Umgangsrecht 2jähri...
 
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Umgangsrecht 2jähriger mit Stiefbruder

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich denke mal, GTITreter hat sich zu einem Vergleich bequatschen lassen, ohne diesen überhaupt zu erkennen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2012 20:39
(@terryhome)
Schon was gesagt Registriert

@malachit: glaub ich net. ich denke vor dem olg könnte ihm genau das mit dem umgangsausschluss passieren. von daher sollte er erstmal kleine brötchen backen und lernen zu sprechen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2012 21:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo terryhome,

@malachit: glaub ich net. ich denke vor dem olg könnte ihm genau das mit dem umgangsausschluss passieren. von daher sollte er erstmal kleine brötchen backen und lernen zu sprechen.

Falls es dir noch nicht aufgefallen ist: Wir sind hier um zu kämpfen - und nicht, um in vorauseilendem Gehorsam zu resignieren.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2012 22:22
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

@malachit: glaub ich net. ich denke vor dem olg könnte ihm genau das mit dem umgangsausschluss passieren. von daher sollte er erstmal kleine brötchen backen und lernen zu sprechen.

OLG Brandenburg 9 UF 235/11

"Der Senat weist nachdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf der Ausschlussfrist das Umgangsrecht des Vaters mit L… erneut auf den Prüfstand zu stellen ist. Sollten sich die Verhältnisse nicht geändert haben, wird auch die Situation bei der Mutter unter sorgerechtlicher Fragestellung abermals zu beleuchten sein. Ziel des hier bestätigten befristeten Umgangsausschlusses ist die Wiederanbahnung des Umgangs zwischen Vater und Sohn nach Fristablauf. Die Mutter sollte sich zudem dringend vor Augen halten, dass erfahrungsgemäß ein Verhalten, wie sie es hier an den Tag legt, häufig nicht ohne Folgen bleibt. Mit zunehmendem Alter stellt ein derartig betroffenes Kind nicht selten eindringliche Fragen. Im Falle unredlicher oder nicht überzeugender Antworten wendet es sich häufig von dem Elternteil ab, der ihn jahrelang durch sein instrumentalisierendes Verhalten vom anderen Elternteil abgeschnitten und entfremdet hat."

Ja, die KM, die Psychologin von Beruf ist, hat es geschafft für Ihre 10 jährige Tochter einen Umgangsausschluss mit Ihrem Vater zu erreichen. Gleichzeitig bekam Sie vom Gericht aufgegeben für die Zeit des befristeten Umgangsausschlusses an sich selbst zu arbeiten und positiv auf das Kind einzuwirken, damit die Umgänge wieder aufgenommen werden können. Eindeutig der Hinweis des Gerichtes, dass die KM das Sorgerecht auf das Spiel setzt und mit Ihrer Negativhaltung und Negativbeeinflussung des Kindes durchaus ein Entzug des Sorgerechts droht.

Also selbst wenn er vor das OLG geht und ein Umgangsausschluss erfolgt, was jedoch extrem unwahrscheinlich ist, kann dieser Erfolg der KM durchaus sehr auf die Füße fallen. Kurzfristiger Erfolg möglich, lasgfristig kann das Kind für die Mutter verloren sein...

Ich würde den Schritt zum OLG gehen!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2012 22:38
(@bagger1975)

Servus GTI,

es freut mich gar nicht Deinen letzten Beitrag jetzt zu lesen.

Wie ist denn dies hier:

Das Verfahren hat die Richterin dann beendet.

genau gelaufen? Über einen gestellten Antrag (der gestellt bleiben sollte) muss das Gericht eigtl. befinden...

Hast Du, wie von @oldie vermutet, einen Vergleich geschlossen oder den Antrag etwa selbst zurück genommen, um dieser Richterin eine rechtsmittelbehaftete Entscheidung zu "ersparen"?

Ich teile @Malachit`s Aufassung, dass eine Entscheidungsbegründung (unter Zugrundelegung der tatsächlichen Fakten, d.h. sämtlich nur geäußerte Befürchtungen u. Ängste der KM bei gleichzeitigem belegten Herausreissen des Kindes aus seiner gewohnten Umgebung und faktisch installiertem Umgangsboykott) schwierig gewesen wäre.

Was sagt Deine "fast-in-Rente" Anwältin dazu?

Fassungslose Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 00:54
(@terryhome)
Schon was gesagt Registriert

das ist ne einzelfallentscheidung. wenn es zum umgangsausschluss kommt, dann muss der ausgeschlossene sich einfach mal vor augen halten,was es gibt das man an sich ändern muss.
@malachit: es gibt nix zu kämpfen. der kv hat umgang und diesen sollte er erstmal nutzen und durchsetzen. hier ist eine jugendamtstante die sich sehr weit und unnötig aus dem fenster aus dem fenster gelehnt hat: laut werden, forderungen stellen, jemanden über den mund fahren. das sind dinge die einem sb nicht zustehen. sie darf beraten, sonst nix.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 17:10
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo terryhome,

wenn es zum umgangsausschluss kommt, dann muss der ausgeschlossene sich einfach mal vor augen halten,was es gibt das man an sich ändern muss.

Deine Antwort lässt eigentlich nur einen Schluss zu: Du hast den Thread von GTItreter nicht gelesen. Der Umgangsausschluss wird mit den Befindlichkeiten der Mutter begründet, nicht mit seinen.

@malachit: es gibt nix zu kämpfen. der kv hat umgang und diesen sollte er erstmal nutzen und durchsetzen.

Nein, er hat keinen Umgang, wie er ja schreibt.

Ich fände es gut, Du würdest erst gründlich lesen und dann schreiben. Und erst recht keinen demotivierenden Stuss verbreiten.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 17:56
(@bagger1975)

Servus @terryhome,

@tarek`s letztem Hinweis kann man sich nur anschließen.

Du bist hier seit gerade einmal 24 Stunden angemeldet. Abgesehen davon, dass Du @GTI`s Problematik belegtermaßen noch nicht so richtig durchdrungen hast, helfen Deine m.E. destruktiven Beiträge (diese auch durchsetzt mit Schreibfehlern) keinem hier wirklich.

Soviel von mir dazu...und lies Dich erst einmal ein....

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 18:19
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen! Wie ich sehe, schlägt die Sache ja Wogen....

Nochmal zur Klarstellung: Umgang ist und war vorhanden, mittwochs 15:00h bis 18:00h und samstags 10:00 bis 18:00h. In der Vergangengheit hat KM die Tage aber reichlich gekürzt, wegen angeblicher Krankheiten des Kurzen. Das Statement der stark belasteten Mutter hat die Beiständin vorgebracht, nicht das Jugendamt.

Ich habe vom Gericht noch nichts Schriftliches. Die Richterin sagte zu uns, daß sie das Verfahren beenden werde, um den Druck von der Mutter zu nehmen. Da sie glaube, daß die Eltern den bisherigen Umgang (s.o.) alleine geregelt bekommen, werde sie diesen auch nicht beschliessen. Ein enges Umgangskorsett wäre nur wieder Druck für die Mutter, dieses auch einzuhalten. Die Richterin schlug vor, den Umgang ein halbes Jahr lang so fortzuführen und dann das Jugendamt für Gespräche zum Thema Übernachtung einzubinden. Bis dahin sei das Kind 3 Monate im Kindergarten und entwickele sich weiter, außerdem sähe man dann auch, was die etwaige Therapie wegen der Schlafstörungen an den Tag fördere. Das das Kind irgendwann bei mir übernachten wird, sei klar, aber der Weg dorthin und der Zeitpunkt nicht klar. Dann fragte sie uns, ob beide Eltern damit einverstanden wären.

Ich bin mit meiner Anwältin raus gegangen. Wir waren uns beide einig, in diesem Verfahren so nicht weiter zu kommen. Meine Anwältin meinte, daß die Richterin der Mutter die Chance geben wolle, zur Ruhe zu kommen. Man müsse aufpassen, daß die Situation nicht zu meinem Ungunsten kippt. Sollte es nun in einem halben Jahr weiterhin trotz Vermittlung des Jugendamts zur Verweigerung von Übernachtungen kommen, stünden die Chancen bei einem erneuten Verfahren deutlich besser, da die Gründe der Mutter dann weitreichender und vor allem belegbarer sein müßten. Außerdem sei das Kind älter geworden. Einen Gang zum OLG empfahl sie nicht. Einerseits wegen dem zust. OLG Hamm  :thumbdown:, andererseits weil die Sache an sich völlig festgefahren ist. Die Bestellung eines Gutachters samt Ergebnis laufe fast auf dieselbe Zeit hinaus, wie das halbe Jahr kleine Brötchen backen, wäre allerdings für alle Beteiligten deutlich günstiger. Außerdem zeige man so der Richterin, daß man durchaus gewollt sei, Ruhe einkehren zu lassen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2012 23:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ob beide Eltern damit einverstanden wären.

Damit will sie dir einen völlig wertlosen Vergleich andrehen, der keinen Effekt hat, außer Geld zu kosten. Allerdings braucht sie sich dafür dann keine blödsinnige Begründung für dieses noch blödsinnigere "Ergebnis" der Verhandlung aus dem Kuli würgen.

Preisfrage: Was hast Du geantwortet???

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2012 23:40




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Richterin will also einen Vergleich, welcher den status quo beibehält. Deine RA rät Dir, dies zu akzepztieren in der Hoffnung, in einem halben Jahr bessere Karten zu haben und dabei Gutachterkosten (die für Dich eigentlich nur positiv vom Kindeswohl ausgehend sein könnten) zu sparen. Wie bitte stellt sich Deine RA den Vergleichsinhalt vor? Ich möchte nicht spekulieren, nur hängt davon für Dich und dem Grossen eine ganze Menge ab. Ein halbes Jahr ist für Kinder in diesem Alter eine Ewigkeit.

Die Richterin ist für mich eindeutig befangen. Statt laut Antrag das Kindeswohl im Auge zu haben, schaut sie ausschliesslich auf die KM. Gibt es hierzu ein Gerichtsprotokoll, wo diese (ihre) Aussagen festgehalten wurden? Ich glaube nein, und das aus gutem Grund. Deine RA kapituliert vor der Richterin und ist angstgeschüttelt beim Anblick des OLG Hamm. Mit dieser RA - bei solch einer Begründung von ihr - wirst Du auch in einem halben Jahr keinen Blumentopf gewinnen, geschweige denn mehr Umgang bekommen. Viel eher wird dann eine Entfremdung behauptet werden können und all sonstiger Schnickschnack, der schon immer zur völligen Entfremdung geführt hat.

Dein Antrag ist durch den BGH, dem BVerfG und auch dem EuGH gestützt. Vor einer radikalfeministischen Richterin einzuknicken auf Grund einer Nötigung hin zu einem unmenschlichen (da das Kindeswohl völlig ignoriert wird) Vergleich halte ich fast schon für pervers.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 00:02
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Hallo GTITreter,
Falls es wirklich gerichtsmassig wird, dann such Dir einen guten Familienrechtsanwalt oder Rain, sei auf einen Beschluss aus (keinen Vergleich) und sollte im Beschluss unbedingt eine Regelung enthalten sein, was passiert, wenn Umgang einmal ausfällt und ist evtl auch gleich ein Antrag auf Ordnungsgeld/Ordnungshaft zu stellen, wenn die KM dann gegen die gerichtliche Umgangsregelung einmal verstossen sollte. Das soll nämlich gelegentlich vorkommen...

Soweit erst einmal Deine hoffentlich hilfreiche erste Antwort von mir.

Viele Grüsse

In der allersten Antwort auf dein mittlerweile 1 Jahr alten Thread hast du schon den wichtigsten Hinweis von bagger1975 bekommen. Definitiv immer ausurteilen lassen.
Wenn deine Anwältin keinen Biss hat, dann such dir eine Neue. Angst vor dem OLG?? NEIN! DIE Kindsbesitzerin stielt EUREM Kind Lebenszeit und -qualität indem Sie den Umgang verhindert! Kämpfe für die Rechte Eures Kindes!

Die Richterin sagte zu uns, daß sie das Verfahren beenden werde, um den Druck von der Mutter zu nehmen. Da sie glaube, daß die Eltern den bisherigen Umgang (s.o.) alleine geregelt bekommen, werde sie diesen auch nicht beschliessen. Ein enges Umgangskorsett wäre nur wieder Druck für die Mutter, dieses auch einzuhalten.

WELCHEN DRUCK??? Das Leben folgt regeln! Und auch die KM muss Regeln im Leben befolgen. Wenn Sie dies bisher nicht getan hat, dann wird es Zeit dafür. Und wenn Sie das selbst nicht erkennt, dann muss ihr halt das OLG die Regeln erklären.

Evtl. schlagen wir auch einen Umgangspfleger vor...

JA, einen der die KM mal 72Stunden am Stück begleitet 😉 Tschuldigung, aber das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen!! 😉

Stell dir vor du nimmst deinen Kleinen mit in den Urlaub und nach den Übernachtungen bei dir im Urlaub, geht es deinem Sohn wunderbar. Das würde die KM doch auch freuen, also sollte Sie euer Kind positiv darauf vorbereiten. Vielleicht sinnvoller als eine Therapie! Und der Urlaub wäre kein EXPERIMENT! In was für einer Gesellschaft leben wir denn, dass ein 3-jähriges Kind ursächlich wegen einer Kindsbesitzerin, die mit sich selbst nicht klar kommt und lösungsunfähig ist, ihrem Kind einen Seelenklempner verpasst????? Ich habe nicht alles gelesen in deinem Thread vielleicht findet sich ja irgendwo da eine logische Begründung...

Die Beiständin fragte mich klar und deutlich, ob ich glaube, daß die Haltung der KM krankheitsbedingt sei oder sie das nur mache, um nich zu ärgern. Letzteres konnte ich ausschliessen.

BIST DU DIR DA SICHER?????????????

Viel Glück!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 04:15
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