Hallo,
dies ist mein erster Beitrag hier. Zunächst aber einmal die obligatorische Dankeshymne an die Betreiber und die sachkundigen Schreiber, die mir während meiner Scheidung und den viel zu vielen Gerichtsterminen enorm geholfen haben.
So ersteinmal der Sachverhalt, den ich möglichst kurz halten möchte, denn die ganze Geschichte würde sicher schon einen ganzen Roman anfüllen können 😉
Die Trennung war bereits 2007, die Scheidung und das ABR wurden 2009 entschieden, es ist also bereits ein Weilchen her.
Das ABR liegt bei mir als Vater,
die Mutter hat ein Umgangsrecht alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien,
es liegt ein vollstreckbarer Titel mit Ordnungsgeld vor, so daß wenn sie gegen die Vereinbarung verstößt, ein Ordnungsgeld verhängt wird.
Ich lasse das drumherum erstmal weg, bei Nachfragen kann ich das drumherum noch erläutern.
Worum mir es prinzipiell geht, ist das sie momentan wieder versucht das Umgangsrecht abzuändern und unter der Woche während der Schulzeit mehr Umgang haben möchte. Dies kommt für mich nicht in Frage, denn unsere Beziehung war und ist so konfliktbeladen, daß dies nur zu Folgeproblemen führen wird.
Nun ist es so, daß sie unseren Sohn mehrmals in der Woche auf dem Schulweg abpaßt mit dem Auto in meine Nähe fährt, die Hausaufgaben durchgeht und sich hier einfach mehr Zeit herausnimmt. Natürlich passiert dies hinter meinem Rücken und natürlich darf er mir das auch nicht erzählen.
Dieses Verhalten ist für mich nicht akzeptabel.
Was mich jetzt und ich bin im Forum leider gar nicht fündig geworden interessiert, ist die Tatsache, daß in der Umgangsvereinbarung ja nur explizit drinsteht, wann sie ihren Umgang wahrnimmt, bzw. die Umgangszeiten festegelegt sind.
Durch das ABR bestimme ich, daß mein Sohnemann auf dem Schulweg zu mir kommt. Sie übernimmt die Aufgabe und bringt ihn ohne mein Wissen und nimmt sich so natürlich mehr Umgangszeit. Die letzten 50m lässt sie ihn dann alleine laufen, damit ich es nicht sehe.
Tja glaubt ihr, daß dieses Verhalten bei einer weiteren Eskalation durch das Ordnungsgeld abgedekt wäre? Also lohnt es sich trotz anstehender Vermittlungsbemühungen seitens JA oder Erziehungsberatung hier über das Ordnungsgeld tätig zu werden oder sollte hier ein extra Beschluß notwendig sein?
Also ist dies eine Verletzung der Umgangsvereinbarung oder ist dies ein Recht, was sie wahrnehmen kann unabhängig davon, daß es natürlich voll daneben ist, dem Kind Redeverbot auszusprechen.
Und bevor ihr mir jetzt kräftig auf den Deckel haut, daß es nix Schlimmes ist, wenn der Schulweg mit der Mama bestritten wird. Natürlich ist das nix Schlimmes, schlimm ist nur, daß es heimlich ist.
Wenn ich es jetzt explizit genehmige, dann wird halt das nächste kommen, wo sie gegen die Vereinbarung verstößt, dann wieder das nächste und so weiter. Kleiner Finger und die ganze Hand gibt es da als Vergleich 🙂
Gruß
Fraven
Moin Fraven,
wir kennen natürlich nicht die Details. Aber hättest Du Dein Posting als Mutter geschrieben, bekämst Du jetzt von zahlreichen Usern ordentlich auf den Hut.
Genau für solche Dinge ist das ABR nämlich NICHT gedacht; es hat auch mit dem Umgangsrecht nichts zu tun. Und eine Umgangsvereinbarung ist auch so nicht in Stein gemeisselt, dass jeder kleine Verstoss gleich mit Ordnungsgeld geahndet werden müsste.
Offensichtlich möchte Euer Sohn mehr Umgang mit seiner Mutter haben; eine davon ausgehende Gefahr ist auch nicht ersichtlich. DAS ALLEIN sollte im Mittelpunkt stehen. Da ist die Keule namens "ich habe das ABR und verbiete das" vollkommen fehl am Platz. Dass dann gelogen werden muss, hat offenbar vor allem mit Deiner rigorosen Haltung zu tun, hier alles wissen und darüber bestimmen zu wollen; nicht mit der Schlechtigkeit Deiner Ex.
Die Frage sollte daher sein, wie man eine Umgangsvereinbarung vernünftig so abändert, dass die betroffenen Kinder davon profitieren und nicht, wie Du Deine "Rechte" am besten durchsetzt. Denn Kinder wollen ihre Eltern beide lieben können; Euer Streit ist für sie ohne Bedeutung; ein erzwungener Loyalitätskonflikt aber eine grosse Belastung. Und die geht im Zweifelsfall von Dir aus, denn einen solchen Konflikt kann nur der so genannte "Betreungs-Elternteil" auslösen!
Wenn Du das ähnlich sehen kannst, bekommst Du sicher fachkundige Hilfe. Für das buchstabengetreue Durchprügeln einer mittlerweile mindestens zwei Jahre alten Vereinbarung dagegen vermutlich eher nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Fraven,
zunächst einmal ist es euer Sohn und nicht der deinige alleine. Das ABR macht Dich nicht zum 7 Tage/24 Stunden-Bestimmer. Dies ist ein Irrglaube, dem in der Regeln Mütter mit ABR unterliegen.
Ich empfinde es so, als wenn Du Deinen Brass auf die KM auf dem Rücken des Jungen austrägst.
Vielleicht stellst Du Dich mal gedanklich an die Seite und liest Deinen Betrag "neutral". Wundert es Dich immer noch, dass zusätzliche Treffen heimlich an Dir vorbei ablaufen?
Lass mal ein bißchen los. Was spricht dagegen, dass Mutter und Kind mehr Kontakt haben. Wenn es für Euer Kind richtig gut laufen würdet, hätte es zu Euch beiden gleichviel Kontakt (Wechselmodell).
Liebe Grüße
sleepy
Sleepy
Hallo Fraven.
Auch ich tendiere, wie Brille (edit: und Sleepy) , eher zu prügeln für dich, als zu Ratschlägen wie du deinen Willen durchsetzen kannst.
Vater hin oder Mutter her.
Formal hast du sicher das "Recht" auf buchstabengetreue Umsetzung des Umgangsbeschlusses.
Ob ein Richter das dann aber auch in deinem Sinne durchsetzt, ist, wie bei anderen Umgangsproblemen auch, mehr als fraglich.
Das hier
Worum mir es prinzipiell geht, ist das sie momentan wieder versucht das Umgangsrecht abzuändern und unter der Woche während der Schulzeit mehr Umgang haben möchte. Dies kommt für mich nicht in Frage, denn unsere Beziehung war und ist so konfliktbeladen, daß dies nur zu Folgeproblemen führen wird.
ist jedenfalls kein vernünftiger Grund, Mutter und Kind den offenbar von beiden gewünschten Umgang zu verwehren.
Eure Konflikte als Eltern haben absolut nichts mit dem Recht des Kindes auf Umgang mit der Mutter zu tun.
Wenn du nicht einige besonders düstere Kapitel in deiner Geschichte ausgelassen hast, habe ich für dein Verhalten kein Verständnis.
Auch wenn es juristisch "legal" ist.
Ich hoffe, du bist jetzt nicht beleidigt, sondern stellst dich der Diskussion.
Vielleicht kannst du ja was mitnehmen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Fraven,
kann den anderen nur zustimmen.
Worum mir es prinzipiell geht, ist das sie momentan wieder versucht das Umgangsrecht abzuändern und unter der Woche während der Schulzeit mehr Umgang haben möchte. Dies kommt für mich nicht in Frage, denn unsere Beziehung war und ist so konfliktbeladen, daß dies nur zu Folgeproblemen führen wird.
Was Du hier schreibst, ist typische "Exen-Rhetorik", die wir hier oft von den KMs sehen und die auch zu Recht kritisiert wird. Regelmäßiger Umgang ist wichtig und hat von beiden Elternteilen gefördert zu werden. Wenn es hier einen Mehrbedarf unter der Woche gibt, solltest du diesen Einräumen. Gerne auch mit schriftlicher Vereinbarung, wenn Du hier begründete Sorgen hast. Gruß Ingo
Hallo,
vielleicht verstehen wir Deine Situation doch besser, wenn Du etwas zu dem Drumherum sagst.
Ansonsten sieht es aus meiner Sicht so aus, dass Du Angst hast, dass euer Sohn Kontakt zur Mutter hat bzw. dass die Mutter Dir den Sohn wegnehmen könnte.
Warum kannst Du Dir nicht vorstellen, dass eurer Sohn einen Nachmittag in der Woche mit seiner Mutter verbringt?
Viele Grüße,
Susi
Grüss dich Martin,
danke für deine schnelle Antwort und bevor du auf die falsche Fährte kommst, es geht nicht darum etwas zu verbieten oder die Kontrolle zu haben. Es geht grundsätzlich um unseren gemeinsamen Sohn.
Es kommt ja nicht von ungefäht, daß das ABR nicht der Mutter zugesprochen wurde und das auch noch in der tiefsten bayrischen Provinz. Die oberste Maxime meinerseits war immer und wird es immer sein, meinem Sohn ein möglichst streßfreies Umfeld zu bieten, in dem er sich in seiner Persönlichkeit frei entwickeln kann. Meine Exfrau hat dagegen (laut Gutachten) große Probleme die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und setzt ihre eigenen Bedürfnisse mit denen des Kindes gleich. Es ist also ihr Wunsch und nicht seiner. Für ihn ist es mal schön, wenn sie kommt und mal nicht. An sich ist es ihm ziemlich egal. Mal regt er sich auf, weil er lieber mit seinen Kumpels laufen möchte, mal ist es schön begleitet zu werden. Alles kein Problem.
Es geht einzig und alleine darum, daß es falsch ist, so etwas hinter dem Rücken des anderen zu machen und das sie ihm verbietet mit mir darüber zu reden, liegt auch nicht daran, daß ich es verbieten würde, sondern sich hier in die Opferrolle vor dem Kind zu begeben, so ungefähr die Welt ist so schlecht, daß wir das heimlich machen müssen. Wenn sie zu mir sagt, ich hole ihn dann und dann ab, dann habe ich damit doch gar kein Problem.
Die Frage des Ordnungsgeldes ergibt sich nur daraus, wenn es jetzt wieder so eskaliert wie in den Jahren der Scheidung werde ich zum Wohl meines Sohnes auf das Umgangsmodell pochen. Momentan bin ich geneigt ihr den Schulweg zu genehmigen, darüber hinaus aber nur etwas von meinem Wochenende, denn da Sohnemann ziemlich gut in der Schule ist, möchte ich während der Schulzeit keine weiteren Experimente machen.
Sie möchte ihn aus Kontrollgründen aber gar nicht am Wochenende haben, sondern unter der Woche. Im Grunde geht es ihr auch gar nicht darum, mehr Zeit mit dem Kind zu verbrigen, sondern nur ihre Rachegelüste zu befriedigen.
Ohne jetzt zu sehr drauf einzugehen, meine Ex legt ein Verhalten an den Tag, der meines Erachtens den Tatbestand des Stalkings erfüllt, aber das hat ja nix mit meinem Sohn zu tun ,)
Formal hast du sicher das "Recht" auf buchstabengetreue Umsetzung des Umgangsbeschlusses.
Ob ein Richter das dann aber auch in deinem Sinne durchsetzt, ist, wie bei anderen Umgangsproblemen auch, mehr als fraglich.
Das hierist jedenfalls kein vernünftiger Grund, Mutter und Kind den offenbar von beiden gewünschten Umgang zu verwehren.
Vielen Dank Beppo, nur darum geht es mir. Das heißt bei Weitem nicht, daß ich das durchprügle, sondern du hast mir genau das beantwortet, was ich wissen wollte. Und bisher habe ich in 13 Gerichtsverfahren die Erfahrung gemacht, daß die Richter (samt OLG) immer meiner Argumentation gefolgt ist und darüber hinaus sogar das Umgangsrecht weiter beschnitten hat, als beide Eltern wollten. Eben genau weil das Verhältnis so konfliktbeladen ist. Als Beispiel sei genannt, daß ich ihr noch einen zusätzlichen Tag Umgang an meinem Wochenende geben wollte, der Richter dies aber kategorisch abgelehnt hatte, weil es nicht funktionieren wird. Über das Minimum von alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien wollte er nicht hinausgehen, obwohl es für mich in Ordnung gewesen wäre.
Wenn du nicht einige besonders düstere Kapitel in deiner Geschichte ausgelassen hast, habe ich für dein Verhalten kein Verständnis.
Auch wenn es juristisch "legal" ist.
Da gibt es viele düstere Kapitel und ich kann gerne die nächsten Tage mit euch darüber diskutieren, denn wie ihr ja wißt, gehöre ich zur Minderheit der Väter, die das ABR bekommen haben.
PS: Wow, so schnell kann man ja gar nicht antworten, wie Eure Antworten hier einprasseln 🙂
Hi Fraven,
bei Euch liegen oder lagen sicherlich massive Probleme vor, das wird schon deutlich. Es wäre sicherlich gut, hier mehr Informationen zu haben, um sich angemessen äußern zu können.
Nicht böse gemeint, aber was halt auffällig ist, dass Du (bewußt oder nicht) hier genau von der Ebene argumentierst, die hier sonst von "Kindsbesitzerinnen" genannt wird. Dinge wie Schule etc. sind wichtig, der Kontakt beider Elternteile aber auch. Und Umgang hat so zu erfolgen, dass in der Umgangszeit der andere Partner keinen Zugriff auf das Kind hat - das würde für einen Wochentagstermin auch bedeuten, ohne Observation ob das Kind alleine den Schulweg macht, ohne Kontrollanrufe alle 10 Min "weil Papa so traurig ist" (bewußte Übertreibung).
Hier im Forum schlagen sich auch einige Frauen mit ihren Ex-Männern herum, die wohl wirklich psychisch krank sind und selbst diese dürfen Umgang mit dem Kind haben. Es sollte also auch dem anderen Elternteil ermöglicht werden - natürlich zu festen und besprochenen Terminen. Das sollte selbstverständlich sein. Gruß Ingo
Hallo Ingo,
das was du beschreibst ist meiner Ansicht nach eine Selbverständlichkeit. Es ist eine Vereinbarung getroffen und die ist halt bereits mehrfach gebrochen worden und nicht nur mit ein paar Minuten, da ging es schon um selbst eingeräumte Tage meiner Exfrau. Daher ja auch das vollstreckbare Ordnungsgeld.
Wenn du das Sachverständigengutachten siehst, würdest du schlucken, wie schlecht ein Verhältnis zwischen Mutter und Kind sein kann. Nichtsdestotrotz ist es ja ganz wichtig, daß die Kinder trotzdem Umgang mit dem anderen Elternteil haben. Sonst kann es ja gar nicht besser werden ,) Das sind meist kleine Schritte in die richtige Richtung mit teils herben Rückschlägen, aber das macht die Kleinen auch nur lebensfit. Wenn sie irgendwann groß sind, begegnen sie ja eh allen möglichen Leuten...
Ich hätte hier auch nicht in dem Forum gepostet, wenn ich nicht schon genau gewußt hätte, daß hier viele sind, die für ihren Umgang kämpfen und in der gegeteiligen Position stecken. Ich will ja gerade diese Sicht haben, damit ich mir selber ein Urteil bilden kann und meine Reaktion darauf auslegen kann. 🙂
Die einzige Observation findet im Übrigen von meiner Ex statt, ich fülle bei ihr schon mehrere Buchbände, denn alle Informationen, die sie über mich bekommen kann, schreibt sie nieder. Wann ich wo bin, mit wem ich Umgang habe, was ich an welchen Tagen mache, wann er gebadet wird, etc. Rechenschaft muss hier immer unser Sohn ablegen, zusätzlich läuft sie an meiner Arbeit vorbei und notiert sich immer wann ich arbeite.
Und das sie ihn hinter meinem Rücken abholt, weiß ich von meinem Sohn und er erzählt es mir mit dem verschmitzten Unterton, daß die Mama gesagt hat, er dürfe mir das gar nicht sagen.
Moin fraven
Kannst Du mal sagen, wie alt Sohni ist und bitte auch mal sagen, wie oft die KM dies macht? Ebenso wie ihre Vorstellungen sich gestalten, wie sie es gerne praktiziert sehen möchte.
Wenn das Gesagte von Dir zutrifft, würde ich bei ihr nicht von Rache sprechen wollen sondern sehe eher bei ihr eine Notwendigkeit, aller Welt und vor allem dem Sohn zu zeigen, dass sie der bessere ET ist, dass sie ihn braucht. Wenn sie hier allerdings ein Geheimnis draus macht und Sohn auffordert, nichts zu sagen (Dein prinzipielles Einverständnis allerdings vorausgesetzt), dann nenne auch ich das ein nicht verantwortungsvolles Verhalten - zumindest aus pädagogischer Sicht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin fraven
Kannst Du mal sagen, wie alt Sohni ist und bitte auch mal sagen, wie oft die KM dies macht? Ebenso wie ihre Vorstellungen sich gestalten, wie sie es gerne praktiziert sehen möchte.
hups, er ist mittlerweile 8 Jahre alt und geht in die 3. Klasse. Ihre Vorstellung ist, daß sie ihn für 2 Stunden nach der Nachmittagsbetreuung abholt und ihn mir am Abend zuhause vorbeibringt. Das sie ihn hinter meinem Rücken begleitet passiert 2-3 mal die Woche. Halt immer dann, wenn ich es wegen der Arbeit nicht mitbekomme und es geht schon seit ein paar Wochen so.
Wenn das Gesagte von Dir zutrifft, würde ich bei ihr nicht von Rache sprechen wollen sondern sehe eher bei ihr eine Notwendigkeit, aller Welt und vor allem dem Sohn zu zeigen, dass sie der bessere ET ist, dass sie ihn braucht. Wenn sie hier allerdings ein Geheimnis draus macht und Sohn auffordert, nichts zu sagen (Dein prinzipielles Einverständnis allerdings vorausgesetzt), dann nenne auch ich das ein nicht verantwortungsvolles Verhalten - zumindest aus pädagogischer Sicht.
Jap. Das ist ein nicht verantwortungsvolles Verhalten. Das war bisher aber die Normalität.
Hi
Ich habe noch mehr Fragen, viel mehr. 🙂
1. Seit wann seid ihr getrennt, seit wann geschieden.
2. Wieviele ABR-Verhandlungen gab es, war auch das SR an sich betroffen? Warum gab es überhaupt darüber Verhandlungen (ich meine die tieferen Gründe)?
3. Gabe es Verfahrenspfleger und/oder Gutachter?
4. Wir lautet die Begründung für eine ABR-Übertragung auf Dich? Wie begründete das OLG dies?
5. Gab es für das Kind einen Loyalitätskonflikt, war das für die ABR-Übertragung relevant? Spielte PAS eine Rolle?
6. Bemerkst Du jetzt (oder immer noch) einen Loyalitätskonflikt beim Kind? Falls ja, wie äussert er sich?
7. Beschreibe mal genau, wie Sohn sich jetzt fühlt, wie er sich dazu äussert, was er gut findet, was nicht.
Grundsätzlich bin ich dafür, dem Kind beide Elternteile maximal zu erhalten. Daher muss schon sehr genau geschaut werden, warum es diesmal anders sein soll. Ich denke mal, Du erkennst die Richtung meiner Fragen. Ergänze es, wenn aus Deiner Sicht es sinnvoll ist.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Es geht einzig und alleine darum, daß es falsch ist, so etwas hinter dem Rücken des anderen zu machen und das sie ihm verbietet mit mir darüber zu reden, liegt auch nicht daran, daß ich es verbieten würde, sondern sich hier in die Opferrolle vor dem Kind zu begeben, so ungefähr die Welt ist so schlecht, daß wir das heimlich machen müssen. Wenn sie zu mir sagt, ich hole ihn dann und dann ab, dann habe ich damit doch gar kein Problem.
Hast du ihr das denn mal gesagt?
Hat sie das wahrgenommen?
Ich kann natürlich verstehen, dass du eine gewisse Verlässlichkeit haben möchtest.
Könntest du mit ihr eine feste Regelung über einen oder zwei Tage treffen?
Davon abweichen kann man dann ja immer noch, wenn der andere einverstanden ist
Du könntest vielleicht auch eurem Sohn den Rücken stärken, dass er auch nein sagen darf, wenn es nicht verabredet ist und er nicht mit will.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo oldie,
1. Seit wann seid ihr getrennt, seit wann geschieden.
Seit 06/2007 getrennt und seit 04/2009 geschieden. ABR wurde im Rahmen der Scheidung festgelegt. Ebenso gab es eine Vereinbarung vor dem Richter, was das Umgangsrecht betraf. Nachdem dies seitens meiner Ex aber nicht funktioniert, wurde die Vereinbarung 2010 erneut angepasst, allerdings diesmal mit einem vollstreckbaren Ordnungsgeld, was ich beantragt hatte. Hat auch Wunder gewirkt, ich kann mich seitdem nicht mehr beschweren, die festgelegten Zeiten werden nun eingehalten. War also die richtige Entscheidung.
2. Wieviele ABR-Verhandlungen gab es, war auch das SR an sich betroffen? Warum gab es überhaupt darüber Verhandlungen (ich meine die tieferen Gründe)?
ABR Verhandlung gab es letzendlich nur eine, nämlich die im Rahmen der Scheidung. Das Sorgereicht hatte ich nur einmal beantragt hilfsweise auszusetzen, war aber nur ein juristischer Winkelzug, um darauf aufmerksam zu machen, daß auch meine Geduld langsam dem Ende entgegen ging.
3. Gabe es Verfahrenspfleger und/oder Gutachter?
Ein Verfahrenspfleger gab es nicht, dies wurde vom Richter einmal angedroht, aber mehr war da gar nicht nötig 🙂 War für Sohnemann auch nicht nötig, da es ja immer einen (mich) gab, der in Konflikten stets nachgab und so die Wirkungen auf das Kind relativ niedrig halten konnte. Glaube mir, wieviele Ratgeber da zur Seite standen und gerufen haben, das darfst du nicht und du musst zurückschlagen. Geduld ist aber eine Tugend und das war für unseren Sohn eine super Sache, denn er hatte nie das Gefühl, daß ich streitsüchtig bin.
Einen Gutachter gab es, der mit der Fragestellung beauftragt wurde: "Es ist zur Frage der elterlichen Sorge um das gemeinsame Kind X Y ein kinderpsychologisches Sachverständigengutachten zu erholen"
Am Ende stand im Gutachten genau das gleiche drin, was in meinem ersten Schriftsatz zum Gericht stand. Also klare Linie von Anfang bis Ende ohne Übertreibungen und ohne schmutzige Wäsche waschen zu müssen. Jedenfalls von meiner Seite, von Seiten meiner Ex gab es da natürlich über diverse Anzeigen bei der Polizei, bis über Versuche über die Politik Einfluss aufs JA und sogar auf die Justiz zu nehmen, außerdem versuchte der Vermieter (Ex-Schwiegervater) mich mehrmals aus der Wohnung herauszukündigen. Highlight war sicher auch die Anzeige wg. Körperverletzung, daß ich sie eine Treppe heruntergeworfen hätte oder die Anzeige wg. Datendiebstahl... War ne aufregende Zeit ,)
4. Wir lautet die Begründung für eine ABR-Übertragung auf Dich? Wie begründete das OLG dies?
Die liest sich ziemlich soft, es wird außer Bezug auf das Sachverständigengutachten noch auf die vielen Schriftsätze der Parteien und das sozialräumliche Umfeld. Wer das Gutachten liest, sieht aber was mit dem Bezug auf das Gutachten gemeint ist, denn insbesondere ersichtlich durch einen Family Relation Test hat Sohnemann eine wichtig positive emotionale Beziehung zum KV, während er die Beziehung zur KM als negativ darstellt.
Die OLG Unterlagen habe ich nicht griffbereit, das war auch nur die Überprüfung des Urteils vom AG. Ging recht flott durch und selbst die Gehörsrüge danach gehörte in die Kategorie lächerlich bzw. mit so einem geisten Erguss die Richter beschäftigen ist ein Unding.
5. Gab es für das Kind einen Loyalitätskonflikt, war das für die ABR-Übertragung relevant? Spielte PAS eine Rolle?
Permanent ist das Kind in einem Loyalitätskonflikt. Ich kann von meiner Seite aus sagen, es ist ganz toll, daß er mir alles erzählt. Manchmal dauert es ein bischen, aber es ist immer authentisch und stichprobenartig nachpfüfbar richtig, was er mir erzählt. Keine Sorge ich nehme von einem Kind nichts unreflektiert auf und mache daraus einen Elefanten. Im Gegenzug erzählt er meiner Ex das blaue vom Himmel und sie glaubt dies alles, selbst wenn es offensichtlich unmöglich ist. Aber reden hilft da wenig, sie glaubt ihm dann mehr als mir. PAS spielte gar keine Rolle, wenn ich richtig liege, dann meinst du dieses Elternenfremdungsdingsda?
6. Bemerkst Du jetzt (oder immer noch) einen Loyalitätskonflikt beim Kind? Falls ja, wie äussert er sich?
Sohnemann erzählt alles mögliche, um an Vorteile bei Ihr zu kommen. Ich habe die Problematik bei mir gar nicht.
7. Beschreibe mal genau, wie Sohn sich jetzt fühlt, wie er sich dazu äussert, was er gut findet, was nicht.
Er übernimmt nach dem Wochenende ihre Meinung und ist Sonntag abend traurig und ängstlich. Ab Montag ist das dann vorbei und er hat recht unbeschwerte 2 Wochen. Telefontermin am Mittwoch ist ihm wichtig, häufig legt er aber dann das Telefon auf und meckert, daß Mama mal wieder zu viel gelabert hat. Er geht auch gern zur Mama hin. 2 Wochen sind ihm aber zuviel, da kommen dann die charakterlichen Schwächen meiner Ex durch und er ist froh wieder @home zu sein.
Grundsätzlich bin ich dafür, dem Kind beide Elternteile maximal zu erhalten. Daher muss schon sehr genau geschaut werden, warum es diesmal anders sein soll.
Full Ack.
Gruß
Fraven
Hast du ihr das denn mal gesagt?
Nein, damit würde ich meinem Sohn in den Rücken fallen, ich darf es ihr nämlich nicht sagen. Heißt, ich werde eine Situation herbeiführen, am besten im Beisein vom JA oder der Erziehungsberatung, wo irgendwas kommt von Freunde von mir haben gesehen...
Verstehe.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Lass mal ein bißchen los. Was spricht dagegen, dass Mutter und Kind mehr Kontakt haben. Wenn es für Euer Kind richtig gut laufen würdet, hätte es zu Euch beiden gleichviel Kontakt (Wechselmodell).
Hallo Sleepy,
nein das Wechselmodell wurde bis zur Einschulung praktiziert. Das hatte nicht sehr gut funktioniert bzw. war es für alle 3 ziemlich belastend.
'n Abend
Nach Deiner Beschreibung vermute ich, die KM klammert und versucht das Kind zu sich zu ziehen - sich unabkömmlich zu machen. Für ein WM tatsächlich eine schlechte Konstellation, da ständig in Konkurrenz gedacht wird und das Kind letztendlich hinten runter fällt. Allerdings vermute ich auch, Sohn hat sich mit der gegenwärtigen Situation arrangiert, oder besser gesagt, sie stellt für ihn nichts neues dar.
Da Du ihm wohl ein Versprechen bzgl. des Schweigens gegeben hast, solltest Du mit ihm ein "Männergespräch" führen, wie Beppo es angedeutet hat. Also ihm den Rücken stärken und ihm bzgl. dieser Abfang-Umgangskontakte Wahlmöglichkeiten aufzeigen.
Ich kann mir vorstellen, dass Du wegen dieser Heimlichtuerei Bauchgrummeln hast. Doch solange Sohn damit klar kommt und es ihm dabei auch gut geht, würde ich da die Füße still halten. Und trenne unbedingt Deine Erinnerung an die KM, auch das ganze Drumherum, von den Bedürfnissen des Kindes. Wenn Du aufrichtig und verlässlich weiterhin ihm ggü. auftrittst, wird er seine ganz eigenen Methoden entwickeln/verfeinern, um mit der Situation klar zu kommen. Und wenn ihm das alles nicht mehr passt, wird er Dir das vermutlich sagen. Das kannst Du besser einschätzen, zumindest sollte das das Ziel Deiner Erziehungsarbeit sein - ich nenne es Vertrauen haben.
Und sehe auch das Positive an der Sache. Sohn macht kontrolliert Hausaufgaben. Und es kostet Dich noch nicht einmal was. 😉
Und falls Sohn irgendwann die Nase voll haben sollte und die KM nicht bereit ist, dies einzusehen, erst dann halte ich es für notwendig, erneut das Gericht anzurufen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nach Deiner Beschreibung vermute ich, die KM klammert und versucht das Kind zu sich zu ziehen - sich unabkömmlich zu machen.
Das ist sehr höflich formuliert, aber nicht falsch. Mit solch einem Verhalten schafft man es nur nicht beim Kind eine gute Stimmung zu erzeugen. Alles wo er denkt, daß es von ihr negativ aufgefasst wird, lässt er weg oder verfälscht es. Bis zum Erwachsen werden, wird es von Seiten des Kindes dann heißen, daß er sich dabei immer schlecht gefühlt hat und dies mit Sicherheit dann als Vorwurf kommen wird. Positiv für sie ist es allemal nicht.
Für ein WM tatsächlich eine schlechte Konstellation, da ständig in Konkurrenz gedacht wird und das Kind letztendlich hinten runter fällt. Allerdings vermute ich auch, Sohn hat sich mit der gegenwärtigen Situation arrangiert, oder besser gesagt, sie stellt für ihn nichts neues dar.
Erstaunlich wie anpassungsfähig Kinder sein können 🙂 Ja natürlich hat er sich damit arrangiert, sonst hätte ich gerade im Sozialverhalten und in der schulischen Leistung mehr Probleme mit ihm, denn zum Glück läuft das sehr gut.
Da Du ihm wohl ein Versprechen bzgl. des Schweigens gegeben hast, solltest Du mit ihm ein "Männergespräch" führen, wie Beppo es angedeutet hat. Also ihm den Rücken stärken und ihm bzgl. dieser Abfang-Umgangskontakte Wahlmöglichkeiten aufzeigen.
Dadurch, daß sie ihre Bedürfnisse mit den seinen gleich setzt, wird sie ein Nein von ihm niemals akzeptieren. Selbst in "emotional guten" Momenten von ihr, tickt sie dann aus und fährt solch eine Drohkulisse auf, daß er einknicken wird. Seine Gedanken sind dann, bevor ich mir den Stress antue, dann gebe ich nach, so schlimm ist es ja nun auch nicht.
Ich kann mir vorstellen, dass Du wegen dieser Heimlichtuerei Bauchgrummeln hast. Doch solange Sohn damit klar kommt und es ihm dabei auch gut geht, würde ich da die Füße still halten. Und trenne unbedingt Deine Erinnerung an die KM, auch das ganze Drumherum, von den Bedürfnissen des Kindes. Wenn Du aufrichtig und verlässlich weiterhin ihm ggü. auftrittst, wird er seine ganz eigenen Methoden entwickeln/verfeinern, um mit der Situation klar zu kommen. Und wenn ihm das alles nicht mehr passt, wird er Dir das vermutlich sagen. Das kannst Du besser einschätzen, zumindest sollte das das Ziel Deiner Erziehungsarbeit sein - ich nenne es Vertrauen haben.
Klar habe ich Bauchgrummeln. Da werden Schulmitteilungen verschwinden, damit sie dann hinterher behaupten kann, daß ich ein schlechter Vater bin. Das kann ich gleich mit einplanen 🙁 Meine Erinnerung an die KM werde ich sicher nie streichen können, denn die Erfahrung zeigte in der Vergangenheit immer wieder, daß die schlimmsten Befürchtungen eben doch noch getoppt werden konnten.
Da sie mir als Person ziemlich schnuppe ist, also von meiner Seite hege ich keinen Groll auf sie, denn sie ist nunmal so, wie sie ist, kann ich das aber mit der nötigen Distanz beurteilen. Wie gesagt, wenn ich mit jedem kleinen Scheiß zum Gericht renne, mache ich genau die gleichen Fehler. Ich brauche in der Hinterhand nur die entsprechende Keule, damit ich sie im richtigen Moment mit ihr winken kann (winken ungleich draufhauen).
Um meinen Sohn mache ich mir nur Sorgen, wenn wir wieder zum Gericht müssen, denn das wird er nur schwerlich verkraften. Gerade im Hinblick auf seine schulische Leistung werde ich das meiden, wo es nur geht.
Und sehe auch das Positive an der Sache. Sohn macht kontrolliert Hausaufgaben. Und es kostet Dich noch nicht einmal was. 😉
Und falls Sohn irgendwann die Nase voll haben sollte und die KM nicht bereit ist, dies einzusehen, erst dann halte ich es für notwendig, erneut das Gericht anzurufen.
Gruss oldie