Hallo liebe Community,
ich bin momentan etwas ratlos. Meine Tochter hat mir gesagt, dass sie gerne etwas mehr Zeit mit mir verbringen will. Das möchte ich ermöglichen. Ich bin Vollzeit berufstätig und kann auch von Zuhause arbeiten.
Ich sehe meine Tochter
• Jedes 2. Wochenende von Freitag 15:30 bis Montag 09:00
• Jeden 1. Und 3. Dienstag im Monat von Dienstag 15:30 – Mittwoch 09:00
• Jeden 2. Und 4. Donnerstag im Monat von Donnerstag 15:30 – Freitag 09:00
An sich eine Aufteilung 41% Papa und 59% Mama. Da wir unter der Woche nur ca. 4-5 Stunden miteinander haben, ist ein wirkliches Ankommen beim Papa nicht möglich. Jetzt habe ich der Mama den Vorschlag gemacht, jede Woche in der ich meine Tochter nicht am Wochenende habe um einen Tag zu erweitern. D.h. am Wechselrhythmus würde sich nichts ändern, ich hätte meine Kleine nur eine Nacht jede 2. Woche mehr.
Mein Vorschlag wäre:
• Jedes 2. Wochenende von Freitag 15:30 bis Montag 09:00
• Jeden 1. Und 3. Dienstag im Monat von Dienstag 15:30 – Mittwoch 09:00
• Jeden 2. Und 4. Mittwoch im Monat von Mittwoch 15:30 – Freitag 09:00
Der Wechsel findet über den Kindergarten statt. Ich bin gerade dabei eine Scheidungsfolgevereinbarung aufsetzen zu lassen in dem das Umgangsrecht schriftlich festgehalten wird. Wir wohnen ca. 300m auseinander und im gleichen Stadtteil. Jetzt hat die KM meinen Vorschlag abgelehnt und will eine Entscheidung aus emotionalen Gründen und wegen einer zu großen Veränderung des Umgangs auf das nächste Jahr schieben. Das Trennungsjahr ist bereits vorbei, die Scheidung habe ich noch nicht eingereicht.
Habt Ihr eine evtl. eine Idee, was ich jetzt machen könnte?
Danke und vg
Pabloc
Ohne jetzt nachzurechnen drängt sich der Verdacht auf, daß die Kindsmutter vermeiden will, ihren Anspruch auf Betreuungsunterhalt zu verlieren. Sinnvoll wäre dann eine außergerichtliche Einigung aber mit Unterstützung durch die vertretenden Rechtsanwälte.
Wenn rechtlich und finanziell alles geregelt ist, dürfte einer friedlichen Einigung nichts im Wege stehen. Wie alt ist eigentlich die Tochter?
Meine Tochter ist 5 Jahre.
Es kann sein, dass die Mutter vermeiden will in ein Wechselmodell hineinzulaufen, weil ihr dann Geld wegbrechen könnte. Hast du dieses Thema mal abgeklärt?
Also laut Rosenheimer Modell habe ich aktuell eine Betreuung von 41%+, da wir das an sich in der Vergangenheit immer flexibel gestaltet haben und ich auch mal mehr übernommen habe. Mit dem neuen Modell hätte ich einen Betreuungsanteil von 46%. @MaxMustermann1234: Was meinst du mit abklären mit der KM oder mit meinem Anwalt?
VG
Pabloc
Mit der Kindsmutter. Wenn du 46% übernimmst, an Kinderkrankheitstage, Elternabenden usw. mit beteiligt bist, dann kann man ein WM annehmen. Deine Frau wird dann auch barunterhaltspflichtig und ihr Einkommen wird fiktiv auf 100% hochgerechnet (gesteigerte Erwerbsobliegenheit). Da bricht normalerweise viel Geld für die Frau weg, das haben die nicht so gerne, weil die dann mehr arbeiten müssen statt auf dem Spielplatz zu sitzen.
...weil die dann mehr arbeiten müssen statt auf dem Spielplatz zu sitzen.
Wenn dem wenigstens so wäre ... meist tun sie nichtmal das.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi, könnte mir in meinem Fall das Jugendamt weiterhelfen?
VG
Pabloc
Aus persönlichen Gründen würde ich vom Jugendamt abraten. Jugendämter mögen Wechselmodelle auch nicht besonder, da haben die nicht ihren festen Ansprechpartner und den Zahlmeister, auf den man draufhauen kann.
Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Mediation gemacht. Die kann man bei einem freien Träger machen. Wenn deine DEF das annehmen würde, wäre das wohl der Beste Weg.
Aus persönlichen Gründen würde ich vom Jugendamt abraten. Jugendämter mögen Wechselmodelle auch nicht besonder, da haben die nicht ihren festen Ansprechpartner und den Zahlmeister, auf den man draufhauen kann.
Kann ich für das hiesige Jugendamt in keinster Weise bestätigen, nicht aus eigener Erfahrung noch aus der von anderen betroffenen Vätern.
Hallo,
die Antwort ist doch eher die von MaxMustermann. Das Problem ist, dass es nicht darum geht den Unterhalt zu berechnen sondern um die Frage ob ein Wechselmodell gelebt wird/werden soll. In dieser Frage kann das JA aber nur beraten. Die KM muss nicht einmal erscheinen.
Deshalb wird sich mit Hilfe des JA gegen die KM kein Wechselmodell durchsetzen lassen. Das könnte nur das Familiengericht indem es feststellt, dass ein Wechselmodell gelebt wird und sich der Unterhalt dann entsprechend berechnet.
VG Susi
@Dad76: es gibt sicher Ausnahmen, aber ich habe 2 Jugendämter gesehen: eins schlimmer als das andere.
Wie Susi schon sagte: ein WM anordnen ist leider immer noch der 6er im Lotto. Einfacher ist es ein WM zu leben,. Mein Mediator hat auch die Väterberatung gemacht und war bei zahlreichen Verfahren Verfahrensbeistand. Er meinte, dass Gerichte WM nicht anordnen, aber wenn eins über längere Zeit gelebt wird, tun sie sich einfacher damit eine Anordnung zu verfassen, dass es weiter betrieben wird, wenn die Mama die Kinder auf einmal nicht mehr rausrückt, weil Papa den Unterhalt gekürzt hat. Also bleibe ich dabei: versuche Sie doch mal von einer Mediation zu überzeugen. Du solltest nur einen Mediator finden, dessen Ansichten nicht aus den 80er Jahren stammen.