Umgangsrecht 2jähri...
 
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Umgangsrecht 2jähriger mit Stiefbruder

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(@gtitreter)
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Hi zusammen!
Ich hatte heute den ersten Termin bei der Verfahrensbeiständin. Ich hatte den Eindruck, gut mit ihr zu klar zu kommen und das sie viel Verständnis aufbrachte.
Schlussendlich ist ihre Einschätzung nach jeweils einem Gespräch mit mir und der Kindesmutter, daß sie nicht weiß, was sie machen soll, da die Probleme ausschließlich auf der Paarebene liegen würden. Das Klammern der Mutter müßte ja an einem Problem zwischen mir und ihr liegen, da sie ja in der Lage ist, das Kind bei ihren Eltern zu lassen und im Hort abzugeben.
Sie erkennt die konsequente Weigerungshaltung der Mutter, will aber wissen, ob diese krankhaft ist oder nur, um mich zu ärgern. Ich habe schon den Eindruck, daß sie weiß, daß die KM sich gegen alles wehrt, jedoch scheinen ihr die Gründe wichtig zu sein.

Ihrer Ansicht nach gäbe es zwei Lösungsansätze:
1) Den Druck von der KM nehmen, indem ich auf Übernachtungen bis zum Tag X verzichte, dafür mir die Mutter aber auch entgegenkommen müßte, z.B. ausgefallenen Umgang nachzuholen und Zusatztage in den Ferien
oder
2) Da sie als Beiständin in Gesprächen mit den Eltern keine Position beziehen dürfe, würde sie einen psychologischen Gutachter hinzuziehen, der in Gesprächen zwischen Kindesmutter, mir und der Beiständin lenkend eingreift und sich selbst ein Bild von der Situation macht. Dieser könne tiefer in die Materie einsteigen als sie.

Wir sind so verblieben, daß sich die Beständin nun mit der Richterin abspricht und sich dann Meinungen von Gutachtern und Psychologen einholt, mit denen sie in den letzten Jahren zusammen gearbeitet hat. Innderhalb einer Woche will sie sich melden, wie es weitergeht.

Nun seit ihr dran... Was meint ihr?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2012 22:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun ich meine, du solltest trotzdem extrem vorsichtig sein im Umgang mit ihr.
Sie wäre nicht erste, die im persönlichen Gespräch etwas völlig anderes sagt, als vor Gericht.

Rechne damit, dass sie dich einlullen will damit du dich öffnest.

Sie ist auf keinen Fall auf deiner Seite, im besten Fall auf Seiten eures Kindes und im schlechtesten Fall einfach nur Radikalfeministin, die weiß, wie sie sich verstellen kann.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 10:30
(@bagger1975)

Servus GTI,

ich sehe es wie @Beppo. Da ist definitiv Vorsicht angesagt. Hauptthema sollte die Durchsetzung und Gewährleistung des befugtermaßen eingeforderten Umgangs sein, auf den v.a. das Kind Anspruch hat. Da sollten auch keine Abstriche (Übernachten) gemacht werden.

Aufgrund Zurückhaltung (Ruhe für die KM, Eingewöhnung) wurde nun ja schon genug Zeit "verplempert" und ist die mitgeteilte Motiverforschung der Beiständin im Hinblick auf die KM m.E. vollkommen zweitrangig, denn KM hat einseitig Fakten geschaffen und spielt ihr die Zeit laufend in die Hände. Abgeben im Hort funktioniert. Dann muss das auch beim Papa gehen. Im Gegenzug wirst Du jetzt in eine Art Rechtfertigungsposition gedrängt, denn das "Problem" könnte ja bei Dir liegen.

Ach, schau an: Da weiss doch jeder jetzt schon was heraus kommen wird. Vermutlich wird von irgendeinem "bekannten" psychologischen Gutachter bestätigt, dass Du(!) (als sorgender Vater) vermutlich das Problem für den Umgang bist...weil Du(!) "Druck" auf die KM aufbaust, den man ihr erst einmal nehmen muss. Weil der "bekannte" Gutachter "tiefer in die Matterie einsteigen" kann und will (denn damit verdient er ja sein Geld), muss er natürlich die Materie ganz genau in Gesprächen untersuchen und errorieren und das braucht bei sorgfältiger Arbeit natürlich ganz viel Zeit. Merkst Du etwas? Ein Schalk, der bei solchen Mitteilungen und Anregungen nicht böses dabei denkt.

Insofern sei auf Milan`s anschaulichen Beitrag Nr. 24 vom 30.7.2011 verwiesen, der soetwas schon damals gerochen hat und deshalb zur Eile angehalten hat.

Da Du ja nur Statusmeldungen abgibst und sonst wenig mitteilst: Was ist mit dem illegalen Vorgehen der KM ggü. der Krankenkasse des 1. Sohnes? Wurde da etwas unternommen?

Viele Grüsse   

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2012 14:10
(@gtitreter)
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Hi Bagger & der Rest!
Ich hatte in meinem kurzen Update nach dem Gerichtstermin was dazu geschrieben. Die Richterin hat die kompletten Schreiben an das Gericht (sowohl meine, als auch die der KM) mehr oder weniger als übliche Stimmungsmache abgeurteilt, so daß weder auf meinen Sohn noch auf die Erlangung der Unterlagen eingegangen wurde. Dies interessiert das Gericht nicht. Auch kam eine klare Ansage der Richterin, daß sie nicht einfach so Übernachtungen beschliessen werde, sondern man müsse erst schauen, was an den Angaben der Mutter dran ist. Schlussendlich würde man sich sowieso zusammensetzen müssen und einen Kompromiss zwischen dem Antrag und den Vorstellungen der Gegenpartei (KM) finden.

Die Beiständin fragte mich klar und deutlich, ob ich glaube, daß die Haltung der KM krankheitsbedingt sei oder sie das nur mache, um nich zu ärgern. Letzteres konnte ich ausschliessen.
Sie fragte mich nach meinen Wünschen, ist aber eigentlich nicht weiter darauf eingegangen. Neben den Umgangskontakten und Nachholungen habe ich auch gesagt daß ich an der psychologischen Behandlung meines Sohnes beteiligt werden möchte, genauso wie an Aktionen des Kindergartens usw. Außerdem war mein Wunsch, in den Osterferien drei Tage mit beiden Kindern weg zu fahren (...Parcs in Niederlande). Zum Urlaub sagte die Beiständin jedoch, daß daraus wohl nichts wird, wenn der liebe Gott nicht noch heiligen Sand streuen würde. Das Problem der Mutter seien die Übernachtungen bei mir und die Gründe dafür lägen auf der Paarebene, deswegen könne sie den Kleinen ja auch bei ihren Eltern und im Hort problemlos lassen. Wie sie diese Probleme löse, müsse sie erst überlegen und sich mit Kollegen / Therapeuten besprechen.

Insgesamt fehlte mir in dem Gespräch des Bezug zu dem, was Bagger oben gesagt hat. Ich hatte nicht das Gefühl, daß die Beiständin sich für die Dinge, die ich beantragt habe, einsetzen will weil ja Gründe bei der Mutter dagegen sprechen.
Wie auch immer, innerhalb einer Woche wird sie sich melden und mir sagen, wie es weiter geht. Solange kann ich sowieso (wieder mal) nichts tun.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2012 15:56
(@gtitreter)
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Hallo zusammen!
Während mir die Beiständin sagte, sie meldet sich telefonisch bei mir um zu sagen, wie es weitergeht, hat meine Anwältin heute per email bereits die Stellungnahme, die die Beiständin 2 Tage nach dem Gespräch ans Gericht geschickt hat, weitergeleitet.

Zur Erinnerung: Die Beiständin hat die KM zuhause besucht, um sich ein Bild von ihr und dem Kleinen zu machen. Ich mußte am gleichen Tag jedoch nachmittags zur Beiständin fahren. Sie hat also mit KM und mir jeweils rund 1 Stunde gesprochen und daraufhin ihren Bericht ans Gericht verfasst.
Neben dem normalen Geplänkel, daß sich beide Elternteile um *** sorgen und wie sie ihren Sohn sehen, hier einige Auszüge:

Der KM ist Umgang zwischen Vater und Sohn wichtig, allerdings zeigt das Kind nach den Umgängen bei der Mutter starke Aufffälligkeiten (Schlafprobleme und Durchfall) und sucht besonders Nähe und Zuwendung. Die KM hat Angst, daß der Junge bei mehr Umgang Schaden an seiner Psyche nimmt.
Alle Möglichkeiten der Klärung des Problems scheiden aus:
- Umgangspflegschaft: Nein, weil Eltern genug Kompetenzen haben, den Umgang zu regeln
- Gutachten: Nein, weil beide Eltern erziehungsfähig sind und Kind für Kindeswille zu klein
- Mediation: Nein, weile beide Eltern nicht ergebnisoffen.

Die Beiständin schlägt vor, daß es bei der bisherigen Regelung (ohne Übernachtung, also auch ohne Urlaube) bleibt und die Mutter weiterhin mit dem Sohn beim Psychologen arbeitet. Sie weißt mit aller Deutlichkeit darauf hin, daß dem Sohn bei der Mutter gut geht und dies auch der Vater so sieht.
Bei jeder Entscheidung muß darauf geachtet werden, der es dem Kind gut geht. Eine starke Belastung oder Verunsicherung der Mutter wirkt sich schnell auf den Sohn aus.

Kein Wort von nicht nachgeholten Umgangsausfällen, kein Wort davon, daß ich in die Arbeit des Psychologen eingebunden werde, kein Wort von den diktatorischen Übergaben. Eine Stellungnahme nach je 1 Stunde Gespräch? Wie geht das????
In mir kommt das Gefühl auf, daß ich vor Gericht nichts erreichen werde, außer Kosten zu produzieren.


Anm.: Bitte keine Realnamen!

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Themenstarter Geschrieben : 16.03.2012 10:39
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Wow. Die UP, die meint "Der Vater ist vom Kind fernzuhalten da ein Umgang die Mutter verunsichert uns somit schlecht für's Kind ist" ist bestimmt mit dem Richter verwandt der meint "Die arbeitsunwillige Mutter hat keinen EU-Anspruch mehr, aber ein wegfall des Geldes würde das Kind negativ beeinflussen, also ist weiter zu zahlen".

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2012 10:56
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Tja, bislang bin ich keinen Zentimeter weiter gekommen. Hört das Gericht auf die Beiständin, ist der Zug erst einmal abgefahren. Sie hat noch nicht einmal versucht, die ihr vom Gericht übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Nach je 1 Stunde Gespräch fertig - hier gibts keine Lösung, außer die Frau in Ruhe zu lassen.
Zu meinen weiteren Anträgen wie z.B. Nachholen von Krankheitstagen, Einbindung in Kindergarten und einige Zusatztage in den Ferien ging sie gar nicht erst ein. Auch mein 2ter Sohn spielt keine Rolle, er ist ja nicht der leibliche Bruder.

Die Übernachtungen sind der Schlüssel für alles weitere. Vor dem o.a. Hintergrund glaube ich nicht mehr, diese zu bekommen, zumal die Mutter mich weiterhin von der psychologischen Behandlung der Schalfstörungen ausschließt. Keiner traut sich, hier auf den Tisch zu hauen.

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Themenstarter Geschrieben : 18.03.2012 19:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann kommt es eben darauf an, genau das in der Verhandlung genau darzulegen.
Z.B. den Abgleich zwischen Auftrag und Ergebnis der Beiständin.
Ein guter Anwalt kann das.
Einem schlechten, bis mittelmäßigen wirst du das vordenken müssen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2012 22:33
(@bagger1975)

Servus GTI,

ich hab`s doch geahnt...das alles driftet irgendwie in die Richtung, die in Beitrag Nr. 102 schon ansatzweise beschrieben wurde, d.h. nirgends gibt`s Probleme, offenkundig nur einen "anstrengenden" und "uneinsichtigen" KV.

Das tut mir alles sehr leid für Dich. Was sagt denn Deine "fast-in-Rente-Anwältin" zu diesem "Ergebnis"? Die muss doch Möglichkeiten sehen, zumindest fachlich...

@Beppo ist beizupflichten. Da muss jetzt, wenn überhaupt, ein echter Profi ran.

Z.B. zu dem hier:

Der KM ist Umgang zwischen Vater und Sohn wichtig,

sollte einmal eindringlich nachgehakt werden, warum ein unangekündigtes "Herausreissen" des Kindes aus seiner angestammten Umgebung so notwendig war, ohne ansatzweisen Umgangs-Ausgleich etc., bei gleichzeitiger gröbster Diffamierung des Stiefbruders, des KV, etc. und was die KM hier eigtl. dazu beigetragen hat, die von ihr anerkannten "wichtigen" Beziehungen zu fördern.

Richtig, nichts! Aber Abgeben des Buben bei Dritten funktioniert ja angeblich problemlos...

Insgesamt entwickelt sich das alles nicht gut. Dswg. antworten wohl auch nur noch wenige zu Deiner Geschichte.

Es scheint sich hier das Paradebeispiel dafür abzuzeichnen, dass Kindesbesitzerinnen v.a. über das Zeitmoment eigtl. immer "gewinnen", sofern man ihnen diesen Raum ansatzweise lässt.

Für das "auf den Tischhauen" sind nun Dritte zuständig und die wollen nicht so recht.

Es ist m.E. wirklich schwer, Dir außer gutem Zuspruch über dieses Forum weiter zu helfen. Evtl. ist deine Angelegenheit etwas für ein sog. Sonderfallforum. Darum müsstest Du Dich evtl. bei den Verantwortlichen des Forums bemühen...und Dir jetzt evtl. auch einen richtig guten und versierten Anwalt nehmen...

Viele Grüsse           

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 01:10
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hi bagger & der Rest!
Was soll ich sagen, ich Moment habe denselben Eindruck. Die KM macht, was sie will und gibt mir für alles, was schief läuft, die Schuld. Völlig absurd. Im letzten Monat hat sie mehr als die Hälfte aller Umgangstage wegen angeblicher Krankheit abgesagt, ohne etwas nachzuholen. Zuletzt hat sie mir am Telefon deutlich gesagt, daß der Kurze erst wieder kommt, wenn ich mich vernünftig benehme und ihn danach kackendreist krank gemeldet, obwohl er nichts hatte. Ich habe kurz vorher noch mit ihm telefoniert und er hatte sich sehr auf den Tag bei uns gefreut.
Meine Anwältin bereitet gerade die Stellungnahme vor, die wir auf den Mist, den die Beiständin verzapft hat, zurückschreiben. Ihres Erachtens ist der Ausgang völlig offen, zumal die Richterin beim ersten Erörterungstermin deutlich gesagt hat, daß der Vater in viele Sachen mit einbezogen werden müßte. Evtl. schlagen wir auch einen Umgangspfleger vor, damit zumindest erstmal der jetzige Umgang eingehalten wird. Solange das Gericht aber nicht erkennen will, was die Mutter abzieht, sieht es schlecht aus.
Mir geht die Sache mit den ausgefallenen Tagen zur Zeit derart an die Nerven, daß ich nichts anderes mehr auf die Kette bekomme. Keine Ahnung, wie lange dieses Spiel noch weitergehen kann. Andererseits schaffe ich es auch nicht, den Kurzen "abzuschreiben" und nach der Spar - Umgangspfeife der Mutter zu tanzen, die mich am Liebsten ganz außen vor hätte. Wenn ich gerichtlich weiterdenke, sind die Aussichten ebenfalls düster. Springt das Gericht nach der Beiständin wäre als zuständiges OLG das OLG Hamm dran und da habe ich bisher wenig väterfreundliches mitbekommen.

Normalerweise müßte man die Beiständin zerpflücken, die nichts der übertragenen Aufgaben erledigt hat und nach je einer Stunde Gespräch entschied, besser nichts gegen die Mutter zu unternehmen und kein Urteil gegen sie zu sprechen, da diese es am Kind auslassen wird. Hammer. :gunman:
Ich sage nur:  Kind darf nicht mit in den Kurzurlaub, wo er zwar Spaß hätte - aber da die Mutter es nicht will und sich einen Kopf machen würde, könnte dies der Kurze mitbekommen - also bleibt er besser zuhause

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2012 19:33




(@gtitreter)
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Hallo zusammen!
Im Verfahren mit meinem 2jährigen tut sich nichts, wir erwarten eine Reaktion des Gerichts nach der Stellungnahme bzgl. der komischen Beiständin.

Nun ein ein neuer Knaller! Hab Post von AG (anderer Bezirk) bekommen. Die Mutter meines 10jährigen, der schon Jahre bei mir wohnt ohne das sie sich um irgendwas kümmert, will das ABR zurück. Verstehe gar nichts mehr weil sie sich seit Jahren um nichts kümmert, an der Grundschule war sie noch nie. Alle 14 Tage ist er fürs Wochenende dort. Selbst an dieses Wochenende mußte sie bislang das Jugendamt erinnern, da sie es oft ausgesetzt hat. Ich gehe zwar davon aus, daß das im Sande verläuft, aber ist schon ne Nummer. Habe dem Gericht eine lange Stellungnahme zurückgeschrieben, nun ist Anfang Mai ein Termin angesetzt, wo auch mein Großer gehört wird. Bislang glaube ich auch nicht, daß ich dafür einen Anwalt benötige. Die Mutter meines Großen steht unter Betreuung des Jugendamts, hat noch zwei weitere Kinder, Familienhilfe ist auch dabei. Außerdem war ja gerade ihr Lebenswandel und ihre Psyche der Punkt, warum er bei mir wohnt.

Nach einem Telefonat mit Mutter 2 (die des 10jährigen) heute glaube ich, daß sie mit meiner anderen Ex (da wo ich ein vernünftiges Umgangsrecht haben möchte) gemeinsame Sache macht. Angeblich soll Mutter 1 bei Mutter 2 als Zeugin (wofür auch immer) aussagen und umgekehrt. Zumindest macht jetzt Sinn, warum Mutter 2 meinem Großen beim letzten Besuch massiv beeinflusst hat. Im wurde das ganze Wochenende eingeredet, wie sch.. der Vater ist und das Mama ihm alles kaufen würde, wenn er zu ihr kommt.

Scheint bei mir getreu nach dem Motto zu laufen: "Wenn man erstmal im Tal ist, soll man dort auch alles mitnehmen, bevor man wieder nach oben klettert." ;(

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Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 22:09
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Moin,

wo sollen KM1&2 als Zeugen und wenn ja was aussagen? Abgesehen davon werden in familiengerichtlichen Verfahren grundsätzlich
keine Zeugen geladen.

Allerdings hat dein Sohn anscheinend eine persönliche Ladung erhalten und es wäre interessant zu erfahren wie das Gericht
reagiert, wenn er seine Eindrücke zu diesem Erlebnis:

...Mutter 2 meinem Großen beim letzten Besuch massiv beeinflusst hat. Im wurde das ganze Wochenende eingeredet, wie sch.. der Vater ist und das Mama ihm alles kaufen würde, wenn er zu ihr kommt.

beim Termin schildert.

Gruß lillimann

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 22:39
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Richtig. Das sehe ich auch so.
Das Problem ist, daß die Mutter vorher noch ein ganzes Umgangswochenende Zeit hat, ihm weitere Versprechungen zu machen und ggfs. einzuschüchtern, falls er dort etwas gegen sie sagt. Er hätte tausende Sachen zu erzählen, die in dieselbe Richtung laufen, die ich beschrieben habe. Zuletzt hat sie ihm noch vor unserem Osterurlaub eingeredet, daß ich mit ihm und meiner Lebensgefährtin nur in Urlaub fahre, damit ich sie in Ruhe f...n kann. Echt unterste Schiene. Zur Zeit hetzt die Mutter gerade ihre beiden anderen Kinder gegen mich auf und erzählt ihnen, daß ich der böse Mann bin, der ihnen den Bruder weggenommen hat.
Mein Großer will auch bei mir bleiben, alleine schon wegen den Zuständen bei der Mutter. Er ist ja im Sommer schon fürs Gymnasium hier angemeldet und nicht am Ort bei der Mutter, Freunde alle hier, Sportvereine usw.

Mein Gefühl sagt mir, daß es besser für meinen Großen ist, den nächsten Umgangstermin auszusetzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 23:31
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Mein Gefühl sagt mir, daß es besser für meinen Großen ist, den nächsten Umgangstermin auszusetzen.

das sag ich zwar nicht gerne,
aber:
"wie schnell so ein kind doch mal krank werden kann.."
gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 00:18
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Mein Gefühl sagt mir, daß es besser für meinen Großen ist, den nächsten Umgangstermin auszusetzen.

Das halte ich im Hinblick auf den anstehenden Termin zum ABR für keine gute Idee.

Mein Großer will auch bei mir bleiben, alleine schon wegen den Zuständen bei der Mutter. Er ist ja im Sommer schon fürs Gymnasium hier angemeldet und nicht am Ort bei der Mutter, Freunde alle hier, Sportvereine usw.

Wo liegt das Problem ?

P.S. Zu Anfang meines nächsten Beitrags in diesem Forum steht wieder eine Begrüßung  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 00:23
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!
Der Abschluss von Verfahren eins (KM wollte den bei mir lebenden 10jährigen zurück), ist schnell berichtet. In einem 15minütigen Termin erklärte der Richter der Mutter wortwörtlich, daß sie den Antrag genausogut in einer Bäckerei hätte abgeben können. Das Kind bleibt beim Vater und sie könne froh sein, daß sie noch den Service habe, daß der Vater ihr das Kind alle 14 Tage bringt.

Nun der traurige Rest mit Kind Nr. 2 und KM Nr. 2 beim anderen Amtsgericht, Kind fast 3 Jahre alt:
Lange Zeit ist nichts in der Sache passiert. Nach der Nummer der Beiständin hatte das Gericht die KM angeschrieben und nachgefragt, wann und warum Umgangstage ausgefallen sind und wann diese nachgeholt wurden. Die Mutter ließ sich über ihren Anwalt ein, daß Termine durch Krankheit (auch ohne ärztliches Attest) ausfielen und nicht nachgeholt wurden. Außerdem wurde wieder scharf gegen meinen zweiten Sohn und mich geschossen. Nun ging man soweit, daß mein großer Sohn handgreiflich gegenüber dem Kleinen würde. Kein Wort mehr von angeblichen Schlafstörungen. Nun mußte mein Großer wieder als Argument gegen Umgang/Übernachtungen herhalten.
Wie auch immer berief das Gericht recht überraschend letzte Woche ein Termin ein, inkl. Jugendamt und der (untätigen) Beiständin. Meine Anwältin und ich waren der Ansicht, daß die Richterin nun die Nase voll hat und vor Beschluss eines Gutachtens noch einen letzten Versuch unternehmen wollte, die Mutter ins Boot zu holen. Mein Antrag enthielt ja eigentlich nichts Unmögliches…. Nun ja, weit gefehlt!

Das Jugendamt blieb mir der Begründung fern, daß es ohnehin nichts Neues sagen könnte. Die Beiständin, die sich mit mir und der Mutter je 1 Stunde beschäftigt hatte, trug dann Folgendes vor:
Ursache für die Umgangsschwierigkeiten sei nicht das Kind, sondern die konträren Ansichten der Eltern. Auf der einen Seite die extremen, evtl. unbegründeten Verlustängste der Mutter, auf der anderen Seite der Wunsch des Vaters nach mehr Umgang mit Übernachtungen und Unverständnis für die Haltung der Mutter. Jegliche Mittel wie Beistandschaft, Gespräche, Therapie der Mutter gegen Ängste, Elterngespräche, Umgangs – Gutachten würden da nichts helfen, da beide Eltern nicht ergebnisoffen seien. Der Vater würde nie die Ängste der Mutter verstehen und die Mutter kann ihre Ängste aus welchen Gründen auch immer nicht ablegen. Die Angst um das Kind ist bei der Mutter wie das Gefühl von Kälte. Es sei subjektiv einfach da, ob es kalt ist oder nicht, und das könne man auch nicht wegdiskutieren. Die Mutter sei psychisch hochbelastet und würde mit Forderungen nach mehr Umgang noch mehr belastet. Dazu kommt noch der Druck durch Gerichtstermine, Gespräche usw. Das würde man ja auch sehen da die Mutter immer weinen würde, wenn es in Gesprächen um den Umgang ging.

Die Richterin sprang auf denselben Zug auf und trug vor, das Verfahren zu beenden. Es soll beim jetzigen Umgang bleiben (mittwochs 15-18h, samstags 10-18h). Man müsse der hochbelasteten Mutter weiteren Druck durch das schwebende Verfahren nehmen. Man könne ihr auch ein Gutachten nicht zumuten. Bzgl. der angeblichen Schlafstörungen des Kleinen, die die Mutter ja seit 6 Monaten bei einem Therapeuten behandeln läßt, hieß es, daß die Mutter ja vielleicht dort fragen kann, ob der Vater nicht mit zur Behandlung kommt. Das Gericht könne nicht beschliessen, wie und in welchem Umfang der Vater eingebunden werde, da die Mutter alleiniges Sorgerecht hat. Die Richterin erklärte der Mutter, daß es sicherlich irgendwann zu Übernachtungen kommen wird, aber das Kind ja jetzt noch so furchtbar klein sei.
Der Vater müsse lernen, die Ängste der Mutter zu respektieren und ihr zu vertrauen. Wenn KM sagt, daß das Kind krank sei, wäre dies wohl auch so. Ausgefallene Umgangstage würden nicht nachgeholt, dafür sei das Raster zu eng. Von zusätzlichen Tagen in den Ferien oder einem gemeinsamen Urlaub mit dem Vater und Stiefbruder sei man weit entfernt.  Erstmal sollte man irgendwann mit einer Probe-Übernachtung anfangen. Und wenn die Mutter dann sagt, es klappt nicht oder das Kind hat Schlafprobleme, wäre dies auch so. Da müsse der Vater der Mutter vertrauen.
Eine Abholung vom Kindergarten durch mich mittwochs wurde ebenfalls abgelehnt, da die Mutter sagte, daß der Kleine sehr mutterfixiert sei und nur sie allein ihn abholen will. Das reichte der Richterin als Begründung.
Ich solle diese Umgangsregelung nun ein halbes Jahr mitmachen, um der Mutter Ruhe zu geben, damit sie vielleicht ihre Ängste abbauen kann. Ende des Jahres soll es dann über das Jugendamt Vermittlungsgespräche geben. Einen Beschluß über alles wollte die Richterin nicht erlassen, da sie meinte, die Eltern können den bisherigen Umgang alleine so fortführen und ein Beschluss wäre ja wieder Druck für die Mutter.

Das Verfahren hat die Richterin dann beendet. Im Endeffekt bin ich genauso weit wie vorher, habe nichts, aber auch gar nichts erreicht. Die Mutter konnte erfinden und machen, was sie wollte, es wurde ungeprüft hin genommen. Ich werde jetzt ein weiteres halbes Jahr um Umgang betteln, alle Eskapaden der Mutter mitmachen und die Mutter Ende des Jahres mal auf eine Übernachtung ansprechen. Natürlich nur so zur Probe, damit sie anschließend sagen wird, der dann fast 3,5jährige ist nicht bereit dazu. Vorher werde ich mir aber noch einen Termin beim Urologen holen, damit mir dieser ganze Mist noch einmal erspart bleibt!  :knockout:

Mich würden mal Eure Meinungen zu dem Ausgang interessieren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2012 18:52
(@papa2011)
Rege dabei Registriert


Das Verfahren hat die Richterin dann beendet.

Was heißt denn jetzt beendet? Gibt es ein Urteil? Kannst du den Wortlaut dazu eventuell anonymisiert einstellen?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2012 19:34
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja,

damit hat die Richterin ja den beim BGH vorherrschenden Tenor aufgenommen: Wenn die Mutter nicht will, dann entspricht es dem Kindeswohl es eben zu lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2012 19:39
(@terryhome)
Schon was gesagt Registriert

du hast sehr viel glück gehabt. im endeffekt kenne ich so einige fälle, wo dem vater das umgangsrecht entzogen wird für einige jahre bis auf unbestimmte zeit. weil die situation dem kindeswohl nicht entspricht. wirst du weitergehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2012 20:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

du hast sehr viel glück gehabt.

So'n Blödsinn! Von Glück kann hier keine Rede sein - zwar hätte selbstverständlich alles noch schlimmer kommen können, denn schlimmer geht immer; aber an ein derart mütterlastiges und müttergläubiges Miststück von Richterin zu geraten ist schon mal mehr als genug Pech ;-(

Die derzeit einzig wichtige Frage hat allerdings papa2011 bereits gestellt: Wie zum Henker konnte diese Verbrecherin in schwarzer Robe ein Verfahren beenden, ohne dabei einen Beschluss in die Landschaft zu pusten? Dass sie das nicht tun wollte, ist mir schon klar - denn dann hätte sie sich schon eine sehr gute Begründung aus ihren dreckigen Fingern saugen müssen, weil sie sonst mit einiger Wahrscheinlichkeit im allfälligen Berufungsverfahren von ihren OLG-Kollegen eins auf die Mütze bekommen hätte ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2012 20:36




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