bei der Dame irgendwas angekommen ist....

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Themenstarter Geschrieben : 26.09.2011 14:28
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das darfst Du nicht überbewerten. Die Dame vom JA hat neben Dir noch 50 weitere Fälle zu bearbeiten und in der Warteschleife hängen sicher noch mal 20 Stück. Allein der Produktivität wegen kann sie sich nur zu den vereinbarten Terminen konkret damit befassen.

Ich würde für solche Kurzmitteilungen auch nicht anrufen, sondern eine Email schreiben. Die wandert dann in Deinen Ordner und kurz vor dem gemeinsamen Termin wird sie sich den Ordner noch mal durchlesen.

Inhalte von Telefongesprächen und besonders Formulierungen können teilweise wieder vergessen werden. Die Emails aber bleiben.

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 26.09.2011 16:36
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Hier meine neue Situation nach dem Versuch des Vermittlungsgesprächs am Freitag im Jugendamt:

Ich hatte die Möglichkeit, zuerst die Situation zu schildern. Natürlich hatte ich nichts Negatives, so daß ich die Dinge, die mich in der letzten Zeit störten , vortragen konnte. Gleichzeitig habe ich meine Forderungen, die nach vorheriger Rücksprache mit meiner in den Startlöchern stehenden Anwältin, nicht abwegig sind, geschildert. Demnach wollte ich die Tage wie bisher behalten, zusätzlich je Woche eine Übernachtung oder alle 2 Wochen zwei Übernachtungen. Außerdem eine Regelung für ausgefallenen Umgang sowie die Möglichkeit, mit dem Kleinen und meinem Großen in den Urlaub zu fahren.

Erwartungsgemäß hat die Mutter alle Wünsche konsequent abgelehnt. Den ausgefallenen Umgang kommentierte sie mit "Pech für den Vater", egal, warum er ausfällt. Das Ablehnen des gemeinsamen Urlaubs mit uns begründete sie damit, daß der Kleine ohne seine Mutter keinen Spaß hat. Daß er bei uns nicht schlafen darf, läge daran, daß der Kleine bei ihr nicht mehr durchschlafe. Sie wolle lieber warten, bis der Kleine von alleine beim Vater schlafen wolle und bereit dazu ist. Mit diesem Verhalten und den Kommentaren hatte sich Mama aber leider beim Jugendamt ins Aus geschossen. Die Frau vom Jugendamt gab den provokaten Hinweis, ob Mama denn wisse, daß ein 2jähriger nicht in der Lage ist zu sagen, Mama, ich möchte bei Papa schlafen. Danach hat das Jugendamt eigentlich nur mit allen Mitteln auf die Mutter eingeredet, daß meine Vorstellungen nicht abnormal wären. Es ging soweit, daß die Mutter von der Dame des Jugendamts zurechtgewiesen wurde, als sie sich über ein Zuspätkommen von mir über 10 Minuten beschwerte. Außerdem fragte die Frau vom Jugendamt die Mutter provokativ, was sie denn eigentlich glaube, was dem Kleinen beim Vater und dem Stiefbruder denn Schlimmes wiederfahren könne, worauf die Mutter keine Antwort hatte. Im Endeffekt schaute mich die Frau vom Jugendamt nach 45 Minuten an und sagte, daß ich mir ja den Mund fuselig reden würde und es bei der Mutter keinen Sinn hätte. Danach zog sie einen Strich unter ihre Aufzeichnungen und sagte, daß sie der Mutter ja auch keine weitere Beratung vorschlagen brauche, sie würde ja sowieso alles ablehnen. An mich ging nur der Hinweis, daß ich mir nun überlegen könnte, wie es weitergeht, bei einem Gerichtsverfahren würden die Gesprächsnotizen des Jugendamts jedenfalls vorgelegt.

Somit bin ich genauso weit wie vorher und mir bleibt nur, das beim Anwalt liegende Päckchen abzuschicken... Zumindest habe ich es erstmal anders versucht.

Somit

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Themenstarter Geschrieben : 09.10.2011 22:35
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ja, sehr Schade das Ganze, da Du ja keine überzogenen Forderungen gestellt hast, sondern nur wenig über den Minimalumgang liegst.

Frage Deine Exe doch noch einmal nett und freundlich, ob ihr klar ist, dass sie damit die letzte aussergerichtliche Möglichkeit verspielt hat und ab dann andere über Euch richten werden. Ob das mehr in ihrem Interesse liegen würde?

Aber wahrscheinlich auch alles vergebene Liebesmühe und jetzt ist die Stunde des Anwalts gekommen. Gruß Ingo

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Geschrieben : 09.10.2011 23:06
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo GTITreter,

Somit bin ich genauso weit wie vorher ...

Ich sehe das etwas positiver also Du, ich denke Du bist ein Stück weiter gekommen:
Du trittst (nach Deinen Schilderungen) sehr überlegt und besonnen auf, Du stellst keine abstrusen Forderungen und Du hast offensichtlich eine sehr vernünftige Sachbearbeiterin im JA. Diese scheint Deine Wünsche zu unterstützen und diese hat auch sehr gut klar gemacht, dass das Scheitern der Einigung in keinem Punkt an Dir liegt.
Wenn Sie dies dem Gericht auch so weitergibt und Du ein halbwegs vernünftigen Richter erwischst, hast Du sehr bald einen Gerichtsbeschluss in der Tasche, der es Deinem Kleinen möglich macht, seinen Vater öfter zu erleben.
Ich drücke Dir und Deinem Sohn mal ganz fest die Daumen!

Nun kommen gleich noch die Experten wegen Vergleich, Ordnungsgeld etc...
Liebe Grüße
Pinkus

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Geschrieben : 09.10.2011 23:46
(@nadda)
Registriert

Hi,

unerfreulich, aber der Weg ist damit frei fürs Gericht, und genau da solltest du jetzt schleunigst einen Eilantrag auf Umgang stellen.

LG
Nadda

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Geschrieben : 10.10.2011 10:42
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich sehe das etwas positiver also Du, ich denke Du bist ein Stück weiter gekommen:

Sosehe ich es auch.
Denn immerhin weißt Du nun, dass das JA mit auf Deiner Seite steht.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 10.10.2011 15:27
(@bagger1975)

Servus GTI-Treter,

Du hast (dokumentiert) wirklich alles probiert, musst Dir deswegen keine Vorwürfe machen und bist jetzt leider bei Ziffer 3. des Umgangsdreisprungs angekommen. Wegen der speziellen Haltung der KM hast Du zwar etwas Zeit verloren, aber dafür eine m.E. gute Aktenlage für das Verfahren geschaffen und das wird sich sicher auszahlen. Überlege Dir bei Deinen bisherigen Umgangsforderungen noch etwas mehr draufzupacken, als Verhandlungsmasse. Für das leider anstehende Verfahren wünsche ich Dir/Euch viel Glück, Durchhaltevermögen und einen guten Richter....bleib bei Deiner Linie.

Viele Grüsse und ich werde weiterhin aufmerksam mitlesen...

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Geschrieben : 10.10.2011 15:59
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Nein - das ist alles andere als unerfreulich!!! Das ist vielmehr genau das, was Du brauchtest und erreichen wolltest!

Nun ist der Weg zum Gericht frei. Eine einvernehmliche Lösung hielt ich mit dieser KM nie für möglich. Du hast Dich soweit stringent korrekt verhalten. Der Lohn dafür ist eine realistische Einschätzung des JA, die schriftlich vorliegen wird wenn es soweit ist. Faktisch bedeutet das, dass das JA hinter Dir und Deinem Anliegen steht. Dies wird dem Gericht schriftlich mitgeteilt. Die Luft für Deine Exe hast Du nun arg verdünnt und damit Deine Position gefestigt.

Wenn Du nicht ausgerechnet im Gerichtsbezirk Düsseldorf streitest, sollte das eigentlich das Rüstzeug sein um relativ zügig Deine gerichtliche Umgangsregelung zu erhalten.
Der nächste Schritt ist nun der Antrag auf Umgangsregelung an das zuständige Amtsgericht. Das JA und Deine zuständige SB wird vom Gericht dazu gebeten.

Mit etwas Glück und einem wohlwollenden Richter (ja, auch solche gibt es) hast Du die Kuh eventuell noch vor Weihnachten vom Eis.

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 10.10.2011 22:17




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
Tja, ersteinmal unerfreulich, dass die Probephase keinen besseren Ausgang hatte. Aber irgendwie ja auch nicht überraschend, jetzt hast Du jedenfalls die Argumente für das Umgangsverfahren auch schriftlich vom JA (hoffentlich...)

Eine Kleinigkeit ist mir noch aufgefallen, ich glaube es war auch schon mal erwähnt worden: die Geschwister sind doch Halbgeschwister, nicht "nur" Stiefgeschwister. also ein echter weiterer Grund fuer den Umgang - ich würde bei der weiteren Kommnikation auch vorm Richter auf diesen kleinen Wordingunterschied achten. Gruß toto

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Geschrieben : 11.10.2011 02:48
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Nach den Erfahrungen der letzten Gespräche beim Jugendamt und der neuerlichen Tatsache, daß Mama nun völlig neben der Spur läuft, hatte ich heute den Termin bei meiner Anwältin.
Wir haben nun ein recht neutrales, vorwurffreies Schreiben ans AG aufgesetzt, um das Umgangsrecht zu klären. Natürlich sind meine Vorstellung enthalten und natürlich auch, das Mamam kategorisch alles ablehnt. Meine Anwältin meint, daß viele Dinge wie Urlaubs- und Ferienregelung, Nachholen ausgefallener Tage usw. wahrscheinlich sogar ohne Gutachten geklärt werden, da dies absolut normale Sachen wären, die jeder Richter absegnen würde. Schaun wir mal....

Beispiele für neue Ergüsse? Bitte:
Gestern hat Mama mich bei der Übergabe angezählt, warum das Kind nicht die Wintermütze aufhätte, die sie ihm mitgegeben hat. Nunja, bei 14 Grad eigentlich kein Ding zum Diskutieren. Absolut lächerlich.
Letzte Woche hatte ich ihr vorgeschlagen, einen Umgangstag gegen einen anderen zu tauschen, damit ich mit dem Kindern zur Kirmes gehen kann. Sie lehnte mit dem Hinweis ab, der Kleine wäre erkältet.

Nun ist meine neue Partnerin in ihr Visier geraten. Erst hieß es, ich solle mir bloß nicht einfallen lassen, mit ihr und unserem Sohn etwas zu unternehmen. Jetzt fordert sie, daß sie sie kennenlernen will, bevor Kind und meine neue Partnerin aufeinander treffen. Ok, auch ich würde gerne wissen, mit wem mein Kurzer bei Mama irgendwann mal zusammenlebt, daher habe ich mir folgendes gedacht: Ich denke, ich werde es so halten, daß meine neue Partnerin einmal beim Abholen des Kleinen mitfährt, man einmal zusammen Hallo sagt und fertig. Das muß doch eigentlich reichen, oder? Was meint ihr? Ist einerseits für meine neue Partnerin auch nicht einfach.

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Themenstarter Geschrieben : 27.10.2011 23:31
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

du weißt ja bestimmt, was du in deiner Umgangszeit machst und wer dabei ist, ist deine Sache.
Die neue Freundin bei der Ex vorzuführen und begutachten zu lassen wie bei einem Einstellungsgespräch, kommt gar nicht in Frage. Schon gar nicht wenn es "befohlen" wird.

Einer freundlichen Bitte hingegen könntest du nachkommen, wenn deine Freundin das auch will. Aber dann muss sich deine Ex schon zu euch bemühen, wenn sie deiner Freundin mal guten Tag sagen will. Auf keinen Fall geht das Spiel auf, dass die ex erst die neue kennenlernt bevor sie beim Umgang dabei sein darf. Meine Meinung.

Sonst kommt es noch so weit dass du beim nächsten Abholen grüne Sockenträgst wenn Ex das will.

Also viele hier sagen ja oft, Augen zu und durch, wenn dabei mehr Umgang raus kommt, aber sobald eine Frau an deiner Seite im Spiel ist, solltest du deiner Freundin Respekt entgegenbringen, denn sie will an deiner Seite mit dir durchs Leben gehen, und sie soll sich nicht zu sehr einmischen wenns um dein Kind geht, aber dazu gehört es auch, keine Einmischung von außen zu akteptieren "um des Friedens willen". Sondern schütze deine Freundin lieber vor den Eskapaden und Angriffen deiner Ex, und setze da klare Grenzen der ex gegenüber.

ligr ginnie... die auch immer gern die neue Partnerin ihres Ex kennenlernen wollte, aber nie auf die Idee gekommen wäre, das zu FORDERN.

Und übrigens war ich auf meinen Freund damals echt sauer war weil er sich von seiner ex vorschrieben ließ wann ich seine Kinder kennenlernen durfte anstatt das mit mir zu besprechen. Weil das nämlich totaler Quark war und mein Freund sah es spätestens dann ein, als er das kennenlernen zwischen mir und seinen Kindern herauszögerte und seine ex ihren Freund, den sie später kennenlernte als wir uns, schon viel früher den Kindern präsentierte  :knockout:

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 28.10.2011 00:28
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wenn es so ist, das Deine LG sowieso im Auto sitzt bei der Abholung, dann gebietet es m.E. die Höflichkeit (auch A..löchern gegenüber) mal kurz auszusteigen und "Hallo" zu sagen. Ist immerhin die Mutter.

Extra deswegen mit LG gemeinsam zur Abholung fahren, würde ich jedoch nicht. Das wäre zu viel der Aufmerksamkeit. Deine Exe hat keinerlei Anrecht darauf Deine Leute kennen zu lernen. Die Art und Ausgestaltung der Umgänge obliegt ganz allein Deiner Verantwortung. Sie muss dabei mit gar nichts einverstanden sein.

Oder würde sie Dir auch auf Anfrage alle Leute vorstellen, mit denen sie gemeinsam mit dem Kurzen unterwegs ist?

Sie versucht aus der Tatsache, dass sie den Kurzen gestohlen hat und nun einbehält, das Recht für sich selbst abzuleiten, über Dich bestimmen zu können. Dem ist natürlich nicht so. Und wenn sie auf dem Trip bleibt, dann wird ihr Erwachen vor Gericht wahrscheinlich nicht so angenehm für sie. Denn den Zahn wird man ihr dort ziehen.

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 31.10.2011 17:22
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

- Update -

Hallo zusammen!
Nachdem meine Anwältin die Unterlagen mit einem vorwurfsfreien und weitestgehend neutralen Schreiben dem Amtsgericht zugestellt hat, warte ich nun auf die Festsetzung eines Termins.
Gleichzeitig hat die Sachbearbeiterin vom Jugendamt für kommende Woche ein weiteres Elterngespräch angesetzt, da sie ja einen Bericht an das Gericht schreiben muß.

Die Kindesmutter wurde zwecks Terminabsprache telefonisch von der Sachbearbeiterin kontaktiert, dabei erfuhr sie auch von dem nun laufenden Verfahren. Keine 5 Minuten später erhielt ich eine SMS, daß der Umgang am morgigen Tag ausfällt, da der Kleine plözlich erkrankt sei. Einen Nachholtermin würde es natürlich nicht geben.

Ich bin zur Zeit ohnehin machtlos, wie ich es ja schon in den früheren Beiträgen geschrieben habe. Kann ich dem Jugendamt bzw. Gericht irgendwie glaubhaft darlegen, daß der Kurze nicht krank ist, sondern das alles nur eine Reaktion auf das laufende Verfahren ist?

Habt ihr sonst noch irgendwelche Tips, auch im Hinblick auf den nahenden ersten Termin?
Gibt es Regelungen für ausgefallenen Umgang, wenn das Kind krank ist oder die Mutter den Termin nicht einhält? Wenn ich selbst verhindert oder krank bin, ist es mein Pech - anders sieht es doch bei Krankheit des Kindes oder Verhinderung der Mutter aus, oder?

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Themenstarter Geschrieben : 09.12.2011 16:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!
Hatte mich gerade vor einigen Tagen gefragt, wie es bei Dir wohl weitergegangen ist..

Kann ich dem Jugendamt bzw. Gericht irgendwie glaubhaft darlegen, daß der Kurze nicht krank ist, sondern das alles nur eine Reaktion auf das laufende Verfahren ist?

Naja, eigentlich musst nicht Du darlegen, dass es hier eine Reaktion der KM auf etwas ist, was ihr nicht passt. Vielmehr muss KM erläutern und (mittels Attest) nachweisen, dass Kind soooo krank ist, dass es nicht transportfähig ist bzw. nicht auch vom KV gepflegt werden kann.

Wenn ich selbst verhindert oder krank bin, ist es mein Pech - anders sieht es doch bei Krankheit des Kindes oder Verhinderung der Mutter aus, oder?

Vorsicht! Ja. es ist Dein Pech! Aber Du bist in der Verantwortung, eine alternative Betreuung zu organisieren. Auch die KM muss sich darauf verlassen können, dass Umgang stattfindet. Und es braucht ja nicht viel Fantasie, dass ganz schnell gerufen wird, dass Du kein Interesse hast/ unzuverlässig bist und das Kind während Deiner Umgangszeit abschiebst...

Gibt es Regelungen für ausgefallenen Umgang, wenn das Kind krank ist oder die Mutter den Termin nicht einhält?

Bei einer gerichtlichen Festlegung des Umgangs sollte auch eine Regelung zum Nachholen (zB am nä WE) enthalten sein. Und eine Ordnungsgeldandrohung bei Nichteinhalten!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 17:22
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Mahlzeit zusammen, Hi Toto!
Wegen der ausgefallenen Umgangstage muß ich noch dazusagen, daß die Mutter strikt untersagt, daß jemand anders auch nur minutenweise aus meiner Familie (Oma oder Opa) auf den Kleinen aufpaßt, wenn ich mal verhindert bin und ihn z.B. auch nur mal eine Stunde bei Oma/Opa lassen würde. Dies ist für sie ein Grund, den Umgangstag komplett zu streichen. So hat sie es auch gegenüber dem Jugendamt formuliert. Das ich derjenige bin, der sich hauptsächlich kümmern muß und will steht natürlich außer Frage!

In der vergangenen Zeit lief es ein paar Mal so, daß, wenn ihr der Umgangstag (Samstag) nicht paßte, bei mir angerufen wurde und es hieß: Samstag geht nicht, da sie was vorhabe oder ihr der Sonntag besser passe. Ich könnte ja dann den Sonntag nehmen, ansonsten hätte ich Pech gehabt und der Umgangstag fiele komplett aus. Hatte ich aber mal einen Termin, der ausgerechnet auf den Umgangstag fiel, wurde natürlich kein Ersatztermin angeboten und der Tag kurzerhand von ihr gestrichen - völlig egal, ob ich eine Ersatzbetreuung gehabt hätte.

So läuft es mit Weihnachten eben auch. Ich muß den Tag akzeptieren, den sie mir vorschreibt, ansonsten habe ich Pech gehabt. Ach ja und für den von ihr aufdiktierten zweiten Weihnachtstag streicht sie kurzerhand einen anderen Tag, damit der Kleine ja nicht einen Tag mehr bei mir ist. Zusatztage in den Ferien gibts auch nicht, obwohl ich Urlaub habe.

Das alles sind ja auch mit genug Gründe, warum ich die Sache so nicht mehr mitmache und das Ganze zum Gericht gegeben habe.

Ich denke, daß die Mutter nun auf Zeit spielt. Das für Morgen angedachte Gespräch beim Jugendamt, daß vom Gericht angeregt wurde, da ja ein Bericht erfolgen muß, hat sie schonmal auf Montag geschoben - ich denke mal, damit in diesem Jahr kein Termin mehr angesetzt wird.

Also abwarten.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2011 00:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wegen der ausgefallenen Umgangstage muß ich noch dazusagen, daß die Mutter strikt untersagt, daß jemand anders auch nur minutenweise aus meiner Familie (Oma oder Opa) auf den Kleinen aufpaßt, wenn ich mal verhindert bin und ihn z.B. auch nur mal eine Stunde bei Oma/Opa lassen würde. Dies ist für sie ein Grund, den Umgangstag komplett zu streichen. So hat sie es auch gegenüber dem Jugendamt formuliert. Das ich derjenige bin, der sich hauptsächlich kümmern muß und will steht natürlich außer Frage!

Was du an deinem Umgangstag machst, solltest du weder vorher noch hinterher mit irgendjemand diskutieren.
Du entscheidest das alleine und musst das vor niemandem rechtfertigen.
Wenn sie daraufhin den Umgang verweigert, gehst du stracks zum Gericht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 22:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi GTI,

sehe es auch wie Beppo. Mit aussergerichtlichen Mitteln wirst Du bei dieser Exe wohl keine Chance haben. Du wirst als billiger Babysitter mißbraucht, hast anzutanzen wenn Madame Koffer packen will und danach bist Du wieder abgemeldet. Ich denke mal, dass sie Deine Rolle als Vater nicht wirklich anerkennt. Also muss hier eine gerichtliche Lösung her. Hiervon solltest Du auch nicht mehr abrücken, weil die Tour wahrscheinlich als nächstes kommt, wenn sie merkt, dass sie in die Enge getrieben wird "Ach, wir können das doch so regeln, vergessen wir das doch mit dem Gericht..." - und 2 Wochen später geht es wieder los in der alten Tour. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2011 23:06
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus,

Ich muß den Tag akzeptieren, den sie mir vorschreibt,

Würde ich im Leben nicht akzeptieren.

Kann mich den Vorschreibern nur anschließen: Ab zum zuständigen Gericht und eine glasklare Umgangsregelung beantragen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2011 10:23




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