ich lebe getrennt von der mutter meines sohnes,dieser ist mittlerweile 3 jahre...die mutter hat das alleinige sorgerecht und ich zahle regelmäßig unterhalt.
bis lang war es so geregelt,dass ich den kleinen alle 14 tage im beisein von ihr sehen durfte,woran sie sich auch nicht immer hielt...es gab auch keine festen zeiten,musste mich also immer danach richten,wie sie es wollte.
seit einigen wochen ist funkstille und ich habe erfahren,dass sie jetzt heiraten will.
daher meine frage,wie verhalte ich mich jetzt richtig? welchen weg sollte ich einschlagen?
ich möchte gern wissen,welche rechte ich jetzt habe,wie verhält es sich mit dem unterhalt wenn sie verheiratet ist und vollzeit arbeiten geht...besteht die möglichkeit meinen sohn alle 14 tage bei mir zu haben?
ich danke euch schonmal im voraus für eure hilfe...
mfg kruemel
Servus kruemel,
willkommen erst mal im Forum, hier wird Dir geholfen.
Dass KM nun heiratet, ändert nichts an
1. Deiner Unterhalszspflicht für Euer Kind und
2. Eures Kindes und Deinem Recht auf regelmäßigen Umgang nach §1684 BGB.
DAS ist die Basis, um mit KM eine friedliche und vernünftige Vereinbarung zu Umgängen OHNE Beisein der KM herbeizuführen.
Klappt das nicht, Hilfe beim JA suchen und KM zu gemeinsamen Gespräch zur Lösungsfindung einladen.
Funzt das auch nicht, Antrag auf gerichtliche Umgangsregelung.
Das ist der mögliche Weg, den Du bestreiten solltest.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Kruemel!
Du hast ein Umgangsrecht mit Deinem Sohn. Ob Mama neu heiratet oder sonstwas in ihrem Leben ändert, spielt dafür keine Rolle.
Bei einem 3-jährigen sollte es kein grosses Problem sein eine Umgangsregelung durchzusetzen, die Dir Umgänge alle 14 Tage das Wochenende, alle Ferienhälften und im Wechsel alle grossen Feiertage zusichert. Evtl. könnte es noch alle 14 tage einen Wochentag dazu geben.
Bei VS empfehlen wir da immer den klassischen "Dreisprung", wie Marco ihn bereits skizziert hat:
1. Versuche mit der KM eine Umgangsregelung (siehe oben) friedlich zu vereinbaren.
2. Macht sie nicht mit, dann bittest Du das Jugendamt Dir dabei zu helfen. Die werden es dann versuchen.
3. Klappt das auch nicht, dann beantragst Du eine Umgangsregelung beim Amtsgericht und wirst sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch bekommen.
Lass Dich blos nicht ins Boxhorn jagen. Du hast als leiblicher Vater ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht. Dieses Recht musst Du gegen eine unwillige KM jedoch aktiv durchsetzen.
Greetz,
Milan
hej kruemel, die andern haben vollkommen recht..ich mache das ganze gerade durch, hab gestern termin beim jugendamt mit der km gehabt sind zu keiner einigung gekommen weil km nicht bereit dazu ist ist obwohl wir eine umgangsregelung letztes jahr hatten bis ende dezember aber nu meint sie sie muss mir dinge unterstellen und daher mir mein ein und alles wegnehmen..nächste woche hab ich gerichtstermin da wir das entschieden aber meine anwältin und der vom jugendamt meinten auch das das kein problem sei das ich das umgangsrecht bekomme und so wird es bei dir auch sein...geh zum anwalt und sage das du das umgangsrecht einklagen möchtest du bekommst auch gerichtskostenbeihilfe also dir entstehen keine kosten und es geht eigentlich auch schnell ich habe den termin innerhalb 3 wochen gehabt....
also geh zum anwalt, lass dich bei der km auf nichts mehr ein egal wie sie ist, es ist immer traurig das es so enden muss aber die kindesmütter denken nur weil sie das sorgerecht haben, haben sie uns in der hand ...ne ne nicht mit uns...
viel glück und zieh es durch und wenn du noch fragen hast frag ruhig denn dazu ist das forum ja da..
lieben gruss mario 😉
Hi,
erst mal "wilkommen"!!!
Also, so wie ich das lese stehst genau so am Anfang einer harten Geschichte, aber es kann ja auch alles ganz anders kommen.
Ich möchte es jetzt nicht beschwören, aber sieh Dich schonmal als "Stör-Faktor" in der neuen heilen Familie der KM.
Seit der Geburt des Kindes hast Du ein/e Umgangsrecht/pflicht, da ist es "wurscht" ob KM verheiratet ist oder nicht.
Es ist auch nicht ganz so einfach wie Mario74 es schreibt, kannst also nicht gleich von null auf hundert gehen. Du mußt vorher alle möglichen Versuche unternehmen um eine friedliche Umgangsregelung zu finden.
Fakt ist Du mußt aktiv werden und immer wissen was Du willst.
MfG Dibaa
Moin Kruemel,
ein Trost kann dir schon mal zugesprochen werden, du bist nicht alleine. Momentan befindest du dich vielleicht in einer für dich noch ausweglosen Situation.
Aber DU kannst dies ändern. Du solltest wie bereits beschrieben vorgehen. Das Jugendamt würde ich aus "taktischen" Gründen nach Möglichkeit nicht auslassen. Bewegen können die zwar eh nichts, aber du hast danach schriftlich, dass du dich um eine gütliche Möglichkeit bemüht hast.
Wichtig ist, bleib sachlich und lass dich von der KM auf keinen Fall provozieren. Wenn sie das Stöckchen wirft, lass es liegen und beachte es nicht.
Unter Umständen wird sie dir das durchsetzen der Umgänge erschweren. Halt uns auf dem laufenden. Wenn dir irgendetwas Unklar erscheint, dann frage lieber einmal mehr nach, als zu wenig.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25