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Umgangsrecht :bald anstehende Verhandlung

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(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich schleiche mich mal als nicht direkt betroffene Muuti unter euch papis  😉

Zuerst möchte ich mich aber noch kurz vorstellen. Ich bin 35 Jahre alt , Alleinerziehende Mutti von zwei wild pubertierenden Mädels im Alter von 13 und 15. Seit einigen JAhren getrennt lebend und man mag es kaum glauben.....ohne stress oder sonstiges mit dem ex  :)....so was gibt es auch. :laola:

Seit fast zwei Jahren befinde ich mich in einer Beziehung....mein Partner ist Vater von zwei Kids im Alter von 5 und 8 Jahren. In einer Nacht und Nebel Aktion ist seine Angetraute mit Sack und Pack-....Kind und Kegel 400 Km weit weg an Ihren alten Heimatort gezogen. Kann ich ja soweit schon ein wenig verstehen.....da war ist eben ihre ganze Familie....

Die beiden teilen sich das Sorgerecht....mein Partner...Papa der beiden Zwerge ist zu gut für die Welt....um nicht gar zu sagen zu blöd. seit zwei Jahren tanzt sie Ihm auf der Nase herum. sagt Monate vorher geplante Ferien und verlängerte Wochenende kurzfristig ab. Egal ob Vater oder Oma sich fürs abholen ,zurück bringen der Kinder und auch die Betreuung während der Aufenthaltszeit (Vater ist Schichtarbeiter mit Wochenend- schichten)

von den ganzen lügen und Intrigen mag ich hier jetzt gar nichts schreiben. denke dreckige wäsche muss ich nicht wäschen ....zumal ich ja meine eigene Wäsche habe  😉

Fakt ist nachdem er jetzt schon seit nun ca 2 Monate seine Kinder nicht mehr gesehen hat, weil die KM keine Zeit hat , hat er sich mal wieder einen Termin beim Anwalt geholt. am 21.05 ist die Klage zum Zuständigen Familiengericht geschickt worden und heute ist dann prompt der Termin ins Haus geflattert ... 21.06.

Ziel ist es die kids geregelt alle 14 tage sowie die Hälfte alle freien. die Tante vom Jugendamt möchte dies allerdings net unterstützen...weil sie meint das wäre für die kids zu anstrengend.

jedoch wird immer darauf geachtet es den Kindern so Stress-frei wie möglich zu organisieren und zu gestalten.....

seit ich heute von dem Termin erfahren habe bin ich ja schon etwas nervös. mein Partner möchte das ich ihn begleite...denke aber net das ich mit in den Verhandlungsraum darf....oder???

die Kinder hängen arg an ihrem Papa und er hat auch ein tolles und liebevollen Umgang mit ihnen.

.....gibt es reelle Chancen das er trotz der Entfernung die kinder in regelmäßigen Abständen sehen darf?

was mich auch noch brennend interessieren würde....hab da auch schon einige urteile gefunden....

bezüglich den Umgangskosten. grundsätzlich ist da ja der Umgangsberechtigte zuständig.....allerdings könnte er es sich wenn man es genau betrachtet nach Abzug de -unterhaltes und seinen fixen kosten noch nicht mal eine fahrt leisten. bisher sind seine Eltern oder auch ich dafür eingesprungen.....kann man dies bei dem kommendem Termin auch zur Ansprache bringen. ich habe urteile gefunden bei denen der brutto Lohn um einen teil der fahrt kosten bereinigt wurde und somit weniger unterhalte bezahlt wurde.....

so, vielen dank an den/die , welche sich die zeit bis zum Schluss genommen haben.....

würde mich natürlich sehr über antworten freuen 🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2012 18:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zwergnase.

Estmal Glückwunsch zum eigenen problemlosen Umfeld.

Standardumgang zu bekommen ist heute meistens kein großes Problem.
Auch wenn das immer mal wieder genötigt sieht, Probleme zu machen wo keine sind.
Das darf man nicht überbewerten.
Vor allem nicht, wenn es so substanzlos ist wie hier.

Wenn der Umgang in dieser Form zu anstrengend für die Kinder ist, sollte diejenige, die dieses Problem verursacht aufgefordert werden, es zu lösen.
Aber nicht zu Lasten der Kinder und des Vaters.
Eine Beteiligung oder gar Übernahme der Umgangskosten durch diejenige, die sie verursacht, ist da schon schwieriger, sollte aber auf jeden Fall geltend gemacht werden.
Der BGH hat zumindest schon mal eine Beteiligung für möglich erklärt.
Man sollte aber erstmal die vollständige Übernahme der Kosten durch die Mutter beantragen, damit zumindest ein Teil dabei raus kommt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 18:28
(@Inselreif)

Hi zwergnase,

kann die Dame vom JA denn konkretisieren, was für die Kinder daran zu anstrengend sein sollte? Hat es ein Gespräch beim JA gegeben?
Soweit sie auf die Fahrt anspielt, sollte das eigentlich in dem Alter kein Problem mehr sein. Dein LG sollte vorbereitet sein, detailliert zu schildern, wie er die Fahrt kindgerecht gestaltet.
Und nein, Du darfst nicht mit zur Verhandlung und das ist auch besser so. Du kannst mit Deinem LG diskutieren und üben aber nach aussen hin sollte nur er auftreten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 18:34
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi zwergnase,

ja, er hat eine reelle Chance auf regelmäßigen Umgang.

Meinen eigenen Fall findest Du hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-18407.html

Vielleicht ist der ein oder andere Punkt ja hilfreich.

Mit der Umgangsregelung wurde gleich eine Kostenbeteiligung der KM
gefordert.

Desweiteren habe ich die Anrechnung der Umgangskosten bei der KU-
Berechnung durchsetzen können. Mehr als eine Stufe niedriger wird
aber i.d.R. nicht herauskommen.

Viel Glück,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 18:45
(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

danke für eure antworten  :yltype:

wir versuchen die Fahrten immer so Stress frei wie möglich zu gestalten. es ist immer einer im Auto, der nur für die kids da ist....zum singen,lesen,malen,streicheln oder aber auch einfach nur zuhören.wir halten einige pausen ein....plus eine größere Halbzeit auf einem Spielplatz oder einem Indoorepielpark (außerhalb der Autobahn) .....wenn alles gut geht sind wir gegen 17 uhr (freitags) am Wohnort des vaters und sonntags geht es dann nach dem mittagessen gegen 12:30 spätestens wieder zurück, wir machen an den Wochenenden dann auch nimmer die Welt....sondern gestalten diese ruhig und chillig. größere Sachen heben wir uns für die Ferien auf...sofern wir sie dann mal haben.

Gespräche gab es schon zu genüge beim JA.aber unterm strich ist nie wirklich was dabei heraus gekommen. die mutter erscheint zu gemeinsam geladenen Terminen nie.und an schriftliche Abmachungen mit dem KV und dem JA hält sie sich immer nur ne gewisse zeit. die Tante vom Jugendamt befürwortet max. alle sechs Wochen eine heimfahrt zum Vater....wobei da ja nicht nur der Vater wartet, sondern auch noch die Großeltern, Paten und auch noch ne Schwester der kids gibt es dort. die sich ausbildungsbedingt (auch am Wochenende) nicht erlauben kann die kids an ihrem Wohnort zu besuchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2012 15:16
(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

hmmmm...irgendwo hier im Forum habe ich gelesen, dass es einem Papi gelungen war die Reisekosten anteilsmäßig von der KD zu er-streiten....

....kann mir da vll. jemand weiter helfen?

lg und einen schönen tag

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.06.2012 15:39
(@diskurso)
Registriert

die Tante vom Jugendamt befürwortet max. alle sechs Wochen eine heimfahrt zum Vater....wobei da ja nicht nur der Vater wartet,

Der übliche JA Papa-Entsorgungsstil.
Gib mal Bescheid, was der Richter dazu demnächst in der Verhandlung gemeint hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2012 20:30
(@Inselreif)

Hi,

wir versuchen die Fahrten immer so Stress frei wie möglich zu gestalten

aus meiner Erfahrung ist es sehr wichtig, dass Dein LG die Fahrten so schön plastisch schildern kann, wie Du es hier beschreibst. Ein paar nette Erlebnisse dazu einbauen lockert die Sache auf und zeigt, dass es nicht nur abstrakt heruntergebetet ist. Übt das vorher.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 03:14
(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

je näher der Termin rückt, desto nervöser werde ich.
bei der letzten Verhandlung hat er sich tierisch überrumpeln lassen

...bei der letzten Verhandlung ging es um das abr. die Mutter versuchte der Richterin weiß zu machen das der Vater ihr die Kinder wegholen wolle. kam Gott sei dank nicht glaubhaft rüber. so das sie irgendwann unter dem druck der Richterin zusammen gebrochen war und es teilweise mit der Wahrheit versuchte 😉
allerdings hatte die Richterin keine große Lust so umsonst zusammen gekommen zu sein und beschloss einfach mal den Umgang für 2011 zu regeln. und das ging für meinen lg arg in die Hose.er sollte sie dann nur rein ein paar tage in den verschiedenen Ferien haben.LG war überrumpelt. der Anwalt blöd ( war nicht seiner, sondern wurde von seinem Anwalt ausgesucht weil dieser nicht mit nach Cottbus wollte.

jetzt muss er ja bei der Verhandlung seinen Mann stehen 🙂 und möchte schauen das er bestmöglich vorbereitet ist. meint ihr es wäre gut mit ihm gemeinsam eine liste auszuarbeiten auf der stichpunktartig nochmal alles steht was er sich wünscht? meine grundlegende Idee war ja hoch zu pokern...sprich viel zu verlangen um mit mind. dem am Schluss da zu stehen was wir unterm strich gerne hätten 🙂

was wäre denn eurer ansicht nach das mindeste was er verlangen sollte?

lg und einen wunderschönen tag 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 09:51
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zwergnase meinem LG ging es ähnlich wie deinem. Auch seine Exe hat die Kinder ohne eine Absprache einfach 300 KM „entzogen“. Er kam von der Arbeit nach Hause und sie waren nicht mehr da. Er wusste wochenlang nicht wo sie waren bis ihm bei der Überprüfung der  Telefonrechnung eine Nr. auf viel die sie damals häufig angerufen hatte, diese gehörte  wie sich dann herausstellte dem Next  zu dem sie gezogen war. Über die Telefonnummer fand er die Adresse heraus.

Seine Kinder waren damals 3 und 6 Jahre alt.

Mittlerweile beträgt die Entfernung zu seinen Kindern 380 KM einfach, da auch er nach dem Hausverkauf umgezogen ist.
Er sieht seine Kinder 1x im Monat ansonsten die halben Ferien.

Da er selbst aus der Gegend stammt in die seine Ex zurückgezogen ist sieht er die Kinder über das WE bei seiner Mutter die noch dort wohnt.
Anfangs holte er die Kinder wenn er Urlaub hatte, noch ein paarmal zu sich nach Hause, danach verbrachte er diese Zeiten auch bei seiner Mutter da der finanzielle und logistische Aufwand seine Möglichkeiten überstieg.

Die einzige Möglichkeit für ihn war es die KM am Aufwand zu beteiligen, was diese natürlich nicht freiwillig tat. Da aber bedingt durch ihren Umzug und mit den dadurch entstehenden hohen Kosten der Umgang faktisch vereitelt wird ging er somit vor das AG.
Da er nach wie vor monatlichen Umgang bei seiner Mutter war nimmt musste nur der Ferienumgang geregelt werden.  Seine Exe berief sich darauf Harz 4 zu beziehen und keinen PKW zu haben. Ihren hatte sie verkauft da ihr LG einen hat den sie nutzen kann. Natürlich hatte sie vor Gericht weder einen LG noch PKW.
LG hatte sich aber auf diese Begründung vorbereitet und sich auf den Bankverkehr berufen.  Exe muss nur ca. 5 KM zum Bahnhof, in den Zug steigen, dieser fährt direkt bis zum alten Wohnort und das für ca. 40 € hin/zurück.

Natürlich wollte sie das nicht Argumente hierzu kein Geld für die Fahrkarte und ein kalter zugiger Bahnsteig ist nichts für Kinder.
Die Richterin folgte diesen Argumenten vorerst und sagte wenn LG es sich nicht leisten kann die Kinder in den Ferien mit dem PKW zu holen solle er eben auf die monatlichen Umgänge verzichten und eben auf 5 Ferienumgänge reduzieren.
LG ging damit vor das OLG und dort bekam er dann Recht. Seine Exfrau muss ihm die Kinder bringen, er zahlt ihr aber das Ticket.
So wie du schreibst hat bei euch die KM die Entfernung geschaffen. Umgangskosten sind  unter Umständen vom Einkommen abzugsfähig. Dazu gibt es mittlerweile einige Urteile.

Auch ist es möglich die KM am Aufwand zu beteiligen.

Wie ist es bei der KM, hat sie eigenes EK, PKW ect. Was hätte sie für Möglichkeiten sich zu beteiligen.

Auch mein LG hatte vor Ort einen anderen AW dies macht die Sache wirklich nicht leichter.

Gäbe ea auch für euch die möglichkeit mit dem Zug? Persönlich ist diese Art zu reisen angenehmer. Man sitzt sich am Tisch gegenüber kann mit den Kindern spielen ect.

LG 

anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 12:37




(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

@zwergnase76,
geht Ihr Partner mit oder ohne Anwalt zum Termin?
Ich finde es immer schlecht, dass der ausgesuchte Anwalt einen Korrespondenzanwalt am Gerichtsort beauftragt. Denn einerseits zeugt dies von mangelndem Engagement, das zwar in einer Verkehrsunfallsache ausreichend sein mag und vielleicht auch noch in einer einvernehmlichen Scheidungsangelegenheit, nicht aber in einem Kindschaftsverfahren. In einem solchen Verfahren benötigt man einen Rechtsbeistand, der den bisherigen Sach- und Streitstand umfassend kennt, also auch die eventuellen Nebenkriegsschauplätze außerhalb des Verfahrens. Die kann ein Korrespondenzanwalt vor Ort niemals kennen! Ich würde also den beauftragten Anwalt anweisen, selbst nach Cottbus zu fahren, und ihm die anfallenden Reisekosten erstatten, auch wenn dies je nach Entfernung mehrere hundert Euro sein können (mindestens € 0,30/km und ein Abwesenheitsgeld, das nach Stunden gestaffelt ist).

Zur Vorbereitung auf den Termin sollte Ihr Partner diese Broschüre http://www.familienservice.uni-mainz.de/Dateien/WegweiserUmgang_nach_Trennung_Scheidung.pdf kennen. Sie ist zwar äußerst mütterlastig. Dies aber ist jedenfalls dann kein Beinbruch, wenn Mutter, JA und/oder Gericht weniger Umgang zulassen wollen, als in der Broschüre anempfohlen wird. Dann kann man argumentieren, dass sich das Bundesfamilienministerium und sogar der mütterlastige VAMV, der sich stets gegen die gemeinsame Elternschaft und für die so genannte "Einelternfamilie" ausspricht, mehr Umgang für kindeswohlförderlich hält.

Alles in Allem muss man empfehlen, möglichst viel Umgang zu fordern, damit man möglichst viel erhält. Umgangsverhandlungen haben nämlich Ähnlichkeiten mit Kaufverhandlungen auf einem orientalischen Basar.

Diesen Umgang würde ich beantragen:
- 14-Tage über das Wochenende
- hälftige Schulferien, auch wenn das jüngste Kind noch nicht in die Schule geht. Denn einerseits soll es zusammen mit dem älteren Kind kommen und zweitens will man ja nicht im nächsten Jahr die Richterin wieder bemühen müssen (das letzte Argument dürfte das Schlagkräftigste sein)
- hälftiges Weihnachts- und Osterfest, wobei auf Grund der Entfernung insoweit ein jährlicher Wechsel, verbunden mit dem diesbezüglichen Ferienumgang am pragmatischsten sein dürfte, um lange Fahrtzeiten z.B. am ersten Weihnachtsfeiertag zu vermeiden.
- Besuchsrecht zum Geburtstag der Kinder an deren Wohnort, auch wenn dies bedeutet, dass zwei Urlaubstage hierfür verwendet werden.
- gegebenenfalls Besuchsrecht zum väterlichen Geburtstag am Wohnort der Kinder
- die verlängerten Wochenenden zum Vatertag (Christi Himmelfahrt) und Fronleichnam, als pauschalen Ausgleich für die zahlreichen Feiertage, an denen wegen der Entfernung kein Kindesumgang stattfinden konnte. Wenn kein Besuchskontakt zu den Geburtstagen stattfinden kann, kann man dies als zusätzliches Argument für diese beiden Wochenenden heran ziehen.
- ganz wichtig: Sollten aus welchen Gründen auch immer Umgangskontakte ausfallen, werrden diese zur nächsten Möglichkeit umngehend nachgeholt werden, ohne dass insbesondere der 14-Tage-Wochenend-Turnus unterbrochen wird. Damit verhindert man Umgangsboykott mit der Begründung der angeblichen Erkrankung der Kinder.

Viel Glück und Erfolg für Ihren Partner und dessen Kinder,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 12:57
(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

KM hat keinen eigenen PKW, jedoch ihr Partner. Seit kurzem ist Sie arbeitslos.
Mit dem Zug braucht man für die schnellste strecke rund 6 Stunden,
Die Entfernung wurde in einer Hinterlistigen Aktion von der KM verursacht.

mein Partner geht mit Anwalt zu diesem Termin. Allerdings nicht mit seinem eigenen sondern mit einem Ortsansässigen. dem eigenen Anwalt noch ein Haufen Geld fürs fahren und so hinterher werfen für den Tag ist nicht drin...

heute kam dann ein Anruf vom Jugendamt....wir dürfen wenn nix schief geht die kinder entweder gleich nach der Verhandlung mitnehmen oder einen tag später....was dann aber heißt, dass wir auch noch ein Hotel für die Nacht brauchen 🙁 aber egal....Hauptsache die Kinder kommen mit.

eigentlich wären ja die ersten 3 Wochen laut Absprache mit der km dem Vater gewesen. aber nach dem die kleine im Mai 2011 die Mandeln und die Polypen entfernt bekommen sollte und der Termin aber nicht stattfand ist der kindsmutter erst ein Jahr später eingefallen das da noch was war. obwohl wir fast ein Jahr darauf drängten das ganze nochmals in angriff zu nehmen. jetzt wird die keine eben in der Papa Ferienzeit operiert und danach kann sie net kommen weil die Mutter darauf besteht das es ihre zeit ist :-(.

aber mal abwarten was das Gericht nächste Woche meint.wobei ich eigentlich der ansicht wäre das sie dann mal schön Pech hätte ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 14:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zwergnase,

um das mal geradezurücken:

Mit dem Zug braucht man für die schnellste strecke rund 6 Stunden,
[...]
dem eigenen Anwalt noch ein Haufen Geld fürs fahren und so hinterher werfen für den Tag ist nicht drin...

der Gerichtsort ist offensichtlich nicht gerade um die Ecke von der Anwaltskanzlei; auch wenn man mit dem Auto fährt. Warum gibt es die Erwartung, dass der Anwalt mehr als einen ganzen Arbeitstag ins Fahren (inklusive Sprit) und die Verhandlung investieren und dafür nichts extra berechnen sollte?

Der Anwalt vertritt Deinen LG nicht aus persönlicher Empörung über die Ungerechtigkeit der Welt, sondern weil es sein Job ist. Und den lässt er sich - zu Recht - genauso bezahlen wie jeder Klempner oder Bäcker. Auch Du und Dein LG werdet nicht für lau arbeiten.

Auch in der Jurisprudenz gilt der Grundsatz "you get what yopu pay for". Wenn Dein LG mit einem Korrespondenzanwalt, der kurz vor der Verhandlung mal ein paar Minuten in die Akten geschaut hat und den Fall gar nicht wirklich kennt, vor Gericht Schiffbruch erleidet, wird er feststellen, dass Sparen an der falschen Stelle richtig teuer werden kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 15:08
(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

...das hat nicht wirklich was mit sparen zu tun....sondern mit einfach nichts mehr haben. ich kann nur das ausgeben was ich habe.....

und beschwert habe ich mich mit -Nichten darüber das der eigentliche Anwalt dies nicht für lau macht geschweige denn erwartet. war glaube ich nie die rede davon in meinen posts..... es war eine verdammt einfache und schnelle Rechnung....in guten Monaten geht die gälte (mind.)des selbsterhaltendes für den Umgang drauf....hinzu kommen logischerweise die kosten für Inspektion und Wartung des Autos...man braucht selbst noch das ein oder andere....zum leben....wobei, leben ist da eigentlich teilweise schon hoch gegriffen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 15:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Zwergnase,

...das hat nicht wirklich was mit sparen zu tun....sondern mit einfach nichts mehr haben. ich kann nur das ausgeben was ich habe.....

das mag ja sein - aber das muss den Anwalt nicht interessieren. Auch beim Lebensmitteleinkauf oder bei der Autoreparatur gibt's nichts billiger oder umsonst, weil der Kunde knapp bei Kasse ist.

Insofern kann es klug sein, die Familie anzupumpen oder sonstwie Kohle aufzutreiben. Man kriegt für eine schlechte anwaltliche Vertretung jedenfalls keinen Bonus.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 15:22
(@Inselreif)

Hi,

...zumal der Terminsvertreter zusammen mit dem Hauptbevollmächtigten auch mehr kostet als ein einzelner Anwalt und damit ein Teil der Fahrtkosten schon wieder drin wär.
Und notfalls kann man noch VKH nutzen und das ersparte Geld für die Reisekosten ausgeben.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 15:47
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Zwergnase,

Dein Partner braucht ein schlüssiges Umgangskonzept, das die voraussehbaren
Einwände der KM, des JA und auch kritische Fragen des Richters zufriedenstellend
beantworten kann, in sich schlüssig ist und vor allem finanzierbar ist
- ein unterschätzter Punkt, der enorm wichtig ist.

Denn wenn Ihr permanent klamm seid, ist u.U. ein 14tägiger Umgang nicht finanzierbar.
In dem Fall wäre es evt. sinnvoller, einmal im Monat ein Wochenende und als Ausgleich
häufigere und längere Ferienblöcke zu fordern.

Denn ein Umgangsurteil, was Dein Partner dann nicht umsetzen kann, nützt nichts; es liefert
im Gegenteil Argumente für die KM, sich Ihrerseits an nichts zu halten.

Da ich zwei Jahre lang einen 14tägigen Wochenendumgang mit meinen Sohn (jetzt 8 Jahre)
über 550 km bei etwa 500-600 € monatlichen Umgangskosten durchgeführt habe, kann ich
davor warnen, nicht nur die Belastungen für die Kids, sondern auch für einen selbst und die
Partnerin zu berücksichtigen. 

Den Plan sollte er möglichst konkret ausarbeiten (incl. Ausdruck von Abfahr- und Ankunftszeiten,
Kosten etc.), um Argumente ggf. mit Zahlen widerlegen zu können. Auch muss ihm sehr klar
sein, was verhandelbar ist und was nicht, da sonst u.U. der ganze Umgangsplan nicht funktioniert,
wenn er sich wieder "über den Tisch ziehen lässt".

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 15:58
(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

für die Vertretung müssen wir nicht extra zahlen...warum auch immer...

und da es ihm wichtig ist regelmäßig Kontakt zu seinen kids zu haben stemmen wir eben irgendwie die kosten hierfür....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 16:43
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich schließe mich Mux an,

genau aus diesem (finanziellen) Grund hat mein LG 1x im Monat WE Umgang. Ich kann deinen LG verstehen dass er seine Kinder zumindest den mindest Umgang sehen möchte, aber ist es wirklich sinnvoll ? Es gibt für Kinder bestimmt schöneres als alle 2 Wochen für 4 - 5 Stunden im Auto zu verbringen, bei Stau noch länger. Selbst wenn ihr sie Freitag  Mittag holt seit ihr am späten Nachmittag zu Hause, der Freitag ist gelaufen. Zum Umgang bleibt Samstag und Sonntag Vormittag. 

Bei meinem LG dauert die Fahrt mit dem Zug auch 1 Stunde länger als mit dem PKW ist aber trozdem für die Kinder entspannter da man sich mit ihnen beschäftigen kann, besser als das sie einen auf den Hinterkopf starren und tausend mal fragen, wann sind wir da ?

Bei uns fährt KM nun gegen 7.00 Uhr mit dem Zug los, die Kinder sind dann Mittags bei uns. LG bringt sie dann auch mit dem Zug zurück, er ist dann zwar 9-10 Stunden unterwegs, wäre er aber mit dem PKW auch ist auf alle Fälle sicherer und entspannter und das für 40 € Wochenendticket.

Wenn eure KM nun keinen PKW hat so wie angeblich unsere ist dies vielleicht die einzige Option die euch bleibt.

Wie wurde eigentlich der Unterhalt berrechnet, wurden die Umgangskpsten berücksichtigt?

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 20:52
(@zwergnase76)
Schon was gesagt Registriert

die kosten für den Umgang wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. die Berechnung wurde vom JA und vom eigenen Anwalt vorgenommen. sein Anwalt meint er hätte Pech wegen den kosten ?!? muss gestehen, mir hat der Anwalt eh zu wenig Elan.

durchstöbere seit Monaten das Internet um diverse urteile zu finden...weil der Standartspruch des Anwaltes ist: "hmmm solch ein Urteil ist mir nicht bekannt, so was dürfte vor Gericht nicht durchzusetzen sein." na prima....ich hab schon diverse urteile gefunden. hab dazu auch noch ein Fall im Freundeskreis wo die Mutter dazu verdonnert wurde sich einmal im Monat mit den kids in den Zug zu hocken und diese dem KV zu bringen ca die gleiche Entfernung wie bei uns....

die Anwältin, welche uns am Donnerstag zum Gericht begleitet gefällt mir persönlich ganz gut....können wir diese auch ganz mit dem Fall betrauen und den anderen abschießen???

...seit acht tagen will seine jüngste Tochter nun nicht mehr mit ihrem Vater am Telefon reden.....weiß nun nicht ob das eine Laune der kleinen (5 Jahre) ist oder ob da der Einfluss der Mutter dahinter steckt....

Bei meinem LG dauert die Fahrt mit dem Zug auch 1 Stunde länger als mit dem PKW ist aber trotzdem für die Kinder entspannter da man sich mit ihnen beschäftigen kann, besser als das sie einen auf den Hinterkopf starren und tausend mal fragen, wann sind wir da ?
LG

....genau das ist der Grund weshalb immer jemand mit dabei ist, den die kids nicht nur von hinten sehen....hatte ja schon geschrieben, das entweder Oma,Opa oder auch ich mit fahren um die kids zu beschäftigen.

und es wäre ja nicht nur für den Vater, zurückgebliebene Schwester, Großvater,Oma,Tante und Cousine und sonstige Freunde und verwandte wichtig....sondern auch für die kids selbst.
die Freude ist immer mordsmäßig groß wenn es ab in die alte Heimat geht. und ebenso mordsmäßig traurig ist die Stimmung wenn die Kinder nicht überblicken können wann sie wieder kommen dürfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2012 12:41




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