Umgangsrecht 2jähri...
 
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Umgangsrecht 2jähriger mit Stiefbruder

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(@bagger1975)

Servus GTI,

auch ich habe mir erst vor kurzem die Frage gestellt, wie es bei Dir wohl weiter gegangen ist.

Leider bewahrheiten sich unsere damaligen ersten Einschätzungen immer mehr und hast Du bei dieser kinderklauenden Ex keinen Sinneswandel zu erwarten.

Deine außergerichtlichen dokumentierten Bemühungen um einen einvernehmlich geregelten Umgang sind erschöpft. Dein 2. Sohn, sein Bruder und Du haben ohne Abstriche Anspruch auf eine unbelastete Beziehung. Diese wird in 1. Linie durch ausreichende regelmäßige Umgangszeiten gewährleistet und bedarf nun gerichtlicher Festlegung.

Die Spirenzchen und Spielchen der KM müssen ein Ende finden und evtl. kehrt bei einer gerichtlichen Klärung dann ja die notwendige Einsicht ein, dass sie nicht willkürlich über die Beziehungen und Bindung des Kinde verfügen kann, so wie ihr das gerade passt.

Egal, ob am Ende ein Umgangsbeschluss oder Umgangsvergleich steht, sollte dieser angesichts der bisherigen Haltung der KM definitiv einen Hinweis auf Ordnungsmittel gemäß § 89 FamFG enthalten.

Du sorgst bislang für Deinen 1. Sohn, deshalb brauchst Du Dich für Deinen 2. auch nicht zu verstecken. Ich hoffe Deine erfahrene Anwältin wird vorstehendes im Verfahren richtig herausarbeiten.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2011 12:01
(@lima65)
Rege dabei Registriert

Hallo GTI,

dem Tenor der Antworten stimme ich auch zu. Siehe z.B. bagger:

Die Spirenzchen und Spielchen der KM müssen ein Ende finden

Absolut! Genauer gesagt: DU musst das nun endlich beenden!

evtl. kehrt bei einer gerichtlichen Klärung dann ja die notwendige Einsicht ein, dass sie nicht willkürlich über die Beziehungen und Bindung des Kinde verfügen kann, so wie ihr das gerade passt.

"Evtl" oder "evtl nicht" - ich glaube hier an "definitiv nicht", denn das "Lernen durch Einsicht" ist die Lernform, die in der Praxis erfolgreicher Kindesbesitzerinnen am wenigsten vorkommt. Meine Meinung.

Anyway:

Egal, ob am Ende ein Umgangsbeschluss oder Umgangsvergleich steht, sollte dieser angesichts der bisherigen Haltung der KM definitiv einen Hinweis auf Ordnungsmittel gemäß § 89 FamFG enthalten.

Das halte ich auch für unverzichtbar, auch wenn das Abschreckungspotential angedrohter Ordnungsmittel unsicher ist.

Gruß von lima

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2011 15:24
(@bagger1975)

Servus Lima65,

wir sind uns einig, aber es geht nicht lediglich um das "Abschreckungspotential" von § 89 FamFG.

Die angeratene Androhung ist zwingende Voraussetzung für eine allenfallsig notwendige Vollstreckung.

Darum geht`s...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2011 16:13
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

So, heute war das gemeinsame Elterngespräch beim Jugendamt, zu dem dieses anläßlich des baldigen Gerichtstermins geladen hatte.
Der Termin war eigentlich eine Kopie der beiden anderen Termine in der Vergangenheit. Egal, was ich oder die Sachbearbeiterin vorschlugen, konsequente Verweigerung der Mutter. Zweimal wurde die Sachbearbeiterin der Mutter gegenüber laut, da sie sie nicht aussprechen ließ und ein anderes Mal mit persönlichen Beleidigungen gegen meinen großen Sohn aufschlug.
Die Dame vom Jugendamt hat der Mutter ganz klar gesagt, daß sie für die Umgangstage feste Tage anstreben würde, statt sich ewig den Tag nach Vorschlägen der Mutter vorschreiben zu lassen. Die Mutter hielt dagegen, daß unser Sohn ja dann auch Termine versäumen würde, die ausgerechnet auf den dann nicht verschiebbaren Umgangstag fielen. Antwort vom Jugendamt an die Mutter: Das ist ihr Problem, sie lehnen ja sowieso alles ab. Ich habe natürlich gesagt, daß ich diese Termine (z.B. im Kindergarten) übernehme, was die Mutter aber nicht will, da ich im Kindergarten nichts zu suchen habe.
Insgesamt hatte ich den Eindruck, daß die Sachbearbeiterin heute noch ein Stück fordernder auf die Mutter eingewirkt hat. Einen gemeinsamen Urlaub und Übernachtungen lehnt die Mutter auch nach wie vor ab.
Ich muß dazu sagen, das meine Ex sich zum Teil einen Quatsch rausgeschraubt hat, daß selbst die Sachbearbeiterin große Augen machte. Unter anderem kam der Satz, sie sei die Mutter und deswegen wäre sie die einzige Person, die ihn morgens aus seinem Bett nehmen dürfte.

Die Sachbearbeiterin hat dann noch alles abgefragt, was in nächster Zeit passiert. Weihnachten, Silvester usw.  Ich habe erzählt, daß eigentlich der 24.12. mein Umgangs-Samstag (tagsüber) wäre, diesen die Mutter aber ersatzlos streicht mit der Begründung, das Kind wäre ja schon am 2. Weihnachtstag bei mir. Somit also nichts mit Zusatztag zu Weihnachten. Die Sachbearbeiterin hat der Mutter dann ziemlich deutlich gemacht, daß an diesen hohen Tagen sehr wohl ein Anspruch bestehe, so daß ich nun tatsächlich erstmals einen kompletten Ersatztag bekommen habe, wenn auch mit Druck des Amtes.

Aber:
Auf die Frage, warum der Kleine nicht bei uns schlafen soll und was ihm bei uns Schlimmes passieren soll, antwortete sie, daß er noch nicht bereit dazu wäre. Er habe schlimme Schlafprobleme. Nach der Trennung habe er super geschlafen, aber seitdem die Umgangstage stattfinden, sei es ihr nicht mehr möglich, den Kleinen in sein eigenes Bett zu bekommen. Er würde nachts wach und rufe nach Mama und will in ihr Bett. Dabei steigere er sich so hinein, daß er oft erbricht. Sie sei deswegen in Behandlung beim Kinderarzt, der wolle den Kleinen in ein paar Wochen zum Psychologen überweisen. Sie könne sich nicht erklären, was wir mit dem Kind machen, daß er abends, wenn er zurück kommt, erstmal 2 Stunden bräuchte, um wieder runter zu kommen. Die Umgangstage seies die Ursache für die Schlafprobleme, deswegen auch keine Übernachtung.

Ich muß dazu sagen, daß der Kleine bei uns absolut pflegeleicht ist. Zum Mittagsschlaf brauche ich keine 2 Minuten, bis er in seinem Bett liegt und pennt. Er isst normal, motzt nicht und spielt sich hier nen Wolf.
Die "Schlafprobleme" hatte er aber schon, als wir noch zusammen gewohnt haben. Es war nämlich jede Nacht dasselbe Spiel, daß so endete, daß der Kleine von Mama in ihr Bett geholt wurde. Hatte meine Partnerin Nachtdienst und ich habe ihn hingelegt, hat er problemlos durch geschlafen - ohne Theater, auch wenn er nachts mal wach wurde, ist er in seinem Bett wieder eingeschlafen. Es gab deswegen schon in der Beziehung genug Streit weil ich immer gesagt habe, daß der Kleine genau weiß, daß sie ihn sowieso in ihr Bett holt, wenn er nur lange genug Theater macht. Er kündigt seine Absicht, in Mamas Bett schlafen zu wollen, mitlerweile auch schon verbal bei mir an.

Noch eine Frage:
Ich spiele mit dem Gedanken, mit dem Kinderarzt meines Kleinen zu sprechen. So wie ich es sehe, ist es einfach nur die Angewohnheit, bei Mama im Bett schlafen zu wollen. Er hat ja bei ihr oft genug mit Theater gewonnen und sein Ziel erreicht. Da er das bei mir nicht macht, scheint es personenabhängig zu sein. Meiner Meinung nach, sollte der Kinderarzt dies wissen um nicht blind den Kleinen weiter zu überweisen. Ich wollte dort kein Fass aufmachen, sondern eigentlich nur ein normales Gespräch führen. Was meint ihr dazu?

Danke für Eure Antworten!!!!

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Themenstarter Geschrieben : 19.12.2011 21:47
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi GTI,

Er habe schlimme Schlafprobleme. Nach der Trennung habe er super geschlafen, aber seitdem die Umgangstage stattfinden, sei es ihr nicht mehr möglich, den Kleinen in sein eigenes Bett zu bekommen.

Ich glaub wenn ich mal Zeit und Musse habe, werde ich mal das "Handbuch für Kindsbesitzerinnen - Definitionen, Vor- und Niederlagen" im Eigenverlag herausbringen.

Es ist doch jedesmal der selbe Bullshit, der dort erzählt wird. KMs, die es auf Grund ihres beschränkten Blickwinkels nicht raffen, was das Kind wirklich braucht bzw. durch mangelnde Konsequenz (deshalb klappt es dann bei den Vätern meist ohne Probleme) den Grundstein für das Verhalten legen. Denn sonst darf der Kleine doch bestimmt "alles selber entscheiden, was er möchte". Das ist doch "zum Wohle des Kindes". Aber beim Schlafen gehen ist das halt blöd.

Lass den Kinderarzt raus. Es bringt nichts, da die KM auch wieder abblocken wird und dieser ihr eh erzählt, dass das für Kinder in dem Alter normal ist und sie wird stampfend abziehen.

Du brauchst schnellstens eine gerichtliche Lösung. Alles andere wird bei dieser Resistenz nichts bringen. Gruß Ingo 

AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2011 21:59
(@bagger1975)

Servus GTI,

@Ingo ist zuzustimmen. Was brauchst Du mehr? Dieser Renitenz der KM ist nur durch einen gerichtlichen Beschluss beizukommen. Das JA scheinst Du ja gottlob auf Deiner "Seite" zu haben, was goldwert ist.

Also los! Sorge jetzt für gerichtlich festgelegten ausreichenden, regelmäßigen und ungestörten Umgang flankiert mit Ordnungsmitteln, Ferien- u. Feiertagsregelung sowie einer Ersatzregelung, wenn Umgang ausnahmsweise einmal ausfällt.

Auf die naheliegendste Idee, dass die mitgeteilten (Dir gegenüber vermutlich vorgschobenen) Schlafprobleme evtl. mit dem plötzlichen Herrausreissen des Kleinen aus seiner angestammten Familie zu tun haben könnten, kommt die KM nicht. Da soll es dann lieber der Kinderarzt richten und den Kleinen ruhig stellen  :knockout:, ich fasse es nicht...

Den Kinderarzt prophylaktisch zu informieren ist m.E. sicher nicht verkehrt, ob es etwas bei dieser KM bringt, kann niemand sagen, denn notfalls sucht sie sich einfach einen anderen...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2011 20:09
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Nachträglich Frohe Weihnachten an alle.....

Ich gehe davon aus, daß sie dem Kinderarzt das gleiche auftischt, wie dem Jugendamt, nämlich, daß der Kleine die Schlafstörungen erst hat, seitdem regelmäßig Umgang statt findet.
Ich würde den Kinderarzt nur auf die Fährte bringen, daß das so nicht ganz richtig ist und er auch an die Möglichkeit denken sollte, daß das Kind bei Mama einfach keinen Bock hat, in seinem eigenen Bett zu schlafen, da er Mama ja schon lange vor der Trennung darauf programmiert hat, ihn in ihrem Bett schlafen zu lassen, wenn er das wünscht.

Wie auch immer, hab heute Post vom AG bekommen. Der erste Termin ist auf den 17. Januar terminiert. Vorsitzende ist eine Richterin...  :question: Schaun wir mal....

Ich bin gespannt, was mich erwartet. Ich rede mir einfach ein, daß es weniger Umgang als jetzt nicht werden wird und ich demnach nur gewinnen kann.
Es läßt sich bei Weitem nicht absehen, wie die Richterin auf die von der Mutter dargelegten Schlafprobleme reagieren wird und ob sie dies der KM in dieser Form glaubt.

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Themenstarter Geschrieben : 29.12.2011 16:39
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Na, das klingt doch alles gut. Bei der Vorgeschichte und den zu erwartenden Gesprächsprotokollen dürfte das vor Gericht ein Homerun für Dich werden.

Das, was Deine Exe da so vom Stapel lässt ist so ein kalter Kaffee, dass JA und Richter schon nach dem ersten Satz von Mama genau wissen, wo der Hase läuft. Diese Kinderbesitzerinnen halten sich immer für so schlau und durchtrieben. Dabei hauen sie alle die gleichen Argumente und sinnfreien Erklärungen raus. Jeder, der mindestens 1 von denen erlebt hat, erkennt andere schon an der Nasenspitze.

An Deiner Stelle würde ich dem Gerichtstermin sehr gelassen entgegen sehen und eine verbindliche Umgangsregelung erwarten. Vergiss nicht Strafsanktionen zu beantragen, damit diese mit in die Vereinbarung kommen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.12.2011 14:16
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Mit dem letzten Update für dieses Jahr.... Leider der Gipfel zum Jahreswechsel!

Gestern war der Brief des Anwalts der Mutter meines Kleinen sowie die Stellungnahme des Jugendamts in der Post, weitergeleitet durch meine Anwältin.

Die Stellungnahme des Jugendamts ist sehr sachlich ohne Schuldzuweisungen und Wertungen, man liest aber neutral heraus , daß die Mutter sich allem verweigert.
Es steht darin auch kein Wort, daß ich zwischenzeitlich emails an das Jugendamt geschrieben habe, in denen ich auf den wiederholten Ausfall des Umgangs aufgrund plötzlicher Krankheit des Kleinen hingewiesen habe und diese nicht nachgeholt wurde.

Beim Anschreiben der "Gegenseite'" bin ich jedoch hinten rüber gekippt. Ich hatte meinen Antrag ja fast neutral auf einer knappen A4 - Seite dem Gericht zugeschickt. Zurück kam nun eine fast zweiseitige Predigt mit den übelsten Sachen.
Abgesehen vom Standard, daß ich mich nie um das Kind gekümmert habe, der Umgang nicht stattfand weil ich die Termine willkürlich verschoben habe, sind dort zwei Punkte, die mich wirklich nachdenklich machen.

In dem Schreiben werden die Schlafprobleme, die der Kleine angeblich bei der Mutter hat, angegrissen. Weiterhin "Aus heutiger Sicht stellt die Antragsgegenerin fest, dass die Art des Umgangs (2x wöchentlich, 15h-18h und 10h bis 18h) nicht dem Kindeswohl entspricht. Sie wird das Kind deshalb weiteren Untersuchungen unterziehen lassen, weil es verschiedene, noch aufzuführende Auffälligkeiten in Zusammenhang mit der Durchführung des Umgangs zeigt. Hierauf kommen wir noch zurück." Was soll mich dem Satz anfangen? Laufe ich nun Gefahr, gar keinen Umgang mehr zu bekommen? Da ich noch nicht mal GSR habe, kann ich nocht nicht einmal verhindern, daß sie in puncto Untersuchungen macht, was sie will.

Die nächste Krönung kommt dann im folgenden Absatz:
"... Verhältnisse beim Kindesvater keinesfalls glücklich. Sein weiteres Kind (mein großer 9jähriger) ist extrem verhaltensauffäliig in der Form, daß er Gewalt gegenüber anderen Kindern zeigt, weshalb er trotz guter Schulnoten keine Empfehlung für das Gymnasium bekommen hat.... Das Kind ist charakterlich dazu nicht geeignet und auch eine versuchte psychatrische Therapie war ungeeignet, eine Besserung herbeizuführen."

Zum letzten Absatz muß ich folgendes Klarstellen. Schon im Oktober habe ich von der Grundschule die uneingeschränkte Empfehlung bekommen (schriftlich beim Elternsprechtag) für das Gymnasium bekommen. Die Aussage ist also nachweislich falsch. Bzgl. der angesprochenen psychatrischen Behandlung folgendes: Er hat 2010 die Schule gewechselt, die zuvor in der Nähe seiner Mutter lag, so daß ich jeden Tag weit fahren mußte. Seine Mutter hat sich in dieser Zeit nicht bis kaum gekümmert. Deshalb ist er in der Zeit des Schulwechsels in den Ferien 2010 in der Tat durch eine Kinder- und Jugendpsychologin begleitet worden, um den Schulwechsel einfacher zu gestalten. Ich habe damals sogar von der Psychologin ein Schreiben bekommen, daß sie ihn lediglich begleitet hat und ihre Arbeit irgendwann Anfang 2011 beendet ist weil nicht mehr notwendig. Auch das habe ich schriftlich, nichts von gewalttätig und ungeeignet.

Ich hoffe schwer, daß das Gericht diese Zeilen in Bezug auf meinen Großen richtig wertet, wie gesagt, die zwei Bescheinigungen habe ich ja. Sich über mich auszulassen, kann ich ja noch nachvollziehen, aber meinen Sohn derart darzustellen, läßt meine Nackenhaare hochstehen. Für mich sieht es so aus, als ob die Mutter nun auf dem Rücken beider Kinder versucht, den Umgang zu stoppen. Was ich kann ich tun, damit der Kleine nun auch nicht noch "krank" geschrieben wird? Schlafprobleme hatte er schon, als wir noch zusammen gewohnt haben. Wobei das angezüchtete Schlafprobleme waren, die nur bei der Mutter auftraten, da sie ihn jede Nacht nach einer Stunde Heulerei in ihr Bett geholt hat, wo er dann grinsend weitergepennt hat. War sie nachts arbeiten und ich habe mich um den Kurzen gekümmert, war alles gut, da hat er in seinem Bett geschlafen. Auch jetzt brauche ich mittags keine Minute, bis er in seinem Bett schläft.
Ich habe die Befürchtung, daß sie mit Kleinen zu weiteren Ärzten rennt, ihre Geschichte dort auftischt und man ihr dort tatsächlich abnimmt, daß es durch den Umgang kommt. Da ich kein GSR habe, werde ich wahrscheinlich noch nicht einmal dazu befragt.

Danke für Eure Hilfe in 2011!
Einen Guten Rutsch Euch allen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.12.2011 16:02
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Weiterhin "Aus heutiger Sicht stellt die Antragsgegenerin fest, dass die Art des Umgangs (2x wöchentlich, 15h-18h und 10h bis 18h) nicht dem Kindeswohl entspricht. Sie wird das Kind deshalb weiteren Untersuchungen unterziehen lassen, weil es verschiedene, noch aufzuführende Auffälligkeiten in Zusammenhang mit der Durchführung des Umgangs zeigt. Hierauf kommen wir noch zurück." Was soll mich dem Satz anfangen?

Mit dem Satz sollst Du gar nix anfangen. Ist doch nur dummes Rumgeballer, weil denen sonst nix anderes einfällt bzw. sie einfach nix gegen Dich anzuführen haben. Soll die Exe erstmal die angekündigten Untersuchungen machen lassen und dann mal die Ergebnisse vorlegen. Garantiert wird niemals ein Arzt sagen "Der Umgang ist schuld an diesem oder jenem". Wahrscheinlich wirst Du von denen zu diesem Thema nie wieder was hören.

Die nächste Krönung kommt dann im folgenden Absatz:
"... Verhältnisse beim Kindesvater keinesfalls glücklich. Sein weiteres Kind (mein großer 9jähriger) ist extrem verhaltensauffäliig in der Form, daß er Gewalt gegenüber anderen Kindern zeigt, weshalb er trotz guter Schulnoten keine Empfehlung für das Gymnasium bekommen hat.... Das Kind ist charakterlich dazu nicht geeignet und auch eine versuchte psychatrische Therapie war ungeeignet, eine Besserung herbeizuführen."

Auch nur dummes Rumgeballer ohne Substanz. Hier würde ich bestenfalls nachfragen, woher die Gegenseite ihre Erkenntnisse hat und sie mögen dies doch bitte durch Belege bekräftigen.

Komm blos nicht auf die Idee in vorauseilendem Gehorsam jetzt Gegenbelege abzuschicken. In zwei Sätzen die abstrusen Vorwürfe als substanzlos zurück weisen. Sollte das Gericht hier Ausführungen von Dir haben wollen, möge es dies Dir mitteilen.

Für mich sieht es so aus, als ob die Mutter nun auf dem Rücken beider Kinder versucht, den Umgang zu stoppen.

So ist es. Und so sollte Dein RA es ggf auch formulieren.

Wobei das angezüchtete Schlafprobleme waren, die nur bei der Mutter auftraten, da sie ihn jede Nacht nach einer Stunde Heulerei in ihr Bett geholt hat, wo er dann grinsend weitergepennt hat. War sie nachts arbeiten und ich habe mich um den Kurzen gekümmert, war alles gut, da hat er in seinem Bett geschlafen. Auch jetzt brauche ich mittags keine Minute, bis er in seinem Bett schläft.

Das hatte ich in meinem eigenen Fall auch. Bei mir pennte der Kurze immer durch und schlief immer problemlos ein. Bei Mama machte er Theater. Sie versuchte es auf den Umgang zu schieben. Damit ist sie aber gescheitert. Seit unser Umgang reibungslos läuft, schläft er auch bei Mama wieder prima.

Ich würde mir an Deiner Stele wegen dem neuen Schrieb keinerlei Sorgen machen. Das sind alles unbelegte und haltlose Behauptungen, die da aufgestellt werden. So hat noch niemand einen Gerichtsprozess gewonnen. Ausserdem ist Umgang ein Grundrecht. Es gehört mehr dazu diesen auszusetzen, als ne Schlafstörung oder ein -angeblich- nicht gymnasiumtauglicher 2ter Sohn.

Ab in den Ordner damit und entspannt abwarten, was Deine RAin dazu schreiben will.

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 01.01.2012 22:12




(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Brauche nochmal Rat, ich fürchte, es brennt….

Hallo Leute!
Der Termin für den ersten Gerichtstermin ist durch das AG auf die 2. Woche im Februar verschoben worden. Ich habe parallel zur Umladung das Anschreiben der Gegenpartei bekommen, warum dies beantragt wurde.

Darin heißt es unter anderem sinngemäß:
Die KM ist nun mit meinen Sohn (fast 2,5 Jahre) in psychologischer Behandlung. Seine Schlafstörungen bei der KM nehmen zu, mittlerweile könne die KM ihn auch nicht mehr im Kindergarten abgeben, da er extreme Trennungsangst zur KM hat. Behandlungsmöglichkeiten des Kinderarztes seien erschöpft, daher nun der Psychologe. Eine Steigerung der Schlafbeschwerden ist seit Weihnachten erkennbar, da der Sohn dann einen Tag mehr als üblich beim Vater verbracht hat.
Seitdem ginge nichts mehr. Man sei in der Überlegung, den Umgang ganz oder zum Teil zu reduzieren.
Außerdem würde er im Haushalt des Vaters erheblich beeinflusst. Wenn KM ihn frage, wie es bei Papa war, sage er „Das interessiert Mama nicht!“
Wir sprechen von einem gut 2,5jährigen Kind. Insbesondere den o.a. Satz kenne ich von ihm gar nicht. Er haut sich schon den ein oder anderen Klopper raus, aber nichts Ungewöhnliches.

Ich kann doch jetzt nicht zusehen, wie die KM unser Kind „kaputt schreibt“, nur um einer Umgangsregelung bzw. Erweiterung des Umgangs aus dem Wege zu gehen.
Wenn ich nicht wüßte, daß hier alles glatt läuft, wenn er da ist, wäre es ja kein Problem, aber was soll ich jetzt machen?
Ich habe bislang fast alle persönlichen Sachen, die ich vor und während der Beziehung über die KM erfahren habe, bewusst außen vor gelassen, um keine schmutzige Wäsche zu waschen. Macht es Sinn, nun damit anzufangen? Alle Sachen passierten natürlich vor unserer Beziehung (z.B. geplanter, aber nicht durchgeführter Suizid mit Abschiedsbrief, Gewalt in der Kindheit durch die Mutter, sexueller Übergriff kurz vor der Volljährigkeit, Probleme auf der Arbeitsstelle wegen Verfolgungswahn, Drang zur Esoterik durch Vertreiben böser Geister aus der Wohnung).

Ich habe nun wirklich den Verdacht, daß diese ganzen negativen Erfahrungen nun auf den Kurzen übertragen werden.
Ich brauche Euch mit Argumentationshilfen…..
Vielen Dank im Voraus!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2012 20:34
(@bagger1975)

Servus GTI,

es ist schlimm, was man bei Dir da lesen muss.

Langsam zeigt sich nämlich, dass vornehmes (überlegtes) Zuwarten und Rücksichtnahme bei dieser Sorte von Kindesbesitzerin genau gar nichts hilft. Ohne das zu kritisieren, es könnte seit Juli/August längst eine gerichtliche Umgangsregelung geben. Stattdessen verfestigt sich das plötzliche Heraussreissen des Kindes aus seiner angestammten Familie und diese Situation immer mehr und wird nun wegen vermeintlicher "Trennungsangst" und ganz gezielt gegen Umgang argumentiert.

Ich hoffe, Deine "fast in Rente"-Familienrechtsanwältin ist der Sache ansatzweise gewachsen und kann diese Sachlage u.a. einmal für das Gericht angemessen herausarbeiten.

Ich halte grds. nichts davon, den anderen Elternteil in Verfahren ggfs. schlecht zu machen. Nichtsdestotrotz gilt die prozeßuale Wahrheitspflicht und sollte auch in einem Umgangsverfahren stets wahrheitsgemäß vorgetragen werden.

Wenn es bei dieser KM gewisse "Auffälligkeiten" gibt, dann spricht m.E. nichts dagegen, diese einmal nüchtern und objektiv vorzutragen, damit sich das Gericht dann ein "richtiges" Bild machen kann.

Mit "schmutziger Wäschewaschen" hat das nichts zu tun und eigtl. lassen sich Deinen bisherigen Beiträgen und Schilderungen für einen versierten Fachanwalt m.E. genug "Argumentationshilfen" pro Umgang entnehmen.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2012 13:14
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

es ist schlimm, was man bei Dir da lesen muss.

Allerdings. 😡

Ich habe bislang fast alle persönlichen Sachen, die ich vor und während der Beziehung über die KM erfahren habe, bewusst außen vor gelassen, um keine schmutzige Wäsche zu waschen. Macht es Sinn, nun damit anzufangen?

Schmutzige Wäsche wäscht i.M. die KM.
So wie Bagger schon schrieb solltest du die dir bekannten Fakten wahrheitsgemäß vortragen.

Der Aufschub des Termins verfolgt nur ein Ziel und zwar ärztliche Befunde zu sammeln und damit den Umgang ganz auszusetzen.

Ich denke auch, das die Qualität deiner RA nun gefragt ist.

Viel Glück

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2012 13:36
(@bagger1975)

@wedi

Der Aufschub des Termins verfolgt nur ein Ziel und zwar ärztliche Befunde zu sammeln und damit den Umgang ganz auszusetzen.

genauso sehe ich das leider auch.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2012 13:41
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute!

In 2 Tagen ist der erste Erörterungstermin beim AG.
Die Mutter beharrt weiter auf ihrer Darstellung der Schlafstörungen des Kleinen und hat mitlerweile für unseren 2,5jährigen Sohn einen Psychologen eingeschaltet, bei dessen Terminen ich aber (nach Aussage der Mutter) nichts zu suchen habe.

Heute hat sich dann eine zusätzliche Argumentation der Mutter herausgestellt. Sie will dem Gericht nun meinen 10jährigen Sohn, der bei mir lebt, als gewaltbereit und verhaltensauffällig darstellen. Um dies zu untermauern hat sie Mitte Januar bei der Krankenkasse meines Sohnes angerufen, sich dort als leibliche Mutter des 10jährigen ausgegeben und um Übersendung von Krankenunterlagen gebeten, die eine therapeutische Behandlung meines Sohnes im Jahr 2010 belegen. Diese Unterlagen hat sie tatsächlich bekommen und nun dem Gericht über ihren Anwalt zugesandt.

Bislang habe ich eine therapeutische Behandlung meines Großen auch nie abgestritten, da sie damals tatsächlich erfolgte, um ihm den Schul- und Haushaltswechsel von seiner Mutter zu mir zu begleiten. Diese Behandlung wurde Anfang 2011 abgeschlossen, da mein Sohn sich dann bei mir und in der neuen Schule gefestigt hatte.

Ich brauche Eure Einschätzung hinsichtlich des o.a. Vorfalls, sich bei der Krankenkasse als Mutter meines Großen auszugeben und Unterlagen anzufordern. Ob und wieweit das Gericht dies berücksichtigt, werde ich erst übermorgen wissen.
Vor allem drehe ich langsam am Kabel, da mein Großer sich wirklich vollständig gefestigt hat und im Sommer das Gymnasium wird. Ich habe große Sorge, daß nun erneute Unruhe auf ihn zukommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2012 01:37
(@bagger1975)

Servus GTI,

erst einmal für Übermorgen drücke ich Euch kräftig die Daumen.

Ich meine, jetzt hat`s die KM -warum auch immer- übertrieben. Was haben diese illegal gewonnenen Informationen im Umgangsverfahren für Sohn 2. zu tun? Richtig, nichts!

Im Raum steht hier eine m.E. schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung im Hinblick auf Deinen 1. Sohn und ja, diese Informationsgewinnung ist vermutlich auch strafrechtlich relevant, mit allen Konsequenzen.

Hast Du denn für Sohn 1. das Sorgerecht? Wenn ja, dann empfehle ich die Überprüfung einer Strafanzeige gegen KM unter jeglichem rechtlichen Gesichtspunkt u.a. wegen des Verdachts von Mißbrauch vertraulicher Daten §§ 201 ff. StGB. Zeitgleich ist über zivilrechtliche Schritte nachzudenken, v.a. stehen wohl Schmerzensgeld- u. Entschädigungsansprüche von Sohn 1. im Raum.

Dieses Verhalten würde ich an Deiner Stelle zum Anlass nehmen, hier jetzt ganz reinen Tisch beim Umgang mit Sohn 2. zu machen und Maximalforderungen zu stellen. Du hast es mit einer Kinderklauerin der allerübelsten Sorte zu tun, was Dir wiederholt geschrieben wurde und Dir mittlerweile auch klar sein dürfte.

Ich denke für diese Informationen besteht im FamG-Verfahren ein Verwertungsverbot. Dazu schreiben Dir aber sicher noch andere.

Viel Erfolg   

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2012 02:05
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mitte Januar bei der Krankenkasse meines Sohnes angerufen, sich dort als leibliche Mutter des 10jährigen ausgegeben und um Übersendung von Krankenunterlagen gebeten, die eine therapeutische Behandlung meines Sohnes im Jahr 2010 belegen. Diese Unterlagen hat sie tatsächlich bekommen und nun dem Gericht über ihren Anwalt zugesandt.

Ob im Umgangsverfahren diese "Beweise" was taugen oder überhaupt interessieren, sei jetzt mal dahingestellt.

Aber diese Art der Informationsbeschaffung sollte man "gnadenlos" aufklären und verfolgen.

Jede Krankenkasse hat einen Datenschutzbeauftragten, und eine übergeordnete Aufsichtsbehörde. Die würde ich darüber informieren (oder eine Beschwerde an den Vorstand der Krankenkasse). Es geht nicht an, dass irgendjemand telefonisch Unterlagen anfordert und diese an seine eigene, nicht im System hinterlegte Adresse zugeschickt bekommt. Das sollen die mal ganz genau aufklären, wie es dazu kam.  😡

Also zB bei uns (Krankenkasse) läuft es so, dass angeforderte Unterlagen nur an den Versicherten direkt geschickt werden, denn der darf seine persönlichen Unterlagen natürlich bekommen und dann damit machen was er will. Das heißt, nur an die hinterlegte, gemeldete Adresse gehen Unterlagen raus.

Nun kann man natürlich noch darüber streiten, ob man eine Adresse telefonisch einfach so ändern kann, was ja durchaus kundenfreundlich zu nennen ist, aber dann ist es ja nachvollziehbar dass die Ex sich als eine andere ausgegeben hat und deshalb die Adresse im System geändert wurde (falls es so war) und als eine Art Urkundenfälschung zu sehen, womit sie sich nun wieder eine Menge Ärger einhandeln könnte, siehe baggers Antwort. 

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2012 15:12
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen!
So, ein neues Update nach dem ersten Gerichtstermin.

Die Richterin bedankte sich zunächst für die freundlichen Schreiben der Anwälte und sagte dann sinngemäß, daß sie die ganzen in solchen Verfahren üblichen Stimmungsmacher - Schreiben für absolut überflüssig hält und sie als erledigt betrachtet. Sie wünschte keinerlei weitere Ausführungen dazu.

Die Dame vom Jugendamt schilderte kurz und knapp, daß sie auch eine Erweiterung meines Umgangsrecht in Ordnung fände und diese nicht zustande gekommen sei, weil die Kindesmutter in den geführten Gesprächen eine ablehnende Haltung eingenommen hätte.

Die Richterin ging dann hauptsächlich auf die durch die Kindesmutter eingebrachten Schlafstörungen und die damit durch die KM veranlaßte psychatrische Behandlung ein. Sie machte der Mutter deutlich, daß derartige Schlafstörungen sehr wohl auch eine Reaktion auf die Trennung an sich sein könnten und nicht unmittelbar mit dem Umgang zu tun haben müssen. Auch die Art und Weise, wie die Eltern sich begegnen, habe sehr wohl Einfluss auf das Kind. Die KM wurde durch die Richterin gefragt, daß sie doch bestimmt daran denke, den Vater mit in die Behandlung einzubeziehen, was sie zunächst verneinte. Im Endeffekt erhielt die Mutter viele Anregungen, wie sie sich mir gegenüber verhalten soll (entspannte Übergaben usw.), um eine Elternebene aufzubauen. Die Mutter wirkte eher kalt und machte deutlich, daß sie mich nicht für die Übergabe in ihre Wohnung lassen werde.
Nach dem Stand der Behandlung gefragt, gab die KM an, daß der Kleine zur Zeit eigentlich nicht behandelt würde, sondern der Therapeut vielmehr ihr als Mutter Ratschläge gäbe, wie sie dem Kurzen bei den Schlafstörungen entsprechend begegne. Der Anwalt der Mutter redete dies quasi schön, indem er sagte, daß die Mutter es ja auch schwierig habe und ggfs. auch zur Ruhe kommen müsse.

Schlußendlich führte die Richterin an, nicht sofort einen Gutachter einsetzen zu wollen, da der Kurze ja schon in einer Behandlung wäre und ein weiterer gerichtlicher Psychologe wieder neuen Stress für ihn bedeuten würde. Sie würde vielmehr ersteinmal versuchen, Ruhe in die Elternebene bringen wollen, da dies vielleicht auch ein Grundstein für eine Umgangsregelung sein könnte. Dazu werde sie einen Verfahrensbeistand einsetzen. Der Umgang bleibe daher erst einmal wie bisher. Alles weitere (geplante Urlaube, Einbeziehung des Vaters usw.) können mit dem Verfahrensbeistand besprochen werden.

Was meint ihr dazu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2012 22:21
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo GTI-Treter,

ich habe gerade Deinen gesamten Thread hier durchgelesen. Mein Eindruck:

1) Die KM eskaliert den Konflikt systematisch und wird dies weiter tun. Sie schreckt vor nichts zurück, das zeigt gerade die Sache mit den Unterlagen über Deinen ältern Sohn sehr deutlich. Auch das Verhältnis zum kleinen Kind klingt extrem bedenklich. Wahrscheinlich steckt eine sehr schwere psychische Störung dahinter.

2) Du versuchst, den Konflikt durch vernünftiges, friedliches, kooperatives Verhalten zu begrenzen. Die KM lässt sich davon nicht beeindrucken, sondern eskaliert immer weiter.

3) Das JA und nun auch das Gericht sehen, wie abstrus die KM argumentiert. Die KM wird immer wieder negative Rückmeldungen und Beurteilungen vom JA erhalten und sicher auch vom Verfahrensbeistand, wenn er sich erst eingearbeitet hat.

4) Dennoch wird das Gericht Dir von sich aus nicht helfen. Familiengerichte sind immer auf Deeskalation, Mediation, Vermeidung von Konflikten, "Ruhe in der Elternebene" etc. orientiert. Bei zwei einigermassen vernünftigen Elternteilen ist das gut. Bei Kindesbesitzerinnen wie Deiner KM bedeutet das aber einen Freifahrschein dafür, weiter das Kind immer fester in Besitz zu nehmen. Unterdessen leiden das kleine Kind, der große Bruder und Du weiter. Wie alle in diesem Forum hier wissen, bedeuten solche Auseinandersetzungen eine enorme psychische Belastung. Man kann sie nicht unbegrenzte Zeit lang aushalten.

5) Deshalb würde ich an Deiner Stelle nun massiv Druck mit allen möglichen rechtlichen Mitteln machen und versuchen, weitere Zeitverschwendung strikt zu vermeiden. Die KM wird sich freiwillig ohnehin zu nichts bereit erklären. Beruhigung wird nicht eintreten. Versuche,  schnell eine niet-und nagelfeste, d.h. mit Zwangsmitteln bewehrte und umfangreiche Umgangsregelung zu erwirken. Wenn dazu ein Gutachten nötig ist: Vor einem Gutachten brauchst Du keine Angst zu haben. Die extrem problematische Haltung und psychische Struktur der Mutter wird keinem Gutachter verborgen bleiben.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2012 02:11
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute!
So, die Verfahrensbeiständin (kenne keine bessere weibliche Form für dieses Wort) hat sich gemeldet und mich zu einem "Kennenlerntermin" in ihre Mediations - Gemächer für die erste Märzwoche eingeladen.
Die Zeit läuft so schnell ohne daß man etwas erreicht....
Konkret lautet der erweiteiterte Auftrag vom Gericht an die Beiständin, daß sie hinsichtlich des Verfahrensgegenstandes (also meinem Antrag) an einer gemeinsamen Einigung der Eltern durch Gespräche arbeiten soll und sie eine angenehmere Übergabesituation für das Kind schaffen soll.

Beim besten Willlen, ich versuche seit einem halben Jahr eine gütliche Einigung mit der Mutter, aber nichts hilft. Die Neutralität des Gerichts in Ehren, aber ich halte nichts mehr davon. Ich kann jetzt nur hoffen, daß sich die KM der Beiständin gegenüber genauso verhält, wie zuvor gegenüber mir und dem Jugendamt.

Die Kindesmutter dreht zur Zeit wieder völlig am Kabel und es scheint keinen zu interessieren.
Samstag wäre mein Umgangstag gewesen. Da ich Freitag abends immer anrufe und Gute-Nacht sage, wurde mir dann mitgeteilt, daß der Kleine schon im Bett sei, er hätte Magen-Darm. Die KM fragte mich dann, ob ich ihn denn trotzdem am Samstag holen wolle, worauf ich antwortete, daß sie doch am Besten sehe, wie er drauf sei. Sollte er allerdings krank sein, könne sie mir auch gerne einen Ersatztag vorschlagen. KM hat sich letztlich nicht getraut, den Umgang abzusagen, sondern bis zuletzt die Entscheidung bei mir gelassen mit dem Hinweis, was ich denn für ein schlechter Mensch sei, das Kind krank durch die Gegend fahren zu wollen. Schlußendlich hat sie dann Samstag eine Stunde vor Abholzeit den Umgangstag abgesagt. Am gleichen Abend noch konnte ich wieder nicht Gute-Nacht sagen, da er schon wieder angeblich im Bett war, als ich anrief. Ich habe ihr dann den freundlichen Hinweis gegeben, daß sie die Sitation deutlich entschärfen könnte, wenn sie kurz anruft, wenn er wach ist. Schlußendlich legte sie schreiend mit den Worten auf, daß er jetzt erstmal krank sei und dabei bliebe es. Nun habe ich seit Mittwoch nichts mehr gehört. Auf SMS anwortet sie nicht, zum Gute-Nacht sagen nimmt keiner ab.

Ich habe tausend Sachen, die ich mit der Beiständin besprechen möchte, was alles schief läuft, aber wo fange ich an, so daß es nicht den Eindruck hat, man wolle die KM nur schlecht machen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2012 23:14




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