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Umgangsrecht aufentalsbestimmungsrecht

 
(@martinb2009)
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Hallo

Ich hab 2 Kinder 6 Jahre und 4 jahre, wir haben ein vergleich wo ich die kinder von fr 14 uhr - so 18 uhr hab und nach meinem wochenende Mi 14 bis Do. 8 uhr.
2014 haben wir uns auch wegen meiner arbeit geeinigt das ich sie an meinem WE von fr. 14 uhr - Mo 8 uhr hab und vor meinem WE Di von 14 - 18 Uhr.
jetzt wollte ich auch auf wunsch meiner Kinder sie im wechel haben als 1 woche bei mir eine Woche bei ihr.
Meine Ex frau ist aber dagegen hat jemand so was vor gericht mal beantragt ?
gibt es da chancen ?

Lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2014 14:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Martin2009 und willkommen hier!

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du das Wechselmodel einführen, also hälftige Betreuung.
Da diese Regelung gesetzlich nicht vorgesehen ist, wirst Du schlecht einen entsprechenden Antrag stellen können.
Für das Wechselmodel sind in erster Linie vernünftige Eltern, die das Wohl der Kinder im Blick haben, erforderlich.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2014 14:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin,

in Ergänzung zu @82Marco: Es kann in Deinem Fall hilfreich sein, die Gründe Deiner Ex für ihre Weigerung zu eruieren. Die können rein sachlicher Natur sein: Nicht für alle Kinder ist wöchentliches Umziehen zwischen zwei Elternteilen ein Spass; das muss man ggf. ausprobieren (und auch ehrlich genug sein, das Scheitern zuzugeben, wenn's nicht funktioniert). Ein weiterer Grund kann die Entfernung zwischen Euren Wohnsitzen sein: Wechselmodelle mit zwei Kindergärten oder Schulen oder grossen Entfernungen funktionieren in der Regel nicht oder nicht lange.

Vielleicht hast Du aber auch Glück und es geht Deiner Ex nicht um die vorgenannten Gründe, sondern nur um die Angst, finanziell schlechter dazustehen als zuvor (zum Beispiel weil Du oder sonstwer ihr gesagt hat, dass dann kein Kindesunterhalt mehr fliessen würde). Das stimmt so zum einen nicht, weil KU sich primär nach dem Einkommen der Eltern errechnet. Zum anderen kann man (entsprechende Leistungsfähigkeit vorausgesetzt) auch einfach sagen "Mir geht's um die Kinder; Deine Kohle bekommst Du trotzdem".

In jedem Fall ist ein Wechselmodell nicht für die Eltern gedacht, sondern primär für die Kinder. Ein gerichtlicher Antrag von der Sorte "bislang lag die Betreuung hauptsächlich bei meiner Ex, aber jetzt will ich auch mal, damit es gerecht ist" ist deshalb eine schlechte Idee und zum Scheitern verurteilt. Könntest Du denn überhaupt Arbeit und Kinderbetreuung im Wochenwechsel unter einen Hut bringen, ohne dass die gesamtfinanzierung des Unternehmens "Familie Martin B" in Gefahr gerät?

Vielleicht überlegst Du auch einfach mal, mit einem Strauss Drachenfutter (Blumenstrauss) bei Deiner Ex aufzuschlagen und ihr vorzuschlagen "Lass uns mal darüber nachdenken, unseren Rosenkrieg zu beenden und vernünftige Regelungen für die Zukunft zu finden, in denen Du auch genug Zeit für Dich selbst, Dein berufliches Fortkommen und Dein Privatleben hast." Denn der Ansprechpartner für Wechselmodelle ist immer ausschliesslich der andere Elternteil; gerichtlich kann man niemanden dazu zwingen, das anzunehmen, was man selbst für "vernünftig" oder "das beste" hält.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2014 14:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin,

ich stimme im Ergebnis zu 100% mit meinen Vorschreibern überein.

Eure Kinder sind 4 und 6 Jahre alt, da wird mit den (Dir gegenüber) geäußerten Wünschen vor Gericht nichts zu gewinnen sein.

Zudem wirkt KM (aus dem, was Du geschrieben hast) durchaus kooperativ ...
... sie hätte auf die vordringlich von Dir gewünschte Anpassung der Regelung auch schlicht sagen können: "Wenn Du Mi/Do nicht kannst, haste Pech gehabt".

Die Chancen, eine Ausweitung der Umgangszeiträume gegen den Willen der KM gerichtlich durchzusetzen, stehen um und bei Null Prozent.

Dennoch ein klitzekleiner Hinweis:

Da diese Regelung gesetzlich nicht vorgesehen ist, wirst Du schlecht einen entsprechenden Antrag stellen können.

Im Gesetz sind auch Wochenendumgänge nicht vorgesehen.
Dort heißt es schlicht "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Dass sich in der Rechtsprechung "14tägig Freitag bis Sonntag" als eine Art Standard manifestiert hat, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2014 15:28
(@martinb2009)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die antworten !
Mir geht es um die kinder mein sohn wollte das er meinte 10 tage will er da hab ich zu ihm gesagt das ich es versuch mit der mama zu klären mit 7 tage.
Ich hab wechsel schicht  da würde meine freundin und mutter die kinder morgens schule oder kindergarten bringen.
Arbeit von 6 - 14:30 und 11 - 19:30
Kindergarten und schule sind ca 7 km von mir bring sie ja montags auch immer dahin.
Ich denk sie will nicht weil sie die kinder bei sich will genau wie ich auch ☺
Und da sie sich mit ihrem freund anfang des jahres haus gekauft hat denk ich spielt geld bei ihr auch eine große rolle....
Sie arbeitet auch von 8 - 12:30.
Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2014 00:35