Hallo liebe Forengemeinde! zu meiner Person: Name ist Chris ich bin 31 Jahre alt und hab einen Sohn der am 9.5.2011 geboren ist. Und würde mich über eure Hilfe sehr freuen!
und meine frage ist: Ich sehe meinen Sohn nur unregelmäßig wie es meiner ex Freundin passt und wenn ich ihn sehe dann nur unter ihrer aufsicht, wir haben beide das halbe Sorgerecht! Ich stand auch eben vor verschlossenen Türen als ich meinen Sohn sehen wollte! mit der Begründung er würde gerade schlafen. wir haben jetzt noch ein Termin beim Jugendamt, nur ich glaube das es da zu keiner richtigen Einigung kommt. wie gehe ich dann am besten vor ? brauch man unbedingt einen anwalt wenn ich das Umgangsrecht einklagen möchte ? ich hab vorn beim Gericht angerufen und die meinten das es reicht wenn man selber einen Brief aufsetzt.
Gruss Chris
Hi DaChris
Wenn es beim JA zu keiner Einigung kommt, musst du zum Familiengericht.
Dort kannst du bei Umgangssachen auch ohne Anwalt aufschlagen, nur wenn du noch sehr unerfahren bist, was gerichtliche Verfahren anbelangt, solltest du einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Gruss Wedi
Also im Prinzip hab ich null Ahnung davon und ich weiss auch überhaupt nicht wie ich so ein schreiben formulieren soll.
und ich trottel hatte damals schon mal einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt beantragt und dann wieder absagt 🙁 weil sie damals wieder angekrochen kam! aber vermutlich hatte sie das damals extra gemacht damit ich den Termin absage.
Hallo Chris,
Ich sehe meinen Sohn nur unregelmäßig wie es meiner ex Freundin passt und wenn ich ihn sehe dann nur unter ihrer aufsicht, wir haben beide das halbe Sorgerecht!
Korrekt heißt es "Gemeinsames Sorgerecht".
Ohne eine Umgangsregelung (außergerichtlich vereinbart oder gerichtlich gebilligt oder als Gerichtsbeschluss) kommt es zwangsläufig zu unüberbrückbaren Konflikten zwischen beiden Elternteilen.
Mal eben so bei der KM zu klingeln und das Kind sehen zu wollen, kann nicht funktionieren.
wir haben jetzt noch ein Termin beim Jugendamt, nur ich glaube das es da zu keiner richtigen Einigung kommt. wie gehe ich dann am besten vor ?
Zunächst einmal solltest Du sehr gut vorbereitet sein und Dir vor dem Termin ganz genau überlegen, in welchem Umfang Du Dir zukünftig Umgang mit dem Kind vorstellst und vor allem auch tatsächlich realisieren kannst.
Dabei gilt die Regel: mehr fordern, damit Du noch strategisch Verhandlungsspielraum hast und der KM so entgegenkommen kannst.
Das Ziel dieses JA-Gesprächs sollte eine einvernehmliche Umgangsvereinbarung sein - diese ist immer besser, als der gerichtliche Weg.
brauch man unbedingt einen anwalt wenn ich das Umgangsrecht einklagen möchte ?
Als unbedarftem Neuling ist die Unterstützung eines Fachanwalts für Familienrecht dringend anzuraten.
Ob es jedoch überhaupt dazu kommen muss, ist ja aber noch völlig offen.
Du klingst noch recht naiv und unwissend - arbeite Dich hier erst einmal in die Materie ein:
http://trennungsfaq.de/
PS
Bitte achte zwecks Lesbarkeit Deiner Beiträge zukünftig auf die Gross/Kleinschreibung.
Hallo,
wie alt ist denn der Junior?
Pinkus
Dann Bedanke ich mich mal für eure Hilfe, der kleine ist am 9.5.2011 geboren also noch ziemlich jung!
Die KM möchte das ich meinen Sohn nur 2 tage die Woche sehe für 2 stunden jeweils unter ihrer Aufsicht und das ist mir zu wenig! und am Wochenende darf ich ihn überhaupt nicht sehen 😡
Servus DaChris!
Die KM möchte das ich meinen Sohn nur 2 tage die Woche sehe für 2 stunden jeweils unter ihrer Aufsicht und das ist mir zu wenig! und am Wochenende darf ich ihn überhaupt nicht sehen 😡
Mit welcher Begründung fordert sie das? Davon aussgehend, dass Sohni nicht mehr gestillt wird, gibt es nichts Euren Sohn betreffend, was Du mindestens genauso gut erledigen kannst wie KM.
Im Übrigen hat Euer Sohn auch Recht auf regelmäßigen und ungestörten Umgang (§1684 BGB), das sollte sich KM auch mal vor Augen führen.
Ich würde an Deiner Stelle einen Fachanwalt für Familenrecht aufsuchen und Dich beraten lassen bzw. ihn zu mandatieren.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ihre Begründung ist das er noch so klein ist und ich nicht in der Lage bin alleine mich um das Kind zu kümmern, natürlich völliger Unsinn!
Und meine Eltern und Großeltern haben meinen Sohn das letzte mal vor 4 Monaten gesehen. Sie ist der Meinung man müsste bei ihr ein Besuchstermin absprechen und meine Eltern möchten auch zu ihr keinen Kontakt mehr. Mal sehen was beim Jugendamt raus kommt, ansonsten werde ich einen Anwalt aufsuchen.
gruss chris
Und meine Eltern und Großeltern haben meinen Sohn das letzte mal vor 4 Monaten gesehen. Sie ist der Meinung man müsste bei ihr ein Besuchstermin absprechen und meine Eltern möchten auch zu ihr keinen Kontakt mehr.
Gemäß § 1685 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben auch die Großeltern ein Recht auf Umgang.
Wenn Deine Eltern allerdings keinen Kontakt mehr zur KM haben möchten, ist das nicht realisierbar (wie stellen sie sich das denn vor?).
Der Umgang der Großeltern müsste dann mit Deinen Umgangszeiten verbunden werden.
Bei so kleinen Kindern sind übrigens stundenweise, dafür aber häufigere Umgangszeiten üblich (aller 2-3 Tage für 2-3 Stunden).
Kleinkinder haben noch kein so gutes Erinnerungsvermögen, daher sind häufige Kontakte zum Aufbau einer gesunden Vater-Kind-Beziehung wichtig.
Übernachtungen bei Dir (Kinderbettchen u.a. vorausgesetzt) können ab ca. 2 Jahren stattfinden. (solltest Du aber besser erst dann thematisieren, wenn der Umgang stabil läuft)
Zeige beim JA-Gespräch gegenüber eventuellen Ängsten der KM grundsätzlich Verständnis und schlage einen Stufenplan zur stufenweisen Ausweitung (innerhalb der nächsten 2-3 Monate) des Umgangs vor, damit die KM Vertrauen aufbauen kann.
(das brauchen manche Übermütter)
Ich hab eben mit dem Jugendamt telefoniert. Also Die KM war wohl gestern auf dem Jugendamt und hat wohl mit der Dame vom Jugendamt ausgehandelt das ich ihn 2 bis 3 mal die Woche sehen kann und wenn ich mich an die Zeiten halte darf ich ihn ab den 2 Lebensjahr auch übers Wochenende zu mir nehmen. Da hat sie bestimmt versucht mich schlecht zu machen!
Seit wann hat das Jugendamt das was "auszuhandeln"?
Ja, ich weiß - die versuchen es immer wieder. :gunman:
Die vom Jugendamt will mir jetzt das Protokoll schicken, mit den Zeiten was sie da mit der Kindsmutter besprochen hat. Die jetzige Frau die dafür zuständig ist hat glaub überhaupt keine Ahnung 🙁 die hatte mich noch gefragt wegen essen Pürieren für das Kind usw. seit wann bekommt ein Kind was über 1 Jahr ist noch Brei.
Mal sehen wie sich das jetzt entwickelt, also ich bin ja bereit da einzugehen das ich ihn 2 bis 3 mal die Woche bei mir hab für 2 stunden. Nur vom Wochenendehe war da überhaupt kein rede! Und das wäre mir auch wichtig das ich ihn an ein Wochenende auch mal hab.
Ich hab eben mit dem Jugendamt telefoniert. Also Die KM war wohl gestern auf dem Jugendamt und hat wohl mit der Dame vom Jugendamt ausgehandelt das ich ihn 2 bis 3 mal die Woche sehen kann und wenn ich mich an die Zeiten halte darf ich ihn ab den 2 Lebensjahr auch übers Wochenende zu mir nehmen.
Das klingt doch gar nicht schlecht!
Abgesehen davon, dass das JA Euch eigentlich zu einem gemeinsamen Gespräch hätte einladen sollen und nicht eigenmächtig nur mit der KM sprechen sollte.
Andererseits sind Einzelgespräche manchmal eben doch effektiver, da so konfliktreiche Auseinandersetzungen vermieden werden und am Ende dadurch eine gute einvernehmliche Umgangsvereinbarung zu Stande kommt.
Warte zunächst das Protokoll ab, dann sehen wir weiter.
Ich hab das Protokoll nun bekommen!
Und zwar so sehen meine besuchszeiten aus.
Dienstag
Besuchszeit Papa
Spätschichttwoche von 11 bis 12 Uhr
In der Frühschichtwoche 17 bis 19 Uhr
Freitag
Besuchszeit Papa
Spätschichttwoche von 11 bis 12 Uhr
In der Frühschichtwoche 17 bis 19 Uhr
Und das Wochenende bedarf der persönlichen Absprache ihnen als Eltern.
Besuchskontakte bei den Urgroßeltern alleine mit mit seinen Vater, möchte die KM derzeit noch nicht, da das Kind in einem Alter ist, in dem er sich noch nicht genug verständigen kann und auch bei ihm fremden und nicht vertrauten Personen sehr schnell zu weinen beginnt und schwer zu beruhigen ist.
Gegen einen Besuch in einem gewohnten Umfeld in der Nähe (Bsp. Spielplatz, Stadt etc) sieht die KM jedoch keine Einwände.
Hier mal im groben das Protokoll. Und was meint ihr dazu ?
Moin Chris,
Hier mal im groben das Protokoll. Und was meint ihr dazu ?
das ist lächerlich; ich an Deiner Stelle würde mich nicht darauf einlassen, mit ein paar Krümeln in Form von "Kinderbesichtigungsterminen" abgespeist zu werden. Vor allem, weil es hierfür
Und das Wochenende bedarf der persönlichen Absprache ihnen als Eltern.
gar keine Regelung gibt (und "in Absprache mit der Mutter" auch keine geben wird). Das ist etwa so, als würde Dein Chef Dir auf die Frage nach einer Urlaubsregelung sagen "An Weihnachten haben Sie immer frei, und mit dem Sommerurlaub müssen wir halt mal schauen, was möglich ist."
Kinder weinen tatsächlich gelegentlich mal; deshalb muss man nicht gleich vorauseilend-resignierend alles unternehmen, um das zu verhindern. Oder wird Euer Sohn umgehend zu Dir gebracht, falls er mal bei Muttern weint?
Ich an Deiner Stelle würde jetzt umgehend einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, um eine gerichtliche Umgangsregelung einzuklagen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja also mit dem Jugendamt werde ich da glaub nichts erreichen :exclam: und was kommen da für kosten auf mich zu also Prozesskosten usw. ?
Gruss Chris
@DaChris:
kommt mir vor, als hättest Du meine Ex. Das Verhalten gleicht sich erstaunlich...
Ich habe auch Zitat: "Krümelumgang"(alle 2 Wochen 2 Stunden in der Wohnung der Ex), wobei mein Sohn am 27.11. vier wird...
Bin mal gespannt, wie es bei Dir weiter geht.
Ich melde mich mit meinem Verlauf wieder, wenn's was Neues gibt....
Ich wünsche Dir Kraft und Ausdauer und starke Nerven....
maiemi
Hallo maiemi
ja ich will mal abwarten wie sich das entwickelt! Da meine EX noch ein Mama, Kind und Papa Wochenende sich wünscht 😉 und das machen wir jetzt kommenden Samstag, vielleicht kann ich das ja noch ohne Gericht regeln!
Dann meld dich mal wenn es bei dir was neues gibt!!!
Gruss Chris
Hi Chris,
das ist schwammig:
Und das Wochenende bedarf der persönlichen Absprache ihnen als Eltern.
Wird vorraussichtlich zu Verstimmungen führen.
Besuchskontakte bei den Urgroßeltern alleine mit mit seinen Vater, möchte die KM derzeit noch nicht, da das Kind in einem Alter ist, in dem er sich noch nicht genug verständigen kann und auch bei ihm fremden und nicht vertrauten Personen sehr schnell zu weinen beginnt und schwer zu beruhigen ist.
Du wirst dem Lütten nie weniger fremd, wenn der Umgang schön selten und unregelmäßig gehalten ist.
Auch auf Mamas Arm findet der Lütte die Urgroßeltern vielleicht nicht so knorke und weint zunächst. Das ist normal.
Es gibt auch Kinder, die wochenlang jeden Tag weinen, wenn sie in den Kiga gehen. Beim "Abgeben". Kaum ist Mama/Papa um die verschwunden, stürzen sie sich freudig ins Getümmel.
Gehört zu einem Kinderleben dazu, mal eine Träne zu vergießen.
Sonst verklumpen die Tränengänge. 😉
LG, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
Na ja das stimmt ja auch nicht das er so schnell weinen tut!! Da hat meine EX ein wenig übertrieben beim Jugendamt 😉 Ich hab ja auch gedacht das die Frau vom Jugendamt ihr mal meine rechte klar macht, aber die kann man da voll vergessen!! Da Arbeitet jetzt eine neue und die macht das erst ein paar Wochen. Und die kennt sich damit noch nicht so aus :exclam: also ich hab mir mehr erhofft vom Jugendamt.
Gruss Chris