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Umgangsrecht

 
(@tttxx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe da ein Problem.
Kurze Vorgeschichte: Bin seit kurzem von meiner Freundin getrennt. Sie hat damals 1 Kind mit in die Beziehung gebracht und zusammen haben wir auch noch eins.
Sie hat das alleinige Sorgerecht.
Nun möchte ich mein leibliches Kind fürs WE zu mir holen. Sie ist aber der Meinung, ich muß beide Kinder nehmen oder bekomme keins...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2014 01:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ttx,

willkommen hier im Forum.

Zunächstmal wird ja auch das Kind aus der 1. Beziehung einen Vater haben. Hat dieser keinen Umgang bzw. kann hier nicht das Umgangswochenende angepasst werden, wenn es hier Schwierigkeiten gibt?

Aus der Forenerfahrung drehen KMs von Geschwisterkindern regelmäßig durch, wenn die Kinder für Umgänge getrennt werden sollen. Wenn Du auch einen guten Kontakt zum Kind aus 1. Beziehung aufgebaut hast, wäre es ja hier sicherlich auch nicht verkehrt, (zunächst einmal) gemeinsamen Umgang zu haben.

Natürlich muss hier auch sachlich über die künftige Umgangsverantwortungen gesprochen werden. Erpressungen gehören da auf jeden Fall nicht zu.

Formulier also ersteinmal für Dich, wie Du dir den Umgang vorstellst (auch mit Hilfe des Forums) und teile dies dann der KM mit. Stimmt sie zu, passt alles.
Klappt dies nicht, folgt als nächstes ein Vermittlungsgespräch beim Jugendamt. Hilft auch das nicht, gehts zum FamGericht.
Lies Dir auch mal Trennungs-FAQ durch, der viele gute Tipps enthält www.trennungs-faq.de Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 02:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich schließe mich Ingo an.

Sie hat sicher nicht das Recht, dich in dieser Weise zu erpressen aber es drängt sich schon die Frage auf, warum du das andere Kind so "stiefmütterlich" behandeln willst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 09:31
(@the-poooh)
Zeigt sich öfters Registriert

Wenn du das erste Kind mit betreut hast während ihr zusammen gelebt habt, könntest du sogar ein Recht auf Umgang mit dem ersten Kind haben.

Wie lange habt ihr zusammengelebt?
Wie alt sind die Kinder?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 17:35
(@tttxx)
Schon was gesagt Registriert

Danke schonmal,
hier noch ein paar Infos:

Wir waren fast 4 Jahre zusammen und die Kinder sind 6 1/2 und 3.

Der andere Kindsvater hat seit über 2 Jahren gar keinen Kontakt gesucht.

Moin.

Ich schließe mich Ingo an.

Sie hat sicher nicht das Recht, dich in dieser Weise zu erpressen aber es drängt sich schon die Frage auf, warum du das andere Kind so "stiefmütterlich" behandeln willst.

Zum Thema "stiefmütterlich" :

Bevor die Beziehung begann, lebte meine EX mit dem Kind allein.
Dann kam ich dazu und alles war anders. Ich hab gern die Vaterrolle übernommen und war es in den Augen des Kindes auch.
Das funktionierte alles für ca. 2 Jahre super, aber irgendwie ist meine EX in alte Strukturen verfallen.
Also alles was ich sagte, in Sachen Erziehung, wurde in Frage gestellt oder sogar das Gegenteil getan.
Das Kind hat dies natürlich schnell gelernt, auf wen es nur noch hören muß oder wen es fragen muß, wenn es was will.
Wenn ich das Thema ansprach, war es natürlich nicht so, das bilde ich mir ein oder es wurde einfach ignoriert.
Dieses ganze Geschehen hat mich, so blöd es auch klingt, immer weiter vom Kind "entfernt".

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2014 23:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das ist schon mal ne Erklärung.
Ich würde aber vielleicht nicht gleich einen kompletten Schnitt machen. Vielleicht geht es mal so, mal so?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 08:17