🙂 :)Hallo hab ein paar fragenvielleicht könnt ihr Helfen.Ich habe 2 Kinder 5 und 6 Jahre,bin seit einemJahr von der KM getrennt.sie ist vor einem halben Jahr 550 km einfach weggezogen.Ich fahre jetzt alle 4 Wochen hin und hole sie die halben Ferien.Wir waren 8 Jahre zusamen,nicht verheiratet und sie hat das alleinige Sorgerecht.das Verhältnis zu den Kindern ist Top,zu ihr leider nicht.Meine Fragen,muss ich die kinderimmer selbst abholen und zurückbringen?wen ja kann man was absetzen?ich darf nur ein mal die Woche freitags 18 uhr kurz anrufen.Ist das ok? ich soll die Kinder nur 2 statt 3 Wochen in den Sommerferien sehen.Ist das rechtens?Vielleicht kann mir jemand helfen.Liebe Grüsse!!
Hi Oberlippe,
ihr habt kein gemeinsames Sorgerecht. Hmm.....
Also grundsätzlich musst Du die Kinder holen und auch wieder bringen. Dass die KM eine Entfernung von über 500 km geschaffen hat ist natürlich nicht schön, jedoch kannst Du es nicht ändern. Absetzen kannst Du dies nicht, die Kosten bleiben an Dir hängen.
ich darf nur ein mal die Woche freitags 18 uhr kurz anrufen.Ist das ok?
Zwar ist dies nicht sehr häufig, aber du hast wenigstens telefonischen Kontakt. Eine Möglichkeit wäre (wenn die Kinder noch ein wenig älter sind), den Kindern ein eigenes Handy zu geben, dass sie erreichbar sind. Ob die KM dem jedoch zustimmt, ist fraglich.
ich soll die Kinder nur 2 statt 3 Wochen in den Sommerferien sehen.Ist das rechtens?
Nun, da es keine gerichtliche Regelung gibt, kann die KM prinzipiell erst mal tun und lassen, was sie möchte. Sie hat ja dass ASR (alleinige Sorgerecht). Du wirst also nicht drum herumkommen, zu versuchen, mit der KM zunächst eine gütliche Einigung zu versuchen. Dass dies nicht einfach sein wird, ist mir durchaus bewusst.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hier hat sich der BGH einen ganz perfiden Trick ausgedacht um den Anschein von Gerechtigkeit zu wahren:
Falls die Mutter die Entfernung geschaffen hat, kann dein Selbstbehalt moderat erhöht werden.
Das wirkt sich natürlich nur aus, wenn du Mangelfall bist.
Wenn du aber Mangelfall bist, ginge das ja zulasten des Mindest-KU, welcher aber in der Praxis auch nicht unterschritten werden darf.
Sofern dein Unterhalt schon tituliert ist, müsstest du also eine Änderungsklage einreichen, die aber wahrscheinlich scheitern dürfte.
So ist das in diesem Staat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.